Bürgergeld-Mehrbedarf wird nur gezahlt, wenn er konkret nachgewiesen ist

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Wer Bürgergeld bezieht, kann neben dem Regelbedarf Anspruch auf Mehrbedarfe haben. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen stellte aber klar: Zusätzliche Leistungen gibt es nicht pauschal, sondern nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Kosten konkret nachgewiesen sind. Im entschiedenen Fall blieb eine Familie mit Forderungen nach höheren Leistungen erfolglos. (L 21 AS 1715/24)

Familie verlangte höhere Bürgergeld-Leistungen

Die Kläger waren eine siebenköpfige Bedarfsgemeinschaft. Sie erhielten im streitigen Zeitraum Leistungen nach dem SGB II, also Arbeitslosengeld II beziehungsweise heute Bürgergeld.

Das Jobcenter hatte die Leistungen zunächst vorläufig bewilligt. Später setzte es die Leistungen endgültig fest und verlangte wegen überzahlter Beträge eine Erstattung.

Streit um Warmwasser, Kieferorthopädie und weitere Mehrbedarfe

Die Familie machte geltend, das Jobcenter habe verschiedene Bedarfe nicht ausreichend berücksichtigt. Es ging unter anderem um Warmwasser, kieferorthopädische Zusatzkosten, einen Drucker für Homeschooling, kostenaufwändige Ernährung und Brennholz.

Das Jobcenter berücksichtigte zwar einen Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserbereitung. Weitere Mehrbedarfe lehnte es aber ab, weil die Voraussetzungen nicht nachgewiesen waren.

Gericht bestätigt endgültige Festsetzung

Das Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung des Jobcenters. Die endgültige Festsetzung der Leistungen war rechtmäßig. Die Familie hatte keinen Anspruch auf höhere Leistungen. Die Erstattungsforderungen blieben deshalb bestehen.

Mehrbedarf für Warmwasser nur anteilig

Ein wichtiger Punkt war die Warmwasserbereitung. In der Küche wurde Warmwasser über einen Durchlauferhitzer erzeugt, also dezentral. Im Badezimmer wurde Warmwasser dagegen zentral über die Heizung bereitgestellt.

Nach dem SGB II gibt es einen Mehrbedarf für Warmwasser nur, soweit Warmwasser dezentral erzeugt wird und diese Kosten nicht bereits in den Unterkunfts- und Heizkosten enthalten sind. Deshalb musste das Jobcenter keinen vollen Warmwassermehrbedarf zahlen.

25 Prozent für Küche waren ausreichend

Das Gericht hielt die Schätzung des Jobcenters für rechtmäßig. Weil nur in der Küche Warmwasser dezentral erzeugt wurde, durfte ein Anteil von 25 Prozent angesetzt werden.

Der höhere Warmwasserverbrauch fällt typischerweise im Badezimmer an. Deshalb war es nachvollziehbar, dass der dezentrale Anteil in der Küche deutlich niedriger bewertet wurde.

Kieferorthopädie: Zusatzbrackets waren kein Mehrbedarf

Die Familie verlangte auch die Übernahme eines Eigenanteils für eine kieferorthopädische Behandlung. Es ging um selbstligierende Brackets anstelle von Standardbrackets.

Das Gericht lehnte dies ab. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die notwendige kieferorthopädische Behandlung bei Minderjährigen, während zusätzliche Materialien oder Komfortleistungen grundsätzlich selbst zu tragen sind.

Bürgergeld übernimmt keine bessere medizinische Ausstattung

Entscheidend war, dass die selbstligierenden Brackets nach der Begründung des Kieferorthopäden physikalische und hygienische Vorteile boten. Das macht sie aber nicht automatisch zu einem unabweisbaren Mehrbedarf im Bürgergeld.

Das SGB II soll nicht Leistungen finanzieren, die über die notwendige Krankenbehandlung hinausgehen. Wenn die Krankenkasse die medizinisch notwendige Versorgung sicherstellt, entsteht grundsätzlich kein zusätzlicher Anspruch gegen das Jobcenter.

Drucker für Homeschooling nicht nachgewiesen

Auch ein Mehrbedarf für die Anschaffung eines Druckers wurde nicht anerkannt. Die Kläger hatten nicht ausreichend nachgewiesen, dass ein solcher Bedarf unabweisbar war.

Gerade bei einmaligen Anschaffungen verlangt das Gesetz eine besonders genaue Prüfung. Es muss klar sein, dass der Bedarf notwendig ist und nicht anderweitig gedeckt werden kann.

Kostenaufwändige Ernährung braucht ärztlichen Nachweis

Die Kläger machten außerdem Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung geltend. Genannt wurden Erkrankungen wie Laktoseintoleranz und Hashimoto-Thyreoiditis.

Das reichte dem Gericht nicht aus. Für einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung braucht es ärztliche Nachweise, aus denen sich ergibt, welche besondere Ernährung medizinisch erforderlich ist und warum dadurch tatsächlich höhere Kosten entstehen.

Brennholz wurde nicht als zusätzlicher Heizbedarf anerkannt

Die Familie verlangte auch die Berücksichtigung von Kosten für Brennholz. Das Gericht sah dafür keine ausreichenden Nachweise.

Hinzu kam, dass die Wohnung über eine Gasheizung verfügte und bereits Heizkostenabschläge berücksichtigt wurden. Ob Brennholz zusätzlich notwendig war, ließ sich deshalb nicht feststellen.

Krankengeld und Verletztengeld wurden angerechnet

Beim Einkommen berücksichtigte das Jobcenter neben Kindergeld auch Verletztengeld und Krankengeld. Diese Leistungen wurden als Einkommen auf den Bedarf der Familie angerechnet.

Anders als beim Erwerbseinkommen gibt es darauf keine Erwerbstätigenfreibeträge. Das war für die abschließende Berechnung entscheidend.

Erwerbseinkommen blieb wegen Freibeträgen unberücksichtigt

Der Vater hatte in zwei Monaten geringes Erwerbseinkommen erzielt. Nach Durchschnittsbildung und Abzug der Freibeträge wirkte sich dieses Einkommen aber nicht leistungsmindernd aus.

Bürgergeld-Bescheid prüfen
Kostenfrei den Bescheid auf Fehler überprüfen lassen. Jeder 3. Bescheid ist nämlich falsch!
Kostenlos Bürgergeld-Bescheid prüfen

Das Gericht bestätigte auch diese Berechnung. Die Überzahlung ergab sich vor allem daraus, dass die vorläufig bewilligten Leistungen höher waren als der endgültig berechnete Anspruch.

Vorläufige Bewilligung kann später zu Erstattung führen

Der Fall zeigt ein typisches Risiko bei vorläufigen Bescheiden. Wenn Einkommen noch nicht feststeht oder schwankt, darf das Jobcenter zunächst vorläufig bewilligen.

Nach Vorlage der Einkommensnachweise wird dann endgültig berechnet. Fällt der Anspruch niedriger aus als zunächst bewilligt, kann das Jobcenter die Differenz zurückfordern.

Was heute die rechtlichen Grundlagen für Mehrbedarfe sind

Auch heute gehören zum Bürgergeld nicht nur Regelbedarf und Kosten der Unterkunft, sondern auch gesetzliche Mehrbedarfe. Die wichtigste Grundlage ist Paragraf 21 SGB II.

Dazu gehören unter anderem Mehrbedarfe für werdende Mütter, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen, kostenaufwändige Ernährung, dezentrale Warmwassererzeugung und unabweisbare besondere Bedarfe. Entscheidend bleibt aber immer, ob die jeweilige gesetzliche Voraussetzung im Einzelfall erfüllt ist.

Was ändert sich bei Mehrbedarfen in der Neuen Grundsicherung?

Das Bürgergeld wird politisch und gesetzlich zur Neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende umgestaltet. Im Mittelpunkt stehen strengere Mitwirkungspflichten, Druck in (auch prekäre) Arbeitsvermittlung und knallharte Strafen bei Pflichtverletzungen; die Regelsätze bleiben 2026 unverändert.

Für Mehrbedarfe bedeutet das nach der derzeitigen Rechtslage: Die bekannten Mehrbedarfe fallen nicht automatisch weg. Die gesetzliche Systematik bleibt weiterhin daran ausgerichtet, dass neben dem Regelbedarf zusätzliche Bedarfe anerkannt werden können, wenn sie im Gesetz vorgesehen oder im Einzelfall unabweisbar sind.

Mehrbedarfe bleiben kein Pauschalanspruch

Auch in der Neuen Grundsicherung wird ein Mehrbedarf nicht schon deshalb gezahlt, weil eine Familie wenig Geld hat. Er muss sich aus einer besonderen Lebenslage ergeben und belegt werden.

Das Urteil bleibt deshalb auch für die neue Rechtslage wichtig. Wer zusätzliche Leistungen verlangt, muss den Bedarf konkret darlegen, nachweisen und erklären, warum er nicht bereits durch Regelbedarf, Unterkunftskosten, Krankenversicherung oder Bildungsleistungen gedeckt ist.

Welche Nachweise Betroffene sichern sollten

Bei Warmwasser sollten Betroffene klären, ob es zentral, dezentral oder gemischt erzeugt wird. Bei gemischter Warmwasserbereitung kann das Jobcenter den Anteil schätzen, wenn keine genaue Messung möglich ist.

Bei medizinischen Mehrbedarfen sollten ärztliche Bescheinigungen nicht nur Diagnosen nennen. Sie müssen nachvollziehbar erklären, welche besondere Ernährung oder Versorgung erforderlich ist und warum dadurch Mehrkosten entstehen.

Bei Gesundheitskosten zuerst Krankenkasse prüfen

Kosten für medizinische Behandlungen sind grundsätzlich zuerst Sache der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Jobcenter springt nicht für jede bessere, angenehmere oder hochwertigere Variante ein.

Nur wenn ein Bedarf medizinisch notwendig ist und nicht anderweitig gedeckt werden kann, kommt ein besonderer Mehrbedarf überhaupt in Betracht. Bei kieferorthopädischen Zusatzleistungen ist diese Hürde besonders hoch.

Was Betroffene bei Ablehnung tun sollten

Wer einen Mehrbedarf beantragt und eine Ablehnung erhält, sollte den Bescheid genau prüfen. Wichtig ist, ob das Jobcenter den Bedarf tatsächlich geprüft oder nur pauschal abgelehnt hat.

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Erfolgsaussichten bestehen aber vor allem dann, wenn Rechnungen, ärztliche Atteste, Zahlungsnachweise oder andere Belege vollständig vorliegen.

FAQ zu Mehrbedarfen im Bürgergeld

Gibt es einen Mehrbedarf für Warmwasser?

Ja, wenn Warmwasser dezentral erzeugt wird, etwa durch Durchlauferhitzer oder Boiler. Bei gemischter Warmwasserbereitung kann der Mehrbedarf anteilig berechnet werden.

Zahlt das Jobcenter kieferorthopädische Zusatzkosten?

In der Regel nicht, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die notwendige Behandlung übernimmt. Zusätzliche Materialien oder Komfortleistungen müssen meist selbst getragen werden.

Wann gibt es Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung?

Ein Anspruch besteht nur, wenn eine Erkrankung eine besondere Ernährung medizinisch erforderlich macht und dadurch höhere Kosten entstehen. Das muss ärztlich belegt werden.

Werden einmalige Anschaffungen als Mehrbedarf übernommen?

Nur ausnahmsweise. Ein unabweisbarer besonderer Bedarf muss konkret nachgewiesen werden, und ein Darlehen darf nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich sein.

Ändert die Neue Grundsicherung die Mehrbedarfe?

Nach der derzeitigen Rechtslage bleiben Mehrbedarfe als Zusatzleistungen neben dem Regelbedarf grundsätzlich erhalten. Entscheidend bleiben aber Nachweis, gesetzliche Anspruchsgrundlage und Unabweisbarkeit.

Fazit: Mehrbedarf nur mit Belegen und klarer Anspruchsgrundlage

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen macht deutlich: Bürgergeld deckt Regelbedarf, Unterkunftskosten und gesetzlich anerkannte Mehrbedarfe ab. Zusätzliche Forderungen scheitern aber, wenn Nachweise fehlen oder der Bedarf bereits durch andere Leistungssysteme gedeckt ist.

Warmwassermehrbedarf kann bei gemischter Versorgung nur anteilig entstehen. Kieferorthopädische Zusatzleistungen, Drucker, Brennholz oder besondere Ernährung werden nicht automatisch übernommen.

Für Betroffene heißt das: Mehrbedarfe früh beantragen, Belege sichern und genau begründen. Auch in der Neuen Grundsicherung bleibt entscheidend, ob ein zusätzlicher Bedarf gesetzlich anerkannt, tatsächlich notwendig und konkret nachgewiesen ist.