Verhinderungspflege richtig abrechnen: So bleibt mehr vom Pflegegeld übrig

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Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann nicht immer selbst da sein. Urlaub, Krankheit, Arzttermine oder einfach einige Stunden Auszeit können dazu führen, dass zeitweise ein anderer die Pflege übernehmen muss. Dafür gibt es die Verhinderungspflege.

Seit Juli letzten Jahres gelten dafür veränderte Regeln. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege greifen auf einen gemeinsamen Jahresbetrag zu. Im Jahr 2026 stehen dafür insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

Verhinderungspflege gilt ab Pflegegrad 2

Verhinderungspflege kann von Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden. Die frühere Voraussetzung, dass die häusliche Pflege bereits sechs Monate bestanden haben musste, ist entfallen.

Wie viel die Pflegekasse tatsächlich erstattet, hängt jedoch davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt, wie lange die reguläre Pflegeperson verhindert ist und ob im gleichen Kalenderjahr bereits Kurzzeitpflege genutzt wurde.

Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2026?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es 2026 einen gemeinsamen Jahresbetrag von maximal 3.539 Euro. Wird davon beispielsweise bereits ein Teil für eine Kurzzeitpflege verwendet, steht entsprechend weniger Geld für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Wie oft ist Verhinderungspflege möglich

Die Verhinderungspflege ist grundsätzlich für bis zu  56 Kalendertage pro Jahr möglich. Ist die reguläre Pflegeperson an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert, wird dieser nicht auf die 56 Tage angerechnet und das Pflegegeld an diesem Tag nicht gekürzt.

Beispiel 1: Stefica aus Frankfurt am Main nutzt stundenweise Verhinderungspflege

Stefica lebt in Frankfurt am Main und hat Pflegegrad 3. Normalerweise pflegt ihr Ehemann sie zu Hause. Er möchte allerdings an vier Nachmittagen im Monat für jeweils fünf Stunden außer Haus sein. Während dieser Zeit übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung.

Angenommen, der Dienst verlangt 32 Euro pro Stunde, entstehen folgende Kosten: Vier Termine mal fünf Stunden mal 32 Euro gleich 640 Euro. Da ihr Ehemann an jedem dieser Tage nur fünf Stunden verhindert ist, handelt es sich um stundenweise Verhinderungspflege.

Die 640 Euro können im gemeinsamen Jahresbetrag abgerechnet werden. Stefica behält ihr Pflegegeld für Pflegegrad 3 in voller Höhe. Außerdem werden die vier Tage nicht von den 56 Tagen Verhinderungspflege abgezogen.

Wenn Stefica im laufenden Jahr zuvor weder Verhinderungs- noch Kurzzeitpflege genutzt hat, sieht die Rechnung so aus: Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro; abzüglich Verhinderungspflege: 640 Euro; verbleibender Jahresbetrag: 2.899 Euro.

Die  noch verfügbaren 2.899 Euro kann Stefica im weiteren Verlauf des Jahres für weitere Verhinderungspflege oder für Kurzzeitpflege verwenden.

Wer regelmäßig nur einige Stunden Entlastung benötigt, verbraucht nicht automatisch die 56 Verhinderungstage.

Beispiel 2: Selma aus Heidelberg hat bereits Kurzzeitpflege genutzt

Selma aus Heidelberg hat Pflegegrad 4 und wird überwiegend von ihrer Tochter gepflegt. Im Frühjahr musste Selma nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung.

Aus dem Jahresbetrag wurden dafür bereits 1.400 Euro verwendet. Von den ursprünglich 3.539 Euro sind deshalb noch verfügbar: 3.539 Euro minus 1.400 Euro gleich 2.139 Euro verfügbar.

Einige Monate später möchte Selmas Tochter zwölf Tage verreisen. Ein ambulanter Pflegedienst die Ersatzpflege und stellt für die Zeit 2.400 Euro in Rechnung.

Selma stehen aus dem gemeinsamen Jahresbetrag aber nur noch 2.139 Euro zur Verfügung. Die Pflegekasse kann deshalb höchstens diesen Betrag aus dem gemeinsamen Budget übernehmen.

Kosten des Pflegedienstes: 2.400 Euro; verfügbares Restbudget: 2.139 Euro; nicht durch den gemeinsamen Jahresbetrag gedeckt: 261 Euro,

Nach dieser Verhinderungspflege wäre Selmas gemeinsamer Jahresbetrag für das betreffende Kalenderjahr vollständig ausgeschöpft. Für eine weitere Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege stünde daraus kein Geld mehr zur Verfügung.

Auch das Pflegegeld muss in diesem Beispiel berücksichtigt werden. Selma erhält bei Pflegegrad 4 regulär 800 Euro Pflegegeld im Monat.

Während einer tageweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird jedoch das volle Pflegegeld berücksichtigt.

Für Selmas zwölf Verhinderungstage ergibt sich damit: Erster und letzter Tag: Zwei mal 800 Euro durch 30 gleich rund 53,33 Euro. Zehn dazwischenliegende Tage mit halbem Pflegegeld: Zehn mal 400 Euro durch 30 gleich rund 133,33 Euro.

Für diesen zwölf Tage umfassenden Zeitraum würden rund 186,67 Euro Pflegegeld berücksichtigt. Für die übrigen Tage des Monats besteht wieder der reguläre Pflegegeldanspruch.

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Die zwölf Tage werden außerdem auf die Höchstdauer angerechnet. Von maximal 56 Tagen bleiben Selma danach noch 44 Tage. Das Geldbudget ist in ihrem Beispiel vollständig verbraucht.

Beispiel 3: Tomislav aus Passau wird vorübergehend von seiner Tochter gepflegt

Tomislav lebt in Passau und hat Pflegegrad 2. Im Alltag kümmert sich hauptsächlich sein Sohn um ihn. Als dieser für eine Woche ins Krankenhaus muss, übernimmt Tomislavs Tochter für sieben Tage die Pflege.

Wird die Pflege nicht erwerbsmäßig durch eine Person übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm im selben Haushalt lebt, ist die Erstattung zunächst grundsätzlich auf das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades begrenzt.

Bei Pflegegrad 2 beträgt das monatliche Pflegegeld 2026 347 Euro. Damit liegt die grundsätzliche Grenze bei: 2 × 347 Euro = 694 Euro

Tomislav zahlt seiner Tochter für die sieben Tage 650 Euro für die Ersatzpflege. Zusätzlich entstehen ihr Aufwendungen von 220 Euro für Fahrten und 360 Euro durch Verdienstausfall. Damit ergeben sich insgesamt: 650 Euro Ersatzpflege plus 220 Euro Fahrtkosten plus 360 Euro Verdienstausfall gleich 1.230 Euro.

Solche Aufwendungen können die Erstattung bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige über die reguläre Grenze von zwei Monatsbeträgen Pflegegeld hinaus erhöhen. Insgesamt darf der verfügbare gemeinsame Jahresbetrag nicht überschritten werden.

In diesem fiktiven Fall jönnten bis zu 1.230 Euro berücksichtigt werden. Vom Jahresbetrag blieben: 3.539 Euro – 1.230 Euro = 2.309 Euro

Da Tomislavs Sohn sieben vollständige Tage verhindert ist, werden diese sieben Tage zugleich auf die maximal 56 Tage Verhinderungspflege angerechnet. Es verbleiben 49 Tage.

Auch beim Pflegegeld greift die Regel zur hälftigen Weiterzahlung. Für den ersten und letzten Tag besteht der volle Anspruch, für die fünf dazwischenliegenden Tage wird das Pflegegeld zur Hälfte berücksichtigt.

Bei Pflegegrad 2 ergibt sich für diese sieben Tage: Volles Pflegegeld für zwei Tage: 347 Euro mal zwei durch 30 gleich rund 23,13 Euro. Halbes Pflegegeld für fünf Tage: 173,50 Euro mal fünf durch 30 gleich rund 28,92 Euro. Damit werden für den sieben Tage umfassenden Zeitraum rund 52,05 Euro Pflegegeld berücksichtigt.

Besonders bei Ersatzpflege durch Kinder, Eltern, Geschwister oder andere nahe Angehörige lohnt es sich, Fahrtkosten und einen tatsächlichen Verdienstausfall sauber zu dokumentieren. Diese Kosten können über die Höhe der Erstattung entscheiden.

Unter acht Stunden oder acht Stunden? Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung

Bei der stundenweisen Verhinderungspflege kommt es auf eine klare Grenze an. Ist die reguläre Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert, wird der Tag nicht auf die 56 Tage angerechnet und das Pflegegeld wird nicht gekürzt.

Bei einer Verhinderung von acht Stunden oder mehr sieht es anders aus. Dann kann der betreffende Tag auf die Höchstdauer angerechnet werden. Entscheidend ist die Dauer der Verhinderung der eigentlichen Pflegeperson, und nicht die Zahl der Stunden, in denen die Ersatzpflege tatsächlich tätig war.

Diesen Unterschied sollten Sie bei der Dokumentation der Verhinderungspflege berücksichtigen.

Bis wann muss Verhinderungspflege abgerechnet werden?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine wichtige Frist. Die Erstattung muss unter Nachweis der entstandenen Kosten spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres beantragt werden, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt.

Findet die Verhinderungspflege beispielsweise im November 2026 statt, muss der Antrag mit den erforderlichen Kostennachweisen spätestens am 31. Dezember 2027 bei der Pflegekasse eingegangen sein. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist kann der Erstattungsanspruch entfallen.

Welche Nachweise sollte man aufbewahren?

Für eine möglichst nachvollziehbare Abrechnung sollten Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen insbesondere folgende Angaben und Unterlagen aufbewahren:

  • Zeitraum der Verhinderung
  • tägliche Dauer der Verhinderung der regulären Pflegeperson
  • Rechnungen eines Pflegedienstes oder einer anderen Ersatzpflege
  • Zahlungsnachweise
  • gegebenenfalls Vereinbarungen mit einer privaten Ersatzpflegeperson
  • bei nahen Angehörigen Nachweise über Fahrtkosten
  • bei nahen Angehörigen gegebenenfalls Nachweise über Verdienstausfall

Bei professionellen Dienstleistern sollte die Abrechnung klar die Kosten und  Zeit der Ersatzpflege zeigen.

FAQ zur Verhinderungspflege 2026

Wie viel Geld gibt es 2026 für Verhinderungspflege?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Beide Leistungen greifen auf dasselbe Budget zu.

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?

Das hängt davon ab, wie lange die reguläre Pflegeperson verhindert ist. Bei stundenweiser Verhinderungspflege an einem Tag wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege besteht der volle Pflegegeldanspruch.

Kann ein Angehöriger die Verhinderungspflege übernehmen?

Ja. Auch Kinder, Eltern, Geschwister oder andere Angehörige können die Ersatzpflege übernehmen. Nachgewiesene notwendige Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können zusätzlich berücksichtigt werden. Insgesamt darf die Erstattung den verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag nicht überschreiten.