Schwerbehinderter bekommt 19.995 Euro für den Rollstuhl – doch um das Merkzeichen aG musste er kämpfen
Eine Behörde bewilligt einem schwerbehinderten Mann fast 20.000 Euro für einen Spezialrollstuhl, doch das Merkzeichen aG bleibt umstritten. Für den Betroffenen bedeutet das eine gefährliche Lücke: Er benötigt den Rollstuhl, kann aber gewöhnliche Parkplätze kaum sicher zum Ein- und Aussteigen nutzen.
Das Sozialgericht Bremen griff deshalb im Eilverfahren ein und verpflichtete die Behörde zur vorläufigen Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für aG.
Die Erkrankung machte schon wenige Schritte schwierig
Der Antragsteller lebt mit einer fortschreitenden Multiplen Sklerose und erheblichen Einschränkungen seiner Bewegungsfähigkeit. Nach den berichteten ärztlichen Feststellungen benötigte er bereits für Strecken von mehr als fünf Metern einen Elektrorollstuhl.
Hinzu kamen Störungen der Handfunktion und ausgeprägte körperliche Erschöpfung, weshalb ein von Hand angetriebener Rollstuhl nicht mehr ausreichte. Ohne Rollator gelangen zuletzt nur einzelne Schritte, und selbst beim Stehen musste sich der Mann festhalten.
Fast 20.000 Euro bewilligt – die gesundheitliche Verschlechterung dennoch bezweifelt
Mit Bescheid vom 23. März 2026 bewilligte dieselbe Behörde unter anderem 19.995 Euro für einen Genny Zero Balance-Rollstuhl als technische Arbeitshilfe. Im Verfahren um das Merkzeichen aG zweifelte sie jedoch an der geschilderten deutlichen Verschlechterung und hielt weitere medizinische Ermittlungen nicht für erforderlich.
Das Gericht beanstandete diesen Widerspruch. Die Bewilligung des Hilfsmittels ersetzte zwar nicht die eigenständige Prüfung des Merkzeichens, passte aber schlecht dazu, zusätzliche Aufklärung für entbehrlich zu halten.
Auf gewöhnlichen Parkplätzen wurde das Umsteigen gefährlich
Zwischen eng geparkten Autos fehlte dem Mann der notwendige Platz, um seinen Elektrorollstuhl auszuladen und sich sicher umzusetzen. Auch eine Auffahrrampe ließ sich dort nicht ausreichend nutzen; zusätzlich war er auf abgesenkte Bordsteine angewiesen.
Zum Ein- und Aussteigen musste er deshalb auf die Fahrbahn ausweichen, was das Gericht als konkrete Gesundheitsgefahr wertete. Gegen-Hartz.de hat bereits über die Gefährdung des Betroffenen während des Streits um das Merkzeichen aG berichtet.
Das Gericht gewährte Schutz, ohne den dauerhaften Anspruch vorwegzunehmen
Ob sämtliche Voraussetzungen für aG erfüllt waren, ließ sich im Eilverfahren noch nicht abschließend feststellen. Die Kammer hielt eine weitere medizinische Begutachtung für notwendig und die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens für offen.
Deshalb verglich sie die Folgen einer vorläufigen Anerkennung mit den Folgen weiteren Wartens. Im konkreten Fall wog die Gefahr für die Gesundheit des Antragstellers schwerer als das öffentliche Interesse, die begrenzten Behindertenparkplätze nur einem möglichst eng umrissenen Personenkreis zugänglich zu machen.
Mit dem Beschluss vom 11. Mai 2026, Aktenzeichen S 52 SB 100/26 ER, musste die Behörde die gesundheitlichen Voraussetzungen für aG ab dem 18. März 2026 vorläufig feststellen. Die Anordnung gilt längstens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache und enthält keine abschließende Anerkennung auf Dauer.
Warum ein bewilligter Rollstuhl allein nicht für aG genügt
Nach § 229 Absatz 3 SGB IX setzt aG eine besonders schwere Beeinträchtigung der Mobilität voraus, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Entscheidend ist, ob die Fortbewegung außerhalb des Autos wegen der Behinderung dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung möglich ist.
Das Gesetz nennt ausdrücklich Menschen, die aus medizinischen Gründen dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen einen Rollstuhl benötigen. Der bloße Besitz eines Rollstuhls oder seine Bewilligung sagt jedoch noch nicht ausreichend aus, unter welchen Bedingungen und für welche Strecken er tatsächlich erforderlich ist.
Auch ein hoher Gesamt-GdB allein beantwortet diese Frage nicht. Es kommt auf die Schwere der mobilitätsbezogenen Einschränkungen an, wobei die Auswirkungen verschiedener Erkrankungen zusammen zu berücksichtigen sind.
Ein paar Schritte in der Wohnung schließen aG nicht aus
Betroffene müssen nicht vollständig gehunfähig sein, um die Voraussetzungen erfüllen zu können. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 9. März 2023, Aktenzeichen B 9 SB 1/22 R, hervorgehoben, dass die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum zu beurteilen ist.
Wer sich auf einem ebenen Klinikflur noch bewegen kann, muss deshalb draußen nicht ausreichend mobil sein. Unebenheiten, Hindernisse und die tatsächlich benötigte Unterstützung gehören zur Beurteilung der Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum dazu.
Rollstuhl, Merkzeichen und Parkausweis: Was jeweils zählt
| Nachweis oder Entscheidung | Bedeutung für Betroffene |
|---|---|
| Bewilligung eines Rollstuhls | Belegt die bewilligte Hilfsmittelversorgung, ersetzt aber nicht die Prüfung von aG. |
| Hoher Gesamt-GdB | Beschreibt die gesamte Behinderung und genügt allein nicht für aG. |
| Merkzeichen aG | Bestätigt die außergewöhnliche Gehbehinderung und eröffnet den Zugang zum blauen Parkausweis. |
| Blauer EU-Parkausweis | Berechtigt zur Nutzung entsprechend gekennzeichneter Behindertenparkplätze und muss gesondert beantragt werden. |
| Vorläufige gerichtliche Anerkennung | Gewährt Schutz für den angeordneten Zeitraum; die endgültige Entscheidung bleibt offen. |
Bei einer Ablehnung helfen konkrete Befunde
Für einen Antrag auf aG sollten ärztliche Unterlagen möglichst genau beschreiben, wie sich die Erkrankungen beim Gehen auswirken. Aussagekräftig sind Angaben zur noch möglichen Wegstrecke, zu notwendigen Pausen, zur benötigten Hilfe sowie zu Schmerzen, Erschöpfung oder Sturzgefahren.
Für einen Eilantrag ist zusätzlich zu erklären, welche erheblichen Nachteile schon während des laufenden Verfahrens drohen. Aus dem Bremer Fall lässt sich ableiten, wie hilfreich eine genaue Darstellung des Umsteigens, des benötigten Platzes und der konkreten Gefährdung sein kann.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden; zu beachten ist die Rechtsbehelfsbelehrung. Bei dringenden erheblichen Nachteilen kommt zusätzlich ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 86b Absatz 2 SGG in Betracht, der auch schon vor einer Klage zulässig ist.
Eine lange Wartezeit allein garantiert noch keinen Erfolg im Eilverfahren. Das Gericht muss sowohl den geltend gemachten Anspruch als auch die Dringlichkeit prüfen und gegebenenfalls die drohenden Folgen gegeneinander abwägen.
Der blaue Parkausweis muss zusätzlich beantragt werden
Auch nach der Anerkennung von aG genügt es nicht, den Schwerbehindertenausweis hinter die Windschutzscheibe zu legen. Für die entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätze wird der blaue EU-Parkausweis benötigt, den die zuständige Straßenverkehrsbehörde gesondert ausstellt.
Der orangefarbene Parkausweis ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen andere Parkerleichterungen, berechtigt aber nicht zur Nutzung der Parkplätze mit Rollstuhlsymbol. Auch die Merkzeichen G und B allein verschaffen dieses Parkrecht nicht.
Quellen: Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 11. Mai 2026 – S 52 SB 100/26 ER; Fallbericht vom 14. Oktober 2026; ergänzender Bericht zum Eilverfahren; § 229 Absatz 3 SGB IX; Bundessozialgericht, Urteil vom 9. März 2023 – B 9 SB 1/22 R; § 84 SGG und § 86b SGG.




