Schwerbehinderte können jährlich 146,88 Euro sparen

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Ein Schwerbehindertenausweis allein macht den Rundfunkbeitrag noch keinen Cent günstiger. Wer jedoch das Merkzeichen RF zuerkannt bekommen hat, kann eine Ermäßigung beantragen und dadurch beim derzeitigen Beitrag 146,88 Euro im Jahr sparen.

Statt monatlich 18,36 Euro werden dann 6,12 Euro fällig. Für eine vollständige Befreiung gelten andere Voraussetzungen – und auch sie muss beantragt werden.

146,88 Euro weniger: So entsteht die Ersparnis

Der ermäßigte Rundfunkbeitrag beträgt ein Drittel des regulären Beitrags. Die monatliche Entlastung von 12,24 Euro ergibt über zwölf Monate eine Ersparnis von 146,88 Euro.

Beitragsstatus Monatlicher Beitrag Beitrag für zwölf Monate Jährliche Ersparnis gegenüber dem vollen Beitrag
Regulärer Beitrag 18,36 Euro 220,32 Euro Keine
Bewilligte Ermäßigung mit RF 6,12 Euro 73,44 Euro 146,88 Euro
Bewilligte vollständige Befreiung 0 Euro 0 Euro 220,32 Euro

Die Jahresbeträge gelten bei unveränderter Beitragshöhe und durchgehender Berechtigung für zwölf Monate. Ob sich dadurch auch die Zahlung für die gesamte Wohnung verringert, hängt zusätzlich von den dort lebenden Personen ab.

Auch ein hoher GdB ersetzt das Merkzeichen RF nicht

Schwerbehinderung, Merkzeichen RF und Beitragsbefreiung sind drei unterschiedliche Dinge. Ein hoher Grad der Behinderung führt für sich genommen weder zur Ermäßigung noch zur vollständigen Befreiung.

Selbst ein GdB von 100 ist deshalb kein Freibrief, die Zahlung einzustellen. Für den regulären Ermäßigungsweg wegen einer Behinderung kommt es auf die Zuerkennung von RF an; daneben kann ein eigenständiger Befreiungsgrund bestehen.

Wer das Merkzeichen RF erhalten kann

Die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen unter anderem blinde oder dauerhaft wesentlich sehbehinderte Menschen, wenn allein wegen der Sehbehinderung ein GdB von mindestens 60 besteht. Hinzu kommen gehörlose Menschen sowie Hörgeschädigte, denen auch mit Hörhilfen keine ausreichende Verständigung über das Gehör möglich ist.

Außerdem kommt RF bei einem nicht nur vorübergehenden GdB von mindestens 80 infrage, wenn Betroffene wegen ihres Leidens ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Der GdB von 80 allein genügt also auch hier nicht.

Die Anforderungen sind streng: Können öffentliche Veranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln oder einer Begleitperson besucht werden, spricht das gegen diesen Anspruch. Eine bloß beschwerliche Teilnahme ist nicht gleichbedeutend mit einem dauerhaften Ausschluss, wie die Hinweise des Berliner Versorgungsamtes zu RF verdeutlichen.

Zwei Entscheidungen, zwei zuständige Stellen

Über das Merkzeichen entscheidet das Versorgungsamt beziehungsweise die nach Landesrecht zuständige Behörde. Wer RF noch nicht hat, muss zunächst dort die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen beantragen.

Die anschließende Beitragsermäßigung beantragen Betroffene gesondert beim Beitragsservice. Die Zuerkennung des Merkzeichens stellt das Beitragskonto nicht automatisch um.

Das offizielle Antragsformular lässt sich online ausfüllen, anschließend ausdrucken und unterschreiben. Zusammen mit den Nachweisen wird es eingereicht; wer bereits angemeldet ist, gibt seine Beitragsnummer an.

Als Nachweis eignet sich eine gut lesbare Kopie der Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises mit RF oder eine Behördenbescheinigung über dessen Zuerkennung. Originalunterlagen sollten zu Hause bleiben.

Wann statt der Ermäßigung eine vollständige Befreiung möglich ist

Eine vollständige Befreiung kommt beispielsweise für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII infrage. Blindheit allein ist dagegen nicht mit einem generellen Anspruch auf Beitragsbefreiung gleichzusetzen.

Auch bestimmte Sozialleistungen eröffnen einen eigenen Befreiungsweg, etwa Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt. Dafür ist das Merkzeichen RF nicht erforderlich.

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen

Wer bereits den Drittelbeitrag zahlt und zusätzlich eine solche Leistung erhält, sollte deshalb die vollständige Befreiung prüfen. Eine Erwerbsminderungsrente allein ist hingegen kein entsprechender Sozialleistungsnachweis.

Eine niedrige Rente oder Wohngeld allein reichen ebenfalls nicht für eine reguläre Befreiung. Eine Härtefallbefreiung kann etwa infrage kommen, wenn eine begünstigende Sozialleistung abgelehnt wurde, weil das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als den monatlichen Rundfunkbeitrag übersteigt.

Vergessener Antrag: Bis zu drei Jahre rückwirkend möglich

Wer trotz RF bisher den vollen Beitrag gezahlt hat, sollte auch zurückliegende Zeiträume prüfen lassen. Eine Ermäßigung kann bis zu drei Jahre rückwirkend berücksichtigt werden, sofern die Berechtigung für diese Monate nachgewiesen ist.

Bei 36 vollständig anerkannten Monaten und einem monatlichen Unterschied von 12,24 Euro ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von 440,64 Euro. Das ist kein pauschaler Erstattungsbetrag für jeden Antragsteller, sondern setzt den entsprechenden Zeitraum und bisherige Zahlungen voraus.

Wem RF laut Nachweis erst seit sechs Monaten zusteht, der kann daraus keine dreijährige Ermäßigung ableiten. Wie die zeitliche Grenze funktioniert, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur rückwirkenden Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag.

In einer Wohngemeinschaft kann der volle Beitrag bleiben

Die Ermäßigung erstreckt sich innerhalb derselben Wohnung auch auf Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und dort lebende Kinder unter 25 Jahren. Für beliebige andere Mitbewohner gilt das nicht.

Lebt beispielsweise ein nicht begünstigter Mitbewohner in der Wohnung, kann dieser weiterhin den vollen Beitrag schulden. Die persönliche RF-Ermäßigung führt deshalb nicht in jeder Wohnkonstellation zu einer niedrigeren Gesamtzahlung für die Wohnung.

Den Bewilligungszeitraum im Blick behalten

Ob eine Ermäßigung oder Befreiung befristet ist, ergibt sich aus dem Bescheid des Beitragsservice. Läuft die Bewilligung aus, sollten Betroffene bei fortbestehender Berechtigung rechtzeitig einen Folgeantrag mit den erforderlichen Nachweisen stellen.

Gerade bei Sozialleistungen ersetzt deren weitere Zahlung nicht automatisch eine Anschlussbefreiung. Was dann zu tun ist, erklärt Gegen-Hartz im Beitrag „Rundfunkbeitrag trotz Grundsicherung: Warum trotz Befreiung wieder Forderungen kommen“.

Sechs Fragen und Antworten zum Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung

Reicht der Schwerbehindertenausweis für einen günstigeren Beitrag?

Nein, für die reguläre Ermäßigung wegen einer Behinderung muss das Merkzeichen RF zuerkannt sein. Ein hoher GdB allein genügt nicht.

Wie viel spare ich mit RF?

Der Beitrag sinkt auf Antrag von derzeit 18,36 Euro auf 6,12 Euro monatlich. Das ergibt bei zwölf Monaten Ermäßigung 146,88 Euro weniger.

Muss ich trotz RF einen Antrag stellen?

Ja, die Ermäßigung wird beim Beitragsservice gesondert beantragt. Der Schwerbehindertenausweis allein löst keine automatische Umstellung aus.

Kann ich mit RF auch vollständig befreit werden?

Ja, wenn zusätzlich ein eigenständiger Befreiungsgrund vorliegt, etwa der Bezug von Grundsicherung im Alter. RF selbst begründet lediglich die Ermäßigung.

Kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückbekommen?

Eine rückwirkende Ermäßigung ist für bis zu drei Jahre möglich, soweit die Berechtigung nachgewiesen wird. Daraus entstehende Guthaben können nach einer möglichen Verrechnung erstattet werden.

Profitiert jeder Mitbewohner von meiner Ermäßigung?

Nein, die Erstreckung gilt insbesondere für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und im Haushalt lebende Kinder unter 25 Jahren. Andere nicht begünstigte Mitbewohner können weiterhin zur Zahlung des vollen Wohnungsbeitrags verpflichtet sein.