Eine hohe Einmalzahlung einzahlen und dafür bis zum Lebensende eine monatliche Zusatzrente erhalten: Mit diesem Versprechen werden Sofortrenten vor allem älteren Menschen angeboten. Doch die garantierte Rente fällt häufig so niedrig aus, dass Versicherte sehr alt werden müssen, um ihren eingezahlten Betrag vollständig zurückzuerhalten.
Ein Urteil des Landgerichts Hagen stärkt nun die Position von Versicherten, die vor dem Abschluss nicht ausreichend über die wirtschaftlichen Nachteile aufgeklärt wurden. Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen und finanziell so gestellt werden, als hätten sie den Vertrag nicht abgeschlossen.
So funktioniert eine Sofortrente gegen Einmalzahlung
Die Sofortrente ist eine private Rentenversicherung, bei der keine jahrelange Ansparphase vorgesehen ist. Der Kunde überweist einen größeren Betrag an den Versicherer und erhält kurz danach eine monatliche Rente.
Die Zahlung läuft grundsätzlich bis zum Tod der versicherten Person. Darin liegt der wesentliche Vorteil des Produkts: Selbst wenn der Versicherte ein sehr hohes Alter erreicht, muss die Versicherung die vereinbarte Rente weiterzahlen.
Dieser Schutz hat jedoch seinen Preis. Die garantierte Monatsrente ist im Verhältnis zum eingebrachten Kapital häufig niedrig, während zusätzliche Überschüsse von der wirtschaftlichen Entwicklung des Versicherers abhängen und nicht sicher eingeplant werden dürfen.
72-Jährige zahlte 75.000 Euro für 260 Euro garantierte Rente
Dem vom Landgericht Hagen entschiedenen Fall zufolge hatte eine 72-jährige Frau 75.000 Euro in eine Sofortrente eingezahlt. Dafür sollte sie lebenslang eine garantierte Monatsrente von 260 Euro erhalten.
Weitere 75 Euro pro Monat waren als mögliche Überschusszahlung vorgesehen. Anders als die garantierte Rente standen diese zusätzlichen Zahlungen jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Versicherer entsprechende Überschüsse erwirtschaftet.
Bei einer garantierten Rente von 260 Euro müsste die Frau den Vertrag etwas mehr als 24 Jahre lang beziehen, um allein über die garantierten Zahlungen wieder 75.000 Euro zu erhalten. Sie müsste damit älter als 96 Jahre werden, wobei Zinsen, Inflation und entgangene Nutzungsmöglichkeiten des Kapitals noch nicht berücksichtigt sind.
| Berechnung | Ergebnis |
|---|---|
| Einmalzahlung | 75.000 Euro |
| Garantierte Monatsrente | 260 Euro |
| Garantierte Auszahlung in 15 Jahren | 46.800 Euro |
| Differenz zur Einmalzahlung nach 15 Jahren | 28.200 Euro |
| Zeit bis zur rechnerischen Rückzahlung | rund 24 Jahre |
| Erforderliches Alter für die rechnerische Rückzahlung | mehr als 96 Jahre |
Die Berechnung zeigt allerdings nur, wann die Summe der garantierten Rentenzahlungen den Einmalbeitrag erreicht. Sie berücksichtigt weder eine mögliche Verzinsung bei einer anderen Geldanlage noch den Kaufkraftverlust durch steigende Preise.
Landgericht Hagen beanstandet unzureichende Aufklärung
Das Landgericht Hagen entschied am 15. Januar 2025 unter dem Aktenzeichen 10 O 119/24 zugunsten der Versicherungsnehmerin. Nach Angaben der am Verfahren beteiligten Kanzlei legte die beklagte Versicherung keine Berufung ein.
Das Gericht befasste sich unter anderem mit der Frage, anhand welcher Lebenserwartung die wirtschaftliche Bewertung des Vertrags erfolgen muss. Interne Sterbetafeln des Versicherers enthielten Sicherheitszuschläge und bildeten nach Auffassung des Gerichts nicht ohne Weiteres die tatsächliche statistische Lebenserwartung der Kundin ab.
Entscheidend war damit nicht allein, wie der Versicherer seine langfristigen Zahlungsverpflichtungen kalkuliert. Die Kundin hätte vielmehr verständlich darüber informiert werden müssen, dass sie den Einmalbeitrag bei einer Betrachtung anhand amtlicher Sterbetafeln voraussichtlich nicht vollständig zurückerhalten würde.
Die Einzelheiten des Urteils und die Angaben zum Verfahrensausgang wurden von der beteiligten Kanzlei WBS Legal veröffentlicht. Da es sich um eine Entscheidung eines Landgerichts handelt, bindet sie andere Gerichte nicht automatisch.
Versicherer und Vermittler müssen bedarfsgerecht beraten
Nach Paragraf 6 des Versicherungsvertragsgesetzes muss ein Versicherer den Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragen, beraten und die Gründe für seine Empfehlung dokumentieren. Verletzt der Versicherer diese Pflichten schuldhaft, kann daraus ein Schadenersatzanspruch entstehen.
Für Versicherungsvermittler ergeben sich vergleichbare Pflichten aus Paragraf 61 VVG. Die dazugehörige Schadenersatzpflicht ist in Paragraf 63 VVG geregelt.
Besonders kritisch können Verträge sein, die bei einem gewöhnlichen Bankbesuch überraschend angeboten wurden. Kennt der Berater die finanzielle Lage, das Alter und die Wünsche des Kunden, muss die Empfehlung dazu passen und nachvollziehbar begründet werden.
Eine Sofortrente ist nicht automatisch ungeeignet, nur weil die Summe der garantierten Zahlungen den Einmalbeitrag erst in hohem Alter erreicht. Sie bietet schließlich eine Versicherung gegen das finanzielle Risiko eines sehr langen Lebens.
Problematisch wird es, wenn der Kunde Vermögen erhalten, Erben absichern oder flexibel auf sein Kapital zugreifen wollte und der angebotene Vertrag diesen Wünschen widersprach. Ebenso bedenklich ist es, wenn die niedrige garantierte Auszahlung hinter unverbindlichen Überschussprognosen verborgen blieb.
Fehlendes Beratungsprotokoll kann für Betroffene wichtig werden
Wer einen Anspruch prüfen lassen möchte, sollte zunächst das Beratungsprotokoll, den Versicherungsantrag, die Police und sämtliche Modellrechnungen zusammenstellen. Auch Schreiben der Bank, Werbeunterlagen und persönliche Notizen über das Beratungsgespräch können als Nachweise dienen.
Aus den Dokumenten sollte hervorgehen, welche Ziele der Kunde genannt hat und welche Risiken angesprochen wurden. Von besonderem Interesse sind Angaben zur garantierten Rente, zur Überschussbeteiligung, zur Lebenserwartung und zur Absicherung im Todesfall.
Fehlt eine Beratungsdokumentation, führt das nicht in jedem Verfahren automatisch zum Erfolg. Es kann dem Versicherer oder Vermittler jedoch erheblich schwerer fallen, eine vollständige und verständliche Beratung nachzuweisen.
Rückzahlung erfolgt nicht automatisch
Das Urteil bedeutet nicht, dass jeder Sofortrentenvertrag ohne weitere Prüfung aufgehoben werden kann. Betroffene müssen darlegen, welche Beratungspflicht verletzt wurde und dass sie den Vertrag bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht abgeschlossen hätten.
Kommt ein Schadenersatzanspruch in Betracht, kann der Versicherte verlangen, wirtschaftlich so gestellt zu werden, als wäre der Vertrag nicht zustande gekommen. Von der Einmalzahlung werden dabei regelmäßig die bereits erhaltenen Renten abgezogen.
Unter Umständen kann zusätzlich ein entgangener Anlageertrag verlangt werden. Dafür genügt jedoch nicht immer die pauschale Behauptung, das Geld wäre gewinnbringend angelegt worden; die alternative Verwendung muss nachvollziehbar dargestellt werden.
Die Höhe einer möglichen Forderung hängt deshalb vom Einmalbeitrag, der bisherigen Vertragsdauer, den ausgezahlten Renten und den Umständen der Beratung ab. Pauschale Versprechen über Rückzahlungen von mehreren Zehntausend Euro sind ohne Prüfung der Unterlagen nicht seriös.
Ohne Todesfallschutz können Erben leer ausgehen
Viele Sofortrenten enden mit dem Tod der versicherten Person. Stirbt der Versicherte kurz nach dem Abschluss, wird das noch nicht ausgezahlte Kapital ohne besondere Vereinbarung nicht automatisch an die Angehörigen ausgekehrt.
Eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenregelung kann dieses Risiko abmildern. Dafür fällt die monatliche Rente meistens niedriger aus, weil der Versicherer mögliche Zahlungen an Angehörige einkalkuliert.
Schadenersatzansprüche, die dem Verstorbenen bereits zustanden, können grundsätzlich auf die Erben übergehen. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht und noch durchgesetzt werden kann, muss anhand des Vertrags, der Beratung und der Fristen geprüft werden.
Verjährung darf nicht unterschätzt werden
Betroffene sollten nicht davon ausgehen, dass alte Verträge unbegrenzt angreifbar bleiben. Für Schadenersatzansprüche gilt häufig eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die grundsätzlich mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene von den anspruchsbegründenden Umständen erfahren hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erfahren müssen.
Daneben können kenntnisunabhängige Höchstfristen greifen. Deshalb sollte nach Bekanntwerden möglicher Beratungsfehler zeitnah eine rechtliche Prüfung erfolgen.
Ein einfaches Beschwerdeschreiben stoppt die Verjährung nicht in jedem Fall. Wer kurz vor einem möglichen Fristablauf steht, sollte klären lassen, ob beispielsweise Verhandlungen, ein Ombudsverfahren oder gerichtliche Schritte erforderlich sind.
Was vor einem Neuabschluss geprüft werden sollte
Vor dem Abschluss einer Sofortrente sollte ausgerechnet werden, wie lange die garantierte Monatsrente gezahlt werden müsste, bis sie den Einmalbeitrag erreicht. Die Rechnung lautet: Einmalbeitrag geteilt durch garantierte Monatsrente.
Unverbindliche Überschüsse sollten getrennt von der garantierten Leistung betrachtet werden. Auch Kosten, Inflation, steuerliche Folgen und der mögliche Zugriff auf das Kapital gehören in den Vergleich.
Eine Sofortrente kann für Menschen interessant sein, die eine lebenslange Zahlung wünschen, keine Angehörigen aus dem Kapital versorgen müssen und selbst bei sehr hohem Alter nicht von einem aufgebrauchten Auszahlplan abhängig sein möchten. Verbraucher sollten dennoch mehrere Angebote sowie Alternativen wie Tagesgeld, Festgeld und einen abgestimmten Entnahmeplan vergleichen.
Der unabhängige Finanzratgeber Finanztip weist ebenfalls darauf hin, dass Sofortrenten häufig nur bei einem langen Leben finanziell aufgehen. Hinweise zur Besteuerung privater Leibrenten finden Leser außerdem in diesem Beitrag über steuerfreie Renteneinkünfte.
Praxisbeispiel: So könnte eine Forderung berechnet werden
Ein 70-jähriger Rentner zahlte 80.000 Euro in eine Sofortrente ein und erhielt danach fünf Jahre lang monatlich 280 Euro. Insgesamt wurden ihm damit 16.800 Euro ausgezahlt.
Stellt sich heraus, dass der Berater weder über den sehr späten rechnerischen Rückzahlungszeitpunkt noch über den fehlenden Todesfallschutz informiert hat, könnte ein Schadenersatzanspruch geprüft werden. Ausgangspunkt einer möglichen Abrechnung wären 80.000 Euro abzüglich der erhaltenen 16.800 Euro, also 63.200 Euro.
Ob der Rentner diesen Betrag tatsächlich verlangen kann, hängt von den Vertragsbedingungen, dem Inhalt der Beratung, der Beweislage und der Verjährung ab. Ein zusätzlicher Anspruch wegen entgangener Erträge müsste gesondert begründet und berechnet werden.
Häufige Fragen und Antworten zur Rückforderung einer Sofortrente
1. Kann jede Sofortrente rückabgewickelt werden?
Nein. Erforderlich ist grundsätzlich ein konkreter Beratungs- oder Aufklärungsfehler, der für den Vertragsabschluss ausschlaggebend war. Eine niedrige Rendite oder spätere Unzufriedenheit reicht allein nicht aus.
2. Wann gilt eine Sofortrente als wirtschaftlich nachteilig?
Ein deutliches Warnsignal liegt vor, wenn der Versicherte statistisch ein außergewöhnlich hohes Alter erreichen müsste, um den Einmalbeitrag über die garantierten Renten zurückzuerhalten. Trotzdem muss auch der Wert der lebenslangen Absicherung berücksichtigt werden.
3. Welche Unterlagen werden für eine Prüfung benötigt?
Benötigt werden vor allem die Versicherungspolice, der Antrag, das Produktinformationsblatt, die Modellrechnung und das Beratungsprotokoll. Hilfreich sind außerdem Kontoauszüge über die Einmalzahlung und eine Übersicht der bisher erhaltenen Renten.
4. Bekommen Betroffene immer den gesamten Einmalbeitrag zurück?
Nein. Bereits ausgezahlte Renten werden normalerweise angerechnet. Ob zusätzlich Zinsen oder entgangene Anlageerträge verlangt werden können, hängt vom jeweiligen Fall ab.
5. Können auch Erben einen Anspruch geltend machen?
Das ist grundsätzlich möglich, wenn ein Schadenersatzanspruch des Verstorbenen auf die Erben übergegangen ist. Die Erben müssen ihre Rechtsstellung nachweisen und sollten zugleich prüfen lassen, ob die Forderung verjährt ist.
6. Was sollten Betroffene jetzt unternehmen?
Sie sollten sämtliche Vertrags- und Beratungsunterlagen sichern und die garantierte Rente den eingezahlten Beträgen gegenüberstellen. Ergibt sich ein auffälliges Missverhältnis oder fehlt die Dokumentation wichtiger Risiken, empfiehlt sich eine unabhängige rechtliche Prüfung, bevor der Vertrag gekündigt oder eine Abfindung akzeptiert wird.




