Das Autismus-Spektrum ist vielfältig, von frühkindlichem Autismus über das Asperger-Syndrom bis zu atypischem Autismus.
Der Grad der Behinderung hängt dabei grundsätzlich nicht von der Diagnose ab, sondern bezieht sich darauf, wie stark die Betroffenen eingeschränkt sind – in der sozialen Teilhabe, in der selbstständigen Lebensführung und in der Arbeitswelt. Bei Autismus geht es dabei besonders um die soziale Anpassungsfähigkeit.
Was sind die Kriterien?
Bei Betroffenen sind die Kriterien für den Grad der Behinderung die Beeinträchtigungen in drei Bereichen: Erstens in der Kommunikation, zweitens in der sozialen Interaktion und drittens in der Flexibilität des Denkens. Der Grad der Behinderung kann dabei vom niedrigsten bis zum höchsten reichen (von zehn bis 100).
Bringt ein anerkannter Grad der Behinderung Vorteile?
Ein anerkannter Grad der Behinderung ab 20 bringt für Betroffene Vorteile, genauer gesagt Nachteilsausgleiche, die sie ohne die Anerkennung nicht hätten. Dazu zählen Erleichterungen bei der Steuer, sowie der Anspruch auf besondere Förderung.
Bei einem Grad der Behinderung ab 50 kommen Sonderregelungen am Arbeitsplatz hinzu wie eine besonderer Kündigungsschutz, das Recht auf angemessene Gestaltung des Arbeitsumfeldes, bei entsprechenden Versicherungszeiten Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, das Verbot von Mehrarbeit, sowie zusätzliche bezahlte Urlaubstage.
Was gehört in den Antrag?
Um einen Grad der Behinderung zu erhalten, müssen Sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag stellen. Dafür füllen Sie das dafür vorgesehene Formular aus und schreiben genau auf, für welche Bereiche Sie Unterstützung brauchen und wie Ihre besonderen Bedürfnisse sich im Alltag auswirken.
Je genauer Ihre Angaben und je klarer Ihre Belege sind, desto größer ist Ihre Chance, einen angemessenen Grad der Behinderung zu erhalten. Dafür brauchen Sie aussagekräftige ärztliche Befunde und Gutachten, oder auch Therapie- und Klinikberichte.
Den ausgefüllten Antrag mit den Nachweisen schicken Sie an die zuständige Behörde und behalten eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Führen Sie Tagebuch
Es ist zudem sinnvoll, wenn Sie vor dem Antrag ein Tagebuch anlegen, in dem sie im Detail Ihre konkreten Einschränkungen in alltäglichen Situationen erfassen. Auch schriftliche Zeugnisse von Verwandten, Freunden und Bekannten, Lehrern oder Arbeitskollegen runden Ihr Profil ab. Hier und ebenso bei den ärztlichen Gutachten sollten Sie sich auf die Bereiche Kommunikation, soziale Interaktion und Selbstständigkeit konzentrieren, denn die hat das Versorgungsamt im Blick.
Wie gehen Sie vor?
Falls kein Gutachten vorhanden ist oder ärztliche Befunde längere Zeit zurückliegen, sollten Sie sich ein aktuelles Gutachten erstellen lassen, vom Facharzt Ihres Vertrauens, einem Psychiater oder Neurologen.
Wie geht es weiter?
Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen per Bescheid mit, ob und welcher Grad der Behinderung bei Ihnen festgestellt ist. Diesen Bescheid prüfen Sie daraufhin, ob er richtig und ob er vollständig ist.
Wenn Ihnen der Grad der Behinderung zu niedrig erscheint, dann haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Falls die Behörde den Widerspruch zurückweist, haben Sie wiederum einen Monat Zeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Keine Schwerbehinderung bei leichtem autistischem Syndrom
Bei einem leichten autistischen Syndrom ohne Schwierigkeiten, sich sozial anzupassen. Hier liegt der Rahmen für einen Grad der Behinderung zwischen 10 und 20. Bei leichtem autistischem Syndrom mit leichten Schwierigkeiten, sich sozial anzupassen, stuft das Versorgungsamt den Grad der Behinderung mit 30-40 an.
Ein schweres autistisches Syndrom kann Grad der Behinderung von 100 rechtfertigen
Bei mittelschwerem autistischem Syndrom mit ebenfalls mittelschweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten besteht Anspruch auf einen Status als schwerbehinderter Mensch. Der Grad der Behinderung beträgt hier 50-70.
Bei einem schweren autistischen Syndrom mit schweren Problemen, sich sozial anzupassen, leigt der Grad der Behinderung sogar bei 80-100.




