Grundsicherung: Bundesregierung beschließt faktische Regelsatz-Kürzung

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Neue Regelsatz-Formel soll 78 Millionen Euro sparen

Die Bundesregierung will die jährliche Anpassung der Regelbedarfe verändern und kalkuliert dafür bereits Einsparungen: Allein bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen gegenüber dem bisherigen Verfahren jährlich rund 78 Millionen Euro weniger ausgegeben werden. Wie hoch der monatliche Regelsatz 2027 tatsächlich ausfallen wird, legt der Gesetzentwurf allerdings noch nicht fest.

Die Entlastung des Haushalts wird bereits beziffert, während die Höhe ihrer künftigen Leistungen offenbleibt. Hinter der technisch klingenden Änderung steht die Frage, wie schnell die Unterstützung künftig auf steigende Lebenshaltungskosten reagiert.

Was die Bundesregierung an der Regelsatz-Formel ändern will

Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 sieht die Rückkehr von einer zweistufigen zu einer einstufigen Fortschreibung vor. Übrig bleiben soll ein Mischindex, der die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise zu 70 Prozent und die Entwicklung der Nettolöhne zu 30 Prozent berücksichtigt.

Dieser Mischindex ist keine Neuerfindung: Er gehört bereits zum bisherigen Berechnungsverfahren. Gestrichen werden soll der ergänzende Fortschreibungsschritt, der die jüngere Preisentwicklung zusätzlich berücksichtigt.

Die Aussage, künftig würden Preise überhaupt nicht mehr berücksichtigt, wäre deshalb falsch. Richtig ist aber: Der zusätzliche Mechanismus, mit dem kurzfristige Preissteigerungen stärker in die Berechnung einfließen, soll entfallen.

Warum der zusätzliche Schritt eingeführt wurde

Die zweistufige Fortschreibung wurde zum Jahr 2023 angesichts außergewöhnlich hoher Preissteigerungen eingeführt. Die Bundesregierung begründet die geplante Rückkehr zum früheren Verfahren damit, dass sich die Inflation wieder normalisiert habe und der ergänzende Schritt bei schnell sinkenden Inflationsraten die Preisentwicklung überzeichnen könne.

Sinkende Inflation bedeutet jedoch nicht, dass Lebensmittel oder andere notwendige Waren wieder billiger werden. Sie bedeutet zunächst nur, dass die Preise langsamer steigen.

Für Menschen mit knappem Einkommen ist dieser Unterschied entscheidend. Ein höheres Preisniveau belastet ihr Budget auch dann weiter, wenn die nächste Inflationsmeldung weniger dramatisch klingt.

78 Millionen Euro weniger – gegenüber welcher Rechnung?

Die Bundesregierung erwartet im SGB II jährlich rund 78 Millionen Euro Minderausgaben gegenüber der bisherigen zweistufigen Fortschreibung. Davon sollen rund 77 Millionen Euro auf den Bund und rund eine Million Euro auf die Kommunen entfallen.

Diese Vergleichsgröße muss sauber benannt werden: Gemeint sind geringere Ausgaben gegenüber dem bisherigen Verfahren, nicht automatisch gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl lässt sich deshalb weder als bereits beschlossene Kürzung der Gesamtausgaben noch als bestimmter monatlicher Abzug für jeden Leistungsberechtigten lesen.

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Politisch bleibt die Rechnung dennoch aussagekräftig. Die Regierung erwartet von der Änderung einen finanziellen Vorteil für die öffentlichen Haushalte – bei Leistungen, mit denen Menschen ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten.

Was feststeht und was offenbleibt

Punkt Aussage des Gesetzentwurfs
Künftiges Verfahren Rückkehr zur einstufigen Fortschreibung
Gewichtung 70 Prozent regelbedarfsrelevante Preise, 30 Prozent Nettolöhne
Zusätzlicher Fortschreibungsschritt Soll entfallen
Erwartete Minderausgaben im SGB II Rund 78 Millionen Euro jährlich gegenüber dem bisherigen Verfahren
Anteil des Bundes Rund 77 Millionen Euro jährlich
Konkrete Regelbedarfe für 2027 Werden durch diesen Entwurf noch nicht festgelegt

Die Unterscheidung zwischen Berechnungsverfahren und Leistungsbetrag ist ausdrücklich im Entwurf angelegt. Die tatsächlichen Haushaltswirkungen entstehen erst mit der konkreten Festlegung der künftigen Regelbedarfe durch die entsprechende Verordnung beziehungsweise das Regelbedarfsermittlungsgesetz.

Warum eine positive Anpassungsrate nicht automatisch mehr Geld bedeutet

Für Alleinstehende beträgt der Regelbedarf 2026 weiterhin 563 Euro im Monat. Die Berechnung für dieses Jahr ergab nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums zunächst 547,55 Euro in der Basisfortschreibung und anschließend gerundet 557 Euro nach dem ergänzenden Schritt.

Ausgezahlt werden dennoch 563 Euro, weil der gesetzliche Besitzschutz eine Absenkung verhindert. Eine positive Veränderungsrate in der Berechnung muss daher nicht sofort zu einem höheren Zahlbetrag führen.

Für die Fortschreibung 2027 verweist die geplante Übergangsregel auf die ungerundeten Ergebnisse der Basisfortschreibung 2026. Es wäre deshalb irreführend, einen angenommenen Prozentsatz einfach auf die derzeit ausgezahlten 563 Euro aufzuschlagen.

Mehr zum Verfahren erläutert der Beitrag Grundsicherung: Neue Regelsatz-Formeln nehmen die nächste Hürde im Bundestag. Eine belastbare Aussage über den persönlichen Anspruch 2027 lässt sich aus der Sparsumme allein nicht ableiten.

Auch Menschen mit Grundsicherung im Alter sind betroffen

Die Debatte betrifft nicht ausschließlich Menschen, die Leistungen vom Jobcenter erhalten. Die Fortschreibungsregeln stehen im SGB XII und betreffen damit auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Für Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, ist die Entwicklung des Regelbedarfs deshalb ebenfalls relevant. Die Hintergründe beschreibt Gegen-Hartz im Beitrag Grundsicherung 2027: Neue Berechnung könnte Rentner bei der nächsten Erhöhung treffen.

Dabei darf der Regelbedarf nicht mit der gesamten Unterstützung verwechselt werden. Anerkannte Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche zusätzliche Bedarfe kommen nach den jeweiligen Voraussetzungen hinzu.