Witwenrente oder Rentensplitting: Nicht vorschnell entscheiden

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Wenn ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner stirbt, geht es für Hinterbliebene nicht nur um Trauer, sondern oft auch um die finanzielle Existenz. Besonders hart trifft es Paare, bei denen ein Partner wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Teilzeit weniger eigene Rentenansprüche aufgebaut hat.

Dann stehen zwei Wege im Raum: die klassische Witwen- oder Witwerrente und das Rentensplitting. Beide Modelle können absichern. Sie wirken aber völlig unterschiedlich. Genau deshalb sollte niemand vorschnell unterschreiben.

Witwenrente sichert Hinterbliebene nach dem Tod des Partners ab

Die Witwenrente oder Witwerrente ist eine Hinterbliebenenrente. Der überlebende Ehepartner erhält einen Teil der Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder später erhalten hätte.

Diese Leistung soll verhindern, dass Hinterbliebene nach dem Tod des Partners sofort in finanzielle Not geraten. Besonders wichtig ist sie für Menschen, die lange Teilzeit gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben und deshalb nur eine niedrige eigene Rente erwarten.

Die Rentenversicherung unterscheidet zwischen kleiner und großer Witwenrente. Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 Prozent, nach altem Recht 60 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Große Witwenrente: Diese Voraussetzungen sind entscheidend

Die große Witwenrente gibt es nicht automatisch in jedem Alter. Anspruch besteht, wenn Hinterbliebene eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben, erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen.

Die Altersgrenze steigt schrittweise auf 47 Jahre. Für Todesfälle im Jahr 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten. Ab 2029 gilt dann die feste Grenze von 47 Jahren.

Das ist für Betroffene wichtig, weil wenige Monate über viel Geld entscheiden können. Wer die Altersgrenze noch nicht erreicht und keine weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhält zunächst nur die kleine Witwenrente.

Kleine Witwenrente: Oft nur eine befristete Hilfe

Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Nach neuem Recht wird sie grundsätzlich höchstens zwei Jahre gezahlt.

Das kann für jüngere Hinterbliebene eine böse Überraschung sein. Wer davon ausgeht, dauerhaft abgesichert zu sein, merkt dann erst spät, dass die Zahlung endet.

Anders kann es im alten Recht sein. Haben die Ehepartner vor 2002 geheiratet und ist mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, kann die kleine Witwenrente unbefristet gezahlt werden.

Altes oder neues Recht: Warum das Datum der Ehe wichtig ist

Bei der Witwenrente ist entscheidend, ob altes oder neues Recht gilt. Das alte Recht ist in der Regel günstiger, weil die große Witwenrente dann 60 Prozent statt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt.

Altes Recht gilt, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist. Es gilt außerdem, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

Für spätere Ehen gilt grundsätzlich das neue Recht. Dann beträgt die große Witwenrente 55 Prozent und die kleine Witwenrente ist regelmäßig auf 24 Monate begrenzt.

Eigenes Einkommen kann die Witwenrente stark kürzen

Ein häufiger Irrtum lautet: Wer Anspruch auf Witwenrente hat, bekommt diese immer in voller Höhe. Das stimmt nicht.

Nach dem sogenannten Sterbevierteljahr wird eigenes Einkommen angerechnet. Dazu gehören insbesondere eigene Renten, Arbeitseinkommen und weitere Einkünfte. Liegt das Einkommen über dem Freibetrag, wird ein Teil davon auf die Witwenrente angerechnet.

Für viele Hinterbliebene bedeutet das: Die rechnerische Witwenrente sieht auf dem Papier gut aus, kommt aber wegen des eigenen Einkommens nur gekürzt oder gar nicht zur Auszahlung. Genau an dieser Stelle kann das Rentensplitting interessant werden.

Was bedeutet Rentensplitting?

Beim Rentensplitting werden die während der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft erworbenen Rentenanwartschaften geteilt. Der Partner mit den höheren Rentenpunkten gibt so viele Entgeltpunkte ab, bis die während der Splittingzeit erworbenen Ansprüche gleichmäßig verteilt sind.

Das ähnelt dem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Der Unterschied: Beim Rentensplitting entscheiden sich Ehepartner oder Lebenspartner bewusst für diese Aufteilung, obwohl die Ehe weiter besteht oder erst durch Tod endet.

Die Rentenversicherung beschreibt das Rentensplitting als partnerschaftliche Teilung der Rentenansprüche. Möglich ist es bei Ehen nach dem 31. Dezember 2001 oder bei älteren Ehen, wenn beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Außerdem müssen beide jeweils mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben.

Rentensplitting setzt lange Versicherungszeiten voraus

Das Rentensplitting ist nicht für jedes Paar möglich. Beide Partner müssen grundsätzlich mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen.

Dazu zählen nicht nur Pflichtbeiträge aus Arbeit. Auch freiwillige Beiträge, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten können dazugehören.

Außerdem muss das Erwerbsleben grundsätzlich abgeschlossen sein. Das ist der Fall, wenn beide Partner Anspruch auf eine volle Altersrente haben oder wenn ein Partner eine volle Altersrente bezieht und der andere die Regelaltersgrenze erreicht hat. Eine bloße Teilrente reicht dafür nicht aus.

Rentensplitting nach dem Tod: Das ist möglich, aber nicht immer

Viele Hinterbliebene erfahren erst nach dem Tod des Partners, dass es Rentensplitting überhaupt gibt. Ein Antrag nach dem Tod ist möglich, aber nur unter engen Voraussetzungen.

Der überlebende Partner kann sich allein für das Splitting entscheiden, wenn ein Rentensplitting zu Lebzeiten beider Partner noch nicht möglich war. Auch dann müssen die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer sich für das Rentensplitting entscheidet, verzichtet auf die Witwen- oder Witwerrente aus derselben Ehe. Diese Entscheidung ist dauerhaft. Sie sollte deshalb nie ohne genaue Probeberechnung getroffen werden.

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Wann ist die Witwenrente meist sinnvoller?

Die Witwenrente ist häufig günstiger, wenn der verstorbene Partner eine deutlich höhere Rente hatte und der Hinterbliebene nur geringe eigene Einkünfte hat. Dann wird die Hinterbliebenenrente nicht oder nur wenig gekürzt.

Besonders wichtig ist die Witwenrente für Menschen, die selbst nur eine kleine Altersrente bekommen, keine hohen Arbeitseinkommen haben und nicht wieder heiraten wollen. In solchen Fällen kann die monatliche Witwenrente die stabilere Lösung sein.

Auch altes Recht kann die Witwenrente attraktiver machen. Wer noch 60 Prozent der Rente des Verstorbenen erhalten kann, sollte sehr genau prüfen, ob ein Rentensplitting wirklich mehr bringt.

Wann kann Rentensplitting sinnvoller sein?

Rentensplitting kann sinnvoll sein, wenn der überlebende Partner bereits eine eigene Rente oder ein eigenes Einkommen hat, das die Witwenrente stark mindert. Dann besteht zwar ein Anspruch auf Witwenrente, tatsächlich fließt aber wenig oder gar nichts.

Durch das Rentensplitting steigt dagegen die eigene Rente. Diese eigene Rente bleibt auch bei Wiederheirat bestehen. Sie wird nicht deshalb gestrichen, weil der Hinterbliebene einen neuen Partner heiratet.

Das ist ein großer Unterschied zur Witwenrente. Denn bei Wiederheirat endet die Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich. Zwar kann dann eine Rentenabfindung in Betracht kommen, dauerhaft sicherer kann aber die erhöhte eigene Rente durch Rentensplitting sein.

Praxisbeispiel: Wann Lydia vom Rentensplitting profitieren kann

Lydia ist 67 Jahre alt und erhält bereits eine eigene Altersrente. Ihr verstorbener Ehemann hatte während der Ehe deutlich mehr Rentenpunkte erworben, weil er durchgehend in Vollzeit gearbeitet hatte. Lydia hatte dagegen viele Jahre die Kinder betreut und später nur in Teilzeit gearbeitet.

Nach dem Tod ihres Mannes hätte Lydia grundsätzlich Anspruch auf Witwenrente. Allerdings hat sie neben ihrer Altersrente noch Einkünfte aus einem Minijob und einer kleinen Betriebsrente. Dadurch würde die Witwenrente teilweise angerechnet und deutlich gekürzt.

Lässt Lydia prüfen, ob Rentensplitting möglich ist, kann sich ein anderer Weg ergeben. Durch die Teilung der während der Ehe erworbenen Entgeltpunkte steigt ihre eigene gesetzliche Rente dauerhaft. Diese eigene Rente bleibt ihr auch dann erhalten, wenn sie später noch einmal heiratet.

Das Beispiel zeigt: Rentensplitting ist nicht automatisch besser. Es kann aber gerade dann stark sein, wenn die Witwen- oder Witwerrente wegen eigener Einkünfte kaum ausgezahlt würde.

Der wichtigste Unterschied: Witwenrente ist Hinterbliebenenleistung, Rentensplitting ist eigene Rente

Die Witwenrente hängt vom Tod des Partners, von dessen Rente und von den Anrechnungsvorschriften ab. Sie ist eine abgeleitete Leistung aus der Versicherung des Verstorbenen.

Das Rentensplitting erhöht dagegen die eigene Rente des überlebenden Partners. Die übertragenen Entgeltpunkte werden Teil des eigenen Rentenkontos.

Das macht das Rentensplitting rechtlich stabiler, kann aber auch Nachteile haben. Denn wer sich für das Splitting entscheidet, bekommt aus dieser Ehe keine Witwen- oder Witwerrente mehr. Gerade bei niedriger eigener Rente und geringer Einkommensanrechnung kann das teuer werden.

Tabelle: Witwenrente und Rentensplitting im Vergleich

Frage Witwenrente Rentensplitting
Was ist das? Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Partners Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche
Wie wirkt es? Monatliche Zahlung aus der Rente des Verstorbenen Erhöhung der eigenen Rente durch übertragene Entgeltpunkte
Wird eigenes Einkommen angerechnet? Ja, nach dem Sterbevierteljahr Nein, weil es eigene Rente ist
Was passiert bei Wiederheirat? Witwenrente endet grundsätzlich Eigene Rente bleibt bestehen
Ist die Entscheidung umkehrbar? Anspruch besteht nach gesetzlichen Regeln Entscheidung für Splitting ist dauerhaft
Für wen oft sinnvoll? Hinterbliebene mit wenig eigenem Einkommen Hinterbliebene mit höherem eigenem Einkommen oder Wiederheiratsperspektive

Betroffene sollten immer eine Probeberechnung verlangen

Die Entscheidung zwischen Witwenrente und Rentensplitting darf nicht aus dem Bauch heraus getroffen werden. Entscheidend ist nicht, welches Modell im konkreten Lebenslauf mehr Sicherheit bringt.

Betroffene sollten bei der Rentenversicherung eine Beratung und Probeberechnung verlangen. Dabei muss geprüft werden, wie hoch die Witwenrente nach Einkommensanrechnung wäre und wie stark die eigene Rente durch das Splitting steigen würde.

Wichtig ist auch der Blick in die Zukunft. Wer wieder heiraten möchte, wer weiterarbeitet oder wer mit steigendem Einkommen rechnet, muss anders rechnen als jemand, der dauerhaft auf eine niedrige eigene Rente angewiesen ist.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen zu Witwenrente und Rentensplitting

Was ist besser: Witwenrente oder Rentensplitting?
Das hängt vom Einzelfall ab. Die Witwenrente ist oft besser, wenn der Hinterbliebene wenig eigenes Einkommen hat und die Rente des Verstorbenen hoch war.

Rentensplitting kann besser sein, wenn die Witwenrente wegen eigener Einkünfte stark gekürzt würde oder wenn eine Wiederheirat geplant ist.

Kann ich Witwenrente beziehen und später Rentensplitting wählen?
Ja, das kann möglich sein. Wer sich später für das Rentensplitting entscheidet, verzichtet aber dauerhaft auf die Witwen- oder Witwerrente aus dieser Ehe. Deshalb sollte vorher zwingend eine Probeberechnung erfolgen.

Warum kann Rentensplitting bei Wiederheirat vorteilhaft sein?
Die Witwenrente endet grundsätzlich bei Wiederheirat. Die durch Rentensplitting erhöhte eigene Rente bleibt dagegen bestehen. Deshalb kann Splitting für Hinterbliebene sinnvoll sein, die erneut heiraten möchten.

Bekomme ich durch Rentensplitting automatisch mehr Geld?
Nein. Das Rentensplitting erhöht zwar die eigene Rente des Partners mit den geringeren Ansprüchen. Gleichzeitig entfällt aber die Witwen- oder Witwerrente. Ob am Ende mehr Geld bleibt, hängt von Rentenhöhe, Einkommen, Alter und Lebensplanung ab.

Welche Unterlagen sind wichtig für die Prüfung?
Wichtig sind aktuelle Rentenauskünfte beider Partner, Bescheide über eigene Renten, Angaben zu Einkommen, Betriebsrenten, Minijobs und weiteren Einkünften. Auch das Heiratsdatum, Geburtsdaten und frühere Versicherungszeiten sind entscheidend.

Fazit: Rentensplitting ist kein Ersatz für alle, aber eine wichtige Alternative

Witwenrente und Rentensplitting verfolgen dasselbe Ziel: Sie sollen verhindern, dass Hinterbliebene im Alter finanziell abstürzen. Der Weg dorthin ist aber unterschiedlich.

Die Witwenrente hilft besonders dann, wenn der überlebende Partner wenig eigene Einkünfte hat und dauerhaft auf die Hinterbliebenenleistung angewiesen ist. Das Rentensplitting kann dagegen sinnvoll sein, wenn die eigene Rente gestärkt werden soll, die Witwenrente durch Einkommen stark gekürzt würde oder eine Wiederheirat eine Rolle spielt.

Die wichtigste Regel lautet deshalb: Nicht vorschnell entscheiden. Wer zwischen Witwenrente und Rentensplitting wählen kann, sollte immer eine konkrete Vergleichsberechnung verlangen. Denn eine falsche Entscheidung kann über Jahre oder sogar lebenslang Geld kosten.