Zusatzbeitrag 2026: Diese 33 Krankenkassen werden teurer

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Zum Jahreswechsel 2025/2026 haben 33 gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag angehoben. Für viele Versicherte bedeutet das ab Januar 2026 spürbar höhere Abzüge vom Brutto – je nach Einkommen und Höhe der Erhöhung mehrere Euro bis deutlich über 30 Euro im Monat (Arbeitnehmeranteil), bei Selbstständigen entsprechend mehr.

Entscheidend ist dabei nicht nur der neue Zusatzbeitrag, sondern vor allem der Sprung in Prozentpunkten, weil genau dieser Unterschied den Mehrbetrag auslöst.

Diese 33 Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag 2026

Die folgende Tabelle ersetzt die bisherige Übersicht und zeigt nur die Kassen, die zum Jahreswechsel erhöht haben – jeweils mit Zusatzbeitrag 2026 und Erhöhung gegenüber 2025 in Prozentpunkten.

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2026 / Erhöhung
AOK Bremen/Bremerhaven 3,29 % (+0,80)
AOK Hessen 2,98 % (+0,49)
AOK Niedersachsen 2,98 % (+0,28)
AOK NORDWEST 2,99 % (+0,20)
AOK Rheinland/Hamburg 3,29 % (+0,30)
AOK Sachsen-Anhalt 2,89 % (+0,39)
Audi BKK 2,60 % (+0,20)
BAHN-BKK 3,65 % (+0,25)
BERGISCHE Krankenkasse 3,79 % (+0,84)
BIG direkt gesund 3,69 % (+0,30)
BKK exklusiv 3,49 % (+1,10)
BKK Faber-Castell & Partner 2,48 % (+0,30)
BKK Freudenberg 2,99 % (+0,50)
bkk melitta hmr 3,90 % (+0,40)
BKK ProVita 3,79 % (+0,90)
BKK Public 2,50 % (+0,20)
BKK SBH 2,79 % (+0,35)
BKK Scheufelen 3,99 % (+0,59)
BKK WERRA-MEISSNER 4,35 % (+0,98)
BOSCH BKK 3,18 % (+0,50)
DAK-Gesundheit 3,20 % (+0,40)
energie-BKK 3,98 % (+1,00)
Heimat Krankenkasse 3,90 % (+0,70)
HEK-Hanseatische Krankenkasse 2,89 % (+0,39)
mhplus BKK 3,86 % (+0,56)
novitas bkk 3,60 % (+0,62)
Pronova BKK 3,70 % (+0,70)
R+V Betriebskrankenkasse 3,49 % (+0,53)
Salus BKK 3,29 % (+0,30)
SKD BKK 2,98 % (+0,50)
Techniker Krankenkasse 2,69 % (+0,24)
VIACTIV Krankenkasse 4,19 % (+0,92)
WMF BKK 2,85 % (+0,40)

Was kostet die Erhöhung konkret?

Der Zusatzbeitrag ist ein Prozentsatz vom beitragspflichtigen Einkommen. Steigt der Zusatzbeitrag, dann wird nicht der komplette Satz „neu berechnet“, sondern der Unterschied zur Vorjahreshöhe schlägt als Mehrbelastung durch. Arbeitnehmer tragen diese Mehrkosten grundsätzlich zur Hälfte (die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber), während Selbstständige häufig den Beitrag allein zahlen.

Damit man die Größenordnung schnell versteht, reicht eine einfache Faustregel: Pro 0,10 Prozentpunkte Zusatzbeitrag-Erhöhung entstehen pro 1.000 Euro beitragspflichtigem Einkommen ungefähr 1 Euro Mehrkosten im Monat – für Arbeitnehmer also etwa 0,50 Euro (weil hälftig), für Selbstständige etwa 1 Euro.

Spürbar wird es vor allem bei größeren Sprüngen: Eine Erhöhung um +0,70 Prozentpunkte bedeutet bei 4.000 Euro beitragspflichtigem Einkommen überschlägig rund 14 Euro mehr im Monat (Arbeitnehmeranteil) – bei Selbstständigen etwa 28 Euro. Bei den stärksten Anstiegen wie +1,10 Prozentpunkten (BKK exklusiv) oder +1,00 Prozentpunkten (energie-BKK) liegen die Mehrkosten entsprechend höher.

Warum steigen die Zusatzbeiträge so deutlich?

Der Zusatzbeitrag ist das Ventil, mit dem Kassen ihre Finanzierung anpassen, wenn die Zuweisungen und Rücklagen nicht reichen. Dass zum Jahreswechsel gleich so viele Kassen erhöhen, zeigt vor allem eins:

Der Druck im System ist nicht bei einzelnen Trägern isoliert, sondern betrifft den Markt in der Breite. Für Versicherte ist die entscheidende Konsequenz, dass der Beitragssatz wieder stärker zum Kostenfaktor wird – und damit auch der Kassenvergleich an Bedeutung gewinnt.

Was Versicherte jetzt tun können: Wechsel prüfen und Sonderkündigung nutzen

Wenn die eigene Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, entsteht regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht. Praktisch heißt das: Wer die Erhöhung nicht akzeptieren will, kann zu einer anderen Kasse wechseln, ohne an eine laufende Bindung „festzukleben“. In der Realität läuft es häufig so, dass der Wechsel über den Beitritt zur neuen Kasse angestoßen wird; die Formalitäten werden dann zwischen den Kassen abgewickelt.

Entscheidend ist, dass Versicherte nicht erst warten, bis die höheren Beiträge monatelang abgebucht wurden, sondern den Wechsel frühzeitig anstoßen, wenn sich rechnerisch eine Entlastung ergibt.

Wichtig ist dabei auch die Perspektive: Ein niedriger Zusatzbeitrag ist nicht automatisch „besser“, aber er ist ein klarer, sofort messbarer Preisunterschied für denselben gesetzlichen Leistungskatalog. Wer selten Zusatzleistungen nutzt, spürt diesen Unterschied oft unmittelbarer als irgendwelche Bonusprogramme.

Kurzfazit

Die Tabelle zeigt, dass die Spanne der Erhöhungen groß ist: von moderaten Anpassungen wie +0,20 bis zu sehr kräftigen Sprüngen von +1,10. Wer betroffen ist, sollte den Mehrbetrag einmal sauber gegenrechnen und dann prüfen, ob ein Wechsel finanziell sinnvoll ist – denn bei steigenden Zusatzbeiträgen entscheidet am Ende nicht die Schlagzeile, sondern der Prozentpunkt auf der eigenen Lohnabrechnung.