Rente mit 63 oder mit 67: Erst mit 81 Jahren im Plus

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Vier Jahre länger arbeiten, dafür jeden Monat mehr Rente: Das klingt zunächst nach einem eindeutigen finanziellen Vorteil. Doch wer erst mit 67 statt mit 63 seine Altersrente beginnt, muss bei den aufsummierten Rentenzahlungen einen erheblichen Rückstand aufholen.

In der folgenden Modellrechnung gelingt das erst kurz nach dem 81. Geburtstag. Die Zahl ist allerdings keine allgemeine Altersgrenze, sondern das Ergebnis bestimmter Annahmen über Rentenansprüche und zusätzliche Beitragsjahre.

Die höhere Monatsrente erzählt nur die halbe Geschichte

Wer mit 63 in Rente geht, erhält bis zum 67. Geburtstag bereits 48 Monatsrenten. Diese Zahlungen fehlen beim späteren Rentenbeginn zunächst vollständig und müssen durch die anschließend höhere Rente ausgeglichen werden.

Deshalb beantwortet ein Vergleich der monatlichen Rentenhöhen noch nicht die Frage, welcher Rentenbeginn bis zu einem bestimmten Lebensalter mehr Renteneinnahmen bringt. Für die gesamte finanzielle Bilanz zählt allerdings auch das Einkommen aus den zusätzlichen Arbeitsjahren.

Für wen die Rechnung mit 63 und 67 gilt

Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Eine Altersrente für langjährig Versicherte ist bereits ab 63 möglich, wenn mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre vorliegen.

Bei diesem frühen Beginn werden für 48 Monate jeweils 0,3 Prozent abgezogen, zusammen also 14,4 Prozent. Der Abschlag bleibt bei durchgehendem Rentenbezug auch nach dem 67. Geburtstag bestehen.

Die rechtliche Grundlage für die Abschläge ist § 77 SGB VI. Einen Überblick über unterschiedliche Wege bietet auch unser Beitrag zur Rente mit 63, 65 oder 67.

So entsteht die Rechnung „erst mit 81 im Plus“

Angenommen, eine versicherte Person hat mit 63 insgesamt 40 Entgeltpunkte erworben und erfüllt die Voraussetzung für eine vorgezogene Altersrente. Bei einem Rentenbeginn mit 67 arbeitet sie dagegen vier Jahre weiter und sammelt jedes Jahr einen zusätzlichen Entgeltpunkt.

Ein Entgeltpunkt pro Jahr entspricht grundsätzlich einem versicherten Verdienst in Höhe des jeweiligen Durchschnittsentgelts. Für den Vergleich wird der seit Juli 2026 geltende Rentenwert von 42,52 Euroüber den gesamten Zeitraum unverändert angesetzt.

Mit 63 ergeben 40 Entgeltpunkte zunächst 1.700,80 Euro monatlichen Rentenanspruch vor Abschlägen. Nach dem Abzug von 14,4 Prozent bleiben gerundet 1.455,88 Euro brutto im Monat.

Mit 67 stehen bei vier weiteren Entgeltpunkten insgesamt 44 Punkte auf dem Konto. Ohne Abschlag ergeben sie 1.870,88 Euro brutto im Monat, also 415 Euro mehr.

Die Rechnung unterstellt beim frühen Ruhestand keine weiteren Rentenbeiträge und in beiden Varianten keinen zusätzlichen Rentenzuschlag. Künftige Rentenanpassungen, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Zinsen bleiben unberücksichtigt.

Fast 70.000 Euro Vorsprung müssen aufgeholt werden

Bis zum Beginn der späteren Rente wurden beim frühen Start bereits 48 Monatsrenten von jeweils 1.455,88 Euro gezahlt. Das ergibt einen Vorsprung von 69.882,24 Euro brutto.

Ab 67 schrumpft dieser Vorsprung um monatlich 415 Euro. Teilt man 69.882,24 Euro durch 415 Euro, dauert das Aufholen rund 168,4 Monate und damit etwas mehr als 14 Jahre.

Die Rente ab 67 zieht bei den insgesamt gezahlten Bruttorenten deshalb erst kurz nach dem 81. Geburtstag vorbei. Die folgende Tabelle zeigt die eigene Modellrechnung mit auf Cent gerundeten Monatsbeträgen.

Vergleich Rentenbeginn mit 63 Rentenbeginn mit 67
Monatliche Bruttorente 1.455,88 Euro 1.870,88 Euro
Rentensumme nach 4 beziehungsweise 0 Bezugsjahren, etwa mit 67 69.882,24 Euro 0 Euro
Rentensumme nach 17 beziehungsweise 13 Bezugsjahren, etwa mit 80 296.999,52 Euro 291.857,28 Euro
Rentensumme nach 18 beziehungsweise 14 Bezugsjahren, etwa mit 81 314.470,08 Euro 314.307,84 Euro
Rentensumme nach 19 beziehungsweise 15 Bezugsjahren, etwa mit 82 331.940,64 Euro 336.758,40 Euro
Rentensumme nach 22 beziehungsweise 18 Bezugsjahren, etwa mit 85 384.352,32 Euro 404.110,08 Euro

Die Altersangaben sind vereinfacht, entscheidend ist die jeweils genannte Anzahl vollständiger Bezugsjahre. Die Tabelle vergleicht ausschließlich Rentenzahlungen und enthält kein Arbeitsentgelt.

Warum der Unterschied größer als 14,4 Prozent ist

In diesem Beispiel liegt die frühe Monatsrente rund 22,2 Prozent unter der späteren Rente. Das liegt daran, dass zum Abschlag noch die vier fehlenden Entgeltpunkte kommen.

Wer vorzeitig vollständig aus dem Erwerbsleben ausscheidet, muss deshalb beide Effekte berücksichtigen. Nur 14,4 Prozent von einer bis 67 hochgerechneten Rente abzuziehen, würde die tatsächliche Frührente in diesem Fall zu hoch ansetzen.

Ohne weitere Beiträge verschiebt sich das Ergebnis deutlich

Die vier zusätzlichen Entgeltpunkte erklären, weshalb die spätere Rente in diesem Modell bereits mit ungefähr 81 Jahren aufholt. Wer dagegen mit 63 aufhört zu arbeiten und bis 67 lediglich mit dem Rentenantrag wartet, erwirbt allein durch das Warten keine zusätzlichen Punkte.

Bleibt es in beiden Varianten bei 40 Punkten und kommen auch aus anderen Gründen keine weiteren Ansprüche hinzu, stehen 1.455,88 Euro früher Rente einem späteren Betrag von 1.700,80 Euro gegenüber. Unter ansonsten gleichen Modellannahmen wird der Vorsprung dann erst mit rund 90 Jahren und neun Monaten aufgeholt.

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„Erst mit 81 im Plus“ ist deshalb keine Faustregel für jeden Versicherten. Der Zeitpunkt hängt davon ab, wie viel zusätzliche Rente die Jahre bis 67 tatsächlich bringen.

Vier Jahre Gehalt verändern die gesamte Bilanz

Wer bis 67 weiterarbeitet, bekommt während dieser Zeit üblicherweise Arbeitsentgelt. Dieses Einkommen gehört zwingend in eine persönliche Vergleichsrechnung, sobald es um die Frage geht, welcher Weg insgesamt mehr verfügbares Geld bringt.

Umgekehrt müssen beim frühen Ruhestand die Lebenshaltungskosten aus der niedrigeren Rente und gegebenenfalls weiteren Einnahmen oder Ersparnissen bezahlt werden. Vier gewonnene Jahre Freizeit können persönlich sehr wertvoll sein, ersetzen aber keine tragfähige Haushaltsrechnung.

Auch ein gleichzeitiger Bezug von Altersrente und Arbeitseinkommen ist möglich, denn seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer diesen Weg wählt, benötigt eine eigene Berechnung, weil dann frühe Rentenzahlungen und weitere Beitragszeiten zusammenkommen.

Brutto ist nicht das Geld auf dem Konto

Von der gesetzlichen Rente können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Einkommensteuer abgehen. Für die persönliche Entscheidung sollte deshalb verglichen werden, was in beiden Varianten nach den jeweiligen Abzügen tatsächlich verfügbar bleibt.

Auch künftige Rentenerhöhungen verändern die aufsummierten Zahlungen und können den Zeitpunkt des Gleichstands verschieben. Die Rechnung mit einem dauerhaft unveränderten Rentenwert macht den Zusammenhang verständlich, ist aber keine Prognose der späteren Auszahlungen.

Mit 45 Versicherungsjahren kommt eine weitere Möglichkeit hinzu

Wer die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, kann ab Jahrgang 1964 bereits mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Dafür sind 45 anrechenbare Versicherungsjahre erforderlich.

Diese Rentenart lässt sich nicht durch Abschläge auf 63 vorziehen. Warum Versicherungszeiten und Altersgrenze getrennt geprüft werden müssen, erläutert unser Beitrag zur abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren.

Für Betroffene wäre deshalb ein Vergleich nur zwischen 63 und 67 unvollständig. Auch besondere Ansprüche, etwa auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, können zu einer anderen Rechnung führen.

Die Renteninformation richtig vergleichen

Die Renteninformation unterscheidet bereits erworbene Ansprüche und Hochrechnungen, die weitere Beiträge bis zur Regelaltersgrenze unterstellen. Für einen frühen Ausstieg wird eine Berechnung zum tatsächlich gewünschten Rentenbeginn benötigt.

Sinnvoll sind konkrete Vergleichsauskünfte der Deutschen Rentenversicherung für die infrage kommenden Termine. Erst mit diesen Beträgen lässt sich beurteilen, ob die niedrigere Monatsrente dauerhaft reicht und welchen finanziellen Unterschied längeres Arbeiten im eigenen Fall macht.

Praxisbeispiel: Sabine rechnet bis zum 81. Geburtstag

Das folgende Beispiel ist fiktiv: Sabine, Jahrgang 1964, hätte mit 63 insgesamt 40 Entgeltpunkte und könnte nach den hier verwendeten Werten 1.455,88 Euro brutto beziehen. Würde sie bis 67 weiterarbeiten und vier weitere Punkte erwerben, wären es bei unverändertem Rentenwert 1.870,88 Euro.

Mit etwa 80 hätte sie durch den frühen Beginn noch rund 5.142 Euro mehr Bruttorente erhalten, mit etwa 82 läge die spätere Rente bereits rund 4.818 Euro vorn. Sabine lässt zusätzlich die Nettobeträge berechnen und prüft, ob die kleinere Rente ihre laufenden Ausgaben deckt.

Ihre Entscheidung hängt damit auch von Gesundheit, Arbeitsbelastung und finanziellen Reserven ab. Die Zahl 81 hilft ihr beim Vergleich der Rentensummen, nimmt ihr diese Abwägung aber nicht ab.

Sechs Fragen und Antworten zur Rente mit 63 oder 67

Kann jeder mit 63 in Altersrente gehen?

Nein, für die hier betrachtete Altersrente für langjährig Versicherte werden mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre benötigt. Für ab 1964 Geborene führt der Beginn mit 63 grundsätzlich zu 14,4 Prozent Abschlag.

Verschwindet der Abschlag mit dem 67. Geburtstag?

Nein, bei durchgehendem Rentenbezug bleibt er für die vorzeitig beanspruchten Rentenansprüche bestehen. Die Rente nimmt trotzdem an den gesetzlichen Rentenanpassungen teil.

Ist die Rente ab 67 immer erst mit 81 im Plus?

Nein, das Ergebnis gilt für die dargestellte Modellrechnung mit 40 Entgeltpunkten bei frühem Beginn und 44 Punkten bei spätem Beginn. Andere Rentenansprüche, zusätzliche Beiträge und veränderte Annahmen führen zu anderen Ergebnissen.

Warum reichen 14,4 Prozent Abschlag für den Vergleich nicht aus?

Wer mit 63 vollständig aufhört zu arbeiten, erwirbt aus dieser Beschäftigung keine weiteren Rentenpunkte. Gegenüber einer Weiterarbeit bis 67 fehlen deshalb zusätzlich die Rentenansprüche aus vier Arbeitsjahren.

Ist das zusätzliche Gehalt in der Rechnung enthalten?

Nein, verglichen werden ausschließlich die insgesamt gezahlten Bruttorenten. Für eine vollständige finanzielle Entscheidung müssen Arbeitseinkommen, Abgaben, weitere Einnahmen und der Verbrauch von Ersparnissen berücksichtigt werden.

Welche Unterlagen helfen bei der Entscheidung?

Hilfreich sind eine aktuelle Rentenauskunft und Vergleichsberechnungen für die gewünschten Rententermine. Ergänzend braucht es eine Haushaltsrechnung mit den voraussichtlichen Nettoeinnahmen und laufenden Ausgaben.