Dein Grad der Behinderung bildet deine Einschränkungen nicht mehr ab? Dann kann eine höhere Einstufung möglich sein. Entscheidend ist allerdings, dass du Beeinträchtigungen auch nachvollziehbar belegst, wenn sie sich verstärkt haben oder die Behörde sie zuvor nicht ausreichend berücksichtigt hat.
Mehr Diagnosen allein sind nämlich keine Garantie für einen höheren GdB.
Diese fünf Tipps helfen dir, deinen Anspruch gezielt zu verfolgen. Bevor du einen Neufeststellungsantrag stellst, solltest du deinen bisherigen Bescheid prüfen: Die erneute Prüfung kann sogar dazu führen, dass du am Ende mit einem niedrigeren GdB dastehst.
Tipp 1: Wähle den richtigen Weg: Widerspruch oder Neufeststellung
Ist dein Bescheid gerade angekommen und hältst du die Bewertung für falsch, kommt ein Widerspruch infrage. Die Frist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe.
Hat sich dein Gesundheitszustand dagegen seit der letzten Feststellung wesentlich verschlechtert oder sind dauerhafte Einschränkungen hinzugekommen? Dann ist der passende Weg ein Antrag auf Neufeststellung. Bei einem bestandskräftigen Bescheid kannst du auch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.
Beschreibe deshalb genau, ob du eine frühere Fehlbewertung korrigieren lassen willst oder eine spätere Verschlechterung geltend machst. Davon hängt ab, welche Befunde für welchen Zeitraum wichtig sind.
Prüfe vor einem Neufeststellungsantrag auch, ob sich andere anerkannte Leiden gebessert haben oder eine Heilungsbewährung abgelaufen ist. Das Risiko behandelt Gegen-Hartz im Beitrag „Rentner wollte mehr GdB beantragen – jetzt ist sein Schwerbehindertenstatus weg“.
Tipp 2: Lass deine Einschränkungen im Arztbericht konkret beschreiben
Bitte deine behandelnde Praxis um einen aktuellen Bericht, der neben den Diagnosen präzise die Folgen beschreibt. Wichtig sind etwa eingeschränkte Beweglichkeit, Konzentrationsprobleme, häufige Krankheitsphasen oder ein regelmäßiger Hilfebedarf.
Der Bericht sollte erkennen lassen, seit wann diese Probleme bestehen und wie sie sich entwickelt (für einen höheren GdB also verstärkt) haben.
Eine ärztliche Formulierung wie „unter Behandlung stabil“ bedeutet nicht automatisch, dass du kaum eingeschränkt bist. Lass den Mediziner deshalb erläutern, welche konkreten Beschwerden trotz Behandlung verbleiben.
Wie unvollständige Beschreibungen die Bewertung erschweren können, zeigt der Gegen-Hartz-Beitrag „Schwerbehinderung: GdB gedrückt wegen Arztbericht“.
Benenne alle relevanten Praxen und Kliniken und reiche vorhandene aussagekräftige Unterlagen ein. Hinweise zu Befunden und Unterlagen findest du auch im Ratgeber zum Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis.
Tipp 3: Dokumentiere deinen Alltag über einen aussagekräftigen Zeitraum
„Ich kann kaum noch etwas machen“ bleibt zu ungenau, denn das Versorgungsamt hat genaue Kriterien. Beschreibe deine Einschränkungen also so präzise wie nur möglich: Welche Tätigkeit musstest du abbrechen? Bei welchen Alltagshandlungen brauchst du Hilfe? Wie lange brauchtest du danach eine Pause? Wie oft konntest du einen Termin nicht wahrnehmen? Halte auch fest, welche Unterstützung du benötigst.
Bei schwankenden Beschwerden sollte deine Dokumentation bessere Tage ebenso erfassen wie schlechtere Tage. Ein kurzer Zeitraum mit ausschließlich besonders schweren Tagen kann ein verzerrtes Bild liefern. Stimme mit deiner behandelnden Praxis ab, welcher Zeitraum den Verlauf sinnvoll abbildet.
Deine Aufzeichnungen ergänzen sinnvoll die medizinischen Befunde und können das Zünglein an der Waage für die Bewertung sein.
Fiktives Praxisbeispiel: Olga, 38 Jahre, aus Rotenburg an der Wümme
Olga ist 38 Jahre alt und lebt in Rotenburg an der Wümme. Sie hat einen GdB von 30. Seit der letzten Feststellung sind ihre Migräneattacken schwerer und häufiger geworden; zudem beeinträchtigt sie inzwischen eine länger anhaltende Depression.
Im bisherigen Bericht stehen vor allem die Diagnosen, aber kaum Angaben zu ihrem Alltag.
Olga führt ein Migränetagebuch: Sie dokumentiert über mehrere Wochen die Dauer der Attacken, notwendige Ruhezeiten, abgesagte Verabredungen und Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben. Sie hält dabei ebenso fest, was ihr an besseren Tagen gelingt wie was ihr an schlechteren Tagen nicht möglich ist.
Ihre behandelnden Praxen prüfen die Aufzeichnungen und ergänzen die medizinischen Berichte um Verlauf und konkrete Einschränkungen. Damit kann Olga ihren Antrag genau begründen.
Das verspricht zwar noch keinen höheren Grad der Behinderung, ist aber eine gute Basis dafür. Erstens, wenn sich der Zustand verschlechtert hat, und zweitens, wenn bei der letzten Prüfung diese Beschwerden nicht hinreichend dokumentiert waren. Welcher Gesamt-GdB daraus folgt, bleibt eine Einzelfallentscheidung.
Tipp 4: Erkläre, wie mehrere Erkrankungen zusammenwirken
Für den Gesamt-GdB zählt, wie sich sämtliche dauerhaften Beeinträchtigungen zusammen auf deine Teilhabe auswirken. Einzelwerte werden also nicht addiert : Zwei und zwei ergibt vier, aber ein Einzel-GdB von 20 und ein anderer Einzel-GdB von 40 ergeben nicht automatisch 60.
Zusätzliche Erkrankungen können zwar die Gesamtbelastung erhöhen; überschneiden sich ihre Auswirkungen, rechtfertigt das aber nicht automatisch einen höheren Wert.
Olga sollte deshalb unterscheiden, welche Einschränkungen während der Migräneattacken auftreten und welche unabhängig davon durch die depressive Erkrankung bestehen.
Allgemeine Erschöpfung zum Beispiel mehrfach unter verschiedenen Diagnosen anzuführen, macht daraus keine unterschiedlichen Einschränkungen, die sich wechselseitig verstärken.
Führt hingegen die Depression zu Phasen der Handlungsunfähigkeit auch außerhalb der Migräneattacken wäre das ein starkes Argument für eine zusätzliche Einschränkung und damit für einen höheren GdB.
Ärztliche Berichte und die Beratung durch die behandelnden Ärzte können helfen, eigenständige Folgen und Wechselwirkungen nachvollziehbar zu erklären.
Warum mehrere Diagnosen keine einfache Rechenaufgabe ergeben, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur Bildung des Gesamt-GdB. Für deinen Antrag ist deshalb die vollständige Beschreibung der tatsächlichen Einschränkungen wichtig und keine zusammengerechnete Wunschzahl.
Tipp 5: Verlange Akteneinsicht und wahre die Frist
Lehnt die Behörde die Erhöhung ab, vergleiche ihre Begründung mit deinen Unterlagen. Wurden aktuelle Berichte berücksichtigt? Fehlt eine Erkrankung? Beschreibt die medizinische Bewertung einen Zustand, der längst überholt ist?
Durch Akteneinsicht nach § 25 SGB X kannst du die entscheidungserheblichen Unterlagen und ärztlichen Stellungnahmen prüfen.
Warte mit dem Widerspruch nicht auf die vollständige Akte, wenn dadurch die Monatsfrist ablaufen könnte. Du kannst zunächst fristgerecht widersprechen und ankündigen, die Begründung nach Akteneinsicht nachzureichen. Halte die vorgeschriebene Form ein; eine gewöhnliche E-Mail genügt dafür regelmäßig nicht.
Beachte die Rechtsbehelfsbelehrung und dokumentiere den rechtzeitigen Eingang.
Begründe anschließend gezielt, welche Feststellung falsch oder unvollständig ist, und füge passende Nachweise bei. Ein ergänzender Facharztbericht, der einen konkreten Widerspruch aufklärt, ist hilfreicher. Eine erneute Sammlung bereits bekannter Diagnosen hat kaum Aussicht auf Erfolg.
FAQ: Einen höheren GdB erreichen
Garantieren neue Diagnosen einen höheren GdB?
Nein. Entscheidend sind die zusätzlichen dauerhaften Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die Gesamtbewertung. Der Name einer weiteren Erkrankung allein reicht nicht.
Kann mein bisheriger GdB nach dem Antrag sinken?
Das ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei einer wesentlichen Verbesserung. Der Antrag selbst erlaubt der Behörde aber keine beliebige Herabsetzung.
Muss ich für einen höheren GdB einen Anwalt beauftragen?
Nein. Du kannst Antrag und Widerspruch selbst einreichen. Bei einer drohenden Herabsetzung oder komplizierten medizinischen Streitfragen kann fachkundige Unterstützung sinnvoll sein.
Quellen
Gesetze im Internet: § 25 SGB X – Akteneinsicht durch Beteiligte
Gesetze im Internet: § 44 SGB X – Überprüfung rechtswidriger Bescheide
Gesetze im Internet: § 48 SGB X – Änderung eines Verwaltungsaktes bei veränderten Verhältnissen
Gesetze im Internet: § 84 SGG – Form und Frist des Widerspruchs
Gesetze im Internet: § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung
Gesetze im Internet: Versorgungsmedizinische Grundsätze – Bewertung des GdB und Bildung des Gesamt-GdB




