Sozialleistungen sollen Menschen vor Armut schützen. Doch wenn ihre Kaufkraft sinkt und sie hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleiben, verlieren sie an Wirkung. Genau das warf die Europäische Kommission der deutschen Politik bereits 2017 vor. Ihre Kritik bezog sich auf die Jahre 2008 bis 2014.
Mit dem Sozialpaket vom 6. Mai 2026 nimmt die Kommission Armut und soziale Ausgrenzung erneut in den Blick. Die erste EU-Strategie zur Armutsbekämpfung verbindet Einkommenssicherung mit bezahlbarem Wohnen, besseren Chancen für Kinder und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Für Menschen mit niedrigen Löhnen, kleinen Renten oder Sozialleistungsbezug ist die entscheidende Frage jedoch: Kommt die Unterstützung tatsächlich bei ihnen an? Ein automatisch höherer Regelsatz oder Rentenzuschlag entsteht durch das europäische Maßnahmenpaket noch nicht.
EU-Bericht von 2017: Sozialleistungen verloren an Wirkung
Die damalige Kritik war deutlich. Im Länderbericht Deutschland vom 22. Februar 2017 heißt es:
„Im Zeitraum 2008-2014 hat die deutsche Politik in hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen“
Die Kommission begründete dies damit, dass bedarfsabhängige Leistungen sowohl preisbereinigt als auch im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken seien. Maßnahmen zur Umverteilung hätten deshalb weniger wirksam gegen Armut und Ungleichheit geholfen.
Der Sozialwissenschaftler Stefan Sell griff den Befund in seinem Beitrag zur EU-Kritik an Armut und Ungleichheit in Deutschland im April 2017 auf. In der von ihm wiedergegebenen Einordnung werden unter anderem Hartz-IV-Leistungen, Wohngeld und BAföG genannt. Der entsprechende Absatz im Kommissionsbericht spricht allgemeiner von bedarfsabhängigen Leistungen.
Für Betroffene macht die Unterscheidung zwischen nominalen und realen Leistungen einen erheblichen Unterschied. Ein höherer Eurobetrag hilft wenig, wenn Lebensmittel, Strom und andere notwendige Ausgaben noch stärker steigen. Bleibt die Unterstützung zusätzlich hinter anderen Einkommen zurück, wächst auch der Abstand zum allgemeinen Lebensstandard.
Die EU-Kritik von 2017 bezog sich allerdings auf einen bestimmten Untersuchungszeitraum. Sie ist kein pauschaler Nachweis dafür, dass jede spätere sozialpolitische Entscheidung Armut vergrößert hat.
Armut in Deutschland: Auch Erwerbsarbeit schützt nicht immer
Die amtlichen Endergebnisse der Erhebung EU-SILC 2025 zeigen, wie unterschiedlich Bevölkerungsgruppen von Einkommensarmut betroffen sind. Insgesamt lag die Armutsgefährdungsquote bei 16,1 Prozent, nach 15,5 Prozent im Erhebungsjahr 2024. Auch Erwerbstätige waren betroffen.
| Bevölkerungsgruppe | Armutsgefährdungsquote |
|---|---|
| Bevölkerung insgesamt | 16,1 Prozent |
| Erwerbstätige ab 18 Jahren | 6,8 Prozent |
| Menschen ab 65 Jahren | 19,5 Prozent |
| Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 16,0 Prozent |
| Alleinlebende | 30,3 Prozent |
| Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten | 28,9 Prozent |
Die Werte stammen aus den veröffentlichten Endergebnissen beziehungsweise der darauf beruhenden europäischen Auswertung. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht dazu unter anderem Übersichten zur Armutsgefährdung nach Haushaltstyp, zur Armut trotz Erwerbstätigkeit und zur Armutsgefährdung älterer Menschen.
Die Altersgruppe ab 65 Jahren ist dabei nicht mit der statistischen Gruppe aller Menschen im Ruhestand gleichzusetzen.
Besonders wichtig ist das Bezugsjahr: Die Einkommensangaben der Erhebung 2025 beziehen sich auf das Jahr 2024. Sie können deshalb nicht belegen, welche Auswirkungen eine erst 2026 beschlossene Reform hat.
Die Zahlen zeigen dennoch: Eine Beschäftigung allein garantiert kein Einkommen oberhalb der Armutsgrenze. Entscheidend ist, wie viel Geld dem gesamten Haushalt zur Verfügung steht und wie viele Menschen davon leben müssen.
Die Armutsgrenze ist keine gesetzliche Leistungshöhe
Nach der europäischen Definition gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn ihr bedarfsgewichtetes Haushaltseinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Die Gewichtung berücksichtigt, dass mehrere Menschen in einem Haushalt gemeinsam wirtschaften.
Diese statistische Grenze ist nicht mit einem gesetzlichen Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld gleichzusetzen. Sie beschreibt die Einkommensposition im Verhältnis zur Gesellschaft, nicht die Höhe einer individuell zustehenden Sozialleistung.
Daneben gibt es weitere Armutsindikatoren. Nach den Endergebnissen für 2025 waren 21,2 Prozent der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dieser umfassendere Indikator berücksichtigt neben dem Einkommen auch erhebliche materielle und soziale Entbehrung sowie eine sehr niedrige Erwerbsbeteiligung im Haushalt. Die entsprechenden Ergebnisse veröffentlicht das Statistische Bundesamt zur Bedrohung durch Armut oder soziale Ausgrenzung.
Die Kennzahlen dürfen deshalb nicht beliebig ausgetauscht werden. Einkommensarmut, fehlende finanzielle Möglichkeiten im Alltag und geringe Erwerbsbeteiligung hängen zusammen, messen aber nicht dasselbe.
Vermögensungleichheit bleibt hoch
Auch Einkommen und Vermögen müssen getrennt betrachtet werden. Einkommen steht laufend zur Verfügung, etwa als Lohn oder Rente. Zum Vermögen gehören beispielsweise Ersparnisse, Immobilien und Unternehmensbesitz, abzüglich vorhandener Schulden.
Die Bundesbank stellte in ihrer Vermögensbefragung für 2023 weiterhin eine hohe Ungleichheit fest. Gegenüber der vorherigen Erhebung 2021 hatten sich die verwendeten Verteilungsmaße insgesamt jedoch nur wenig verändert. Das geht aus der Bundesbank-Studie zur Vermögensverteilung in Deutschland hervor.
Damit ist eine anhaltend hohe Vermögensungleichheit belegt. Die Aussage, sie nehme in jedem untersuchten Zeitraum weiter zu, wäre dagegen zu pauschal. Ein problematisch hohes Niveau und ein zusätzlicher Anstieg sind unterschiedliche Befunde.
EU-Sozialpaket 2026: Einkommen, Wohnen und Teilhabe gehören zusammen
Die neue EU-Strategie soll dazu beitragen, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030 gegenüber 2019 um mindestens 15 Millionen zu verringern. Darunter sollen mindestens fünf Millionen Kinder sein. Langfristig strebt die Kommission die Überwindung von Armut bis 2050 an.
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Diese Ziele beschreibt die Kommission in ihrer Strategie zur Armutsbekämpfung. Das im Mai vorgestellte Paket setzt dafür an mehreren Stellen an:
| Bestandteil | Vorgesehener Schwerpunkt |
|---|---|
| EU-Strategie zur Armutsbekämpfung | Ausreichende Einkommen, hochwertige Beschäftigung und besser abgestimmte Unterstützung |
| Stärkung der Europäischen Garantie für Kinder | Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung und Schulmahlzeiten verbessern |
| Vorschlag gegen Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt | Wohnungslosigkeit verhindern und bezahlbaren Wohnraum zugänglich machen |
| Weiterentwicklung der Behindertenrechtsstrategie | Hindernisse für gleichberechtigte Teilhabe abbauen |
Die Kommission beschränkt Armutsbekämpfung damit nicht auf die Vermittlung in Arbeit. Sie nennt auch Einkommensunterstützung, soziale Dienstleistungen und angemessene Renten. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland erläutert die Bestandteile des Sozialplans.
Dahinter steht eine praktische Frage: Was hilft ein Arbeitsplatzangebot, wenn notwendige Kinderbetreuung fehlt? Und wie sollen Menschen ihren Lebensunterhalt sichern, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können? Die Strategie verbindet deshalb Arbeitsmarktpolitik mit sozialer Absicherung.
Grundsicherung: Ein Anspruch hilft nur, wenn er genutzt werden kann
Ein eigener Schwerpunkt betrifft Menschen, die bestehende Unterstützung nicht in Anspruch nehmen. Die Kommission nennt fehlende Informationen und übermäßige Bürokratie als Hindernisse. Für Anfang 2027 kündigt sie eine Sammlung bewährter Verfahren an, die den Zugang zu Einkommenshilfen verbessern soll.
Für die Armutsbekämpfung ist das mehr als eine Verwaltungsfrage. Wer an einem komplizierten Verfahren scheitert, erhält trotz eines möglicherweise bestehenden Anspruchs keine Unterstützung.
Besonders deutlich wird das bei der Grundsicherung im Alter und den Hürden, die Menschen von einem Antrag abhalten. Unser Beitrag erläutert, weshalb verständliche Informationen und erreichbare Beratung für den Leistungszugang wichtig sind.
Auch die deutsche Debatte über eine Bündelung von Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag setzt bei den Verfahren an. Ob eine solche Neuordnung tatsächlich hilft, sollte sich nicht allein an weniger Formularen messen lassen. Entscheidend wäre, ob Berechtigte schneller und zuverlässiger die passende Unterstützung erhalten.
Sozialpolitische Kritik ist noch kein festgestellter Rechtsverstoß
Aus der EU-Kritik von 2017 und dem Sozialpaket von 2026 lässt sich nicht pauschal ableiten, Deutschland habe damit nachgewiesenermaßen „massiv gegen europäische Vorgaben“ verstoßen. Der Länderbericht enthält eine wirtschafts- und sozialpolitische Bewertung. Das Sozialpaket umfasst unter anderem Mitteilungen und einen Empfehlungsvorschlag, nicht automatisch unmittelbar durchsetzbare Zahlungsansprüche.
Empfehlungen sind nach Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht verbindlich. Auch politische Zielsetzungen einer Strategie dürfen nicht mit einer gerichtlich festgestellten Verletzung konkreter Rechte verwechselt werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Gesetzgeber Sozialleistungen beliebig festsetzen darf. Das Grundgesetz schützt ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dazu gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowohl die physische Existenz als auch ein Mindestmaß gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe.
Das Existenzminimum muss nachvollziehbar berechnet werden
Im Urteil vom 9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Regelleistungen beanstandete das Bundesverfassungsgericht die damaligen Vorschriften zur Ermittlung der Leistungen. Es verlangte eine realitätsgerechte und nachvollziehbare Bemessung auf der Grundlage verlässlicher Zahlen.
Das Gericht setzte jedoch keinen eigenen allgemeinen Mindestbetrag fest. Es stellte auch nicht fest, dass die damaligen Leistungshöhen offensichtlich unzureichend waren. Die Entscheidung richtete sich insbesondere gegen Mängel des Berechnungsverfahrens.
Deshalb ist die Datengrundlage der Regelsätze weiterhin eine zentrale sozialpolitische Frage. Die Kritik daran erläutert unser Beitrag zur Berechnung der Grundsicherungs-Regelsätze und zur Orientierung an einkommensschwachen Haushalten.
Die entscheidende Frage lautet: Bildet ein Verfahren den notwendigen Bedarf ab – oder übernimmt es Ausgaben, die bereits durch Geldmangel und Verzicht begrenzt sind? Diese Kritik muss anhand der konkreten Berechnung geprüft werden. Eine statistische Armutsgrenze allein ersetzt diese Prüfung nicht.
Vermögensteuer: Seit 1997 nicht erhoben, nicht von Rot-Grün abgeschafft
Zur Einordnung der politischen Verantwortung gehört eine korrekte zeitliche Zuordnung. Die Behauptung, die rot-grüne Bundesregierung habe die Vermögensteuer abgeschafft, ist falsch.
Die Steuer wird seit 1997 nicht mehr erhoben. Vorausgegangen war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 zur ungleichen Bewertung verschiedener Vermögensarten. Nach der Darstellung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Vermögensteuer verhinderte die damalige schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit eine entsprechende Neuregelung. Das Vermögensteuergesetz selbst wurde nicht aufgehoben.
Davon zu unterscheiden ist die Absenkung des Einkommensteuerspitzensatzes. Dieser sank schrittweise von 53 Prozent in den 1990er-Jahren auf 42 Prozent ab 2005. Für besonders hohe Einkommen wurde ab 2007 ein Satz von 45 Prozent eingeführt. Diese Entwicklung dokumentieren die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Entwicklung des Spitzensteuersatzes.
Solche Entscheidungen gehören in die Debatte über Umverteilung. Sie sollten aber weder der falschen Regierung zugerechnet noch ohne weitere Untersuchung als alleinige Ursache der gesamten Armutsentwicklung dargestellt werden.
Für Betroffene zählt die Umsetzung
Das EU-Sozialpaket schafft für sich genommen keinen Anspruch auf einen bestimmten höheren Regelsatz, mehr Wohngeld oder eine zusätzliche Rentenzahlung. Dafür bleiben die jeweiligen gesetzlichen Regelungen maßgeblich.
Die Strategie benennt jedoch wichtige Ansatzpunkte: ausreichende Einkommen, zugängliche Dienstleistungen, bessere Unterstützung für Kinder und Hilfe für Menschen, die nicht arbeiten können. Auch die Erfahrungen armutsbetroffener Menschen sollen stärker berücksichtigt werden. Einen Überblick bietet die Europäische Kommission zu den Maßnahmen gegen Armut und Wohnungsnot.
Daran muss sich die Umsetzung messen lassen. Werden Leistungen verständlicher und leichter erreichbar? Reicht die Unterstützung für ein menschenwürdiges Leben? Und gelingt es, finanzielle Not tatsächlich zu verringern?
Die Kritik von 2017 erinnert daran, dass Sozialpolitik Armut nicht nur lindern, sondern auch verschärfen kann. Ein neuer Maßnahmenplan ist deshalb erst der Anfang. Entscheidend bleibt, was sich im Alltag der Betroffenen verändert.




