Familienministerin will den Unterhaltsvorschuss zum Teil streichen

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Bundesfamilienministerin Karin Prien will den staatlichen Unterhaltsvorschuss für Kinder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr streichen. Das Bundesfamilienministerium bestätigte am Sonntag gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur, dass ein entsprechender Gesetzentwurf vorbereitet wird.

Für Alleinerziehende, deren Kind 16 oder 17 Jahre alt ist und deren Ex-Partner keinen Unterhalt zahlt, würde das einen Wegfall von bis zu 394 Euro im Monat bedeuten. Einen Ersatz gibt es nicht.

Derzeit gilt: Wer sein Kind allein erzieht und vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt bekommt, hat bis zum 18. Geburtstag des Kindes Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Das soll sich ändern.

Was die Ministerin als Sparmaßnahme verkauft, bedeutet für Hunderttausende Familien ein konkreter Einkommensausfall in einer Phase, in der die Kosten erfahrungsgemäß steigen, nicht sinken.

Was heute gilt und was sich ändern soll

Der Unterhaltsvorschuss funktioniert so: Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder zu wenig, springt das Jugendamt ein und zahlt den gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes.

Ab Januar 2026 sind das 394 Euro monatlich für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren. Das Jugendamt versucht das Geld anschließend beim säumigen Elternteil zurückzuholen, was in der Praxis aber nur in einem Bruchteil der Fälle gelingt.

Vor der letzten großen Reform im Jahr 2017 war der Unterhaltsvorschuss deutlich enger gefasst: Er lief nur bis zum 12. Geburtstag und war auf 72 Monate begrenzt. Die Reform machte ihn unbefristet und weitete ihn auf alle Kinder bis 18 aus.

Das Bundesfamilienministerium spricht davon, dass sich die Kosten seit 2017 vervierfacht haben und der Unterhaltsvorschuss sich zu „einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen” entwickelt hat.

Hintergrund der geplanten Änderung, so ein Ministeriumssprecher, seien die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt.

Wer konkret betroffen ist – und welchen Unterschied ein Geburtstag macht

Die geplante Grenze liegt beim vollendeten 15. Lebensjahr. Das bedeutet: Solange das Kind 15 Jahre alt ist, besteht der Anspruch noch. Ab dem 16. Geburtstag entfällt er. Für Familien mit 16- oder 17-Jährigen, die bisher auf diese 394 Euro angewiesen sind, wird der Einschnitt unmittelbar und kompensationslos sein.

Dabei lohnt ein Blick auf die Lebenssituation dieser Altersgruppe. Im Teenageralter steigen die Kosten erfahrungsgemäß deutlich: Schulbedarf, Kleidung, digitale Ausstattung, Klassenfahrten, erste eigene Mobilität. Das sind keine Luxuspositionen, sondern Kosten, die anfallen, ob der Vater zahlt oder nicht.

Die 394 Euro gleichen den vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle nicht aus, sondern nur das gesetzliche Minimum. Fällt dieses Minimum weg, trägt der alleinerziehende Elternteil das Ausfallrisiko vollständig allein.

Gebrochenes Versprechen

Noch in einer anderen Hinsicht wird es schlechter. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD stand das Versprechen, das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Derzeit zieht das Jugendamt das volle Kindergeld von 259 Euro vom Mindestunterhalt ab, bevor es den Vorschuss berechnet. Würde nur die Hälfte angerechnet, kämen 129,50 Euro mehr pro Monat an.

Ministerin Prien sagte der KNA ausdrücklich: „Eine Änderung wie die hälftige Anrechnung ist zur Zeit einfach nicht finanzierbar.” Das Koalitionsversprechen steht noch im Vertrag. Umgesetzt wird es nicht.

Stattdessen kommt die Kürzung. Betroffene bekommen damit beides gleichzeitig: weniger als erwartet und weniger als bisher.

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Was Jugendamt und Führerschein miteinander zu tun haben

Prien betonte, dass die Kürzung mit einer härteren Verfolgung säumiger Zahler einhergehen soll. Bund und Länder hätten verabredet, die Kommunen bei der Eintreibung offener Unterhaltsansprüche zu stärken.

Als konkrete Maßnahme nannte die Ministerin den Entzug des Führerscheins bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft gegenüber der Unterhaltsvorschussstelle. Das sei „eine Frage der Gerechtigkeit”.

Ob diese Maßnahmen die Ausfälle bei den 16- und 17-Jährigen tatsächlich kompensieren, ist fraglich. Das Grundproblem bleibt: Unterhaltspflichtige Elternteile, die nicht zahlen, tun das selten, weil sie keine Konten oder Führerscheine haben.

Sie zahlen nicht, weil sie es nicht wollen oder weil ihre Einkünfte schwer pfändbar sind. Für Alleinerziehende, die den Unterhaltsvorschuss heute beziehen, ist der Führerschein des Ex-Partners kein Einkommensersatz.

Was Alleinerziehende jetzt tun sollten

Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Das Bundesfamilienministerium hat die Absicht bestätigt, einen solchen vorzulegen. Das ändert nichts daran, dass Betroffene jetzt handeln sollten.

Wer bisher keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hat und das Kind noch kein 16. Lebensjahr vollendet hat, sollte den Antrag sofort stellen. Der Anspruch entsteht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag beim zuständigen Jugendamt.

Rückwirkend kann er höchstens für einen Monat vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Das Datum des Antrags entscheidet.

Für Kinder ab 12 Jahren gelten schon heute zusätzliche Voraussetzungen: Das Kind darf keine Grundsicherungsgeld-Leistungen beziehen, oder der Unterhaltsvorschuss muss die Bedürftigkeit des Kindes beseitigen, oder der alleinerziehende Elternteil muss mindestens 600 Euro brutto monatlich verdienen.

Bei Unsicherheit, ob diese Voraussetzungen vorliegen, hilft eine Rückfrage beim Jugendamt: besser jetzt, also bevor ein mögliches Gesetz den Anspruch kürzt.

Wer einen laufenden Vorschuss bezieht, muss vorerst nichts unternehmen. Bis das Gesetz in Kraft tritt, gilt die heutige Rechtslage. Ist der 16. Geburtstag des Kindes in Sicht, lohnt eine Prüfung, ob Wohngeld oder ergänzendes Grundsicherungsgeld als Alternative in Frage kommt.

Was diese Reform über die Richtung verrät

Eine Reform, die auf der einen Seite die Leistung für Teenager kürzt und auf der anderen Seite das Versprechen einer besseren Kindergeldanrechnung kassiert, verteilt die Belöastung auf die Betroffenen.

Bundesregierung verschärft Kinderarmut

Der Bund spart, und die Alleinerziehenden zahlen den Preis. Das Deutsche Kinderhilfswerk formulierte es so: Die Maßnahme reihe sich ein in die bereits vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags, und beides zusammen verschärfe die Armutssituation von Kindern und Jugendlichen.

Wer diesen Mechanismus kennt, kann sich vorbereiten. Wer ihn nicht kennt, wird ihn zu spüren bekommen, wenn der erste Bescheid des Jugendamts über die Einstellung der Leistung ins Haus kommt.

Quellen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): UVG-Richtlinien 2026 (Unterhaltsvorschussgesetz in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung, Stand 12.12.2025)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Familienportal – Unterhaltsvorschuss (Stand Juli 2026)
Deutsches Kinderhilfswerk: Stellungnahme Sprecher Uwe Kamp, 12. Juli 2026