Schreiben der Bank, ein neuer Monatspreis und die Bitte um Zustimmung: Für Kunden kann das Girokonto dadurch dauerhaft teurer werden. Doch eine angekündigte Gebührenerhöhung ist noch keine wirksame Vertragsänderung.
Gerade bei einer kleinen Rente oder knappem Einkommen lohnt sich ein genauer Blick auf das Angebot. Wer vorschnell zustimmt, akzeptiert möglicherweise Kosten, die sich durch einen anderen Tarif oder einen Kontowechsel vermeiden ließen.
Diese Banken und Sparkassen haben Gebühren erhöht oder Änderungen angekündigt
Die folgende Auswahl zeigt konkret dokumentierte Preisänderungen im Jahr 2026 und angekündigte Umstellungen, Stand 15. Oktober 2026. Sie ist keine vollständige Liste aller deutschen Kreditinstitute; die genannten Preise gelten jeweils für das bezeichnete Modell oder die angegebene Leistung.
Bei Bestandskunden kommt es zusätzlich darauf an, welche Vertragsänderung wirksam vereinbart wurde. Ein neuer Preis auf der Internetseite bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jeder bisherige Kunde ihn bereits zahlen muss.
| Institut und betroffenes Angebot | Termin und Status | Bisheriger Preis | Neuer Preis | Mehrkosten und Besonderheiten | Belege |
|---|---|---|---|---|---|
| Postbank: Giro extra plus | Neue Konditionen seit 1. April 2026 angeboten und aktuell ausgewiesen | 10,90 Euro monatlich | 11,90 Euro monatlich | 12 Euro mehr im Jahr, wenn das Konto kostenpflichtig ist; ab 3.000 Euro anrechenbarem monatlichem Geldeingang weiterhin ohne Grundpreis. | Verbraucherzentrale Hamburg: Änderungsangebot; Postbank: aktuelle Konditionen |
| Postbank: angebotener Wechsel vom Giro direkt zum Giro plus | Änderungsangebot mit Zustimmung bis 31. März 2026 | 1,90 Euro monatlich im bisherigen Giro direkt | 5,90 Euro bei mindestens 1.000 Euro monatlichem Geldeingang, sonst 6,90 Euro im angebotenen Giro plus | 48 beziehungsweise 60 Euro mehr im Jahr bei Annahme dieses Angebots; keine pauschal nachgewiesene automatische Umstellung aller Altverträge. | Verbraucherzentrale Hamburg: Schreiben an Giro-direkt-Kunden |
| Sparkasse Herford: MeinGiroKomfort | Erhöhung zum 1. Mai 2026; neuer Preis aktuell bestätigt | 3,50 Euro monatlich | 4,50 Euro monatlich | 12 Euro mehr Grundpreis im Jahr; Buchungsentgelte zusätzlich beachten. | Bericht zur Erhöhung; Sparkasse: aktuelle Preise |
| Sparkasse Herford: MeinGiroPremium | Erhöhung zum 1. Mai 2026; neuer Preis aktuell bestätigt | 13,90 Euro monatlich | 16,90 Euro monatlich | 36 Euro mehr Grundpreis im Jahr. | Bericht zur Erhöhung; Sparkasse: aktuelle Preise |
| Sparkasse Westerwald-Sieg: Onlineüberweisung im Giro-Classic beziehungsweise Giro-Classic Guthaben | Seit 1. Januar 2026 laut offizieller Änderungsübersicht | 0,20 Euro je Onlineüberweisung; Echtzeitüberweisung kostenlos | Jeweils 0,25 Euro je Online- beziehungsweise Echtzeitüberweisung | Bei zehn gewöhnlichen Onlineüberweisungen monatlich rechnerisch 6 Euro mehr im Jahr; für andere Kontomodelle nennt die Änderungsübersicht insoweit keine Änderung. | Offizielle Gegenüberstellung alter und neuer Preise |
| Sparkasse Westerwald-Sieg: SparkassenCard und Kreditkarten als Zusatzkarten | Seit 1. Januar 2026 laut offizieller Änderungsübersicht | SparkassenCard 5 Euro jährlich; Zusatzkarte Standard 30 Euro, Gold 72 Euro, Platinum 100 Euro jährlich | SparkassenCard 9 Euro jährlich; Zusatzkarte Standard 36 Euro, Gold 90 Euro, Platinum 250 Euro jährlich | Je Karte jährlich 4, 6, 18 beziehungsweise 150 Euro mehr; im Giro-Comfort und entsprechenden Basiskonto nur noch eine statt zwei gebührenfreien SparkassenCards. | Offizielle Änderungsübersicht |
| Sparkasse Bamberg: Giro Digital und Giro Optimal | Höhere Preise 2026 dokumentiert; aktueller Preisaushang vom 1. Oktober 2026 | Giro Digital 4,50 Euro, Giro Optimal 8,50 Euro monatlich | Giro Digital 6,90 Euro, Giro Optimal 10,90 Euro monatlich | Jeweils 28,80 Euro mehr Grundpreis im Jahr; beim Giro Digital bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 4,90 Euro monatlich, Bestandskundentermin anhand des eigenen Schreibens prüfen. | Aktueller Preisaushang; Dokumentierter Vergleich mit bisherigen Preisen |
| Sparkasse Bielefeld: Umstellung auf BIELEFELD KONTO | Umstellung ab November 2026 angekündigt; neue Konditionen bereits veröffentlicht | Beispielsweise giroFLAT: 10,90 Euro monatlich | 12,90 Euro Grundpreis, durch Boni bis auf 2,90 Euro reduzierbar; Service-Paket zusätzlich 3 Euro monatlich | Ohne Boni 24 Euro mehr Grundpreis im Jahr gegenüber giroFLAT, mit Service-Paket 60 Euro mehr; bei erfüllten Bonusbedingungen kann das Konto günstiger werden. | Bericht zum Termin und bisherigen Preis; Sparkasse: Grundpreis, Boni und Service-Paket |
| Sparkasse Dachau: vier neue Privatgirokontomodelle | Umstellung zum 1. November 2026 angekündigt; Preise bereits veröffentlicht | Abhängig vom Altvertrag; im öffentlich berichteten Einzelfall 7,50 Euro monatliche Pauschale | Grundpreise von 3 / 7,50 / 9,50 / 14,50 Euro monatlich; 0 / 20 / 30 / 75 freie Buchungsposten, danach grundsätzlich 0,50 / 0,40 / 0,30 / 0,20 Euro je Posten | Keine einheitliche Mehrbelastung; Sonderpreise und Ausnahmen für bestimmte Buchungen beachten, rund 30 Euro monatlich sind eine individuelle Kundenrechnung und kein allgemeiner Grundpreis. | Bericht mit Bestätigung des Umstellungstermins; Sparkasse: aktuell veröffentlichte Kontomodelle |
Die angegebenen Jahresdifferenzen sind auf zwölf Monate hochgerechnet und keine Aussage über die tatsächliche Mehrbelastung allein im Kalenderjahr 2026. Kartenkosten und weitere Einzelentgelte kommen gegebenenfalls hinzu, soweit sie nicht ausdrücklich enthalten sind.
Die Übersicht betrifft die jeweils genannte Postbank-Offerte oder die einzelne regionale Sparkasse. Eine Preisänderung in Herford, Bamberg oder Dachau gilt nicht automatisch für sämtliche Sparkassenkunden in Deutschland.
Bei Dachau nennt die aktuelle Internetseite für das Premium-Modell 75 freie Buchungsposten, während der Bericht vom August noch 50 aufführte. Für die Tabelle wurden deshalb die derzeit veröffentlichten Konditionen der Sparkasse verwendet.
ING plant neue Kontomodelle, aber eine konkrete Erhöhung ist noch nicht belegt
Die ING plant nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur vier Kontomodelle für Mitte 2027; konkrete künftige Preise sind darin nicht genannt. Der Konzernchef hat zugleich angekündigt, dass es in Deutschland weiterhin ein kostenloses Girokonto geben soll.
Diese Planung ist deshalb kein Beleg dafür, dass alle ING-Kunden künftig höhere Gebühren zahlen müssen. Wer über die Änderung berichtet, sollte sie von bereits bezifferten Erhöhungen unterscheiden und auf die bisher veröffentlichten Angaben zur Kontoumstellung verweisen.
Eine Preiserhöhung braucht eine wirksame Vereinbarung
Banken dürfen für ein Girokonto grundsätzlich Gebühren verlangen und ihren Kunden neue Preise anbieten. Bei bestehenden Verträgen können sie höhere Entgelte aber nicht einfach dadurch durchsetzen, dass Kunden auf ein Schreiben nicht reagieren.
Der Bundesgerichtshof erklärte am 27. April 2021 weitreichende Vertragsklauseln für unwirksam, nach denen fehlender Widerspruch als Zustimmung zu Änderungen galt (Az. XI ZR 26/20). Ein Brief mit einer Zustimmungsfrist ersetzt deshalb für sich genommen kein Einverständnis mit höheren Kontoführungsgebühren.
Auch die gewöhnliche weitere Nutzung des Kontos bedeutet nicht automatisch, dass Kunden die neuen Preise angenommen haben. Der BGH bestätigte dies mit seinem Urteil vom 19. November 2024 (Az. XI ZR 139/23).
Erst die tatsächlichen Jahreskosten berechnen
Ein monatlicher Aufschlag klingt oft überschaubar, läuft aber Jahr für Jahr weiter. Zwei Euro zusätzlich im Monat ergeben 24 Euro im Jahr und über fünf Jahre bereits 120 Euro, sofern die Preise unverändert bleiben.
Entscheidend ist außerdem, ob neben dem Grundpreis weitere Leistungen teurer werden. Kosten für Karten, beleghafte Überweisungen, Bargeldversorgung oder zusätzliche Kontoauszüge können einen vermeintlich günstigen Tarif erheblich verteuern.
Für den Vergleich sollten Kunden deshalb ihre tatsächliche Nutzung zugrunde legen. Wer regelmäßig die Filiale besucht, braucht eine andere Rechnung als jemand, der sämtliche Bankgeschäfte online erledigt.
| Prüfpunkt | Darauf sollten Kunden achten |
|---|---|
| Grundpreis | Monatspreis auf zwölf Monate hochrechnen und mit dem bisherigen Tarif vergleichen. |
| Karten | Prüfen, welche Karten enthalten sind und welche separat kosten. |
| Überweisungen | Entgelte für Papieraufträge, telefonische Aufträge und Buchungen berücksichtigen. |
| Bargeld | Abhebemöglichkeiten vor Ort sowie mögliche Automaten- und Schalterentgelte prüfen. |
| Kostenlos-Bedingungen | Mindestgeldeingang, Altersgrenzen und weitere Voraussetzungen genau lesen. |
| Zusatzleistungen | Bewerten, ob angebotene Extras tatsächlich gebraucht werden. |
Ein günstigeres Konto kann bei derselben Bank liegen
Vor einem Bankwechsel lohnt sich die Nachfrage nach einem günstigeren Kontomodell beim bisherigen Institut. Allerdings muss die Bank einen solchen Tarif nicht zu den gewünschten Bedingungen anbieten.
Bei einem Wechsel in einen Online-Tarif sollten Kunden prüfen, welche bisherigen Leistungen entfallen oder künftig einzeln berechnet werden. Ein niedrigerer Grundpreis hilft wenig, wenn notwendige Schalterleistungen anschließend mehr kosten.
Auch ein als kostenlos beworbenes Konto ist nur dann passend, wenn die Voraussetzungen dauerhaft erfüllt werden. Einen neutralen Überblick über Giro- und Basiskonten bietet der Kontenvergleich der Finanzaufsicht BaFin.
Nicht zustimmen heißt nicht automatisch: Konto für immer zum alten Preis
Ohne wirksame Vertragsänderung bleiben die bisherigen Preisvereinbarungen grundsätzlich bestehen. Daraus folgt allerdings kein allgemeiner Anspruch, ein gewöhnliches Girokonto unbegrenzt zu denselben Konditionen weiterzuführen.
Bei einem unbefristeten Zahlungsdiensterahmenvertrag kann die Bank ordentlich kündigen, wenn ein entsprechendes Kündigungsrecht vereinbart wurde. Nach § 675h Absatz 2 BGB muss sie dabei eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten.
Ob eine konkrete Kündigung wirksam ist, hängt auch vom Institut, dem Vertrag und möglichen besonderen Schutzvorschriften ab. Bei Basiskonten gelten beispielsweise strengere gesetzliche Grenzen für eine Kündigung.
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Eine Aufforderung zur Zustimmung und eine tatsächlich erklärte Kündigung sollten deshalb sorgfältig auseinandergehalten werden. Wer höhere Preise ablehnt, sollte weitere Schreiben lesen und rechtzeitig eine Alternative vorbereiten.
Kontowechsel vorbereiten, bevor Zahlungen ins Leere laufen
Wer wechseln möchte, sollte zunächst ein geeignetes neues Konto eröffnen und dessen Nutzung sicherstellen. Erst danach sollten Zahlungseingänge, Daueraufträge und Lastschriften umgestellt werden.
Bei einem Wechsel zwischen Zahlungskonten bei in Deutschland ansässigen Zahlungsdienstleistern können Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kontenwechselhilfe verlangen. Die beteiligten Institute übernehmen nach entsprechender Ermächtigung bestimmte Aufgaben beim Übertragen der Zahlungsverkehrsdaten.
Trotzdem sollten Kunden kontrollieren, ob Rentenversicherung, Arbeitgeber oder Jobcenter die neue IBAN erhalten haben und wichtige Abbuchungen funktionieren. Auch jährlich anfallende Zahlungen können sonst übersehen werden.
Für die Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags selbst darf die Bank kein Entgelt verlangen. Bereits entstandene berechtigte Forderungen bleiben bestehen; regelmäßig erhobene Entgelte werden nur anteilig bis zum Vertragsende geschuldet.
Bereits abgebuchte Aufschläge können erstattungsfähig sein
Hat eine Bank höhere Entgelte ohne wirksame Vertragsgrundlage eingezogen, kann ein Rückzahlungsanspruch bestehen. Dabei geht es regelmäßig um den nicht wirksam vereinbarten Aufschlag und nicht automatisch um sämtliche Kontogebühren.
Betroffene sollten den Vertrag, spätere Zustimmungen, Preisänderungsschreiben und Kontoauszüge zusammenstellen. Welche Abbuchungen besonders prüfenswert sind, erläutert der Beitrag über unzulässige Bankgebühren und mögliche Rückforderungen.
Die Forderung sollte den Zeitraum, die beanstandeten Beträge und die Begründung nachvollziehbar benennen. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung allein hemmt die Verjährung allerdings nicht.
Für Rückzahlungsansprüche gilt grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist, deren Beginn vom konkreten Sachverhalt abhängt. Bei älteren Abbuchungen sollten Kunden deshalb rechtzeitig prüfen lassen, ob eine anerkannte Schlichtungsstelle oder gerichtliche Schritte zur Sicherung des Anspruchs erforderlich sind.
Beim P-Konto ist ein gesonderter Gebührenaufschlag unzulässig
Wer sein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lässt, muss allein wegen dieser Schutzfunktion keine höhere Kontoführungsgebühr hinnehmen. Die Umwandlung macht das Konto umgekehrt auch nicht automatisch kostenlos.
Eine zuvor wirksam vereinbarte Grundgebühr bleibt grundsätzlich bestehen. Weitere Hinweise enthält der Beitrag zu unzulässigen höheren Gebühren beim P-Konto.
Sechs Fragen und Antworten zu höheren Kontogebühren
Muss ich einer Gebührenerhöhung zustimmen?
Sie sind nicht verpflichtet, ein Angebot über höhere Kontogebühren anzunehmen. Die Bank kann bei einem gewöhnlichen Girokonto allerdings unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Kündigung prüfen.
Gilt mein Schweigen als Zustimmung?
Bloßes Schweigen auf eine angekündigte Erhöhung macht neue Kontoführungsgebühren nicht automatisch wirksam. Auch die gewöhnliche weitere Kontonutzung ersetzt für sich genommen keine Zustimmung.
Darf die Bank das Konto sofort schließen?
Bei einer ordentlichen Kündigung nach § 675h Absatz 2 BGB gilt eine Frist von mindestens zwei Monaten. Eine außerordentliche Kündigung erfordert andere Voraussetzungen; die verweigerte Zustimmung bedeutet nicht automatisch eine sofortige Kontoschließung.
Kann ich zu einem günstigeren Tarif wechseln?
Das ist möglich, wenn die Bank einen passenden Tarif anbietet und dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Vorher sollten Sie die gesamten Kosten für Ihre übliche Kontonutzung vergleichen.
Erhalte ich bereits gezahlte Gebühren zurück?
Eine Erstattung kommt insbesondere infrage, wenn für die abgebuchten Entgelte keine wirksame Vertragsgrundlage bestand. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt auch von späteren Vereinbarungen und der Verjährung ab.
Kostet die Kündigung meines Girokontos eine Gebühr?
Für die Kündigung des Zahlungsdiensterahmenvertrags selbst darf die Bank kein Entgelt verlangen. Offene berechtigte Forderungen müssen trotzdem ausgeglichen werden.
Beispiel aus der Praxis: 36 Euro mehr im Jahr
Ein fiktives Beispiel: Eine Rentnerin zahlt bislang sechs Euro Kontoführungsgebühr im Monat, künftig bietet ihre Bank die Fortführung für neun Euro an. Die Jahreskosten würden damit von 72 auf 108 Euro steigen.
Sie prüft vor der Zustimmung, ob ein günstigerer Tarif ihre benötigten Leistungen abdeckt, und vergleicht andere Institute. Entscheidet sie sich für einen Wechsel, lässt sie zunächst das neue Konto einrichten und ihre Rentenzahlung umstellen, bevor sie das bisherige Konto kündigt.
Quellen: Bundesgerichtshof, Urteile vom 27. April 2021, XI ZR 26/20, und vom 19. November 2024, XI ZR 139/23; § 675h BGB; BaFin zur Kontenwechselhilfe.




