Wer krankgeschrieben ist, darf grundsätzlich das Haus verlassen, einkaufen oder spazieren gehen. Das hat nun auch ein Urteil aus Spanien indirekt bestätigt. Ein Arbeitsgericht erklärte die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin für unwirksam, nachdem ihr Arbeitgeber sie während ihrer Krankschreibung von einem Privatdetektiv überwachen ließ.
Die Richter stellten klar: Alltägliche Aktivitäten sind kein Beweis dafür, dass eine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht wird.
Arbeitgeber ließ Arbeitnehmerin überwachen
Die betroffene Frau war seit Mai 2023 arbeitsunfähig. Vorausgegangen war ein Schlaganfall, der zu einer längeren Erkrankung führte. Nachdem die Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum andauerte, beauftragte ihr Arbeitgeber einen Privatdetektiv.
Dieser beobachtete die Arbeitnehmerin im Juni 2025 im öffentlichen Raum und filmte sie unter anderem beim Einkaufen und Spazierengehen.
Das Unternehmen wertete diese Aufnahmen als Beleg dafür, dass die Frau ihre Erkrankung nur vortäusche. Daraufhin sprach der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung wegen angeblichen Betrugs aus.
Gericht: Einkaufen ist kein Beweis für Arbeitsfähigkeit
Das Arbeitsgericht im spanischen A Coruña kam jedoch zu einem anderen Ergebnis.
Die Richter betonten, dass Einkaufen oder Spaziergänge gewöhnliche Alltagshandlungen seien. Diese ließen gerade nicht den Schluss zu, dass jemand wieder arbeitsfähig gewesen sei oder ihre Erkrankung vorgetäuscht habe.
Die Kündigung wurde deshalb für unwirksam erklärt. Nach Ansicht des Gerichts lag zudem eine unzulässige Benachteiligung wegen ihrer Erkrankung vor.
Arbeitnehmerin erhält Lohnnachzahlung und Schmerzensgeld
Das Gericht verpflichtete den Arbeitgeber erstens, die Arbeitnehmerin wieder zu beschäftigen, zweitens den entgangenen Lohn nachzuzahlen und drittens zusätzlich 5.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann das Unternehmen Berufung einlegen.
Darf ein Arbeitgeber einen Detektiv einsetzen?
Hat sich der Arbeitgeber strafbar gemacht, weil er die Betroffene durch einen Privatdetektiv überwachen ließ? Grundsätzlich nein. Denn ein Arbeitgeber darf einen Privatdetektiv beauftragen. Dies gilt jedoch nur, wenn ein konkreter Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung besteht und die Überwachung verhältnismäßig ist.
Den Einsatz eines Privatdetektivs hielten die Richter in diesem Fall für zulässig. Die von diesem erstellten Aufnahmen lieferten jedoch gerade keinen Beleg dafür, dass die Betroffene ihre Arbeitsunfähigkeit vortäuschte.
In Deutschland kommt es auf den Einzelfall an
In einem Fall in Deutschland erklärten Richter eine fristlose Kündigung für unwirksamn, weil die dieser zugrunde liegende Überwachung rechtswidrig war. Der Arbeitgeber hatte den Betroffenen in seinem Garten durch ein Loch in der Hecke filmen lassen.
Die Richter führten dazu aus, dass besonders besonders eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen nur bei einem durch konkrete Tatsachen begründeten Verdacht zulässig sind. Das war in diesem Fall nicht gegeben, und die Datenerhebung damit unverhältnismäßig.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Was gilt in Deutschland bei einer Krankschreibung?
Auch nach deutschem Arbeitsrecht bedeutet eine Arbeitsunfähigkeit nicht, dass Betroffene ihre Wohnung nicht verlassen dürfen.
Entscheidend ist vielmehr, dass sich Beschäftigte so verhalten, dass ihre Genesung nicht gefährdet oder verzögert wird. Welche Aktivitäten erlaubt sind, hängt deshalb immer von der jeweiligen Erkrankung ab.
So können beispielsweise erlaubt sein: Einkaufen, Spaziergänge, Besuche bei Freunden oder Angehörigen, Arzttermine, oder Reisen, sofern diese der Genesung nicht entgegenstehen.
Problematisch wird es dagegen, wenn Beschäftigte Tätigkeiten ausüben, die ihrer Genesung offensichtlich widersprechen oder Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen.
Dazu können je nach Erkrankung sportliche Höchstleistungen, körperlich belastende Arbeiten oder andere Aktivitäten gehören, die mit dem Krankheitsbild unvereinbar erscheinen.
Jeder Einzelfall ist entscheidend
Ob und welche Aktivität während einer Krankschreibung zulässig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind stets die Art der Erkrankung sowie die ärztlichen Empfehlungen.
Wer unsicher ist, sollte dies mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprechen. Denn nicht jede Erkrankung erfordert Bettruhe, im Gegenteil: Bewegung oder soziale Kontakte können je nach Diagnose sogar zur Heilung beitragen.
FAQ: Was darf ich bei einer Krankschreibung?
Darf ich während einer Krankschreibung einkaufen gehen?
Ja. Einkaufen gehört zu den normalen Alltagsaktivitäten und ist grundsätzlich erlaubt, sofern dadurch die Genesung nicht beeinträchtigt wird.
Kann der Arbeitgeber einen Detektiv beauftragen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Voraussetzung ist in der Regel ein konkreter Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung sowie eine verhältnismäßige Überwachung.
Reicht ein Spaziergang als Beweis gegen eine Krankschreibung?
Nein. Spaziergänge oder Einkäufe belegen für sich genommen nicht, dass eine Person arbeitsfähig ist oder ihre Erkrankung vortäuscht.
Kann eine Kündigung wegen angeblich vorgetäuschter Krankheit wirksam sein?
Ja, wenn nachweisbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit bewusst vorgetäuscht wurde. Dafür müssen jedoch belastbare Beweise vorliegen. Alltägliche Aktivitäten allein reichen regelmäßig nicht aus.
Gilt das spanische Urteil auch in Deutschland?
Nein. Das Urteil entfaltet keine unmittelbare Wirkung für deutsche Gerichte. Die rechtlichen Grundsätze unterscheiden sich teilweise. Allerdings gilt auch in Deutschland, dass eine Krankschreibung nicht automatisch bedeutet, das Haus nicht verlassen zu dürfen.
Quellen
Bundesarbeitsgericht (BAG): Rechtsprechung zu Arbeitsunfähigkeit, Kündigung und Pflichtverletzungen während einer Krankschreibung
IG Metall: Informationen zum Verhalten während einer Arbeitsunfähigkeit
L’Indépendant: Bericht über das Urteil des Arbeitsgerichts in A Coruña




