Rente vor 67: Diese Jahrgänge dürfen noch deutlich früher aufhören

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Die Rente mit 67 gilt längst nicht für jeden. Selbst wer 1964 oder später geboren wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen Jahre früher aus dem Berufsleben aussteigen.

Entscheidend sind die Versicherungsjahre und bei manchen Versicherten eine anerkannte Schwerbehinderung. Wer die richtigen Voraussetzungen erfüllt, kann bereits mit 65, 63 oder sogar mit 62 Jahren in Altersrente gehen.

Jahrgang 1963 ist der letzte mit regulärer Rente vor 67

Bei der normalen Regelaltersrente wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Der Jahrgang 1963 ist dabei der letzte, der regulär noch vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen kann.

Für 1963 Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und zehn Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt grundsätzlich die Altersgrenze von 67 Jahren.

Geburtsjahr Regelaltersrente Nach 45 Versicherungsjahren
1958 66 Jahre 64 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate 64 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate 64 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate 64 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate 64 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate 64 Jahre + 10 Monate
1964 und später 67 Jahre 65 Jahre

Auch Jahrgang 1964 muss nicht bis 67 arbeiten

Die Altersgrenze von 67 Jahren bedeutet nicht automatisch, dass bis zu diesem Alter gearbeitet werden muss. Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann ab dem Jahrgang 1964 bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Altersrente gehen.

Das betrifft nicht nur den Jahrgang 1964. Auch 1965, 1966 oder deutlich später Geborene können nach derzeit geltendem Recht mit 65 Jahren ohne Abschläge in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln.

Mehr zu dieser Rentenart erklären wir in unserem Beitrag „Welche Jahrgänge können nach 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?“.

Die Rente mit 63 gibt es weiterhin

Auch die Rente mit 63 ist nicht verschwunden. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf grundsätzlich bereits ab dem 63. Geburtstag Altersrente beziehen.

Der Preis dafür können jedoch erhebliche dauerhafte Abschläge sein. Für jeden Monat, den die Rente vorgezogen wird, werden 0,3 Prozent abgezogen.

Beim Jahrgang 1964 beträgt der Abschlag bei einem Rentenbeginn genau mit 63 Jahren deshalb 14,4 Prozent. Diese Kürzung bleibt auch nach dem 67. Geburtstag bestehen.

14,4 Prozent weniger Rente können ein großer Unterschied sein

Bei einer errechneten Bruttorente von 1.800 Euro bedeutet ein Abschlag von 14,4 Prozent eine Kürzung um 259,20 Euro. Statt 1.800 Euro würden damit zunächst nur 1.540,80 Euro brutto ausgezahlt.

Über viele Jahre kann daraus eine erhebliche Summe entstehen. Deshalb lohnt es sich, vor dem Rentenantrag genau zu vergleichen, ob ein früherer Start oder einige zusätzliche Arbeitsmonate finanziell günstiger sind.

Weitere Informationen finden Leser in unserem Beitrag zur Rente mit 63 und den unterschiedlichen Rentenwegen.

45 Arbeitsjahre reichen nicht automatisch

Ein häufiger Irrtum besteht darin, 45 Arbeitsjahre automatisch mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren gleichzusetzen. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gelten jedoch eigene Regeln.

Berücksichtigt werden unter anderem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, bestimmte Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und unter Voraussetzungen Zeiten mit Krankengeld. Reine Schul- und Studienzeiten zählen dagegen nicht zu den benötigten 45 Jahren.

Besonders heikel können Arbeitslosigkeitszeiten kurz vor dem Rentenbeginn sein. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn wird für die 45 Jahre nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt.

Schwerbehinderte können sogar ab 62 in Rente gehen

Für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung gelten günstigere Altersgrenzen. Voraussetzung sind grundsätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 50 und mindestens 35 Versicherungsjahre.

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen

Ab dem Jahrgang 1964 ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65 Jahren abschlagsfrei möglich. Wer Abschläge akzeptiert, kann bereits mit 62 Jahren in diese Altersrente wechseln.

Der maximale Abschlag beträgt dabei 10,8 Prozent. Auch dieser Abzug bleibt dauerhaft bestehen.

Mehr dazu erklären wir in unserem Beitrag „Schwerbehinderung anerkannt – ab wann darf ich jetzt in Rente gehen?“.

Diese Wege führen noch vor 67 in die Rente

Voraussetzung Frühester Beginn Abschlag
Regelaltersrente bis Jahrgang 1963 Vor 67 je nach Jahrgang Nein
35 Versicherungsjahre Ab 63 Bis 14,4 Prozent
45 Versicherungsjahre Ab Jahrgang 1964 mit 65 Nein
Schwerbehinderung und 35 Versicherungsjahre Ab Jahrgang 1964 mit 62 Bis 10,8 Prozent

Für Jahrgang 1963 ist der Abschlag noch etwas niedriger

Wer 1963 geboren wurde und mit 63 Jahren in die Altersrente für langjährig Versicherte geht, zieht die Rente um 46 Monate vor. Daraus ergibt sich ein dauerhafter Abschlag von 13,8 Prozent.

Beim Jahrgang 1964 beträgt die Vorziehung dagegen volle 48 Monate. Deshalb steigt der maximale Abschlag auf 14,4 Prozent.

Vor dem Rentenantrag zählt jeder Monat

Wer früher in Rente gehen möchte, sollte sein Versicherungskonto frühzeitig prüfen. Schon wenige fehlende Monate können dazu führen, dass die gewünschte Rentenart nicht oder erst später beansprucht werden kann.

Gerade bei 45 Versicherungsjahren gelten strengere Regeln als bei der 35-jährigen Wartezeit. Beschäftigte sollten deshalb nicht allein anhand ihrer Arbeitsjahre rechnen.

Wer 1964 geboren wurde, findet außerdem in unserem Beitrag „Rente für den Jahrgang 1964: Diese Möglichkeiten stehen jetzt offen“ eine Übersicht zu den verschiedenen Varianten.

Beispiel aus der Praxis: Mit 63 gehen oder bis 65 warten?

Thomas ist Jahrgang 1964 und hat mit 63 Jahren bereits 35 Versicherungsjahre erreicht. Er könnte damit sofort die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen.

Bei einer errechneten Bruttorente von 1.800 Euro würde ein Abschlag von 14,4 Prozent die Rente um 259,20 Euro monatlich reduzieren. Thomas bekäme zunächst nur 1.540,80 Euro brutto.

Erreicht er bis zum 65. Geburtstag dagegen 45 anrechenbare Versicherungsjahre, kann er die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach geltendem Recht ohne Abschlag erhalten. Zwei zusätzliche Jahre können deshalb über einen dauerhaften Unterschied von mehreren hundert Euro monatlich entscheiden.

Häufige Fragen zur Rente vor 67

Welcher Jahrgang darf zuletzt regulär vor 67 in Rente?

Der Jahrgang 1963 ist der letzte Jahrgang, dessen reguläre Altersgrenze noch unter 67 Jahren liegt. Sie beträgt 66 Jahre und zehn Monate.

Müssen ab 1964 Geborene zwingend bis 67 arbeiten?

Nein. Wer beispielsweise 45 Versicherungsjahre erreicht, kann bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei Altersrente beziehen.

Kann ich weiterhin mit 63 in Rente gehen?

Ja. Mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbeginn ab 63 grundsätzlich möglich, allerdings in vielen Fällen nur mit dauerhaften Abschlägen.

Wie hoch ist der Abschlag beim Jahrgang 1964 mit 63?

Bei einem Rentenbeginn genau mit 63 beträgt der Abschlag 14,4 Prozent. Berechnet werden 0,3 Prozent für jeden der 48 Monate bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Kann ich mit 45 Versicherungsjahren noch mit 63 abschlagsfrei gehen?

Für jüngere Jahrgänge nicht mehr. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte bei 65 Jahren.

Wann können schwerbehinderte Menschen ab Jahrgang 1964 in Rente?

Mit einem GdB von mindestens 50 und mindestens 35 Versicherungsjahren ist die Altersrente mit 65 abschlagsfrei möglich. Mit Abschlägen kann sie bereits ab 62 Jahren beginnen.