1. IKK classic: Höherer Beitrag mindert die ausgezahlte Rente
Die IKK classic hat ihren Zusatzbeitrag zum 1. August 2026 von 3,4 auf 3,85 Prozent erhöht. Bei Rentnern, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, wirkt sich diese Änderung mit zwei Monaten Verzögerung aus. Deshalb fällt der Zahlbetrag der Oktoberrente niedriger aus.
Den Zusatzbeitrag aus der gesetzlichen Rente tragen Rentner und Rentenversicherung jeweils zur Hälfte. Die Erhöhung um 0,45 Prozentpunkte belastet Sie deshalb mit zusätzlichen 0,225 Prozent Ihrer Bruttorente.
Bei 2.000 Euro Bruttorente bedeutet das: Monatlich werden 4,50 Euro mehr Krankenversicherungsbeitrag einbehalten. Die Bruttorente bleibt gleich, aber auf Ihrem Konto kommen 4,50 Euro weniger an. Bei unveränderten Werten wären das über zwölf Monate 54 Euro.
Diese konkrete Erhöhung betrifft Versicherte der IKK classic. Sie lässt sich nicht auf sämtliche Rentner übertragen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Beitrag dazu, warum die ausgezahlte Rente im Oktober bei vielen Betroffenen sinkt.
2. Auszahlung: Die nachschüssige Oktoberrente kommt am 30. Oktober
Freitag, der 30. Oktober 2026, ist der Auszahlungstermin für die nachschüssige Oktoberrente. Der 31. Oktober fällt auf einen Samstag. Deshalb erfolgt die Zahlung am letzten Bankarbeitstag davor.
Bei vorschüssiger Zahlung liegt der Termin früher: Die Rente für Oktober wird bereits am Mittwoch, dem 30. September 2026, ausgezahlt. Am 30. Oktober erhalten diese Rentner schon ihre Novemberrente.
| Zahlungsweise | Auszahlung der Rente für Oktober 2026 |
|---|---|
| Nachschüssig: Zahlung am Ende des Rentenmonats | Freitag, 30. Oktober 2026 |
| Vorschüssig: Zahlung vor Beginn des Rentenmonats | Mittwoch, 30. September 2026 |
Renten mit einem Beginn ab April 2004 werden grundsätzlich nachschüssig gezahlt. Für ältere Renten gilt grundsätzlich die Vorauszahlung; bei unmittelbar anschließenden Folgerenten können Besonderheiten bestehen. Die weiteren Termine finden Sie in unserer Übersicht zur Rentenauszahlung 2026.
Für pflichtversicherte Rentner der IKK classic bedeutet das: Erhalten Sie Ihre Rente vorschüssig, macht sich der höhere Beitrag bereits bei der Überweisung am 30. September bemerkbar. Diese Zahlung gehört zum Rentenmonat Oktober.
3. Rentenstart im Oktober: Diese Altersgrenzen sind wichtig
Auch im Oktober erreichen Versicherte die Altersgrenze für ihre jeweilige Rentenart. Entscheidend sind Ihr Geburtsdatum, die anrechenbaren Versicherungszeiten und gegebenenfalls eine anerkannte Schwerbehinderung. Die folgenden Werte gelten für die genannten Jahrgänge.
| Rentenart und Jahrgang | Altersgrenze und Voraussetzungen |
|---|---|
| Regelaltersrente, Jahrgang 1960 | 66 Jahre und vier Monate; grundsätzlich mindestens fünf Jahre Wartezeit. |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Jahrgang 1962 | 64 Jahre und acht Monate; 45 Jahre anrechenbare Zeiten, ohne Abschlag. |
| Altersrente für langjährig Versicherte, Jahrgang 1963 | Frühestens mit 63 Jahren und 35 Jahren Wartezeit; beim Beginn mit 63 beträgt der dauerhafte Abschlag 13,8 Prozent. |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Jahrgang 1964 | Frühestens mit 62 Jahren und 35 Jahren Wartezeit; anerkannter GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn. Beim frühestmöglichen Beginn beträgt der dauerhafte Abschlag 10,8 Prozent. |
13,8 Prozent Abschlag gelten nicht für jeden Jahrgang
Wer 1963 geboren wurde und die Altersrente für langjährig Versicherte genau mit 63 beginnt, zieht sie um 46 Monate vor. Bei 0,3 Prozent Abschlag pro Monat ergeben sich 13,8 Prozent. Diese Kürzung bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen. Bei einem späteren Rentenbeginn fällt der Abschlag geringer aus.
Die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren folgt anderen Regeln. Für den Jahrgang 1962 liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten. Diese Rentenart lässt sich nicht gegen Abschläge noch früher beziehen. Außerdem zählt nicht jede Zeit für die erforderlichen 45 Jahre.
Das kann besonders bei Arbeitslosigkeit vor dem Rentenbeginn entscheidend werden.
Schwerbehinderung allein reicht nicht für die vorgezogene Altersrente
Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen benötigen Sie zusätzlich zur Altersgrenze eine Wartezeit von 35 Jahren. Bei Rentenbeginn muss eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen. Eine Gleichstellung bei einem niedrigeren GdB genügt dafür nicht.
Für den Jahrgang 1964 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze dieser Rentenart bei 65 Jahren. Wer bereits mit 62 beginnt, nimmt sie drei Jahre früher in Anspruch und erhält deshalb einen Abschlag von 10,8 Prozent. Warum die Versicherungszeiten dabei entscheidend sind, erläutert unser Beitrag zur Schwerbehindertenrente und der Wartezeit von 35 Jahren.
4. Renten- und Pflegereform: Eine Forderung ändert Ihren Anspruch noch nicht
Die Debatte über Rente und Pflege geht weiter. Aus Empfehlungen folgt derzeit noch keine Änderung Ihres Rentenanspruchs.
Das Bundesgesundheitsministerium dokumentiert zum Pflegeneuordnungsgesetz ein Gesetzgebungsverfahren. Ein Entwurf allein verändert heute weder Ihren Pflegegrad noch die Leistungen, die Ihnen zustehen.
Für Ihre Planung zählt, welche Regelung beschlossen und verkündet wurde, wann sie in Kraft tritt und ob Übergangsregeln gelten. Gerade bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sollten Sie bestehende Ansprüche und Reformvorschläge trennen.
5. Rentenbeginn im Januar 2027: Im Oktober den Antrag angehen
Wenn Sie zum 1. Januar 2027 in Altersrente gehen möchten, sollten Sie sich im Oktober um Ihren Antrag kümmern. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, ihn ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen. So bleibt Zeit, fehlende Angaben nachzureichen und offene Fragen zu klären. Diese drei Monate sind eine Empfehlung für die Vorbereitung und Bearbeitung, keine allgemeine gesetzliche Ausschlussfrist.
Prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig ist und die Wartezeit für Ihre gewünschte Rentenart erfüllt wird. Bei einer vorgezogenen Altersrente sollten Sie den dauerhaften Abschlag berechnen lassen.
Welche Folgen ein verspäteter Antrag haben kann, lesen Sie im Beitrag zu den Fristen beim Rentenantrag.
FAQ: Häufige Fragen zur Rente im Oktober 2026
Bekommen im Oktober alle Rentner weniger Geld?
Nein. Die beschriebene Beitragserhöhung betrifft Versicherte der IKK classic. Bei pflichtversicherten Rentnern sinkt dadurch der Zahlbetrag ihrer gesetzlichen Rente. Die Bruttorente wird durch die Beitragserhöhung nicht gekürzt.
Warum ist der höhere Beitrag schon Ende September auf dem Konto erkennbar?
Wer seine Rente im Voraus erhält, bekommt die Oktoberrente bereits am 30. September. Deshalb enthält diese Überweisung schon den höheren Krankenversicherungsabzug für Oktober.
Kann ich mit 35 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen?
Für den hier behandelten Jahrgang 1963 ist das bei der Altersrente für langjährig Versicherte nicht möglich. Beim Beginn mit 63 beträgt der Abschlag 13,8 Prozent. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre anrechenbare Zeiten und die dafür geltende Altersgrenze voraus.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz – Gesetzgebungsverfahren und Stellungnahmen.
Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte.
Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Deutsche Rentenversicherung: Alterssicherungskommission: Einordnung der Reformvorschläge.
Deutsche Rentenversicherung: Auszahlungstermine der Rente 2026.
Deutsche Rentenversicherung: Neue Krankenkassenbeiträge wirken ab März – Erläuterung der zweimonatigen Verzögerung.
Deutsche Rentenversicherung: Wie beantrage ich meine Rente?
Gesetze im Internet: § 235 SGB VI – Regelaltersrente; § 236b SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte; § 37 SGB VI – Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
IKK classic: Beitragssätze und Rechengrößen 2026, Stand 1. August 2026.




