Wer zu wenig Grundsicherung erhalten hat, sollte alte Bescheide nicht vorschnell abschreiben. Ein noch 2026 gestellter Überprüfungsantrag kann grundsätzlich Nachzahlungen für 2025 ermöglichen – bei einer Antragstellung erst 2027 fällt dieses Jahr regelmäßig aus dem rückwirkenden Zahlungszeitraum heraus.
Gemeint ist hier die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, für die das Sozialamt zuständig ist. Für Menschen, die mit einer kleinen Rente oder einer dauerhaften Erwerbsminderung ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, können schon einzelne übersehene Bedarfe erhebliche Unterschiede machen.
Auch ein bestandskräftiger Bescheid kann falsch sein
Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, wird ein Bescheid grundsätzlich bestandskräftig. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine rechtswidrig zu niedrige Bewilligung unter allen Umständen bestehen bleiben muss.
§ 44 SGB X ermöglicht eine nachträgliche Korrektur, wenn die Behörde das Recht falsch angewandt oder ihrer Entscheidung einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt und deshalb Leistungen vorenthalten hat. Der Überprüfungsantrag eröffnet damit einen Weg, auch ältere Entscheidungen erneut prüfen zu lassen.
Ein Anspruch auf mehr Geld entsteht allerdings nicht schon dadurch, dass die bewilligte Summe im Alltag kaum ausreicht. Es muss ein Fehler vorliegen, durch den weniger gezahlt wurde, als rechtlich zustand.
Warum der Jahreswechsel Geld kosten kann
Im SGB XII ist die rückwirkende Auszahlung nach einer solchen Überprüfung grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt (§ 116a SGB XII), während § 44 Absatz 4 SGB X grundsätzlich einen Zeitraum von vier Jahren vorsieht. Gerechnet wird dabei vom Beginn des Jahres der Antragstellung, nicht einfach zwölf Monate vom Eingangstag zurück.
Daraus ergeben sich für einen jetzt gestellten Antrag folgende zeitliche Grenzen:
| Eingang des Überprüfungsantrags | Rückwirkende Zahlung grundsätzlich frühestens ab |
|---|---|
| Oktober 2026 | 1. Januar 2025 |
| 31. Dezember 2026 | 1. Januar 2025 |
| Januar 2027 | 1. Januar 2026 |
Die Tabelle beschreibt nur den möglichen Zahlungszeitraum, keinen automatischen Anspruch für sämtliche Monate. Entscheidend bleiben die überprüften Bewilligungen und die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen.
Der 31. Dezember ist deshalb keine allgemeine Ausschlussfrist für jeden Überprüfungsantrag. Er ist aber für diejenigen wichtig, die über diesen Weg noch Leistungen für 2025 erreichen wollen.
Diese Stellen im Bescheid verdienen einen zweiten Blick
Eine Prüfung kann sich beispielsweise lohnen, wenn Unterkunftskosten falsch übernommen, Einnahmen zu hoch angerechnet oder mögliche Mehrbedarfe übergangen wurden. Dafür sollten Betroffene den Berechnungsbogen mit ihren tatsächlichen Verhältnissen und den bereits eingereichten Nachweisen vergleichen.
Bei dezentraler Warmwasserbereitung, etwa durch einen elektrischen Durchlauferhitzer, kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz infrage.
Bei Renteneinkommen kann außerdem der Freibetrag nach § 82a SGB XII relevant sein, wenn mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten oder vergleichbaren Zeiten vorliegen. Dafür muss nicht zwingend ein Grundrentenzuschlag ausgezahlt werden.
Der Freibetrag beträgt 100 Euro der monatlichen gesetzlichen Rente zuzüglich 30 Prozent des darüberliegenden Betrags, gedeckelt auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 (2026: bis zu 281,50 Euro monatlich).
Ein pauschaler Antrag kann zu wenig sein
Ein Schreiben mit der Bitte, sämtliche bisherigen Bescheide zu überprüfen, ist keine verlässliche Lösung. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss erkennbar sein, welche Entscheidungen oder welche konkrete Beanstandung geprüft werden sollen (BSG, Urteil vom 28.10.2014, B 14 AS 39/13 R).
Praktisch empfiehlt es sich deshalb, das Aktenzeichen, das Datum des Bescheids und den betroffenen Bewilligungszeitraum anzugeben. Anschließend sollte möglichst verständlich beschrieben werden, welcher Betrag oder Bedarf aus welchem Grund falsch berücksichtigt worden sein soll.
Dafür braucht es keine seitenlange juristische Begründung. Hilfreicher sind konkrete Angaben, etwa zu einer übersehenen Mietzahlung, und passende Belege.
Der Antrag sollte nachweisbar ankommen
Wer Ansprüche für 2025 sichern möchte, sollte den Antrag rechtzeitig beim zuständigen Sozialamt einreichen und den Eingang dokumentieren. Ein erst am Silvestertag zur Post gegebener Brief bietet dafür keine ausreichende Sicherheit.
Bei persönlicher Abgabe lässt sich der Eingang beispielsweise auf einer Kopie bestätigen. Bei einer Übermittlung über einen dafür vorgesehenen Onlinezugang sollte die Eingangsbestätigung gespeichert werden.
Die Behörde muss nicht noch 2026 entscheiden. Für die Berechnung des rückwirkenden Zahlungszeitraums tritt bei einer Überprüfung auf Antrag das Antragsjahr an die Stelle des Jahres der späteren Rücknahmeentscheidung.
Ein rechtzeitiger Antrag garantiert noch keine Nachzahlung
Im Sozialhilferecht kann zusätzlich entscheidend sein, ob die Bedürftigkeit fortbestanden hat. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann eine Nachzahlung im Überprüfungsverfahren grundsätzlich ausscheiden, wenn die Bedürftigkeit zwischenzeitlich oder dauerhaft weggefallen ist.
Das Gericht hat diese Einschränkung auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestätigt (BSG, Urteil vom 17.12.2015, B 8 SO 24/14 R). Eine rechtzeitige Antragstellung allein räumt daher nicht jedes Hindernis aus.
Bei neuen Bescheiden die Widerspruchsfrist beachten
Wer gerade erst einen fehlerhaften Bescheid erhalten hat, sollte die laufende Widerspruchsfrist nutzen. Sie beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe; auf eine spätere Überprüfung zu setzen, schafft unnötige Schwierigkeiten.
Auch gegen die Ablehnung eines Überprüfungsantrags ist grundsätzlich ein Widerspruch möglich. Betroffene sollten deshalb die Rechtsbehelfsbelehrung des neuen Bescheids sorgfältig lesen.
Beispiel aus der Praxis: Zwölfmal 50 Euro ergeben 600 Euro
Eine Rentnerin erhält durchgehend Grundsicherung und entdeckt im Oktober 2026, dass das Sozialamt für das gesamte Jahr 2025 monatlich 50 Euro ihrer rechtlich anzuerkennenden Unterkunftskosten übersehen hat. Die entsprechenden Nachweise lagen der Behörde bereits vor.
Sie beantragt noch im Oktober die Überprüfung der betreffenden Bescheide und benennt den Fehler konkret. Bestätigt sich die rechtswidrige Kürzung und sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kommen für diese zwölf Monate insgesamt 600 Euro Nachzahlung in Betracht.
Würde sie den Überprüfungsantrag erstmals im Januar 2027 stellen, läge das Jahr 2025 grundsätzlich außerhalb des rückwirkenden Zahlungszeitraums. Der Fehler wäre derselbe – die Möglichkeit, darüber noch Geld zurückzuerhalten, wäre jedoch regelmäßig verloren.
Quellen: § 44 SGB X; § 116a und § 82a SGB XII; § 84 SGG; Bundessozialgericht, Urteile vom 28.10.2014, B 14 AS 39/13 R, und vom 17.12.2015, B 8 SO 24/14 R.




