Ein angeblich verspäteter Folgeantrag sollte eine Rentnerin 1.250 Euro kosten. Die Stadt Herten verweigerte ihrem schwerbehinderten Sohn zunächst die Grundsicherung für einen ganzen Monat. Seine Mutter sollte die finanzielle Lücke trotz ihrer kleinen Rente selbst auffangen.
Erst nach einer Anfrage des WDR prüfte die Stadt den Vorgang erneut. Das Ergebnis: Der verlangte Folgeantrag war überhaupt nicht erforderlich. Die Behörde nahm die Ablehnung zurück und bewilligte die Grundsicherung auch für den umstrittenen Monat Mai. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, ablehnende Bescheide nicht ungeprüft hinzunehmen.
Mutter sollte 1.250 Euro aus ihrer kleinen Rente zahlen
Der 35-jährige Lukas Zijp lebt mit einer schweren Form des frühkindlichen Autismus. Unter der Woche wohnt er in einer spezialisierten Einrichtung und arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Die Wochenenden verbringt er bei seinen Eltern.
Weil er dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, erhält er Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Die Stadt Herten bewilligte die Leistung allerdings jeweils nur vorläufig für sechs Monate. Danach verlangte sie von seiner Mutter Dorothee Zijp einen neuen Antrag.
Als der Antrag für Mai nach Auffassung des Amtes zu spät einging, lehnte die Sachbearbeitung die Zahlung für diesen Monat ab. Nach Angaben des WDR entstand dadurch eine Lücke von rund 1.250 Euro. Die Stadt erklärte zunächst, eine nachträgliche Bewilligung sei ausgeschlossen.
Die Stadt räumte ihren Fehler ein
Nach der Anfrage des WDR stellte die Stadt fest, dass die Familie überhaupt keinen neuen Grundsicherungsantrag hätte einreichen müssen. Der Sozialdezernent nahm die Ablehnung zurück und kündigte die Nachzahlung für Mai an.
Lukas erhielt anschließend eine endgültige Bewilligung. Künftig muss seine Familie keine halbjährlichen Folgeanträge mehr einreichen. Sie muss nur noch nachweisen, an wie vielen Tagen er am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Werkstatt teilgenommen hat.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung?
Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten volljährige Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist grundsätzlich, wer auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann.
Eine schwere Behinderung allein begründet daher noch keinen bedingungslosen lebenslangen Zahlungsanspruch. Zusätzlich muss finanzielle Bedürftigkeit bestehen. Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und Mehrbedarfe können sich ändern und dürfen vom Sozialamt überprüft werden.
Ist die dauerhafte volle Erwerbsminderung bereits verbindlich festgestellt und sind keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten, muss die Behörde diesen medizinischen Sachverhalt jedoch nicht alle sechs Monate von Grund auf neu prüfen.
Grundsicherung wird nur auf Antrag gezahlt
Anders als die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einen Antrag voraus. Der allgemeine Grundsatz, nach dem Sozialhilfe bereits einsetzt, sobald das Amt vom Hilfebedarf erfährt, gilt für diese Leistung ausdrücklich nicht.
Ein Antrag wirkt auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem er gestellt wurde. Geht ein notwendiger Antrag beispielsweise am 28. Mai beim Sozialamt ein, kann die Grundsicherung bei erfüllten Voraussetzungen ab dem 1. Mai gezahlt werden. Wird der Antrag erst im Juni gestellt, besteht grundsätzlich kein Anspruch für Mai.
Deshalb ist der Eingang beim Amt entscheidend. Der Fall aus Herten lag jedoch anders: Die Stadt stellte nach erneuter Prüfung fest, dass für Mai gar kein neuer Antrag notwendig war. Sie durfte die Zahlung deshalb nicht wegen eines angeblich verspäteten Antrags verweigern.
Folgeanträge können erforderlich sein – aber nicht alle sechs Monate
Grundsicherung wird im Regelfall für zwölf Kalendermonate bewilligt. Endet dieser Zeitraum, kann ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich sein. Betroffene sollten deshalb das Enddatum ihres Bescheides kontrollieren und nicht darauf vertrauen, dass die Zahlung automatisch weiterläuft.
Eine Verkürzung auf höchstens sechs Monate ist insbesondere vorgesehen, wenn das Sozialamt nur vorläufig entscheidet. Voraussetzung ist, dass die Höhe oder das Bestehen des Anspruchs noch nicht abschließend geklärt werden kann. Eine vorläufige Bewilligung darf nicht allein aus Bequemlichkeit der Verwaltung erfolgen.
Ist die dauerhafte Erwerbsminderung geklärt und bleiben Einkommen sowie Wohnsituation stabil, sollte die Behörde erklären, weshalb sie trotzdem nur für sechs Monate bewilligt. Betroffene können außerdem verlangen, dass der Bescheid genau bezeichnet, welche Tatsachen noch ungewiss sind.
Schwankendes Mittagessen rechtfertigt nicht automatisch einen kompletten Neuantrag
Menschen mit Behinderungen können für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in einer Werkstatt oder bei einem vergleichbaren Leistungsanbieter einen Mehrbedarf erhalten. Seine Höhe hängt von den tatsächlichen Arbeitstagen und der Teilnahme am Essen ab.
Das Sozialamt darf deshalb regelmäßig Nachweise über die eingenommenen Mahlzeiten verlangen. Daraus folgt aber nicht zwingend, dass der vollständige Anspruch auf Grundsicherung jedes halbe Jahr neu beantragt und geprüft werden muss.
Im Hertener Fall entschied die Stadt schließlich genau so: Der Grundanspruch wurde endgültig bewilligt. Halbjährlich nachgewiesen werden muss nur noch die veränderliche Zahl der gemeinschaftlichen Mittagessen.
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Eltern müssen die Grundsicherung nicht einfach ersetzen
Grundsicherung soll den Lebensunterhalt der leistungsberechtigten Person sichern. Das Sozialamt darf einen rechtmäßigen Anspruch nicht mit dem pauschalen Hinweis verweigern, die Eltern könnten einspringen.
Eltern und Kinder werden bei Sozialhilfeleistungen grundsätzlich erst dann zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen jeweils mehr als 100.000 Euro beträgt.
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung galt diese Entlastung bereits vor dem Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Dorothee Zijp musste die fehlenden 1.250 Euro daher nicht allein deshalb aus ihrer kleinen Rente aufbringen, weil sie die Mutter des Leistungsberechtigten ist. Im konkreten Fall bestand die Zahlungslücke ohnehin nur aufgrund eines Behördenfehlers.
Ein laufender Bescheid gilt bis zu seinem Ende
Entscheidend ist immer der schriftliche Bewilligungsbescheid. Nennt er einen Zeitraum, besteht der bewilligte Anspruch grundsätzlich bis zu dessen Ende, solange der Bescheid nicht wirksam aufgehoben oder geändert wird.
Eine telefonische Mitteilung, ein neues Formular oder eine pauschale Aufforderung des Amtes beendet einen bestehenden Bescheid nicht. Verlangt die Behörde während des laufenden Zeitraums Unterlagen, müssen Betroffene zwar mitwirken. Das ist jedoch von einem vollständigen neuen Leistungsantrag zu unterscheiden.
Erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums kann die Zahlung enden, wenn eine notwendige Weiterbewilligung fehlt. Die Behörde sollte rechtzeitig auf auslaufende Leistungen und erforderliche Unterlagen hinweisen. Betroffene sollten sich darauf dennoch nicht vollständig verlassen.
Leitfaden: So setzen Betroffene ihren Anspruch durch
1. Bewilligungszeitraum sofort kontrollieren
Bei einer nur sechsmonatigen Bewilligung sollte im Bescheid stehen, weshalb noch keine abschließende Entscheidung möglich ist. Fordern Sie eine schriftliche Erklärung, wenn das Sozialamt trotz unveränderter Verhältnisse immer wieder nur vorläufig entscheidet.
2. Weiterbewilligung nachweisbar einreichen
Der Antrag auf Grundsicherung kann auch bei einer unzuständigen Sozialleistungsbehörde oder Gemeinde abgegeben werden. Diese muss ihn weiterleiten; für das Antragsdatum zählt grundsätzlich der dortige Eingang.
Nutzen Sie eine Eingangsbestätigung, ein Fax mit Sendebericht, ein Einschreiben oder einen sicheren digitalen Übermittlungsweg. Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf.
3. Gegen eine Ablehnung innerhalb eines Monats widersprechen
Lehnt das Sozialamt die Leistung ab oder stellt sie ein, können Betroffene grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss zunächst nicht ausführlich begründet werden. Eine knappe Formulierung genügt zunächst:
4. Akteneinsicht und Berechnungsunterlagen verlangen
Betroffene oder ihre Bevollmächtigten können Akteneinsicht beantragen. Wichtig sind insbesondere interne Vermerke zum angeblich fehlenden Antrag, die Begründung der vorläufigen Entscheidung und die Berechnung des Zahlungsanspruchs.
5. Bei akuter Notlage zum Sozialgericht gehen
Beim zuständigen Sozialgericht kann eine einstweilige Anordnung beantragt werden. Das Gericht kann das Sozialamt vorläufig zur Zahlung verpflichten, wenn ein Anspruch wahrscheinlich ist und eine dringende Notlage besteht. Das sozialgerichtliche Verfahren ist für Leistungsberechtigte grundsätzlich gerichtskostenfrei.
6. Abgelaufene Frist mit Überprüfungsantrag korrigieren
Ist die Widerspruchsfrist bereits verstrichen, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X helfen. Damit lässt sich ein rechtswidriger ablehnender Bescheid auch nach Eintritt der Bestandskraft überprüfen.
Für Nachzahlungen gelten im SGB XII allerdings besondere zeitliche Grenzen. Leistungen werden bei einer nachträglichen Korrektur grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend erbracht; § 116a SGB XII verkürzt den üblichen Nachzahlungszeitraum auf ein Jahr. Betroffene sollten deshalb nicht warten.
Häufige Fragen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Muss Grundsicherung alle sechs Monate neu beantragt werden?
Nein. Der reguläre Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate. Bei einer vorläufigen Entscheidung kann er auf höchstens sechs Monate verkürzt werden. Je nach Bescheid kann nach Ablauf aber ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich sein.
Kann das Sozialamt einen Monat wegen eines verspäteten Antrags streichen?
Wenn ein notwendiger Antrag erst im Folgemonat eingeht, ist eine rückwirkende Zahlung für den Vormonat grundsätzlich ausgeschlossen. Bestand jedoch bereits eine wirksame Bewilligung oder war überhaupt kein neuer Antrag nötig, darf das Amt die Zahlung nicht mit dieser Begründung verweigern.
Müssen Eltern für ihr erwachsenes behindertes Kind zahlen?
Nicht automatisch. Bei der Grundsicherung werden Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern grundsätzlich erst berücksichtigt, wenn deren jährliches Bruttoeinkommen jeweils über 100.000 Euro liegt.
Quellenverzeichnis
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: FAQ zum Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leistungen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt.
Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Erstes Buch, insbesondere § 16.
Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Zehntes Buch, insbesondere § 44.
Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch, insbesondere §§ 18, 41, 42b, 44, 44a und 116a.
Bundesministerium der Justiz: Sozialgerichtsgesetz, insbesondere §§ 84 und 86b.
Deutsche Rentenversicherung: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Antrag und Bewilligungsdauer.
Westdeutscher Rundfunk: „Mutter soll 1.250 Euro selbst zahlen“, 20. Juli 2026.




