Wenn Sie 2025 eine Ersatzpflege bezahlt und die Kosten noch nicht abgerechnet haben, sollten Sie schnell handeln. Am 31. Dezember 2026 läuft die Frist aus: Bis dahin muss die Pflegekasse Antrag und Kostennachweise erhalten.
Seit Anfang 2026 gilt eine verkürzte Frist. Wer weiterhin auf die frühere vierjährige Verjährungsfrist vertraut, riskiert, auf seinen Ausgaben sitzen zu bleiben.
Warum für Kosten aus 2025 jetzt die Zeit läuft
Nach § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB XI müssen Sie die Erstattung unter Nachweis der Kosten spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres beantragen, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt.
Für Einsätze aus 2025 endet diese Frist deshalb am 31. Dezember 2026. Ob die Ersatzpflege im Februar oder im November 2025 stattfand, ändert daran nichts.
Maßgeblich ist das Jahr der tatsächlich durchgeführten Ersatzpflege. Ein später ausgestellter Beleg verschiebt den Einsatz nicht in ein anderes Jahr. Weitere Hintergründe erläutert unser Beitrag zur neuen Erstattungsfrist bei der Verhinderungspflege.
Die Pflegekasse muss das Geld nicht bis Silvester ausgezahlt haben. Entscheidend ist, dass Sie den Antrag mit den Kostennachweisen rechtzeitig einreichen. Planen Sie den Postweg ein und sichern Sie den Eingang ab.
Welche Unterlagen Familien jetzt heraussuchen sollten
Prüfen Sie Rechnungsordner, Kontoauszüge, E-Mails und die Unterlagen der Person, die eingesprungen ist. Denken Sie auch an einzelne Nachmittage oder mehrere kurze Einsätze.
Nicht jede Verhinderungspflege findet während eines längeren Urlaubs statt.
| Unterlage oder Angabe | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|
| Rechnungen eines Pflegedienstes oder anderen Anbieters | Die gepflegte Person, die Leistungstage, die erbrachte Ersatzpflege und die Kosten sollten nachvollziehbar sein. |
| Abrechnung einer privaten Ersatzpflegeperson | Halten Sie Name, Einsatzdaten, Dauer und vereinbarte Vergütung fest. Nutzen Sie möglichst das Abrechnungsformular Ihrer Pflegekasse. |
| Zahlungsnachweise | Suchen Sie Überweisungsbelege oder bei Barzahlung eine unterschriebene Quittung heraus. |
| Angaben zur verhinderten Pflegeperson | Dokumentieren Sie, wer normalerweise pflegt und wann diese Person wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe verhindert war. |
| Verwandtschaft und gemeinsamer Haushalt | Geben Sie an, ob die Ersatzpflegeperson mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist beziehungsweise mit ihr zusammenlebt. |
| Zusätzliche Aufwendungen | Bei geltend gemachten Fahrtkosten oder Verdienstausfall benötigen Sie entsprechende Nachweise. |
| Bereits erfolgte Erstattungen | Gleichen Sie vorhandene Bescheide und Abrechnungen ab, damit keine Kosten doppelt beantragt werden. |
Welche ergänzenden Angaben erforderlich sind, hängt vom konkreten Fall ab. Eine bloße Aufstellung gewünschter Erstattungsbeträge ersetzt keine nachvollziehbaren Kostennachweise.
Typische Probleme beschreibt unser Beitrag über Fehler, die zur Kürzung der Verhinderungspflege führen können.
Auch stundenweise Ersatzpflege aus 2025 prüfen
Hat eine Nachbarin oder ein Freund nur zeitweise übernommen, können trotzdem erstattungsfähige Kosten entstanden sein. Prüfen Sie deshalb auch Ihren Kalender und bereits vorhandene private Abrechnungen.
Für die Einordnung als stundenweise Verhinderungspflege kommt es auf die Verhinderungsdauer der regulären Pflegeperson an. Ist sie weniger als acht Stunden am Tag verhindert, gelten besondere Regeln für die Anrechnung auf die Höchstdauer und die Weiterzahlung des Pflegegeldes.
Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Verhinderungspflege richtig nutzen.
Für 2025 gelten nicht durchgehend dieselben Leistungsregeln
Zum 1. Juli 2025 wurden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege grundsätzlich zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt. Bereits im ersten Halbjahr beanspruchte Beträge werden berücksichtigt.
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Für Einsätze vor Juli gelten die damals maßgeblichen Regeln; die späteren Verbesserungen lassen sich nicht pauschal rückwirkend anwenden. Einen Überblick bietet unser Beitrag zu den Änderungen bei der Verhinderungspflege.
Wer 2025 keine Ersatzpflege genutzt hat, kann sich das ungenutzte Budget nicht auszahlen lassen.
Diese Unterscheidung ist auch beim Verfall nicht genutzter Pflegebudgets wichtig.
Beispiel: Monika rettet 720 Euro
Das folgende Beispiel ist fiktiv: Monika, 58 Jahre, aus Hildesheim pflegt ihren Vater mit Pflegegrad 3. Während ihres Urlaubs im September 2025 übernimmt ein Bekannter die notwendige Ersatzpflege. Dafür erhält er 720 Euro.
Monika legt die unterschriebene Abrechnung und den Überweisungsbeleg zunächst in einen Ordner.
Im Oktober 2026 fällt ihr auf, dass sie die Unterlagen noch nicht eingereicht hat. Sie beantragt nun im Namen ihres Vaters mit entsprechender Vollmacht die Erstattung und fügt die Nachweise bei. Die Pflegekasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und im Budget für 2025 noch genügend Mittel zur Verfügung stehen.
Würde Monika erst im Januar 2027 abrechnen, wäre die neue Frist bereits abgelaufen.
So reichen Sie Ihre Abrechnung rechtzeitig ein
- Offene Einsätze erfassen: Stellen Sie alle noch nicht abgerechneten Ersatzpflegezeiten aus 2025 zusammen.
- Belege vervollständigen: Fordern Sie fehlende Rechnungen oder Abrechnungen jetzt an.
- Erstattung ausdrücklich beantragen: Nennen Sie die pflegebedürftige Person, die Versicherungsnummer, die Einsätze und die beantragten Beträge.
- Nachweise beifügen: Verlassen Sie sich nicht auf eine vorsorgliche Mitteilung ohne Kostenunterlagen.
- Eingang sichern: Nutzen Sie beispielsweise das vorgesehene Kassenportal mit Übermittlungsbestätigung oder lassen Sie sich eine persönliche Abgabe bestätigen.
- Kopien behalten: Speichern Sie Antrag, Anlagen und Eingangsbestätigung zusammen.
Fehlen Unterlagen, sollten Sie die vorhandenen Nachweise sofort einreichen und mit der Pflegekasse klären, was noch benötigt wird. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein unvollständiger Antrag jede spätere Nachreichung absichert.
Hinweise zur Prüfung offener Leistungen enthält auch unser Beitrag über Ersatzpflege und die Prüfung vor Jahresende.
Wenn die Pflegekasse ältere Kosten ablehnt
Wer noch Belege aus 2022 bis 2024 hat, sollte sie nach Empfehlung des VdK ebenfalls einreichen und Erstattung beantragen. Bei einer Ablehnung sollten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung prüfen und innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Ergeht ein Widerspruchsbescheid, müssen Sie die darin genannte Klagefrist beachten. Weiterführende Hinweise finden Sie im Beitrag über rückwirkende Pflegeleistungen und Widerspruch.
FAQ: Drei Fragen zur Abrechnung
Muss die Pflegekasse bis zum 31. Dezember 2026 zahlen?
Nein. Bis dahin müssen für Ersatzpflege aus 2025 der Erstattungsantrag und die Kostennachweise eingegangen sein. Die Bearbeitung und Auszahlung können später erfolgen.
Kann ich Verhinderungspflege für das nächste Jahr sammeln?
Nein, eine Kostenerstattung gibt es nur, wenn sie das Budget in dem Jahr genutzt haben, für das es zur Verfügung steht.
Ist eine Erstattung ausgeschlossen, weil vor dem Einsatz kein Antrag gestellt wurde?
Eine vorherige Antragstellung ist nach § 39 Absatz 1 SGB XI nicht erforderlich. Sie müssen aber die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, die Kosten nachweisen und die Abrechnungsfrist beachten. Einen allgemeinen Überblick finden Sie bei den Pflegeleistungen und ihren Voraussetzungen.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium: „Häusliche Pflege“, Abschnitt zur Verhinderungspflege und zur Erstattungsfrist seit dem 1. Januar 2026.
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz: § 39 SGB XI, insbesondere Absatz 1 Satz 2.
- gesund.bund.de: „Verhinderungspflege“; „Widerspruch gegen Bescheide der Pflegekasse“.
- Sozialverband VdK Deutschland: „Kürzere Fristen bei Verhinderungspflege: VdK startet Musterklagen“, 3. Juni 2026.




