Erstes Kind spart Beiträge auf Dauer – jedes weitere nur auf Zeit

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Ein Kind entlastet Eltern bei den Pflegebeiträgen dauerhaft, weitere Kinder bringen nur kleinere Abschläge, die auch noch zeitlich begrenzt sind. Die geplante Erhöhung des Kinderlosenzuschlags würde diesen Abstand noch vergrößern.

Für die Entlastung zählen das beitragspflichtige Einkommen, das Alter Ihrer Kinder und die Dauer Ihrer Beitragszahlungen.

Kinderlose sollen mehr zahlen – Eltern zahlen dadurch nicht weniger

Der Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, den Kinderlosenzuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte anzuheben. Bei dem Beitragssatz von 3,6 Prozent müssten Kinderlose dann 4,5 statt 4,2 Prozent zahlen.

Die geplanten höheren Pflegebeiträge für Kinderlose würden den finanziellen Abstand zu Eltern vergrößern. Ein höherer Vergleichsvorteil bedeutet aber noch keine Entlastung auf deren Gehaltsabrechnung:

Das erste Kind wirkt dauerhaft, weitere Kinder nur vorübergehend

Sobald die Eltern anerkannt sind entfällt der Kinderlosenzuschlag auf Dauer – auch wenn das Kind längst erwachsen ist. Diese Befreiung gilt für beide versicherten Elternteile und bleibt auch nach dem Tod eines Kindes bestehen.

Zusätzliche Abschläge gibt es erst bei mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren: Für das zweite bis fünfte Kind sinkt der Beitrag jeweils um 0,25 Prozentpunkte.

Weil Eltern diese zusätzlichen Beitragsrabatte nicht lebenslang behalten, gibt es einen klaren Unterschied der Entlastung.

Diese Beiträge gelten derzeit für Beschäftigte

Die folgende Tabelle zeigt den eigenen monatlichen Pflegebeitrag bei 3.000 Euro beitragspflichtigem Bruttolohn nach den geltenden Beitragssätzen. Bei mehreren Kindern müssen jeweils entsprechend viele Kinder unter 25 Jahren berücksichtigungsfähig sein.

Familiensituation Eigener Pflegebeitrag bei 3.000 Euro brutto
Kinderlos und zuschlagspflichtig 72 Euro monatlich
Elterneigenschaft nachgewiesen, kein zusätzlicher Kinderabschlag 54 Euro monatlich
Zwei Kinder unter 25 Jahren 46,50 Euro monatlich
Drei Kinder unter 25 Jahren 39 Euro monatlich
Vier Kinder unter 25 Jahren 31,50 Euro monatlich
Fünf oder mehr Kinder unter 25 Jahren 24 Euro monatlich

Das erste Kind macht in diesem Vergleich derzeit 18 Euro monatlich aus, jedes zweite bis fünfte zusätzlich 7,50 Euro. Sollte der Zuschlag wie geplant steigen, würde der Abstand zwischen Kinderlosen und Eltern mit einem Kind auf 27 Euro wachsen. Der zusätzliche Abschlag bliebe bei 7,50 Euro.

Die Debatte über höhere Pflegebeiträge und weitere Änderungen der Pflegeversicherung betrifft auch, wie die Belastung verteilt ist.

Wie groß ist die Ersparnis?

Auf einen Monat bezogen ergibt sich aus dem geplanten Zuschlag ein Verhältnis von 3,6 zu eins:  zwischen 0,9 Prozentpunkten und dem zusätzlichen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten.

Ein wesentlich größerer Abstand entsteht erst, wenn Sie die unterschiedliche Dauer der Entlastungen über Jahrzehnte zusammenrechnen

Eine Modellrechnung von gegen-hartz.de verdeutlicht das: Wer mit 32 Jahren erstmals ein Kind bekommt und bis zum Alter von 87 Jahren durchgehend Beiträge zahlt, würde 55 Jahre vom entfallenden Zuschlag profitieren.

Kommt drei Jahre später ein zweites Kind hinzu, gilt bei genau zwei Kindern etwa 22 Jahre lang der zusätzliche Abschlag, weil das ältere Kind 25 wird.

Bei unverändertem beitragspflichtigem Einkommen und dauerhaft angenommenen Beitragssätzen ergäben 0,9 Prozentpunkte über 55 Jahre rechnerisch den neunfachen Betrag von 0,25 Prozentpunkten über 22 Jahre.

Mit niedrigerem Einkommen im Ruhestand, beitragsfreien Zeiten oder anderen Geburtenabständen verändert sich dieses Verhältnis.

Der 25. Geburtstag kann den Beitrag erhöhen

Für die Abschläge zählt nicht nur wie viele Kinder Sie haben, sondern auch wie viele davon die Altersvoraussetzung erfüllen. Haben Sie zwei Kinder im Alter von 23 und 26 Jahren, entfällt zwar der Kinderlosenzuschlag. Sie erhalten aber auch keinen Abschlag wegen mehr Kindern.

Der Abschlag endet mit Ablauf des Monats, in dem das betreffende Kind 25 Jahre alt wird; danach zählt die verbleibende Zahl der jüngeren Kinder. Bei fünf Kindern ist die höchste Entlastungsstufe erreicht, sodass ein sechstes Kind keinen weiteren Abschlag auslöst.

Das Verfassungsgericht verlangte eine Unterscheidung nach Kinderzahl

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 7. April 2022, dass die damalige gleiche Beitragsbelastung von Eltern unabhängig von ihrer Kinderzahl gegen das Grundgesetz verstieß.

Der zusätzliche Aufwand durch mehrere Kinder musste deshalb bei den Pflegebeiträgen mitzählen.

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Daraus folgt jedoch weder ein Anspruch auf einen identischen Eurobetrag für jedes Kind noch die Feststellung, dass die heutige Staffelung oder die geplante Reform verfassungswidrig sei. Das Gericht ließ dem Gesetzgeber Möglichkeiten für die Ausgestaltung.

Wer wenig verdient, spart auch weniger

Der Beitragsabschlag richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen und damit nicht nach dem tatsächlichen finanziellen Bedarf einer Familie. Bei 2.500 Euro monatlicher Bemessungsgrundlage bringt ein Abschlag von 0,25 Prozentpunkten 6,25 Euro, bei 5.000 Euro dagegen 12,50 Euro.

Wer wegen der Kinderbetreuung seine Arbeitszeit reduziert, kann deshalb trotz hoher familiärer Belastung weniger Beitragsentlastung erhalten. Die Staffelung berücksichtigt zwar die Kinderzahl, gleicht aber weder die Kosten für Betreuung aus noch Verluste beim Einkommen.

Beitragsrabatt und Pflegeleistungen

Bei Familien mit pflegebedürftigen Kindern kommen Leistungsansprüche hinzu, die Sie von den Beitragsabschlägen unterscheiden müssen. Dazu gehören die diskutierten höheren Budgets für die Pflege von Kindern und die bestehenden Regeln zur Verhinderungspflege durch Angehörige.

Auch Rentenbeiträge der Pflegekasse für pflegende Angehörige sind etwas anderes als ein Abschlag vom eigenen Pflegeversicherungsbeitrag. Wer diese Leistungen miteinander verwechselt, übersieht weitere Ansprüche.

Rentner sollten den Abzug besonders genau prüfen

Aus der gesetzlichen Rente tragen Versicherte den Pflegebeitrag vollständig selbst, die Rentenversicherung übernimmt nichts davon. Bei 1.800 Euro beitragspflichtiger Monatsrente zahlen Eltern ohne zusätzlichen Kinderabschlag derzeit 64,80 Euro, zuschlagspflichtige Kinderlose dagegen 75,60 Euro.

Mit dem geplanten Zuschlag von 0,9 Prozentpunkten würde der Beitrag für diese Kinderlosen auf 81 Euro steigen. Gerade deshalb sollten Eltern die Pflegeversicherungszeile ihrer Rentenanpassungsmitteilung prüfen, wenn trotz nachgewiesener Elternschaft ein Kinderlosenzuschlag erscheint.

Fehlende Kinderdaten können Geld kosten

Arbeitgeber und Pflegekassen erhalten die Angaben zur Elterneigenschaft und Kinderzahl regelmäßig über ein digitales Verfahren. Dieses erfasst jedoch nicht alle Familienkonstellationen; bei Stiefkindern oder Pflegekindern können zusätzliche Nachweise nötig sein.

Vergleichen Sie die berücksichtigte Kinderzahl mit Ihren Verhältnissen und verlangen Sie bei Abweichungen eine Prüfung (durch Arbeitgeber, Rentenversicherung oder Pflegekasse).

Eine Rückerstattung zu viel erhobener Pflegebeiträge hängt vom Zeitraum und den Nachweisregeln ab; ein pauschaler Erstattungsanspruch für beliebig viele Jahre besteht nicht.

Fiktives Beispiel: Zwei Kinder, trotzdem fällt ein Abschlag weg

Mariella aus Detmold verdient als Angestellte 3.000 Euro brutto im Monat und hat zwei Kinder im Alter von 21 und 24 Jahren. Ihr eigener Pflegebeitrag beträgt derzeit 46,50 Euro monatlich, weil sie neben der Befreiung vom Kinderlosenzuschlag einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten erhält.

Wird das ältere Kind 25, steigt ihr Beitrag ab dem Folgemonat bei unverändertem Einkommen auf 54 Euro, obwohl sie weiterhin Mutter zweier Kinder ist.

Bei ihrer kinderlosen Kollegin Anita mit gleichem Bruttolohn würden nach der geplanten Reform 81 statt bisher 72 Euro anfallen: Mariella bekäme durch diese Erhöhung keinen neuen Rabatt, Anita hätte lediglich neun Euro weniger.

Fünf Fragen und Antworten zum Pflegebeitrag

Müssen Eltern wieder den Kinderlosenzuschlag zahlen, wenn ihre Kinder erwachsen sind?

Nein, die anerkannte Elterneigenschaft befreit dauerhaft vom Kinderlosenzuschlag. Die Altersgrenze von 25 Jahren betrifft die zusätzlichen Abschläge für mehrere Kinder.

Erhalten beide Elternteile die Entlastung?

Ja, sofern beide beitragspflichtige Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung sind und die Voraussetzungen erfüllen. Bei einem beitragsfrei familienversicherten Elternteil entsteht dagegen keine zusätzliche Ersparnis, weil dieser keinen eigenen Beitrag zahlt.

Was bringt das sechste Kind beim Pflegebeitrag?

Über den bereits erreichten Höchstabschlag hinaus bringt es keinen weiteren Beitragsnachlass. Die zusätzliche Entlastung endet bei insgesamt einem Prozentpunkt für fünf oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder.

Müssen alle Kinderlosen den Zuschlag zahlen?

Nein, ausgenommen sind nach geltendem Recht unter anderem Menschen vor Vollendung des 23. Lebensjahres, vor dem 1. Januar 1940 Geborene und Bürgergeldbeziehende. Die Gründe für die Kinderlosigkeit begründen für sich genommen keine Befreiung.

Was soll ich tun, wenn meine Kinder nicht richtig berücksichtigt sind?

Wenden Sie sich an die Stelle, die Ihre Beiträge berechnet, und verlangen Sie eine Prüfung der gespeicherten Kinderdaten sowie möglicher Überzahlungen. Beschäftigte wenden sich dafür an ihren Arbeitgeber, Rentner an die Rentenversicherung und Selbstzahler an ihre Pflegekasse.

Quellen

AOK: Beitragssätze zur Pflegeversicherung und Nachweis der Elterneigenschaft, Bundesgesundheitsministerium: Finanzierung der Pflegeversicherung; Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026.