Grundsicherung: Claudia arbeitet 20 Stunden pro Woche – für 1,50 Euro pro Stunde

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Claudia Wanner arbeitet jede Woche 20 Stunden, erhält dafür aber keinen regulären Lohn. Die 52-Jährige bekommt 1,50 Euro je geleisteter Stunde zusätzlich zu ihrer Grundsicherung. Das sind 30 Euro pro Woche und bei gleichbleibender Stundenzahl rechnerisch etwa 130 Euro im Monat. Nach Wanners Worten reicht das Geld gerade für eine Fahrkarte.

Seit rund 20 Jahren hat die alleinerziehende Mutter keine reguläre Beschäftigung mehr. Ihren ersten sogenannten Ein-Euro-Job trat sie 2005 an; seither gelang ihr kein dauerhafter Wechsel in ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis. Krankheiten und Reha-Zeiten unterbrachen ihre Versuche, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.

Wanners Geschichte zeigt, wie widersprüchlich Arbeitsgelegenheiten wirken können. Sie geben Menschen Aufgaben, Kontakte und eine Tagesstruktur, schaffen aber weder einen Arbeitsvertrag noch automatisch eine berufliche Perspektive. Wer jahrelang in solchen Maßnahmen arbeitet, bleibt trotz regelmäßiger Tätigkeit auf staatliche Leistungen angewiesen.

1,50 Euro sind eine Entschädigung und kein Lohn

Der Ausdruck „Ein-Euro-Job“ führt in die Irre. Rechtlich handelt es sich um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II. Die Zahlung soll zusätzliche Ausgaben ausgleichen, die durch die Tätigkeit entstehen, etwa für Fahrten oder Arbeitskleidung. Sie wird ergänzend zum Grundsicherungsgeld gezahlt und ist kein Entgelt für die geleistete Arbeit.

Deshalb gilt für die 1,50 Euro auch nicht der gesetzliche Mindestlohn. Die Arbeit begründet weder ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts noch ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung. Arbeitsschutz und Urlaubsrecht gelten entsprechend, ein Anspruch auf Urlaubsentgelt besteht jedoch nicht.

Das bedeutet nicht, dass die Teilnehmenden ohne jeden Schutz arbeiten. Kranken- und Pflegeversicherung bleiben über den Leistungsbezug bestehen, zusätzlich greift die gesetzliche Unfallversicherung. Beiträge zur Arbeitslosen- oder Rentenversicherung entstehen durch die Arbeitsgelegenheit selbst dagegen nicht.

Seit Juli 2026 heißt die frühere Bürgergeld-Leistung offiziell Grundsicherungsgeld. An den gesetzlichen Vorgaben für Arbeitsgelegenheiten änderte die Umbenennung nichts. Mehr über die Abgrenzung zu anderen Pflichtarbeiten zeigt der Beitrag über Arbeitsgelegenheiten beim Grundsicherungsgeld.

Was das Gesetz von Arbeitsgelegenheiten erwartet

Nach § 16d SGB II sollen Arbeitsgelegenheiten die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen. Sie richten sich vor allem an Menschen, deren Übergang in reguläre Arbeit durch lange Erwerbslosigkeit, gesundheitliche Probleme oder fehlende Qualifikationen erschwert ist. Förderungen, die unmittelbar in Beschäftigung, Ausbildung oder Weiterbildung führen können, haben gesetzlichen Vorrang.

Die Arbeiten müssen zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Reguläre Stellen dürfen durch die geförderte Tätigkeit weder ersetzt noch verhindert werden. Genau diese Schutzregeln begrenzen jedoch die Auswahl der möglichen Aufgaben.

Innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren sind grundsätzlich höchstens 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zulässig. Unter weiteren Voraussetzungen kann die Teilnahme um bis zu zwölf Monate verlängert werden. Nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums kann mit einer späteren Arbeitsgelegenheit ein neuer Zeitraum beginnen.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Ein-Euro-Job. Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen, ob die Maßnahme für die betreffende Person geeignet und erforderlich ist. Umgekehrt ist die Teilnahme nicht immer freiwillig: Wird eine zumutbare Arbeitsgelegenheit verbindlich zugewiesen, kann eine unbegründete Weigerung eine Leistungsminderung auslösen.

Dieser Wechsel zwischen Förderung und Druck begleitet Ein-Euro-Jobs seit ihrer Einführung. Die Maßnahme soll Menschen unterstützen, kann aber zugleich ihre Arbeitsbereitschaft überprüfen. Für Betroffene ist deshalb nicht nur die Tätigkeit entscheidend, sondern auch die Frage, ob daraus ein nachvollziehbarer nächster Schritt entsteht.

Warum Wanners Geschichte keine Ausnahme ist

In Baden-Württemberg waren Anfang August 2026 mehr als 90.000 Menschen seit mindestens einem Jahr ohne reguläre Beschäftigung. Die Bundesagentur für Arbeit meldete für Juli 2026 insgesamt 300.348 Arbeitslose im Land. Damit war ungefähr jede dritte arbeitslose Person langzeitarbeitslos.

Hinter diesen Zahlen stehen sehr unterschiedliche Lebensgeschichten. Fehlende Berufsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen, ein höheres Alter, familiäre Verpflichtungen und lange Unterbrechungen können sich gegenseitig verstärken. Je länger eine reguläre Beschäftigung zurückliegt, desto schwieriger wird häufig schon die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.

Wanner kennt diese Abwärtsspirale aus eigener Erfahrung. Sie beschreibt Langzeitarbeitslosigkeit nicht als „Hängematte“, sondern als „Nagelbrett“. Damit widerspricht sie dem verbreiteten Bild, Menschen im Leistungsbezug hätten sich mit ihrer Situation eingerichtet.

Gemeinsam mit anderen Betroffenen gründete Wanner die Interessengemeinschaft Langzeitarbeitsloser IGELA. Die Gruppe will zeigen, dass viele langzeitarbeitslose Menschen arbeiten können und arbeiten wollen, aber an dauerhaft gewachsenen Hürden scheitern. Vorgeschlagen werden unter anderem begleitete Betriebsbesuche, die einen ersten Kontakt ermöglichen, ohne dass sofort ein klassisches Bewerbungsgespräch über Erfolg oder Absage entscheidet.

Was Ein-Euro-Jobs tatsächlich leisten können

Arbeitsgelegenheiten sind nicht automatisch nutzlos. Eine passende Tätigkeit kann einen geregelten Tagesablauf schaffen, soziale Isolation verringern und nach langer Krankheit oder Erwerbslosigkeit die Belastbarkeit schrittweise aufbauen. Manche Teilnehmende gewinnen dadurch wieder Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung verweist auf mögliche positive Effekte für Lebenszufriedenheit und soziale Einbindung. Sie treten eher auf, wenn die Tätigkeit als sinnvoll erlebt wird, zu den Fähigkeiten passt und die betreuende Fachkraft als unterstützend wahrgenommen wird. Eine bloße Zuweisung reicht dafür nicht aus.

Solche Wirkungen lassen sich nicht allein daran ablesen, ob unmittelbar nach der Maßnahme ein Arbeitsvertrag folgt. Für Menschen mit großen Vermittlungshürden können Tagesstruktur, Kontakte und eine stabilere Gesundheit zunächst ein Fortschritt sein. Trotzdem darf dieser soziale Nutzen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Arbeitsgelegenheiten ursprünglich als zeitlich begrenzte Brücke gedacht sind.

Problematisch wird es, wenn Stabilisierung zum dauerhaften Ersatz für berufliche Entwicklung wird. Dann bleibt die Person beschäftigt, ohne dem allgemeinen Arbeitsmarkt tatsächlich näherzukommen. Wanners Erwerbsverlauf macht diese Gefahr besonders deutlich.

Warum der Übergang in reguläre Arbeit selten gelingt

Arbeitsgelegenheiten tragen einen eingebauten Widerspruch in sich. Damit sie keine regulären Stellen verdrängen, müssen die Aufgaben zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. Dadurch finden sie häufig in Bereichen statt, in denen anschließend nur wenige gewöhnliche Arbeitsplätze angeboten werden.

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Eine IAB-Analyse zu Kosten und Nutzen von Arbeitsgelegenheiten zeigt, wie stark sich die Einsätze auf bestimmte Bereiche konzentrieren. Im Jahr 2023 entfielen gut 50 Prozent auf Infrastrukturverbesserung und rund 19 Prozent auf Umwelt- und Landschaftspflege. Die Forschenden erwarten dort im Regelfall keine deutliche Steigerung der Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung.

Studien über Menschen, die kurz nach der Reform von 2012 an Ein-Euro-Jobs teilnahmen, fanden selbst drei Jahre später keine eindeutig positiven Beschäftigungseffekte. Teilweise waren die Ergebnisse negativ, teilweise ließen sich keine statistisch verlässlichen Veränderungen nachweisen. Diese Befunde lassen sich nicht unverändert auf jede heutige Maßnahme übertragen. Sie zeigen aber, wie wichtig die Nähe der ausgeübten Tätigkeit zu einer tatsächlich nachgefragten Arbeit ist.

Hinzu kommt der sogenannte Lock-in-Effekt. Während der Maßnahme stehen Arbeitszeit und Wegezeiten nicht für Bewerbungen, Praktika oder Weiterbildung zur Verfügung. Der Effekt fällt nach den bisherigen Studien zwar eher begrenzt aus, kann aber zum Problem werden, wenn eine Arbeitsgelegenheit ohne konkrete Anschlussplanung immer wieder verlängert oder wiederholt wird.

Auch die schwierige Ausgangslage der Teilnehmenden beeinflusst die Ergebnisse. Arbeitsgelegenheiten richten sich gerade an Menschen, bei denen andere Hilfen nicht ausgereicht haben. Eine niedrige Übergangsquote ist deshalb teilweise erwartbar, zeigt aber zugleich die begrenzte Reichweite des Instruments.

Wenn die Brücke nicht weiterführt

Bei Claudia Wanner geht es nicht um eine einzelne erfolglose Maßnahme. Seit 2005 hat sie nach eigener Darstellung nur in Ein-Euro-Jobs gearbeitet, ohne anschließend einen regulären Arbeitsvertrag zu erhalten. Sie wurde damit über viele Jahre beschäftigt, aber nicht dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert.

Ein solcher Verlauf lässt sich nicht allein mit fehlender Motivation erklären. Gesundheitliche Probleme, Reha-Zeiten, der fehlende Berufsabschluss und die Verantwortung als alleinerziehende Mutter bilden eine Kombination, die eine Arbeitsgelegenheit nicht auflösen kann. Seit Juli 2026 sollen Jobcenter gesundheitliche Einschränkungen früher in der Vermittlung berücksichtigen und auf passende Hilfen hinweisen, wie der Beitrag über Gesundheits- und Reha-Leistungen beim Grundsicherungsgeld erläutert.

Auch eine weitergehende berufliche Qualifizierung gehört nicht zu den eigentlichen Aufgaben eines Ein-Euro-Jobs. Während der Tätigkeit dürfen einfache, unmittelbar benötigte Fähigkeiten vermittelt werden. Für anerkannte Abschlüsse oder umfassendere berufliche Kenntnisse sind andere Förderinstrumente vorgesehen.

Genau hier entsteht eine Lücke. Eine Arbeitsgelegenheit kann zeigen, dass jemand pünktlich, belastbar und zuverlässig arbeitet. Ohne anerkannten Nachweis, betriebliche Kontakte oder eine anschließende Qualifizierung bleibt dieser Beleg für viele Arbeitgeber jedoch schwer verwertbar.

Regulärer Arbeitsvertrag statt dauerhafter Aufwandsentschädigung

Für Menschen mit langer Leistungsdauer sieht das SGB II Förderungen vor, die näher an gewöhnlicher Beschäftigung liegen. Nach §§ 16e und 16i können Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn sie eine leistungsberechtigte Person regulär einstellen. Die Beschäftigten bekommen einen Arbeitsvertrag und Arbeitsentgelt, während Coaching und weitere Unterstützung den Einstieg begleiten.

Diese Modelle unterscheiden sich deutlich von einer Arbeitsgelegenheit. Der Betrieb stellt die Person für eine tatsächlich vorhandene Aufgabe ein und trägt trotz des Zuschusses Verantwortung für Einarbeitung und Beschäftigung. Die geförderte Person sammelt Erfahrungen unter gewöhnlichen Arbeitsbedingungen.

Seit Juli 2026 wurde die Förderung nach § 16e verändert. Im ersten Beschäftigungsjahr kann der Zuschuss 75 Prozent des berücksichtigten Arbeitsentgelts betragen, im zweiten Jahr 50 Prozent. Mehr dazu zeigt die Einordnung zu den Lohnkostenzuschüssen für Langzeitleistungsbeziehende.

Auch diese Programme garantieren keine dauerhafte Stelle. Sie schaffen jedoch eine Ausgangslage, die ein Ein-Euro-Job nicht bieten kann: regulären Lohn, einen Arbeitsvertrag und praktische Erfahrungen in einem Betrieb, der tatsächlich Personal benötigt.

Arbeit allein ist noch kein arbeitsmarktpolitischer Erfolg

Claudia Wanners Geschichte widerlegt das Bild, langzeitarbeitslose Menschen seien grundsätzlich untätig. Sie arbeitet 20 Stunden pro Woche, organisiert ihren Alltag und engagiert sich für andere Betroffene. Das Problem besteht nicht in fehlender Aktivität, sondern darin, dass diese Aktivität seit zwei Jahrzehnten nicht in reguläre Beschäftigung führt.

Arbeitsgelegenheiten können stabilisieren, Kontakte schaffen und nach langer Erwerbslosigkeit einen vorsichtigen Einstieg ermöglichen. Sie versagen jedoch als Brücke, wenn auf eine Maßnahme nur die nächste folgt. Arbeitsmarktpolitik sollte deshalb nicht allein zählen, wie viele Menschen eine Arbeitsgelegenheit antreten. Aussagekräftiger ist, ob sich Gesundheit, Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und anschließend eine realistische Perspektive entsteht.

Für Wanner wäre eine weitere Arbeitsgelegenheit allein noch kein Erfolg. Erfolg wäre eine Beschäftigung mit Lohn und sozialer Absicherung, die sie dauerhaft bewältigen kann. Ihr Fall zeigt, wie groß die Entfernung zwischen regelmäßiger Arbeit und echter beruflicher Teilhabe sein kann.

Fragen und Antworten zu Arbeitsgelegenheiten

Gilt bei einem Ein-Euro-Job der Mindestlohn?

Nein. Eine Arbeitsgelegenheit begründet kein gewöhnliches Arbeitsverhältnis, weshalb der gesetzliche Mindestlohn nicht auf die Mehraufwandsentschädigung angewendet wird. Die Teilnehmenden erhalten weiterhin Grundsicherungsgeld.

Wie lange kann eine Arbeitsgelegenheit dauern?

Innerhalb von fünf Jahren sind grundsätzlich höchstens 24 Monate zulässig. Unter weiteren Voraussetzungen können bis zu zwölf zusätzliche Monate hinzukommen. Nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums sind spätere neue Arbeitsgelegenheiten möglich.

Warum führen Ein-Euro-Jobs selten direkt in reguläre Arbeit?

Die Aufgaben müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. Deshalb liegen viele Einsatzfelder weit von den Bereichen entfernt, in denen Unternehmen regulär Personal einstellen. Fehlende Qualifikationen oder gesundheitliche Probleme der Teilnehmenden bestehen zudem häufig weiter.

Können Arbeitsgelegenheiten trotzdem sinnvoll sein?

Ja. Sie können Tagesstruktur, soziale Kontakte und Belastbarkeit fördern. Ihr Nutzen hängt stark davon ab, ob die Tätigkeit zu der Person passt und mit einer realistischen weiteren Perspektive verbunden ist.

Welche Alternative gibt es bei sehr langer Arbeitslosigkeit?

Die Förderungen nach §§ 16e und 16i SGB II unterstützen reguläre Arbeitsverhältnisse mit Lohnkostenzuschüssen und begleitender Betreuung. Abhängig von der persönlichen Situation kommen außerdem Weiterbildung, Rehabilitation oder andere Formen der beruflichen Teilhabe infrage.