Pflege von Kindern: Merz-Regierung plant Budget von bis zu 300 Euro im Monat

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Familien mit pflegebedürftigen Kindern sollen künftig ein höheres monatliches Budget für Unterstützung im Alltag nutzen können. Der Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht für Pflegebedürftige unter 25 Jahren ab Pflegegrad 2 bis zu 300 Euro monatlich vor.

Das könnte regelmäßige Betreuung und Entlastung erleichtern. Allerdings soll das neue Sozialraumbudget den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen und unter engeren Bedingungen genutzt werden können.

Das Kabinett hat zugestimmt, ein Anspruch besteht noch nicht

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen, die vorgeschlagenen Leistungen gelten bislang nicht.

Nach dem Entwurf soll das Sozialraumbudget zum 1. Januar 2027 eingeführt werden. Bis dahin können sich die Regelungen im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Wer die höheren Beträge erhalten soll

Vorgesehen ist der höhere Betrag für Menschen in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5, die ihren 25. Geburtstag noch nicht erreicht haben. Damit wären neben Kindern und Jugendlichen auch junge Erwachsene erfasst.

Ab dem 25. Geburtstag sieht der Entwurf grundsätzlich bis zu 175 Euro monatlich vor. Pflegegrad 1 soll keinen Zugang zum Sozialraumbudget eröffnen.

Die Altersgrenze ist für Familien deshalb ebenso wichtig wie der Pflegegrad. Eine Behinderung allein würde die Voraussetzungen für dieses Budget nicht erfüllen.

Aus 131 Euro könnten 300 Euro werden

Heute können Pflegebedürftige in häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nutzen. Bei ganzjährigem Anspruch entspricht das bis zu 1.572 Euro.

Für unter 25-Jährige ab Pflegegrad 2 würde der vorgesehene Monatsbetrag um 169 Euro steigen. Über zwölf Monate wären das rechnerisch bis zu 2.028 Euro mehr als beim heutigen Entlastungsbetrag.

Die häufig genannte Summe von 3.600 Euro wäre also der mögliche Gesamtumfang bei ganzjähriger vollständiger Nutzung – sie käme nicht zusätzlich zu den bisherigen 1.572 Euro hinzu.

Vergleich bei häuslicher Pflege Entlastungsbetrag 2026 Geplantes Sozialraumbudget
Unter 25 Jahre, Pflegegrad 2 bis 5 Bis zu 131 Euro monatlich Bis zu 300 Euro monatlich
Ab 25 Jahre, Pflegegrad 2 bis 5 Bis zu 131 Euro monatlich Bis zu 175 Euro monatlich
Pflegegrad 1 Bis zu 131 Euro monatlich Kein Sozialraumbudget vorgesehen
Ansparen ungenutzter Monatsbeträge Möglich Nicht mehr vorgesehen

Die Gegenüberstellung zeigt die geplanten Änderungen gegenüber dem heutigen Entlastungsbetrag, nicht die gesamte Leistungsbilanz der Pflegereform. Ein höherer Betrag in diesem einzelnen Budget sagt noch nicht, ob einer Familie insgesamt mehr Unterstützung zur Verfügung stünde.

Das Geld soll anerkannte Hilfe finanzieren

Das Sozialraumbudget wäre für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bestimmt. Dazu können beispielsweise Betreuung, Hilfe im Haushalt oder anerkannte Nachbarschaftshilfe gehören.

Der Entwurf sieht eine Kostenerstattung gegen entsprechende Belege vor. Eltern würden die 300 Euro deshalb nicht automatisch als frei verfügbares zusätzliches Geld auf ihr Konto erhalten.

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Für die praktische Nutzung wäre entscheidend, ob ein passendes Angebot anerkannt und tatsächlich verfügbar ist. Ein höheres Budget schafft für sich genommen noch keine Betreuungsperson, die Zeit hat und mit dem Unterstützungsbedarf eines Kindes umgehen kann.

Mehr Geld im Monat, aber weniger Verwendungsmöglichkeiten

Der bisherige Entlastungsbetrag lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen auch für Leistungen zugelassener Pflege- und Betreuungsdienste sowie für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege einsetzen. Das neue Budget soll dagegen auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag begrenzt werden.

Außerdem soll der bisherige Umwandlungsanspruch entfallen, über den nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen teilweise für anerkannte Alltagsangebote eingesetzt werden können. Familien, die diesen Weg bereits nutzen, müssten deshalb ihre bisherige Finanzierung mit den geplanten Möglichkeiten genau vergleichen.

Die Gegenüberstellung „131 Euro bisher, 300 Euro künftig“ reicht für diese Haushalte nicht aus. Sie zeigt den höheren Monatsbetrag, lässt aber die Änderungen bei anderen Finanzierungswegen offen.

Ungenutztes Budget soll nicht mehr angespart werden

Beim heutigen Entlastungsbetrag werden ungenutzte Beträge in die folgenden Monate übertragen. Restbeträge eines Kalenderjahres können nach geltendem Recht noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.

Diese Ansparmöglichkeit soll beim Sozialraumbudget entfallen. Die geplante Leistung wäre auf regelmäßig genutzte monatliche Unterstützung ausgerichtet.

Für Familien mit schwankendem Hilfebedarf wäre das eine Einschränkung. Wer in einem Monat keine passende Unterstützung findet, könnte den ungenutzten Betrag nach diesem Modell nicht für einen späteren Monat mit höherem Bedarf zurücklegen.

Was Familien bereits jetzt nutzen können

Die angekündigte Reform ändert zunächst nichts an den bestehenden Ansprüchen. Wer heute einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause versorgt, kann weiterhin prüfen, welche anerkannten Hilfen sich über den geltenden Entlastungsbetrag abrechnen lassen.

Gegen-Hartz erläutert die Voraussetzungen im Beitrag zum Entlastungsbetrag 2026 und zu typischen Fehlern bei der Abrechnung. Vor einer Beauftragung sollte insbesondere geklärt sein, ob die Pflegekasse die Kosten des gewählten Angebots erstatten kann.

Beispiel aus der Praxis: Mehr Betreuung wäre möglich

Eine Familie betreut ihren zehnjährigen Sohn mit Pflegegrad 3 zu Hause und nutzt ein anerkanntes Betreuungsangebot für 30 Euro je Stunde. Fünf Stunden im Monat kosten 150 Euro, wovon der heutige monatliche Entlastungsbetrag 131 Euro abdecken kann.

Mit dem geplanten Budget von 300 Euro könnten bei unverändertem Preis rechnerisch zehn Betreuungsstunden monatlich finanziert werden. Voraussetzung wären die endgültige Einführung der Regelung, ein weiterhin abrechnungsfähiges Angebot und ausreichend freie Betreuungskapazitäten.

Nutzt die Familie nur fünf Stunden, würden daraus aber keine zusätzlichen 150 Euro zur freien Verfügung. Das Budget soll tatsächlich entstandene Kosten abdecken, und ungenutzte Monatsbeträge sollen nach dem Entwurf nicht angespart werden können.


Quellen: Bundesgesundheitsministerium – Kabinettsbeschluss Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), 30.09.2026; geltender Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI.