Wer Bürgergeld beantragt und zuvor Krankengeld erhalten hat, erlebt oft Streit mit dem Jobcenter. Genau dazu hat das Sozialgericht Landshut nun eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Gericht stellte klar: Krankengeld ist jedenfalls dann keine „Nachzahlung“ im Sinne des SGB II, wenn es für den aktuellen oder den unmittelbar vorherigen Monat gezahlt wird. Für Betroffene kann das mehrere hundert Euro Unterschied machen.
Im konkreten Fall sprach das Sozialgericht Landshut dem Kläger für den Zeitraum November 2021 bis April 2022 weitere 857,24 Euro zu. Das Urteil vom 14.02.2024 (Az.: S 11 AS 114/22) ist deshalb besonders interessant, weil es sich sehr ausführlich mit der Frage befasst, wann Krankengeld als laufendes Einkommen gilt und wann gerade nicht.
Inhaltsverzeichnis
Krankengeld und Bürgergeld: Worum ging es vor dem Sozialgericht Landshut?
Der Kläger wollte höhere Leistungen nach dem SGB II für die Zeit von Oktober 2021 bis April 2022 erhalten. Streitpunkt war die Frage, wie Krankengeld anzurechnen ist, das ihm im Oktober 2021 für zurückliegende Wochen überwiesen wurde.
Das Jobcenter behandelte einen größeren Teil des Krankengeldes als Nachzahlung und verteilte diesen Betrag auf sechs Monate. Dadurch wurden die Leistungen des Klägers für mehrere Monate deutlich gekürzt. Genau dagegen wehrte sich der Betroffene.
Der konkrete Fall: Kläger lebte bei seiner Mutter und erhielt Krankengeld
Der Kläger, Jahrgang 1982, wohnte in den Jahren 2021 und 2022 kostenfrei bei seiner Mutter. Deshalb fielen bei ihm keine Bedarfe für Unterkunft und Heizung an. Sein Bedarf bestand im Wesentlichen nur aus dem Regelbedarf für Alleinstehende.
Von seiner Krankenkasse erhielt er ab Juli 2021 Krankengeld. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden mehrere Zahlungen geleistet. Am 05.08.2021 bekam er 1.186 Euro für den Zeitraum vom 14.07. bis 03.08.2021. Am 26.08.2021 erhielt er weitere 1.186 Euro für den Zeitraum vom 04.08. bis 23.08.2021.
Besonders wichtig wurden dann zwei Zahlungen im Oktober 2021. Am 06.10.2021 überwies die Krankenkasse 2.253,40 Euro für den Zeitraum vom 24.08. bis 01.10.2021. Am 11.10.2021 kamen noch einmal 415,10 Euro für den Zeitraum vom 02.10. bis 08.10.2021 hinzu. Das tägliche Krankengeld betrug 59,30 Euro.
Jobcenter rechnet Krankengeld an und kürzt Bürgergeld
Am 25.10.2021 beantragte der Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Das Jobcenter bewilligte ihm daraufhin mit Bescheid vom 24.11.2021 Leistungen für Oktober 2021 in Höhe von 43,37 Euro und für November 2021 bis April 2022 monatlich nur 152,39 Euro.
Mit Änderungsbescheid vom 27.11.2021 wurden die Leistungen für Januar bis April 2022 geringfügig auf 155,39 Euro erhöht. Bei der Berechnung legte das Jobcenter den Regelbedarf für Alleinstehende zugrunde und rechnete als Einkommen das Krankengeld an. Für Oktober 2021 setzte es ein bereinigtes Einkommen von 402,63 Euro an, für die Folgemonate jeweils 293,61 Euro.
Der Kläger hielt das für falsch. Er machte geltend, das im Oktober gezahlte Krankengeld sei entweder Vermögen oder jedenfalls laufendes Einkommen. Es dürfe nicht als Nachzahlung auf sechs Monate verteilt werden.
Widerspruch und Klage: Kläger wehrt sich gegen die Anrechnung von Krankengeld
Gegen die Bescheide legte der Kläger Widerspruch ein. Das Jobcenter wies diesen jedoch mit Widerspruchsbescheid vom 03.03.2022 zurück. Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei einem erheblichen Teil des Krankengeldes um eine Nachzahlung, die auf sechs Monate zu verteilen sei.
Der Kläger zog daraufhin vor das Sozialgericht Landshut. Er argumentierte, dass das Krankengeld keine Nachzahlung im Rechtssinne sei. Vielmehr handele es sich um eine turnusmäßige Zahlung, die nur verspätet für kurze zurückliegende Abschnitte erfolgt sei. Außerdem sei das Geld bereits verbraucht gewesen.
Sozialgericht Landshut: Kein Einkommen mehr ab November 2021 anzurechnen
Das Sozialgericht gab dem Kläger teilweise recht. Für Oktober 2021 blieb die Klage erfolglos, weil dort bereits zu hohe Leistungen bewilligt worden waren. Für die Zeit von November 2021 bis April 2022 bekam der Kläger aber Recht.
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger in diesem Zeitraum hilfebedürftig war und kein anrechenbares Einkommen mehr hatte. Weder die im Oktober gezahlten Krankengeldbeträge noch sonstige Zahlungen durften in diesen Monaten noch bedarfsmindernd angesetzt werden.
Warum Krankengeld im SGB II grundsätzlich Einkommen und nicht Vermögen ist
Zunächst machte das Gericht deutlich, dass Krankengeld grundsätzlich Einkommen im Sinne von § 11 SGB II ist. Es handelt sich um eine Einnahme in Geld, die nach Antragstellung zufließt. Deshalb ist Krankengeld nicht einfach Vermögen, nur weil der Anspruch darauf schon vor dem Antrag entstanden sein könnte.
Das Sozialgericht erklärte, dass es auf den tatsächlichen Zufluss ankommt. Bei laufendem Krankengeld handelt es sich gerade nicht um angespartes Vermögen, sondern um eine laufende Lohnersatzleistung. Deshalb ist Krankengeld zunächst als Einkommen einzuordnen.
Wann Krankengeld keine Nachzahlung nach § 11 Abs. 3 SGB II ist
Genau an diesem Punkt wurde das Urteil besonders wichtig. Das Gericht unterschied sorgfältig zwischen laufendem Einkommen und einer echten Nachzahlung. Nach seiner Auffassung ist Krankengeld jedenfalls dann keine Nachzahlung im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 2 SGB II, wenn es für den aktuellen Monat oder den unmittelbar vorherigen Monat erbracht wird.
Das Gericht betonte, dass Krankengeld typischerweise abschnittsweise nachträglich gezahlt wird. Das allein mache es aber noch nicht zu einer Nachzahlung im rechtlichen Sinn. Eine Nachzahlung setzt vielmehr voraus, dass die Zahlung verspätet oder korrigierend für einen weiter zurückliegenden Zeitraum erfolgt. Nur dann spricht der Sinn des Gesetzes dafür, die Zahlung wie eine einmalige Einnahme zu behandeln.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Gericht widerspricht weiter Krankengeld-Verteilung über sechs Monate
Nach Auffassung des Sozialgerichts Landshut war das am 06.10.2021 gezahlte Krankengeld, soweit es den Zeitraum 01.09. bis 01.10.2021 betraf, keine Nachzahlung. Es handelte sich vielmehr um laufendes Einkommen. Dasselbe galt erst recht für die Zahlung vom 11.10.2021 für den Zeitraum 02.10. bis 08.10.2021.
Das Gericht warnte ausdrücklich davor, jede abschnittsweise Krankengeldzahlung automatisch als Nachzahlung zu behandeln. Sonst würde die rechtliche Einordnung vom Zufall abhängen, etwa davon, ob die Krankenkasse vor oder nach einem Monatswechsel zahlt. Das sei kein überzeugendes Kriterium.
Bürgergeld-Urteil: Aufteilung des Krankengeldes auf sechs Monate war rechtswidrig
Selbst wenn man einen kleinen Teil des Krankengeldes für Ende August 2021 als Nachzahlung ansehen würde, half das dem Jobcenter nach Ansicht des Gerichts nicht weiter. Denn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verteilung auf sechs Monate lagen hier trotzdem nicht vor.
Eine Verteilung nach § 11 Abs. 3 Satz 4 SGB II kommt nur in Betracht, wenn der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung der einmaligen Einnahme im Zuflussmonat entfallen würde. Genau das war hier aber nicht entscheidend. Denn schon das als laufendes Einkommen zu behandelnde Krankengeld für September und Oktober 2021 ließ den Anspruch im Oktober entfallen. Damit durfte der mögliche Restbetrag nicht zusätzlich auf sechs Monate verteilt werden.
Warum der Kläger für November 2021 bis April 2022 mehr Bürgergeld bekam
Das Gericht kam deshalb zu dem Ergebnis, dass in den Monaten November 2021 bis April 2022 kein anrechenbares Einkommen mehr vorhanden war. Der Kläger hatte in dieser Zeit also Anspruch auf ungekürzte Leistungen nach dem SGB II.
Da das Jobcenter während eines Eilverfahrens bereits einen Teil nachgezahlt hatte, musste es nicht alles noch einmal zahlen. Offen blieben aber noch weitere Beträge für November 2021, den Rest von Dezember 2021 und April 2022. Insgesamt sprach das Gericht dem Kläger deshalb weitere 857,24 Euro zu.
Was das Urteil für Bürgergeld-Bezieher mit Krankengeld bedeutet
Das Urteil ist für viele Leistungsberechtigte wichtig. Jobcenter behandeln Krankengeld in der Praxis häufig wie eine Nachzahlung und verteilen es dann auf mehrere Monate. Genau das kann dazu führen, dass Bürgergeld zu Unrecht gekürzt wird.
Das Sozialgericht Landshut stellt nun klar, dass eine solche Verteilung nicht automatisch zulässig ist. Wird Krankengeld für den aktuellen oder den direkt vorangegangenen Monat gezahlt, spricht vieles dafür, dass es laufendes Einkommen ist und eben keine Nachzahlung im Sinne des Gesetzes.
So sollten Betroffene bei angerechnetem Krankengeld vorgehen
Wer einen Bescheid vom Jobcenter erhält, sollte genau prüfen, für welchen Zeitraum das Krankengeld gezahlt wurde. Entscheidend ist nicht nur der Überweisungstag, sondern auch, welche Arbeitsunfähigkeitszeiträume mit der Zahlung abgedeckt werden.
Wird Krankengeld für den aktuellen oder den vorherigen Monat gezahlt, kann die Argumentation des Sozialgerichts Landshut helfen. Dann sollte genau geprüft werden, ob die Behörde das Krankengeld zu Unrecht als einmalige Einnahme behandelt und auf sechs Monate verteilt hat.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil
Ist Krankengeld im Bürgergeld immer Einkommen?
Ja, grundsätzlich ist Krankengeld Einkommen nach § 11 SGB II. Es handelt sich um eine Einnahme in Geld und nicht einfach um Vermögen. Entscheidend ist aber die weitere Frage, wie dieses Einkommen rechtlich einzuordnen ist.
Wann ist Krankengeld keine Nachzahlung im Sinne des SGB II?
Nach dem Urteil des Sozialgerichts Landshut jedenfalls dann, wenn das Krankengeld für den aktuellen oder den unmittelbar vorherigen Monat gezahlt wird. Dann handelt es sich typischerweise um laufendes Einkommen und nicht um eine Nachzahlung.
Darf das Jobcenter Krankengeld auf sechs Monate verteilen?
Nicht automatisch. Eine Verteilung auf sechs Monate ist nur unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 Satz 4 SGB II möglich. Diese lagen im Fall des SG Landshut gerade nicht vor.
Wie viel Geld bekam der Kläger zusätzlich zugesprochen?
Das Sozialgericht Landshut verurteilte das Jobcenter, dem Kläger für November 2021 bis April 2022 weitere 857,24 Euro zu zahlen. Außerdem durfte er bereits im Eilverfahren erhaltene Zahlungen behalten.
Warum ist das Urteil für Betroffene so wichtig?
Weil es die Praxis vieler Jobcenter infrage stellt, Krankengeld vorschnell als Nachzahlung zu behandeln. Für Bürgergeld-Bezieher kann das mehrere hundert Euro Unterschied machen.
Fazit: Sozialgericht Landshut stärkt Bürgergeld-Bezieher bei Krankengeld
Das Urteil des Sozialgerichts Landshut ist ein starkes Signal für Bürgergeld-Bezieher, die Krankengeld erhalten oder erhalten haben. Das Gericht macht deutlich, dass Krankengeld nicht schon deshalb zu einer sechsmonatigen Kürzung führen darf, weil es abschnittsweise nachträglich überwiesen wird.
Entscheidend ist, ob tatsächlich eine echte Nachzahlung vorliegt oder nur eine übliche laufende Krankengeldzahlung für den aktuellen oder den vorherigen Monat. Für viele Betroffene lohnt sich deshalb ein genauer Blick in den Bescheid. Denn falsche Krankengeld-Anrechnung kann schnell zu erheblichen Kürzungen beim Bürgergeld führen.




