Hartz IV Zuverdienst-Grenze schreckt ab

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Hartz IV Zuverdienst-Grenze schreckt ab

01.10.2011

Die Zuverdienst-Regelungen bei Hartz IV schrecken Betroffene eher ab, einen 400 Euro Job anzunehmen. Im Gegensatz dazu nehmen immer mehr Menschen einen Mini-Minijob bis zu 160 Euro an. Das ergeht aus einer Statistik des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit.

Wer einen 400 Euro Minijob annimmt, für den verbleiben gerade einmal 160 Euro ohne Anrechnung. Der Rest wird auf die laufenden Regelleistungen angerechnet. Das bedeutet: Bei einem Verdienst aus 400 Euro werden 100 Euro als sogenannter Pauschalfreibetrag nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II abgezogen. Verbleibt ein Restverdienst von 300 Euro. Danach wird ein Freibetrag nach § 30 SGB II (20 Prozent von 300 Euro) abgezogen: Verbleibt ein anrechenbares Einkommen von 240 Euro. Dieser Betrag wird auf das laufende Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet. Vereinfacht: 100 Euro Pauschalfreibetrag (für Fahrkarte etc.), minus dem Freibetrag gleich 160 Euro, die nicht auf das ALG II angerechnet werden.

Weil ein 400 Euro Job demnach kaum eine finanzielle Verbesserung darstellt, nehmen nicht wie von der Bundesregierung erhofft, viele Hartz IV Betroffene einen solchen Mini-Minijob an. Laut Statistiken der Bundesagentur für Arbeit sind zwar die Minijobs bis 400 Euro um 105.000 gestiegen, allerdings fallen davon 94.000 in die Kategorie der „160-Euro-Jobs“. Das ist wie oben erwähnt genau die Grenze, bei der ein Zusatzeinkommen kaum einen Einfluss auf die Hartz IV Regelleistungen hat. Wer einen besser vergüteten Zusatzverdienst annimmt, muss sich bis zu 90 Prozent davon anrechnen lassen und die Leistungen werden entsprechend gekürzt. Die Zahl derjenigen, die zwischen 400 und 800 Euro hinzuverdienen, stieg denn auch vergleichsweise gering an. Die Verdienste über 800 Euro gingen sogar in dem untersuchten Zeitraum deutlich zurück. Zwar hatte der Gesetzgeber die Hinzuverdienstmöglichkeiten über 800 Euro im Juli diesen etwas verbessert, an der Situation änderte sich dennoch nichts. Nach Angaben des Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben die Neuregelungen kaum mehr Anreize für Bezieher von ALG II geschaffen. (sb)

Bild: Grey59 / pixelio.de

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