Hartz IV: Um Wohnungsverkauf bemühen

Lesedauer < 1 Minute

Hartz-IV-Bezieher muss sich um Wohnungsverkauf bemühen
BSG: Jobcenter muss andernfalls Eigentümer keine Hilfen gewähren

24.05.2017

Strengen sich Hartz-IV-Bezieher nicht an, ihre zu große Eigentumswohnung zu verkaufen, können sie nicht mit weiteren Hilfen vom Jobcenter rechnen. Lehnen sie jegliche Veräußerungsbemühungen ab, können sie weder einen Zuschuss zum Lebensunterhalt noch übergangsweise ein Darlehen beanspruchen, urteilte am Mittwoch, 24. Mai 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 16/16 R).

Konkret ging es um einen alleinstehenden Wohnungseigentümer aus Hattingen, der seit zehn Jahren Hartz-IV-Leistungen bezogen hat. Als das Jobcenter EN Ennepe-Ruhr-Kreis feststellte, dass seine Eigentumswohnung unangemessen groß ist, verlangte es, dass der Hartz-IV-Bezieher sein Vermögen verwertet. Bis zum Verkauf des Objekts gewährte die Behörde ihm übergangsweise ein Darlehen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts.

Doch der Hartz-IV-Bezieher rührte keinen Finger, seine Wohnung zu verkaufen. Auch einen Gutachter, der die konkrete Wohnungsgröße untersuchen sollte, hatte er nicht hereingelassen. Die Wohnungsgröße von 98 Quadratmeter wurde daraufhin anhand des Bauplanes bestimmt. Der Verkehrswert betrug danach 95.000 Euro.

Angemessen seien für einen alleinstehenden Wohnungseigentümer aber nur 80 Quadratmeter, so das Jobcenter. Wegen der fehlenden Verkaufsbemühungen des Mannes bewilligte es weitere Darlehen für den Lebensunterhalt nicht mehr.

Das BSG gab dem Jobcenter nun recht. Der Kläger sei wegen seiner zu großen Eigentumswohnung nicht hilfebedürftig. Arbeitslosengeld II könne er weder als Zuschuss noch als Darlehen beanspruchen. Er habe keinerlei Verwertungsbemühungen gezeigt, so dass das Jobcenter ihm weitere Hilfeleistungen auch nicht als Darlehen gewähren müsse. Er sei auch über die Folgen aufgeklärt worden, wenn er keine Anstrengungen unternimmt, sein Eigentum zu verkaufen. fle/mwo

Bild: ferkelraggae – fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...