Kippt das BSG die Anrechnung des Kindergeldes an die Grundsicherung?

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Kindergeld wird bei der Grundsicherung häufig als Einkommen berücksichtigt und kann dadurch die Leistungen des Jobcenters mindern.  Das ist ein besonders Problem, wenn Eltern das Kindergeld gar nicht erhalten, weil das volljährige Kind das Geld direkt bekommt und nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft  gehört.

Genau über eine solche Konstellation muss nun das Bundessozialgericht entscheiden: Darf das Jobcenter Kindergeld als Einkommen eines Elternteils behandeln, obwohl die Familienkasse dieses Geld unmittelbar an das erwachsene Kind überweist?

Kindergeld beträgt seit 2026 monatlich 259 Euro

Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro im Monat für jedes Kind. Für Haushalte mit Grundsicherungsbezug ist aber nicht nur die Höhe der Zahlung wichtig. Entscheidend ist auch, wem das Kindergeld nach dem Sozialrecht als Einkommen zugerechnet wird.

§ 11 SGB II enthält dafür eine besondere Regel. Gehört ein Kind zur Bedarfsgemeinschaft, wird das für dieses Kind gezahlte Kindergeld grundsätzlich dem Kind als Einkommen zugerechnet, soweit es zur Sicherung seines Lebensunterhalts benötigt wird.

Schwieriger wird die Sache, wenn das erwachsene Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Dann stellt sich die Frage, ob das Kindergeld wieder dem kindergeldberechtigten Elternteil zugerechnet werden darf, obwohl dieser das Geld tatsächlich gar nicht bekommt.

Wann erwachsene Kinder nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehören

Kann ein volljähriges Kind seinen eigenen Bedarf decken, kann es trotz gemeinsamer Wohnung aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern herausfallen. Ab Vollendung des 25. Lebensjahres gehört ein Kind ohnehin nicht mehr allein wegen des Zusammenlebens mit den Eltern zu deren Bedarfsgemeinschaft.

Damit kann eine besondere Situation entstehen: Das erwachsene Kind lebt weiterhin im Elternhaus, gehört sozialrechtlich aber nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Gleichzeitig besteht weiterhin ein Kindergeldanspruch. Genau dann kann die Frage, wem dieses Geld als Einkommen zugerechnet wird, erhebliche finanzielle Folgen haben.

Das BSG prüft die direkte Auszahlung an das erwachsene Kind

Beim Bundessozialgericht ist unter dem Aktenzeichen B 7 AS 17/25 R (noch nicht veröffentlicht) ein Verfahren anhängig. Das Kind lebt in dieser Konstellation weiterhin im Haushalt des Elternteils, gehört aber nicht mehr zu dessen Bedarfsgemeinschaft.

Damit kann es passieren, dass das Jobcenter dem Elternteil eine Zahlung als Einkommen zurechnet, die tatsächlich niemals auf dessen Konto eingegangen ist.

Darin liegt die Brisanz des Verfahrens. Für die Grundsicherung ist grundsätzlich nicht nur entscheidend, dass formal ein Anspruch auf eine Zahlung besteht. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob das Geld tatsächlich zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden kann.

Ein zweites BSG-Verfahren verschärft die Frage

Unter dem Aktenzeichen B 7 AS 18/25 R läuft ein weiteres Verfahren beim Bundessozialgericht.  Darin beschäftigt sich das BSG sogar mit einer zusätzlichen Variante. Das Kindergeld wurde in diesem Fall auf das Konto eines Geschwisterkindes überwiesen, das zwar ebenfalls im Haushalt lebt, aber nicht zur betreffenden Bedarfsgemeinschaft gehört.

Entscheidend sind die sogenannten bereiten Mittel

Im Grundsicherungsrecht reicht ein rein theoretischer Anspruch auf Geld nicht unbedingt aus. Einkommen muss tatsächlich verfügbar sein, damit der Leistungsberechtigte seinen Lebensunterhalt damit bestreiten kann.

Vereinfacht geht es darum, ob ein Betroffener tatsächlich auf das Geld zugreifen und es für Miete, Lebensmittel, Strom oder andere notwendige Ausgaben einsetzen kann.

Werden monatlich 259 Euro Kindergeld als Einkommen berücksichtigt, obwohl der Leistungsberechtigte darüber tatsächlich nicht verfügen kann, reduziert dies deutlich die Grundsicherung.

Bislang ist die Rechtsprechung beim Kindergeld streng

Kindergeld gilt regelmäßig als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils, soweit keine besondere gesetzliche Zurechnungsregel zugunsten eines Kindes innerhalb der Bedarfsgemeinschaft eingreift.

Auch ein sogenannter Kindergeldüberhang kann nach der bisherigen Rechtsprechung beim Elternteil als Einkommen berücksichtigt werden. Gemeint ist damit der Teil des Kindergeldes, der nicht benötigt wird, um den Bedarf eines Kindes innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zu decken.

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Die neuen Verfahren unterscheiden sich jedoch an einem wichtigen Punkt: Das Geld landet hier unmittelbar auf einem anderen Konto. Deshalb muss das Bundessozialgericht klären, wie stark die tatsächliche Verfügung über das Geld wiegt.

Denkbeispiel: Marie-Sophie und Jasper

Marie-Sophie bezieht Leistungen vom Jobcenter. Ihr 23-jähriger Sohn Jasper lebt weiterhin mit ihr in derselben Wohnung. Jasper verfügt jedoch über eigenes Einkommen und kann seinen Lebensunterhalt damit selbst bestreiten. Deshalb gehört er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft seiner Mutter.

Für Jasper wird weiterhin Kindergeld gezahlt. Die monatlichen 259 Euro überweist die Familienkasse direkt auf sein eigenes Konto. Marie-Sophie erhält von diesem Geld nichts und kann auch nicht über Jaspers Konto verfügen.

Rechnet das Jobcenter die 259 Euro trotzdem als Einkommen von Marie-Sophie an, fällt ihre Grundsicherung geringer aus. Sie hat also tatsächlich weniger Geld.

Warum ein Urteil zugunsten der Eltern weitreichend wäre

Entscheidet das BSG, dass eine solche Direktzahlung kein verfügbares Einkommen des Elternteils darstellt, müsste in vergleichbaren Fällen stärker darauf geschaut werden, wer tatsächlich über das Kindergeld verfügen kann.

Die bloße Tatsache, dass ein Elternteil formal kindergeldberechtigt ist, könnte dann möglicherweise nicht mehr ausreichen, um die Zahlung als dessen Einkommen zu behandeln. Voraussetzung wäre allerdings immer, dass die konkrete Situation mit den jetzt beim BSG anhängigen Fällen vergleichbar ist.

Das BSG kippt nicht die gesamte Kindergeldanrechnung

Für Kinder innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft enthält § 11 SGB II weiterhin ausdrückliche Regeln dazu, wem das Kindergeld als Einkommen zugerechnet wird. Auch die bisherige Rechtsprechung zum Kindergeldüberhang steht nicht vollständig zur Disposition.

Die Rechtsfrage ist enger: Darf einem Elternteil Kindergeld zugerechnet werden, wenn dieses direkt an ein volljähriges Kind außerhalb der Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt wird und der Elternteil tatsächlich nicht über das Geld verfügen kann? Für Betroffene in genau dieser Situation geht es um monatlich 259 Euro.

Betroffene sollten ihren Bescheid genau prüfen

Wer sich in einer vergleichbaren Situation befindet, sollte die Einkommensberechnung im aktuellen Leistungsbescheid genau kontrollieren. Wichtig ist insbesondere, bei welcher Person das Jobcenter das Kindergeld als Einkommen aufgeführt hat.

Ist die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid noch offen, kann die Anrechnung überprüft werden. Dabei kann auch auf die laufenden Verfahren  beim Bundessozialgericht hingewiesen werden.

Wann entscheidet das Bundessozialgericht?

Ein höchstrichterliches Urteil liegt bislang noch nicht vor. Sollte das BSG die Auffassung der Vorinstanz korrigieren, könnte das für betroffenen Familien in einer ähnlichen Situation einen erheblichen finanziellen Unterschied bedeuten.

FAQ zur Kindergeldanrechnung

Darf das Jobcenter Kindergeld bei den Eltern anrechnen?

Grundsätzlich kann Kindergeld als Einkommen berücksichtigt werden. Streit besteht aber darüber, ob dies auch gilt, wenn ein volljähriges Kind nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört und das Geld direkt auf sein eigenes Konto erhält.

Was muss das BSG jetzt entscheiden?

Das BSG muss klären, ob Kindergeld beim Elternteil angerechnet werden darf, obwohl dieser tatsächlich nicht über das Geld verfügen kann.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Betroffene sollten prüfen, wem das Jobcenter das Kindergeld als Einkommen zurechnet. Bei einer vergleichbaren Konstellation können die anhängigen BSG-Verfahren für einen Widerspruch gegen einen noch nicht bestandskräftigen Bescheid relevant sein.

Quellen

Bundessozialgericht, Verfahren B 7 AS 17/25 R, Rechtsfrage zur Zurechnung von Kindergeld bei unmittelbarer Auszahlung an ein volljähriges Kind
Bundessozialgericht, Verfahren B 7 AS 18/25 R sowie Rechtsfragenübersicht des 7. Senats
Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Juli 2024, B 4 AS 14/23 R, zur Anrechnung und Zuordnung von Kindergeld und Kindergeldüberhang
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 15. Januar 2025, L 6 AS 1/23 und L 6 AS 2/23
§ 7 SGB II, Regelungen zur Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft
§ 11 SGB II, Regelungen zur Berücksichtigung und Zuordnung von Einkommen
Bundesagentur für Arbeit, Informationen zur Kindergeldhöhe 2026