Pflegegeld: Heimbewohner zahlen ab 2027 bis zu 13.140 Euro mehr Eigenanteil

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Wer 2027 neu ins Pflegeheim zieht, müsste nach dem aktuellen Referentenentwurf bei jeder Stufe des Pflegeheim-Zuschlags sechs Monate länger auf spürbare Entlastung warten. Die vollen 75 Prozent gäbe es dann erst nach viereinhalb statt drei Jahren. An den Prozentsätzen selbst soll sich nichts ändern, nur an der Zeit, die bis dahin vergeht.

Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Verschiebung Anfang Juni im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgelegt. Betroffen wären nicht Menschen, die heute schon im Heim leben, sondern alle, die ab dem geplanten Inkrafttreten 2027 neu einziehen.

Wie teuer diese sechs Monate pro Stufe wären, verschwindet in den meisten Berichten hinter der runden Jahresangabe “dreieinhalb statt drei Jahre”. Dabei lässt sich die Summe für den bundesweiten Durchschnitts-Eigenanteil schon jetzt ausrechnen.

Der Pflegeheim-Zuschlag bleibt gleich hoch, nur sechs Monate länger entfernt

Seit 2022 zahlt die Pflegekasse Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, dem Teil der Heimkosten, der allein für Pflege und Betreuung anfällt, getrennt von Miete und Verpflegung. Geregelt ist der Zuschlag in § 43c SGB XI, der seit Anfang 2024 vier Stufen kennt, gestaffelt nach der Zeit im Heim.

Heute gilt: 15 Prozent des Eigenanteils in den ersten zwölf Monaten, 30 Prozent ab dem 13. Monat, 50 Prozent ab dem 25. Monat, 75 Prozent ab dem 37. Monat. Der Referentenentwurf soll jede dieser vier Schwellen um ein halbes Jahr nach hinten verschieben.

Zuschlagshöhe Heute ab Geplant ab
15 % Einzug Einzug
30 % 13. Monat 19. Monat
50 % 25. Monat 37. Monat
75 % 37. Monat 55. Monat

Wer ab 2027 einzieht, bliebe nach diesem Stand an jedem der drei Übergänge sechs Monate länger auf der jeweils niedrigeren Stufe stehen. Auf dem Papier eine Randnotiz. Auf dem Kontoauszug wäre es das nicht.

Was die sechs Monate pro Stufe in Euro bedeuten

Um zu verstehen, was die Verschiebung wirklich kostet, braucht es eine Bezugsgröße. Der Verband der Ersatzkassen beziffert den durchschnittlichen pflegebedingten Eigenanteil bundesweit auf 1.685 Euro monatlich, Stand Januar 2026. Der Wert schwankt je nach Bundesland und Einrichtung, taugt aber als Rechengrundlage.

Auf dieser Basis ergeben sich die vier Zuschlagsbeträge nach heutigem Recht: 253 Euro bei 15 Prozent, 506 Euro bei 30 Prozent, 843 Euro bei 50 Prozent, 1.264 Euro bei 75 Prozent. Ein 2027 einziehender Bewohner bekäme nach dem Entwurf in den Monaten 13 bis 18 weiterhin nur 253 statt der heute schon möglichen 506 Euro. Macht ein Minus von 253 Euro monatlich, über das halbe Jahr 1.518 Euro.

Der zweite Sprung wiegt schwerer. In den Monaten 25 bis 36 stehen 843 Euro nach heutigem Recht nur noch 506 Euro nach dem Entwurf gegenüber, macht 337 Euro monatlich oder 4.044 Euro über das Jahr. Am teuersten wäre der letzte Abschnitt vor der vollen Entlastung: Zwischen Monat 37 und 54 fehlten monatlich 421 Euro, macht über anderthalb Jahre 7.578 Euro.

Addiert ergibt das rund 13.140 Euro zusätzlichen Eigenanteil. So viel müsste ein 2027 neu eingezogener Heimbewohner beim bundesweiten Durchschnittswert nach dem Entwurf bis zur vollen 75-Prozent-Stufe mehr aufbringen als jemand, der noch 2026 einzieht.

Warum ausgerechnet der Pflegeheim-Zuschlag gestreckt wird

Das Bundesgesundheitsministerium veranschlagt für die gestreckten Verweildauerstufen allein 2027 eine Einsparung von 2,6 Milliarden Euro für die Pflegeversicherung, in den Folgejahren zwischen 2,0 und 2,7 Milliarden. Der Verband der Ersatzkassen hält diese Zahl für zu hoch und rechnet selbst nur mit 1,5 bis 1,7 Milliarden.

Der Grund für die Differenz liegt im Bestand: Rund ein Viertel aller Heimbewohner lebt bereits länger als drei Jahre in der Einrichtung und fällt damit schon heute unter den geplanten Besitzstandsschutz. Bei ihnen greift die Verschiebung gar nicht. Den Rest der Rechnung trägt allein, wer ab 2027 neu einzieht.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken begründet die Reform mit der Finanzlage der Pflegeversicherung, die sich derzeit “ausschließlich durch Darlehen des Bundes über Wasser halten” könne. Sie widerspricht dem Vorwurf eines reinen Sparpakets:

Die Reform verbessere auch die Prävention und schaffe zusätzliche Leistungsansprüche. Was das konkret für alle bedeutet, die schon heute im Heim leben, bleibt dabei die eigentliche Streitfrage.

Was der Bestandsschutz beim Pflegeheim-Zuschlag wirklich abdeckt

Der geplante Besitzstandsschutz klingt nach voller Sicherheit für alle, die schon im Heim leben. Genau genommen soll er aber nur die Stufe schützen, die jemand bereits erreicht hat, nicht zwingend das Tempo, mit dem die nächste Stufe erreicht wird.

Wer im Sommer 2026 einzieht und bei Inkrafttreten des PNOG erst wenige Monate im Heim lebt, hat noch keine höhere Stufe erreicht, die geschützt werden könnte. Ob für diese Übergangsjahrgänge dann weiter die alte Zwölf-Monats-Zählung gilt oder schon die neue Achtzehn-Monats-Zählung, lässt sich aus den bisher veröffentlichten Entwurfstexten nicht abschließend beantworten.

Diese Lücke betrifft ausgerechnet die Jahrgänge, für die der Besitzstandsschutz eigentlich gedacht ist. Wer 2026 für eine pflegebedürftige Person einen Heimplatz organisiert, sollte den Bewilligungsbescheid und die dort vermerkte Verweildauer im Blick behalten und bei der zuständigen Pflegekasse nachfragen, sobald die endgültige Gesetzesfassung vorliegt.

Was das für einen Heimeinzug in diesem Jahr bedeutet

Für Angehörige, die einen Heimeinzug in den kommenden Monaten ohnehin planen, verschöbe sich mit dem Kalender auch das Geld. Ein Einzug noch 2026 kann nach dem aktuellen Entwurfsstand die kürzeren, heute geltenden Verweildauerstufen sichern, vorausgesetzt, das Gesetz ändert daran bis zur Verabschiedung nichts mehr.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf bis heute nicht beschlossen. Ein für den 6. Juli angesetzter Termin verstrich erneut ohne Behandlung. Als nächster Termin gilt der 15. Juli 2026. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt für jeden Heimeinzug uneingeschränkt die heutige Zwölf-Monats-Zählung.

Wer schon jetzt spürt, dass Rente und Pflegekasse die Heimkosten nicht decken werden, sollte den Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt trotzdem nicht wegen der Reform hinauszögern. Die Leistung wirkt erst ab dem Monat der Antragstellung, unabhängig davon, welche Zuschlagsstufe am Ende gilt.

Am Ende zahlt nicht, wer schon lange im System ist, sondern wer gerade erst hineinfindet, ausgerechnet in dem Moment, in dem Überblick am schwersten fällt.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), 5. Juni 2026
Sozialgesetzbuch: § 43c SGB XI, Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen
Verband der Ersatzkassen (vdek): Eigenanteile in Pflegeheimen, Auswertung zum 1. Januar 2026
Altenheim (Vincentz Network): Berichterstattung zur Kabinettsbefassung des PNOG, Juli 2026