66,25 Punkte hatte ein Pflegebedürftiger nach einem gerichtlichen Gutachten erreicht. Für Pflegegrad 4 fehlten damit nur 3,75 Punkte. Trotzdem blieb die Pflegekasse bei Pflegegrad 3. Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte dies (L 6 P 8/23.).
Rechtlich hatte der Betroffene kaum eine Chance. Beim Pflegegrad zählen keine Härtefälle, und Werte lassen sich auch nicht aufrunden, weil jemand knapp unter der Grenze für die nächste Stufe liegt.
Um einen höheren Grad in solchen Grenzfällen zu erreichen, müssen Sie konkrete Einschränkungen belegen, die zusätzliche Punkte liefern. Sie müssen zeigen, dass ein Gutachten entscheidende Beschwerden zu niedrig beurteilt oder ignoriert hat.
Pflegegrad 3 nach Schlaganfall
Der 1970 geborene Mann war nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt. Nach seiner stationären Rehab beantragte er Leistungen der Pflegeversicherung.
Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes stellte 48,75 Pflegepunkte fest und damit einen Pflegegrad 3. Der Betroffene sah dies als zu niederig an, er legte Widerspruch ein und forderte einen Pflegegrad 4.
Zweites Gutachten bleibt bei Pflegegrad 3
Der Widerspruch führte zu einer neuen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Diesmal lautete das Ergebnis 62,5 Punkte. Für den Betroffenen änderte das wenig. Denn diese Punktzahl entspricht immer noch Pflegegrad 3, und Pflegegrad 4 beginnt bei 70 Punkten.
Schließlich klagte der Betroffene vor dem Sozialgericht Schwerin, um seinen Anspruch durchzusetzen.
Gerichtsgutachterin kommt auf 66,25 Punkte
Die dortigen Richter holten ein weiteres Gutachten ein. Darin kam die Sachverständige nach einer Untersuchung im Haus des Klägers auf 66,25 Gesamtpunkte.
Die Gutachterin stellte 7,5 gewichtete Punkte für Mobilität fest, 20 Punkte für die Selbstversorgung, 15 Punkte für krankheits- und therapiebedingte Anforderungen sowie 11,25 Punkte für die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Damit lag die Pflegebedürftigkeit höher als in den ersten beiden Gutachten, doch immer noch 3,75 Punkte unter dem höheren Pflegegrad.
Pflegegrad 4 beginnt exakt bei 70 Punkten
§ 15 SGB XI kennt keine Pufferzonen. Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 und endet bei 70 Gesamtpunkten. Pflegegrad 4 startet bei 70 Punkten und reicht bis unter 90 Punkte. Auch 69,9 Punkte wären immer noch Pflegegrad 3.
Warum ist ein höherer Pflegegrad wichtig
Ein höherer Pflegegrad bedeutet erhebliche finanzielle Unterschiede. Das beginnt beim Aufwand der Betreuung und zeigt sich unmittelbar im Pflegegeld. Dieses liegt 2026 beim Pflegegrad 3 monatlich bei 599 Euro. Bei Pflegegrad 4 sind es hingegen 800 Euro, also 201 Euro mehr pro Monat und 2.412 Euro iUnterschied m Jahr.
Der Betroffene hält sich für stärker eingeschränkt
Der Mann sah die Bewertung weiterhin als zu niedrig an und hielt die Einschränkungen durch seine Lähmung für weit gravierender. Ihm zufolge sei er bei vielen Verrichtungen im Alltag fast vollständig auf fremde Hilfe angewiesen.
Die Richter sahen das anders. Sie bezogen sich nicht in erster Linie auf die fehlenden Punkte. Sie betonten, dass der Mann seine linke Hand einsetze und damit bei verschiedenen Tätigkeiten selbst mithelfen könne. Darum gebe es keinen Grund für eine höhere Bewertung.
Der Betroffene gab nicht auf, sondern legte Berufung beim Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern ein.
Vier Gutachten bestätigen Pflegegrad 3
Doch auch hier blieb er ohne Erfolg. Die dortigen Richter sahen kaum Spielraum. Sie erklärten, es gebe jetzt vier fachliche Gutachten, und nicht eines davon bestätigte die 70 Punkte, die für Pflegegrad 4 nötig seien.
Allerdings beließen es die Richter nicht bei dieser “Rechenaufgabe”. Sie prüften sorgfältig, ob die Gutachten wesentliche Einschränkungen allesamt übersehen hatten oder zu gering bewertet. Das Material, das der Kläger lieferte, reichte aber nicht für einen diesbezüglichen Beleg.
Medizinische Unterlagen sagen etwas anderes als der Kläger
Gerade die vom Kläger eingereichten medizinischen Unterlagen wie ein Reha-Entlassungsbericht passten nicht zur Darstellung der schwereren Einschränkungen.
So erwähnte der Bericht, dass der Betroffene Transfers eigenständig durchführte. Er hatte demzufolge auch nur kleine Probleme bei der Körperpflege. Mit einem Rollator konnte er bis zu 350 Meter zurücklegen und ohne Unterstützung Treppen steigen.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Ein Krankenhausbericht konstatierte uneingeschränktes Geh- und Stehvermögen sowie ein flüssiges Gangbld. Der Kläger hatte aber ausgesagt, er sei weitgehend unfähig, vom Bett in den Rollstuhl zu wechseln, sich inenrhalb der Wohnung zu bewegen oder sich im Bett umzusetzen.
Gutachten zu hoch, nicht zu niedrig
Die Richter hielten einige Aspekte in den Gutachten sogar für zu hoch bewertet. Sie konnten nicht nachvollziehen, warum die Selbstständigkeit nach der Reha so stark verloren gegangen sein sollte. Es ließe sich kein Grund erkennen ür eine derartige Verschlechterung.
Das Argument des Betroffenen, sein Pflegebedarf sei unvollständig erfasst, scheiterte also vollständig.
Konkrete Erklärungen zählen
Wer knapp an einem höheren Pflegegrad vorbeischrammt, sollte nicht damit argumentieren, dass “nur wenige Punkte zählen”. Entscheidend sind vielmehr, ob sich tatsächlich stärkere Einschränkungen belegen lassen als in den Gutachten aufgeführt sind.
Zum Beispiel bedeutet eine höhere Punktzahl bei der Selbstversorgung, mit detailierten Angaben zu zeigen, bei welchen Tätigkeiten ein Helfer unterstützen muss: Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken oder der Gang zur Toilette.
Eine Tätigkeit, die Sie nur langsam und mit Mühen, aber allein durchführen können, zählt weniger als eine wenn Sie dabei regelmäßig Anleitung, Aufsicht oder körperliche Hilfe brauchen.
Gerade, wenn ein Ergebnis so knapp ist, sollten Sie das Gutachten sehr sorgfältig lesen und bei jedem einzelnen Kriterium nachprüfen, warum Sie überzeugend darstellen können, dass die entsprechenden Einschränkungen stärker sind.
Ihr subjektives Empfinden spielt dabei eine Nebenrolle. Wenn Sie medizinische Unterlagen angeben, um ihre Einschätzung zu stützen, dann sollten Sie auch diese genau ansehen. In diesem Fall belegten die vom Kläger angeführten Berichte seine Argumente nämlich nicht, sondern stellten sie sogar infrage.
Um diese Module geht es
Gutachten prüfen sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die Bedeutung der einzelnen Module ist unterschiedlich. Wenn Sie einen Bescheid angreifen, sollten Sie prüfen, ob die Änderung für einen höheren Pflegegrad ausreicht.
Konkrete Fehler geben eine Chance
Wenn Sie knapp unter einem höheren Pflegegrad liegen, ist das allein kaum eine Chance, mit einem Widerspruch und / oder einer Klage erfolgreich zu sein.
Ihre Chance liegt vielmehr darin, dass bei drei oder vier fehlenden Punkten eine einzige falsch bewertete Alltagstätigkeit zum höheren Pflegegrad führen kann.
Nur, ein solcher konkreter Fehler muss auch vorhanden sein, und Sie müssen diesen benennen. Hat der Gutachter ihren Hilfebedarf bei der Einnahme von Medikamenten falsch eingeschätzt? Hat er übersehen, dass Sie Hilfe beim Duschen benötigen?
Das reicht bereits aus, um auf die nächsthöhere Stufe mit umfassenderen Leistungen zu wechseln. Sehr hilfreich, um die Argumentation zu untermauern, ist ein Pflegetagebuch. Arzt- und Therapieberichte sowie exakte Angaben der Menschen, die Sie täglich unterstützen, können ihre Stärke sein, die das Gutachten aushebelt.
FAQ zu fehlenden Punkten beim Pflegegrad
Wird bei 66,25 Punkten auf Pflegegrad 4 aufgerundet?
Nein. Pflegegrad 4 beginnt gesetzlich erst bei 70 Gesamtpunkten. Eine allgemeine Aufrundungsregel gibt es nicht.
Lohnt ein Widerspruch, wenn nur wenige Punkte fehlen?
Ja, wenn das Gutachten konkrete Einschränkungen falsch oder unvollständig bewertet. Allein der geringe Abstand zur nächsten Grenze reicht dagegen nicht.
Wie viel mehr Pflegegeld bringt Pflegegrad 4 derzeit?
2026 zahlt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege 599 Euro für Pflegegrad 3 und 800 Euro für Pflegegrad 4. Die Differenz beträgt 201 Euro monatlich.
Quellenverzeichnis
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. Juli 2025 – L 6 P 8/23, ECLI:DE:LSGMV:2025:0717.L6P8.23.00
Sozialgericht Schwerin, Gerichtsbescheid vom 7. März 2023 – S 21 P 13/22
Sozialgesetzbuch XI, § 15 – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit und Punktgrenzen der Pflegegrade
Bundesministerium für Gesundheit: Häusliche Pflege – Leistungsbeträge des Pflegegeldes




