Vor der Reform: Mit dem Erstantrag auf einen Pflegegrad nicht mehr lange warten

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Wer im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt und bisher keinen Pflegegrad beantragt hat, sollte damit nach Ansicht des Sozialverbands VdK nicht mehr lange warten.

Denn die geplante Pflegereform könnte den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 ab dem 1. Januar 2027 erschweren. Der VdK empfiehlt deshalb, einen Erstantrag möglichst noch nach den derzeitigen Regeln zu stellen.

VdK warnt vor strengeren Voraussetzungen beim Pflegegrad

Der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz sieht Änderungen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit vor. Nach Einschätzung des VdK könnten die geplanten Regeln insbesondere die Hürden für die Pflegegrade 1, 2 und 3 erhöhen.

Der VdK befürchtet, dass Betroffene künftig stärkere Einschränkungen nachweisen müssen, um denselben Pflegegrad wie nach geltendem Recht zu erhalten. Wer eine neue Schwelle knapp verfehlt, könnte dann einen niedrigeren Pflegegrad bekommen (oder überhaupt keinen).

Erstantrag möglichst bis Ende 2026 stellen

Deshalb nennt der VdK einen wichtigen Termin: Wer erstmals einen Pflegegrad beantragen möchte, sollte den Antrag nach Empfehlung des Verbands spätestens bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse einreichen. Bis dahin sollen voraussichtlich noch die bestehenden Regeln gelten.

Dabei zählt zunächst der Antrag. Versicherte müssen nicht schon vorher wissen, welcher Pflegegrad ihnen zusteht. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht zunächst aus.

Die Pflegekasse gehört zur jeweiligen Krankenkasse. Antragsteller können beispielsweise schriftlich oder per E-Mail mitteilen, dass sie die Feststellung eines Pflegegrades und Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Der VdK empfiehlt einen nachweisbaren schriftlichen Weg.

Denkbeispiel: Annalena aus Wennigsen im Deister wartet bisher ab

Wie wichtig der Zeitpunkt werden könnte, zeigt ein fiktives Beispiel. Annalena aus Wennigsen im Deister kommt zwar grundsätzlich noch allein in ihrer Wohnung zurecht. In den vergangenen Monaten fällt ihr der Alltag jedoch zunehmend schwer. Beim Duschen benötigt sie regelmäßig Unterstützung. Ihre Tochter erledigt einen Teil der Einkäufe, hilft beim Kochen und erinnert Annalena an ihre Medikamente.

Annalena denkt zwar schon länger über einen Pflegegrad nach. Sie ist auf einem Bauernhof mit Wald- und Feldarbeit groß geworden und hat die Devise gelernt, “nicht wegen jedem Wehwechen zum Arzt zu gehen”. Weil sie sich selbst noch als weitgehend selbstständig erlebt, verschiebt sie den Antrag immer wieder.

Nach der Empfehlung des VdK sollte sie genau das jetzt nicht tun.

Stellt Annalena noch 2026 einen Antrag, prüft die Pflegekasse ihren Unterstützungsbedarf nach dem derzeit geltenden Verfahren. Wartet sie dagegen bis 2027 und tritt die Reform in der bislang geplanten Form in Kraft, gelten voraussichtlich strengere Voraussetzungen.

Entscheidend bleibt immer die individuelle Begutachtung. Das Beispiel zeigt indessen, warum Menschen mit vermutlich vorhandenem und regelmäßigem Unterstützungsbedarf einen Antrag nicht allein deshalb aufschieben sollten, weil sie sich meinen, “noch klarzukommen”.

Auch kleine Hilfen im Alltag können für den Pflegegrad wichtig sein

Pflegebedürftigkeit beginnt nicht erst, wenn ein Mensch dauerhaft im Bett liegt oder rund um die Uhr Betreuung benötigt.

Auch regelmäßige Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen kann eine Rolle spielen. Gleiches gilt für Unterstützung beim Umgang mit Medikamenten und Therapien, Orientierungsschwierigkeiten oder Einschränkungen bei alltäglichen Abläufen. Entscheidend ist das Gesamtbild der noch vorhandenen Selbstständigkeit.

Wer regelmäßig auf Hilfe angewiesen ist, sollte deshalb prüfen lassen, ob bereits die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen.

Ein anerkannter Pflegegrad öffnet den Zugang zu Leistungen

Der Pflegegrad entscheidet über den Zugang zu zahlreichen Leistungen der Pflegeversicherung. Deshalb kann eine Einstufung gerade für Menschen wichtig werden, deren Unterstützungsbedarf langsam zunimmt.

Der VdK weist außerdem darauf hin, dass ein nach bisherigem Recht anerkannter Pflegegrad zunächst bestehen bleibt, solange keine neue Begutachtung zu einer anderen Einstufung führt. Die geplante Reform könnte jedoch auch einzelne Leistungen der Pflegeversicherung verändern. Ein heute anerkannter Pflegegrad garantiert daher nicht, dass sämtliche Leistungsregelungen ab 2027 unverändert bleiben.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

Bereits einen Pflegegrad? Dann nicht vorschnell Höherstufung beantragen

Anders sieht die Situation bei Menschen aus, die bereits einen Pflegegrad haben und über einen Antrag auf Höherstufung nachdenken. Hier empfiehlt der VdK keine pauschale Antragstellung. Eine neue Begutachtung führt nicht automatisch zu einem höheren Pflegegrad.

Kommt der Medizinische Dienst bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen des bisherigen Pflegegrades nicht mehr erfüllt sind, kann grundsätzlich auch eine niedrigere Einstufung drohen. Der VdK empfiehlt Betroffenen deshalb, vor einem Antrag auf Neubegutachtung ihre individuelle Situation prüfen zu lassen.

Die Empfehlung, noch 2026 aktiv zu werden, richtet sich somit vor allem an Menschen mit Unterstützungsbedarf, die bisher überhaupt keinen Pflegegrad beantragt haben.

So läuft der Antrag auf einen Pflegegrad ab

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten prüft ein Gutachter, wie selbstständig der Antragsteller seinen Alltag bewältigen kann. Häufig findet der Termin in der Wohnung der betroffenen Person statt.

Anschließend entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und schickt einen schriftlichen Bescheid. Überschreitet die Pflegekasse eine maßgebliche Frist und trägt sie die Verantwortung für die Verzögerung, sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlung von 70 Euro für jede angefangene Woche der Fristüberschreitung vor.

Hunderttausende könnten von strengeren Schwellen betroffen sein

Der VdK stützt seine Kritik unter anderem auf Berechnungen des IGES-Instituts. Danach könnten bei Umsetzung der geplanten höheren Schwellen jedes Jahr rund 123.000 Menschen, die nach den bisherigen Kriterien einen Pflegegrad erhalten würden, erstmals ganz ohne Pflegegrad bleiben. Weitere etwa 155.000 Menschen könnten einen niedrigeren Pflegegrad erhalten.

Der Verband wertet die geplanten Änderungen deshalb als Leistungskürzung und fordert Nachbesserungen am Entwurf.

Für Betroffene bleibt allerdings entscheidend: Noch handelt es sich um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren. Das Bundesgesundheitsministerium führt das Pflegeneuordnungsgesetz bislang als Gesetzesvorhaben; die endgültigen Regeln können sich im politischen Verfahren noch verändern.

Nicht auf die Reform warten, wenn bereits Hilfe nötig ist

Menschen sollten keinen Pflegegrad allein aus taktischen Gründen beantragen, wenn tatsächlich kein Unterstützungsbedarf besteht. Wer aber schon regelmäßig Hilfe benötigt und einen Antrag bislang lediglich vor sich herschiebt, sollte die aktuelle Situation neu bewerten.

Das Denkbeispiel von Annalena zeigt den entscheidenden Punkt: Nicht das persönliche Gefühl, „noch ganz gut zurechtzukommen“, entscheidet über einen Pflegegrad. Maßgeblich sind die konkreten Einschränkungen der Selbstständigkeit.

Wer bereits Unterstützung beim Waschen, bei Medikamenten, bei der Orientierung oder anderen alltäglichen Aufgaben benötigt, kann deshalb schon heute einen relevanten Pflegebedarf haben.

Mit Blick auf die für 2027 geplanten Änderungen empfiehlt der VdK solchen Betroffenen, einen Erstantrag noch unter den geltenden Voraussetzungen prüfen zu lassen.

FAQ zum Pflegegrad-Antrag 2026

Muss der Pflegegrad bis zum 31. Dezember 2026 bewilligt sein?

Nach der Empfehlung des VdK kommt es beim Erstantrag darauf an, dass der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Pflegeversicherung eingeht. Die Reform ist jedoch noch nicht beschlossen.

Kann ich einen Pflegegrad formlos beantragen?

Ja. Eine kurze Mitteilung an die Pflegekasse genügt zunächst. Der VdK empfiehlt einen schriftlichen und nachweisbaren Antrag.

Soll ich bei vorhandenem Pflegegrad jetzt eine Höherstufung beantragen?

Nicht pauschal. Eine Neubegutachtung kann auch zu einer niedrigeren Einstufung führen. Der VdK empfiehlt vorher eine individuelle Prüfung.

Quellen

Sozialverband VdK Deutschland: „VdK empfiehlt: Jetzt Erstantrag auf Pflegegrad stellen“ (Sozialverband VdK Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Stand 2026 (BMG)
Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zu den Begutachtungsfristen bei Anträgen auf Pflegeleistungen (BMG)