Rente: Ab 2024 steigt die Regelaltersgrenze

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2024 steigt die Altersgrenze in Deutschland für den Eintritt in die Rente. Wer 1959 zur Welt kam, muss zwei Monate länger arbeiten als die Jahrgänge zuvor.

Die Altersgrenze steigt schrittweise

Seit dem 1.1.2022 wird das Alter für den Eintritt in die Rente step by step angehoben, bis sie beim 67. Lebensjahr liegt. Wer vor 1947 zur Welt kam, konnte regulär mit dem Ende des 65. Lebensjahres in Rente gehen.

Dann ging es um jeweils einen Monat nach oben. Wer 1957 zur Welt kam, hatte mit 65 Jahren und 11 Monaten einen Rentenanspruch, und wer 1958 zur Welt kam mit 66 Jahren.

Ab dem Jahrgang 1959 wird nicht mehr jeweils ein Monat nach oben geschoben, sondern zwei Monate werden drauf geschlagen. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann der Renteneintritt mit 67 Jahren. Danach wird die Regelaltersgrenze nicht weiter erhöht.

Auch die vorzeitige Rente steigt

Auch wer vorzeitig in Altersrente geht, und dies ohne Abzüge darf, da er oder sie mindestens 45 Jahre rentenpflichtig gearbeitet hat, kann nicht mehr die „Rente ab 63“ in Anspruch nehmen.

Vielmehr liegt die vorzeitige Rente bei Menschen, die 1960 zur Welt kamen, bei 64 Jahren und vier Monaten. Bei später Geborenen geht es dann ebenfalls schrittweise nach oben, und 2029 ist dann die vorerst letzte Grenze für die vorzeitige Rente erreicht. Diese liegt bei 65 Jahren.

50 Jahre arbeiten

Bundeskanzler Scholz sagte, dass er nichts von einem weiteren Anheben der Altersgrenze halte: „Wer mit 17 die Schule verlässt und eine Lehre beginnt, hat 50 Jahre Arbeit vor der Rente vor sich. 50 Jahre ist eine ganz schön lange Zeit.“

Renteneintritt auch jenseits der 67?

Die Volkswirtschafts-Professorin Veronika Grimm, die im Sachverständigenrat sitzt, fordert hingegen, das Renteneintrittsalter weiter anzuheben. Für Beamtenpensionen fordert sie das nicht, was womöglich damit zu tun hat, dass sie selbst eine üppige Pension erwartet.

Die Forderungen nach einem weiteren Anheben der Altersgrenze folgen weitgehend den Argumenten, mit denen CDU / CSU und SPD vor 16 Jahren die Einführung der Altersrente ab 67 begründeten. Erstens sank die Zahl der neu geborenen Kinder, also derjenigen, die später Rentenbeiträge zahlen, seit den 1960er Jahren auf die Hälfte. Zugleich stieg die Lebenserwartung.

Es gibt also mehr Rentner/innen und weniger Arbeitnehmer/innen, die die Beiträge zahlen, mit denen die Rente finanziert wird. Während um 1960 die durchschnittliche Dauer, in der ein Mann Rente bezog, bei 9,6 Jahren lag, sind es heute 18,8 Jahre – bei Frauen stieg die Rentenzeit von durchschnittlich 10,6 auf 22,1 Jahre.

„Rente mit 67 ist Rentenkürzung“

Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes, hatte bereits im Sommer 2022 Forderungen nach einer Erhöhung der Altersgrenze über das 67. Lebensjahr hinaus scharf kritisiert. Sie sagte: „Ein höheres Renteneintrittsalters wird die sozialen Ungerechtigkeiten verstärken. Stattdessen ist es notwendig, das System der Alterssicherung grundlegend zu reformieren und die Arbeits- und Einkommenssituation im Land zu verbessern.“

Zeiger zufolge führe bereits eine Rente mit 68 zu massiven sozialen Ungerechtigkeiten, auch deshalb, weil Menschen, die zu Niedriglöhnen arbeiteten, im Schnitt eine geringere Lebenserwartung hätten. Zeiger fasste zusammen: „Die Rente mit 67 wirkt bereits jetzt, wie eine Rentenkürzung, weil viele bei der Altersrente Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen.“