Wohngeld-Kürzung 2027 trifft vor allem Kinder: Bis zu 400.000 Haushalte könnten den Anspruch verlieren

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Die Bundesregierung plant das Wohngeld ab 2027 deutlich abzusenken. Nach jüngsten Berechnungen könnten bis zu 400.000 der zuletzt etwa 1,24 Millionen Wohngeldhaushalte ihren Anspruch vollständig verlieren.

Neue Daten zeigen, dass die Folgen weit häufiger Kinder treffen, als die bisherige Wohngeldstatistik erkennen ließ. In Wohngeldhaushalten leben rund 2,25 Millionen Menschen; mehr als vier von zehn sind Minderjährige oder volljährige Kinder in Schule und Ausbildung.

Wichtig ist: Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Gesetzentwurf beschlossen, nicht das fertige Gesetz. Das parlamentarische Verfahren und die Beteiligung des Bundesrates stehen noch aus, sodass sich einzelne Regelungen und Zahlen ändern können.

Mit drei Eingriffen soll das Wohngeld sinken

Der Regierungsentwurf zur Neuordnung des Wohngeldes sieht drei Einschnitte vor. Die für 2027 vorgesehene Fortschreibung wird ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel verändert.

Die stärkste Kürzungswirkung dürfte von der veränderten Wohngeldformel ausgehen. Der Koeffizient C soll steigen, wodurch ein größerer Teil des Einkommens den Zuschuss mindert.

Innerhalb des Wohngeldbezugs dürfte die Kürzung Haushalte mit vergleichsweise höherem Einkommen stärker treffen. Viele dieser Haushalte haben dennoch wenig finanziellen Spielraum und liegen nur knapp oberhalb der Grundsicherung.

Warum Kinder in der Wohngeldstatistik kaum sichtbar waren

Die amtliche Wohngeldstatistik zählt Haushalte und ordnet sie nach Merkmalen der antragstellenden oder haupteinkommensbeziehenden Person. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes bezogen Ende 2024 rund 1,24 Millionen Haushalte Wohngeld.

52,5 Prozent dieser Haushalte werden Rentnerinnen, Rentnern oder Pensionären zugeordnet. Dadurch entstand der Eindruck, ältere Menschen seien mit großem Abstand die größte betroffene Gruppe.

Die Haushaltsbetrachtung erfasst jedoch nicht, wer noch in der Wohnung lebt und den finanziellen Verlust im Alltag mitträgt. Kinder tauchen dort nicht als eigene Personengruppe auf, wenn ein Elternteil den Antrag stellt.

Eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2025 ändert den Blick auf das Wohngeld. Die vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes erstellte Auswertung betrachtet alle Personen in Wohngeldhaushalten.

Demnach leben 2,25 Millionen Menschen in Haushalten mit Wohngeld. 37,5 Prozent sind Kinder unter 16 Jahren sowie 16- und 17-Jährige in Schule oder Ausbildung; weitere 4,9 Prozent sind volljährige Kinder, die noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung machen.

Zusammen sind das 42,4 Prozent. Personen im Ruhestand machen in dieser Betrachtung dagegen 15,1 Prozent aus.

Wie stark Familien betroffen sind, zeigt die Zusammensetzung der Haushalte. 69,1 Prozent aller Menschen in Wohngeldhaushalten leben in einem Haushalt mit mindestens einem Kind, knapp die Hälfte in einer Familie mit zwei Erwachsenen.

Die Kürzung landet im Familienbudget

Wohngeld wird zwar als Zuschuss zu den Wohnkosten berechnet, die Miete sinkt durch eine Kürzung aber nicht. Fehlen monatlich 100 oder 200 Euro, muss die Familie den Betrag an anderer Stelle einsparen.

Betroffen sind dann häufig Ausgaben für Kleidung, Lebensmittel, Schulmaterial, Fahrkarten oder Freizeitangebote. Die Sonderauswertung zeigt bereits für 2025, dass Wohngeldhaushalte wesentlich häufiger als die Gesamtbevölkerung Schwierigkeiten hatten, ihre Wohnung angemessen zu heizen oder abgetragene Kleidung zu ersetzen.

Der Jugend-Check zum Regierungsentwurf warnt zudem vor Umzügen in kleinere oder günstigere Wohnungen. Für Kinder kann das den Verlust des gewohnten Umfelds und weniger soziale Teilhabe bedeuten.

Weniger Wohngeld kann auch den Kinderzuschlag gefährden

Für viele Familien bilden Wohngeld und Kinderzuschlag eine gemeinsame Absicherung. Das Einkommen der Eltern, Kindergeld, Kinderzuschlag und ein möglicher Wohngeldanspruch sollen zusammen ausreichen, damit die Familie keine Grundsicherung für Arbeitsuchende benötigt.

Sinkt das Wohngeld stark, kann diese Rechnung nicht mehr aufgehen. Der Kinderzuschlag entfällt dadurch nicht automatisch, doch möglicherweise reicht die Kombination der Leistungen nicht mehr aus, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.

Besonders gefährdet sind Haushalte, deren Einkommen den errechneten Bedarf schon heute nur knapp deckt. Wie eng Wohngeld und Kinderzuschlag bei Familien zusammenwirken, sollte deshalb für jeden Haushalt neu berechnet werden.

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Der erweiterte Zugang zum Kinderzuschlag kann eine kleine Deckungslücke auffangen. Bei einer größeren Lücke reicht diese Ausnahme jedoch nicht, sodass ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II geprüft werden muss.

Bis zu 163.000 Haushalte könnten in die Grundsicherung wechseln

Nach den im SPIEGEL wiedergegebenen Berechnungen des Bundesbauministeriums könnten rund 400.000 Haushalte den Wohngeldanspruch verlieren. Von ihnen könnten 163.000 in ein Grundsicherungssystem wechseln.

Voraussichtlich entfallen 74.000 Fälle auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende und 89.000 auf Leistungen der Sozialhilfe, zu denen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört. Für die Betroffenen ist das kein bloßer Wechsel der auszahlenden Behörde.

In der Grundsicherung wird der gesamte Bedarf nach den Regeln des jeweiligen Systems geprüft. Dazu gehören Einkommen, Vermögen und die berücksichtigungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Andere Begleitunterlagen nennen etwas niedrigere Schätzwerte. Der Jugend-Check zum Regierungsentwurf geht von rund 381.000 wegfallenden Wohngeldansprüchen und etwa 143.000 Wechseln in die Grundsicherung aus.

Die Abweichung zeigt, dass es sich um Vorausberechnungen und nicht um bereits feststehende Fallzahlen handelt. Beide Berechnungen erwarten jedoch, dass ungefähr ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte aus der Leistung fällt.

Ein Teil der Einsparung taucht in anderen Sozialetats wieder auf

Bund und Länder gaben 2024 nach Angaben von Destatis insgesamt 4,7 Milliarden Euro für Wohngeld aus. Nach vollständiger Wirkung der Reform sollen die Wohngeldausgaben ab 2029 um mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr sinken.

Der Wechsel vieler Haushalte in andere Sicherungssysteme verursacht nach den im Gesetzentwurf ausgewiesenen Berechnungen zugleich rund 756 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben. Nach deren Abzug spart der Staat voraussichtlich noch etwa 1,4 bis 1,5 Milliarden Euro im Jahr.

Der Paritätische Gesamtverband sieht darin vor allem eine Verlagerung von Ausgaben. In seiner Stellungnahme zur Wohngeldreform fordert der Verband, die geplanten Leistungskürzungen zurückzunehmen.

Bereits bewilligtes Wohngeld soll zunächst weiterlaufen

Die geplante Neuregelung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bereits bewilligte Bescheide sollen nach Angaben der Bundesregierung bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums unverändert gelten.

Dieser Zeitraum beträgt gewöhnlich zwölf Monate und kann in Ausnahmefällen 24 Monate umfassen. Endet ein aktueller Bescheid erst im Laufe des Jahres 2027, soll die Kürzung daher grundsätzlich erst bei der anschließenden Neuberechnung sichtbar werden.

Ein bestehender Bescheid sollte nicht allein wegen des Gesetzentwurfs beendet oder durch einen anderen Leistungsantrag ersetzt werden. Wer bereits Wohngeld bekommt, sollte zuerst prüfen, wann der aktuelle Bescheid ausläuft.

Häufige Fragen zur Wohngeld-Kürzung 2027

Ist die Wohngeld-Kürzung bereits endgültig beschlossen?

Nein. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Ab wann soll das Wohngeld sinken?

Der Entwurf sieht den 1. Januar 2027 als Termin vor. Bereits bewilligte Bescheide sollen bis zum Ende ihres jeweiligen Bewilligungszeitraums weitergelten.

Verlieren alle Wohngeldhaushalte ihren Anspruch?

Nein. Ein Teil der Haushalte wird voraussichtlich weniger Wohngeld erhalten, ein anderer könnte den Anspruch vollständig verlieren. Die persönliche Folge lässt sich erst mit den endgültigen Rechenwerten bestimmen.

Warum sind Kinder besonders stark betroffen?

Kinder waren in der bisherigen Haushaltsstatistik nicht als eigene Gruppe erkennbar. Die neue Auswertung aller Haushaltsmitglieder zeigt, dass 42,4 Prozent Minderjährige oder volljährige Kinder in Schule und Ausbildung sind.

Fällt mit dem Wohngeld automatisch auch der Kinderzuschlag weg?

Nein, ein Automatismus besteht nicht. Reichen Einkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und das niedrigere Wohngeld zusammen aber nicht mehr zur Bedarfsdeckung, kann die Familie auf Grundsicherung angewiesen sein.

Bedeutet ein verlorener Wohngeldanspruch automatisch Grundsicherung?

Nein. Ob ein Anspruch nach dem SGB II oder SGB XII besteht, wird gesondert geprüft. Die Regierung erwartet jedoch, dass ein erheblicher Teil der ausscheidenden Haushalte in eines dieser Systeme wechselt.