Wohngeld 2027: 381.000 Haushalte verlieren ihren Anspruch

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Hunderttausenden Haushalten droht ab 2027 der vollständige Verlust des Wohngeldes. Nach den Berechnungen zum Regierungsentwurf könnten rund 381.000 der derzeit etwa 1,2 Millionen Wohngeldhaushalte aus dem Bezug herausfallen – damit wäre ungefähr jeder dritte bisherige Wohngeldhaushalt betroffen.

Dabei handelt es sich bislang um eine Modellrechnung und nicht um 381.000 bereits feststehende Leistungsentziehungen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 6. Juli 2026 beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Drei Änderungen drücken das Wohngeld nach unten

Die Bundesregierung will beim Wohngeld an mehreren Stellen gleichzeitig sparen. Die eigentlich für Januar 2027 vorgesehene Anpassung an die Miet- und Preisentwicklung soll ausgesetzt, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel verändert werden.

Gerade die Kombination dieser Änderungen erklärt, warum nicht nur niedrigere Zahlbeträge erwartet werden. Bei Haushalten nahe der bisherigen Einkommensgrenze kann der rechnerische Anspruch vollständig verschwinden.

Geplante Änderung ab 2027 Mögliche Folge
Wohngeld-Erhöhung 2027 wird ausgesetzt Steigende Mieten und Preise werden nicht durch die vorgesehene Fortschreibung ausgeglichen
Dauerhafte Heizkostenkomponente wird halbiert Weniger Heizkosten werden pauschal bei der Berechnung berücksichtigt
Wohngeldformel wird verändert Einkommen vermindert den Anspruch stärker
Ansprüche unter 15 Euro sollen entfallen Sehr kleine Restansprüche führen nicht mehr zu einer Auszahlung

Eine ausführliche Darstellung der geplanten Einschnitte gibt es bei Gegen-Hartz im Beitrag „Wohngeld-Kürzung: Diese drei Änderungen treffen Mieter“.

Die Wohngeldformel könnte besonders viele Haushalte treffen

Besonders weitreichend ist die geplante Änderung der Berechnungsformel. Der darin verwendete Parameter „c“ soll nach dem Entwurf für sämtliche Haushaltsgrößen deutlich angehoben werden, wodurch sich Einkommen stärker anspruchsmindernd auswirkt.

Das trifft nicht ausschließlich Haushalte mit vergleichsweise hohen Einkommen. Gefährdet sind insbesondere Menschen, die bislang nur knapp innerhalb des Wohngeldbereichs liegen und beispielsweise 50 oder 60 Euro monatlich erhalten.

Wie unterschiedlich die Einkommensgrenzen je nach Haushaltsgröße und Mietenstufe ausfallen, zeigt der Ratgeber „Bis zu welchem Einkommen bekommt man das Wohngeld gezahlt?“.

Heizkostenkomponente wird deutlich reduziert

Hinzu kommt die Kürzung bei den Heizkosten. Bei einem Einpersonenhaushalt soll die eigentliche dauerhafte Heizkostenkomponente von derzeit 96 Euro auf 48 Euro sinken, während der zusätzliche CO₂-Betrag von 14,40 Euro nach dem Entwurf erhalten bleibt.

Damit würde der bei einem Single angesetzte Gesamtbetrag aus Heizkosten- und CO₂-Komponente von 110,40 Euro auf 62,40 Euro fallen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass das ausgezahlte Wohngeld um exakt 48 Euro sinkt, weil der Betrag in die gesamte Wohngeldberechnung einfließt.

Weitere Berechnungen für verschiedene Haushaltsgrößen finden sich bei Gegen-Hartz unter „Wohngeld: Diese Haushalte trifft die Heizkosten-Kürzung 2027 in voller Höhe“.

Auch kleine Wohngeldbeträge können komplett verschwinden

Zusätzlich sieht der Entwurf eine neue Untergrenze vor. Ergibt die Berechnung weniger als 15 Euro Wohngeld pro Monat, soll künftig kein Anspruch mehr bestehen.

Das kann Haushalte treffen, deren Wohngeld zunächst durch die neue Formel und die geringere Heizkostenkomponente sinkt. Bleibt anschließend nur noch ein sehr kleiner Betrag übrig, kann auch dieser vollständig entfallen.

Deshalb sollten Betroffene einen neuen Bescheid nicht ungeprüft akzeptieren. Typische Fehler bei Einkommen, Freibeträgen oder berücksichtigungsfähigen Wohnkosten erläutert Gegen-Hartz im Beitrag „Wohngeld zu niedrig: 4 häufige Fehler der Wohngeldstelle“.

143.000 Haushalte könnten in die Grundsicherung wechseln

Der Verlust des Wohngeldes bedeutet nicht bei jedem Haushalt, dass anschließend überhaupt keine Unterstützung mehr gezahlt wird. Nach den Berechnungen zum Entwurf könnten im Jahr 2029 etwa 68.000 Haushalte zusätzlich Leistungen nach dem SGB II und weitere rund 75.000 Haushalte Leistungen nach dem SGB XII benötigen.

Zusammen wären das rund 143.000 Haushalte, die aufgrund der Wohngeldänderungen in ein anderes Leistungssystem wechseln könnten. Für die Betroffenen gelten dort andere Anforderungen an Einkommen, Vermögen sowie die berücksichtigungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wer zwischen den Leistungssystemen steht, findet weitere Hinweise bei Gegen-Hartz unter „Wohngeld oder Grundsicherungsgeld beantragen? Das solltest Du jetzt wissen“.

Rentner und Familien können besonders betroffen sein

Ein großer Teil der Wohngeldbezieher besteht aus Rentnerhaushalten. Auch Alleinerziehende, Familien und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen können durch die neuen Berechnungswerte aus dem Wohngeld herausfallen.

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Für Familien kann der Wegfall besonders weitreichende Folgen haben, weil neben dem Wohngeld auch geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag weiterhin erfüllt werden. Die Auswirkungen auf Familien beschreibt Gegen-Hartz ausführlicher im Beitrag „Wohngeld-Kürzung 2027 trifft vor allem Kinder“.

Bei Rentnerinnen und Rentnern kann nach einem Wohngeldverlust dagegen ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter entstehen. Eine automatische Umstellung durch die Wohngeldstelle gibt es jedoch nicht.

Bestehende Wohngeldbescheide werden nicht sofort gekürzt

Für Menschen mit einem laufenden Bewilligungsbescheid gibt es eine wichtige Entwarnung. Nach dem Regierungsentwurf sollen bereits bewilligte Beträge grundsätzlich bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden.

Wohngeld wird normalerweise für zwölf Monate bewilligt, unter bestimmten Voraussetzungen können es bis zu 24 Monate sein. Deshalb werden die geplanten Kürzungen selbst bei einem Inkrafttreten am 1. Januar 2027 nicht bei allen Haushalten gleichzeitig auf dem Konto sichtbar.

Wer wissen möchte, wie die Übergangsregel genau funktionieren soll, findet dazu den Beitrag „Wohngeld-Kürzung 2027: Wer die bisherigen Sätze bis 2028 behalten kann“.

Entscheidend wird das Ende des Bewilligungszeitraums

Läuft ein Wohngeldbescheid beispielsweise bis Ende April 2027, soll der bisher bewilligte Betrag nach dem Entwurf grundsätzlich bis dahin geschützt bleiben. Erst für den anschließenden Bewilligungszeitraum würde nach den dann geltenden gesetzlichen Vorgaben neu gerechnet.

Anders kann es aussehen, wenn ohnehin eine neue Entscheidung erforderlich wird, etwa weil sich Einkommen, Haushaltsgröße oder andere erhebliche Verhältnisse verändern. Ein laufender Bescheid bietet deshalb keinen dauerhaften Schutz vor einer späteren Neuberechnung.

381.000 sind eine Prognose und keine endgültige Zahl

Die Zahl von 381.000 Haushalten sollte nicht als bereits feststehendes Ergebnis dargestellt werden. Sie beruht auf Berechnungen zu den geplanten Vorschriften und kann sich durch Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sowie durch die tatsächliche Entwicklung von Einkommen, Mieten und Haushaltsstrukturen verändern.

Fest steht bislang nur, dass die Bundesregierung die Wohngeldausgaben ab 2027 deutlich reduzieren will. Ob Bundestag und Bundesrat den Entwurf unverändert beschließen, ist am 25. August 2026 noch offen.

Beispiel aus der Praxis

Eine alleinstehende Rentnerin erhält derzeit 80 Euro Wohngeld im Monat und ihr aktueller Bescheid läuft bis Ende März 2027. Nach der geplanten Übergangsregel würden die 80 Euro zunächst bis März weitergezahlt.

Für den neuen Bewilligungszeitraum ab April müsste die Wohngeldstelle jedoch nach den dann geltenden Vorschriften rechnen. Durch die geringere Heizkostenkomponente und die neue Formel könnte ihr Anspruch deutlich sinken oder vollständig entfallen.

Ist die Rente zu niedrig, um die Wohn- und Lebenshaltungskosten ohne Wohngeld zu bestreiten, sollte sie anschließend prüfen, ob Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beansprucht werden kann. Entscheidend ist immer die individuelle Berechnung.

Fragen und Antworten zur Wohngeld-Kürzung 2027

Verlieren 2027 tatsächlich 381.000 Haushalte ihr Wohngeld?

Noch steht das nicht fest. Die 381.000 Haushalte stammen aus Berechnungen zu den geplanten Änderungen und beschreiben die erwartete Größenordnung, falls die Reform entsprechend umgesetzt wird.

Ist die Wohngeld-Reform bereits beschlossen?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 6. Juli 2026 beschlossen, das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht beendet.

Wird mein Wohngeld am 1. Januar 2027 automatisch gekürzt?

Bei einem bereits bewilligten Bescheid grundsätzlich nicht. Der bisherige Betrag soll nach dem Entwurf bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums weitergezahlt werden.

Warum verlieren so viele Haushalte ihren Anspruch?

Die Bundesregierung plant mehrere Änderungen gleichzeitig. Neben dem Ausfall der vorgesehenen Wohngelderhöhung werden die Heizkostenkomponente reduziert und die Berechnungsformel so verändert, dass Einkommen den Anspruch stärker mindern kann.

Bekomme ich automatisch Grundsicherung, wenn mein Wohngeld entfällt?

Nein. Ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld nach dem SGB II oder auf Leistungen nach dem SGB XII muss gesondert geprüft und grundsätzlich beantragt werden.

Was sollten Wohngeldbezieher jetzt tun?

Betroffene sollten zunächst prüfen, wann ihr aktueller Bewilligungszeitraum endet. Bei einer späteren Neuberechnung sollten Einkommen, Freibeträge, Haushaltsgröße, Mietenstufe und berücksichtigte Wohnkosten sorgfältig mit dem bisherigen Bescheid verglichen werden.