Beim Wohngeld sollen ab 2027 zahlreiche Gemeinden und Landkreise einer neuen Mietenstufe zugeordnet werden. Nach dem Regierungsentwurf steigen 411 Gemeinden auf, während 126 Gemeinden herabgestuft werden.
Für Betroffene kann sich dadurch die maximal berücksichtigte Miete oder Belastung um mehr als 100 Euro im Monat verschieben. Eine höhere Stufe garantiert dennoch kein höheres Wohngeld, weil derselbe Entwurf weitere Kürzungen vorsieht.
Wichtig ist: Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 6. Juli 2026 beschlossen, doch das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die neuen Mietenstufen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten, können bis zur Verkündung aber noch geändert werden.
Mehr als 500 Gemeinden wechseln die Mietenstufe
Von 1.602 Gemeinden, die in einem der beiden verglichenen Zeiträume mehr als 10.000 Einwohner hatten, bleiben 1.065 unverändert eingestuft. Bei 537 Gemeinden ändert sich die Zuordnung, wie aus dem Regierungsentwurf des Bundesbauministeriums hervorgeht.
Die Zahl der Gebiete in den Mietenstufen I bis III nimmt ab. Dagegen werden den Stufen IV bis VII künftig mehr Gemeinden und Kreise zugeordnet, was regional unterschiedliche Entwicklungen der Quadratmetermieten von Wohngeldmiethaushalten widerspiegelt. Gemeint sind Haushalte, die Wohngeld als Mietzuschuss erhalten.
| Zuordnung 2026 | Geplante Zuordnung ab 2027 |
|---|---|
| Mietenstufe I: 525 Gebiete | Mietenstufe I: 481 Gebiete |
| Mietenstufe II: 543 Gebiete | Mietenstufe II: 505 Gebiete |
| Mietenstufe III: 359 Gebiete | Mietenstufe III: 343 Gebiete |
| Mietenstufe IV: 235 Gebiete | Mietenstufe IV: 253 Gebiete |
| Mietenstufe V: 113 Gebiete | Mietenstufe V: 164 Gebiete |
| Mietenstufe VI: 68 Gebiete | Mietenstufe VI: 88 Gebiete |
| Mietenstufe VII: 38 Gebiete | Mietenstufe VII: 46 Gebiete |
Wo die Mietobergrenze steigt und wo sie sinkt
Zu den auffälligen Aufsteigern gehören Essen und Mönchengladbach mit einem Wechsel von Stufe III auf IV sowie Münster mit einem Wechsel von IV auf V. Schönefeld in Brandenburg soll sogar von IV auf VI steigen, Glückstadt in Schleswig-Holstein von II auf IV.
Herabgestuft werden sollen unter anderem Hamburg von VI auf V, Kiel von V auf IV und Tübingen von VII auf VI. Krefeld und Mülheim an der Ruhr wechseln nach dem Entwurf von IV auf III, Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau von III auf II.
Die folgende Tabelle zeigt für ausgewählte Wohnorte die maximal berücksichtigte Miete einschließlich Klimakomponente für einen Einpersonenhaushalt. Der gesonderte Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten ist darin nicht enthalten.
| Wohnort und Stufenwechsel | Mietobergrenze für eine Person: 2026 → Entwurf 2027 |
|---|---|
| Schönefeld: IV → VI | 530,20 Euro → 634,20 Euro, plus 104 Euro |
| Glückstadt: II → IV | 427,20 Euro → 530,20 Euro, plus 103 Euro |
| Essen und Mönchengladbach: III → IV | 475,20 Euro → 530,20 Euro, plus 55 Euro |
| Heilbronn, Lüneburg und Münster: IV → V | 530,20 Euro → 581,20 Euro, plus 51 Euro |
| Schwerin und Düren: II → III | 427,20 Euro → 475,20 Euro, plus 48 Euro |
| Rüsselsheim am Main: V → VI | 581,20 Euro → 634,20 Euro, plus 53 Euro |
| Tübingen: VII → VI | 696,20 Euro → 634,20 Euro, minus 62 Euro |
| Hamburg: VI → V | 634,20 Euro → 581,20 Euro, minus 53 Euro |
| Kiel: V → IV | 581,20 Euro → 530,20 Euro, minus 51 Euro |
| Krefeld und Mülheim an der Ruhr: IV → III | 530,20 Euro → 475,20 Euro, minus 55 Euro |
| Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau: III → II | 475,20 Euro → 427,20 Euro, minus 48 Euro |
Für größere Haushalte liegen die Obergrenzen höher und auch die absoluten Unterschiede fallen meist größer aus. Die geltenden Werte nach Haushaltsgröße zeigt die Übersicht zu den Wohngeld-Höchstbeträgen 2026.
Was die neue Mietenstufe tatsächlich verändert
Die Mietenstufe legt nicht unmittelbar fest, wie viel Wohngeld ausgezahlt wird. Sie bestimmt zunächst, bis zu welcher Grenze Miete oder Belastung in die Berechnung eingehen.
Bei Mietern geht es grundsätzlich um die wohngeldrechtliche Miete, meist die Bruttokaltmiete ohne Heizkosten. Bei selbst genutztem Wohneigentum begrenzt die Mietenstufe die berücksichtigungsfähige Belastung.
Eine höhere Stufe kann nur helfen, wenn die berücksichtigungsfähige Miete über der bisherigen Mietobergrenze liegt. Bleibt sie unter dem alten Wert, verändert der Aufstieg diesen Teil der Berechnung nicht.
Eine Herabstufung kann sich über die Mietobergrenze nur auswirken, wenn die berücksichtigungsfähige Miete den neuen niedrigeren Wert überschreitet. Ob dadurch tatsächlich weniger Wohngeld ausgezahlt wird, ergibt sich erst aus der vollständigen Berechnung.
Der Regierungsentwurf sieht außerdem vor, die Fortschreibung zum 1. Januar 2027 auszusetzen, die dauerhafte Heizkostenkomponente zu halbieren und über eine geänderte Formel mehr Einkommen anzurechnen. Deshalb können selbst Haushalte in einer aufgestiegenen Stadt am Ende weniger Wohngeld erhalten.
Wie weit die geplante Wohngeld-Kürzung 2027 im Einzelfall reicht, lässt sich nur durch eine vollständige Vergleichsberechnung feststellen.
Warum Hamburg trotz hoher Mieten herabgestuft wird
Die Mietenstufe bildet nicht das gesamte örtliche Mietniveau ab. Ausgewertet werden die Quadratmetermieten der Wohngeldmiethaushalte und deren Abweichung vom bundesweiten Durchschnitt dieser Gruppe.
Mietenstufe I gilt bei einer Abweichung von weniger als minus 15 Prozent. Stufe VII beginnt bei mindestens 35 Prozent über dem Bundesdurchschnitt; dazwischen liegen fünf weitere Stufen in Schritten von jeweils zehn Prozentpunkten.
Eine Herabstufung belegt deshalb nicht, dass die Angebotsmieten oder Bestandsmieten am Ort gesunken sind. Sie zeigt nur, wie die erfassten Quadratmetermieten der Wohngeldmiethaushalte im neuen bundesweiten Vergleich eingeordnet werden.
Für die neue Zuordnung wurden Wohngeldstatistiken zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2024 ausgewertet. Die bislang geltende Anlage zur Wohngeldverordnung beruht auf den Stichtagen Ende 2019 und Ende 2020.
Kleine Gemeinden übernehmen meist die Stufe des Kreises
Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern werden grundsätzlich einzeln eingestuft. Kleinere Gemeinden, die in der Anlage nicht gesondert genannt sind, übernehmen die Mietenstufe ihres Landkreises.
Von den 278 betrachteten Landkreisen bleiben 203 unverändert. Nach dem Entwurf sollen 60 Kreise aufsteigen und 15 herabgestuft werden.
Bewohner kleiner Orte sollten deshalb nicht nur nach ihrem Gemeindenamen suchen. Fehlt der Ort in der geplanten Anlage, entscheidet im Regelfall die Zuordnung des Kreises.
Laufende Bescheide sollen zunächst unverändert bleiben
Bereits vor dem 1. Januar 2027 bewilligtes Wohngeld soll grundsätzlich bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums in der festgesetzten Höhe weitergezahlt werden. Die neue Mietenstufe wird damit meist erst bei der nächsten Entscheidung berücksichtigt.
Anders kann es aussehen, wenn die Wohngeldbehörde wegen veränderter Verhältnisse während des Bewilligungszeitraums neu entscheiden muss. Betroffene sollten deshalb das Enddatum ihres Bescheids und Änderungen bei Miete, Einkommen oder Haushaltsgröße im Blick behalten.
Die aktuell geltenden Rechengrenzen ergeben sich aus § 12 Wohngeldgesetz. Ob die neuen Stufen wie geplant gelten, steht erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens fest.
Praxisbeispiel: Herabstufung in Hamburg
Ein Paar in Hamburg zahlt 820 Euro Bruttokaltmiete und bezieht Wohngeld. In Mietenstufe VI können 2026 einschließlich Klimakomponente höchstens 769,80 Euro als Miete berücksichtigt werden.
Mit der geplanten Herabstufung auf Stufe V sinkt diese Grenze für zwei Personen auf 704,80 Euro. Die Wohngeldbehörde würde damit allein wegen der neuen Mietenstufe 65 Euro weniger Wohnkosten ansetzen.
Der tatsächliche Wohngeldverlust beträgt nicht automatisch 65 Euro, weil die Wohngeldformel nur einen Teil der berücksichtigten Wohnkosten ausgleicht. Zusätzlich können die halbierte Heizkostenkomponente und die stärkere Einkommensanrechnung den Zahlbetrag verändern.
Häufige Fragen zu den neuen Mietenstufen 2027
Wie finde ich die geplante Mietenstufe meines Wohnorts?
Die geplante Zuordnung steht in der Anlage des Regierungsentwurfs. Ist eine kleinere Gemeinde dort nicht genannt, gilt im Regelfall die Mietenstufe ihres Landkreises.
Bedeutet eine höhere oder niedrigere Stufe automatisch mehr oder weniger Wohngeld?
Nein. Der Stufenwechsel verändert zunächst nur die Mietobergrenze; der Zahlbetrag hängt zusätzlich vom Einkommen, der Haushaltsgröße und den übrigen Rechenwerten ab.
Warum kann eine Stadt mit hohen Mieten in eine niedrigere Stufe fallen?
Verglichen werden die Quadratmetermieten der Wohngeldmiethaushalte mit dem Bundesdurchschnitt dieser Gruppe. Eine Herabstufung belegt daher nicht, dass die allgemeinen Mieten am Ort gefallen sind.
Gilt die Mietenstufe auch für Eigentümer?
Ja. Beim Lastenzuschuss beeinflusst die Mietenstufe, bis zu welcher Höhe die Belastung für selbst genutztes Wohneigentum berücksichtigt werden kann.
Was sollten Wohngeldhaushalte jetzt prüfen?
Sie sollten die geplante Stufe ihres Wohnorts, die Haushaltsgröße, die berücksichtigungsfähige Miete und das Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums prüfen. Sobald die endgültigen Rechenwerte feststehen, ist eine vollständige Vergleichsberechnung für 2026 und 2027 sinnvoll.




