Mit zunehmendem Alter häufen sich chronische Krankheiten – und deshalb werden viele Erwerbsminderungsrenten gerade in den Jahren kurz vor dem regulären Rentenbeginn bewilligt.
Wer mit 63 gesundheitlich so angeschlagen ist, dass eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) möglich wäre, steht oft vor einer scheinbaren Wahl. Auf den ersten Blick klingt die vorgezogene Altersrente naheliegend, weil sie „ab 63“ grundsätzlich erreichbar ist. Finanziell ist das aber häufig die schlechtere Entscheidung.
Inhaltsverzeichnis
Wann kommt überhaupt eine Erwerbsminderungsrente in Betracht?
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie nur, wenn Sie dauerhaft – also länger als sechs Monate – weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Dabei zählt nicht, ob Sie Ihren erlernten Beruf noch ausüben können, sondern ob irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wäre.
Zusätzlich müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, die oft als „5-5-3-Regel“ beschrieben werden. Vereinfacht gesagt: Ohne ausreichend Pflichtbeiträge in den letzten Jahren gibt es keine EM-Rente, selbst wenn die Gesundheit stark eingeschränkt ist.
Altersrente ab 63: Möglich, aber meist nur mit Abschlägen
Ab 63 können viele Versicherte in eine vorgezogene Altersrente wechseln – etwa als „Altersrente für langjährig Versicherte“ oder, mit Schwerbehindertenausweis, als „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“. Gemeinsam ist beiden Varianten: Sie brauchen in der Regel 35 Versicherungsjahre. Der Haken steckt in den Abschlägen, denn zum 63. Geburtstag ist die Rente fast nie abschlagsfrei. Je nach Geburtsjahr können diese Abzüge dauerhaft spürbar sein – Monat für Monat, bis ans Lebensende.
Mit Schwerbehinderung sind die Abzüge geringer, aber nicht weg
Viele denken: „Mit Schwerbehindertenausweis gehe ich mit 63 ohne Abzüge.“ Das stimmt so nicht. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass die Abschläge bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen oft deutlich niedriger ausfallen als ohne Schwerbehinderung.
Als grobe Orientierung wird häufig mit „7,2 Prozent weniger Abschlag“ gegenüber der Altersrente für langjährig Versicherte gerechnet – das kann bei einer Bruttorente schnell einige Dutzend Euro pro Monat ausmachen. Trotzdem bleibt es dabei: Wer mit 63 in Altersrente geht, bezahlt das in den meisten Fällen mit dauerhaften Kürzungen.
Warum die EM-Rente ab 63 oft die bessere Wahl ist
Wenn eine Erwerbsminderungsrente überhaupt möglich ist, ist sie ab Vollendung des 63. Lebensjahres häufig finanziell vorteilhafter als die vorgezogene Altersrente. Der Grund: Ab 63 gibt es bei der EM-Rente in vielen Konstellationen keine oder deutlich geringere Abschläge, vor allem wenn die notwendigen Versicherungszeiten erfüllt sind.
Dazu kommt die sogenannte Zurechnungszeit, die so wirkt, als hätten Sie bis zu einem späteren Alter weitergearbeitet – das kann die Rente spürbar erhöhen. Während die Altersrente ab 63 fast immer mit Abschlägen startet, kann die EM-Rente deshalb am Ende schlicht mehr Geld bedeuten.
Zurechnungszeit: Der unterschätzte Turbo bei der EM-Rente
Die Zurechnungszeit ist ein zentraler Punkt, den viele Laien nicht im Blick haben. Vereinfacht gesagt rechnet die Rentenversicherung bei einer EM-Rente so, als hätten Sie bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weiter Beiträge gezahlt. Das hebt die Rentenhöhe oft deutlich an, weil sonst gerade in den letzten Berufsjahren wichtige Rentenpunkte fehlen würden. Bei einer vorgezogenen Altersrente gibt es diesen „Nachschub“ an rentensteigernden Zeiten nicht.
Bestandsschutz kann später zusätzlich helfen
Ein weiterer Pluspunkt kann der Bestandsschutz sein: Wenn nach einer EM-Rente innerhalb eines bestimmten Zeitraums in eine Altersrente gewechselt wird, darf die neue Altersrente nicht unter die vorherige EM-Rente fallen. Für viele bedeutet das mehr Sicherheit, weil ein späterer Rentenwechsel nicht automatisch zu einem finanziellen Rückschritt führt.
Praktisch heißt das: Wer erst EM-Rente bezieht und später regulär in Altersrente wechselt, ist häufig besser abgesichert als jemand, der sofort mit Abschlägen in Altersrente geht. Genau deshalb ist die Empfehlung in vielen Fällen recht eindeutig.
Wann kann die Altersrente trotzdem sinnvoll sein?
Es gibt Konstellationen, in denen die Altersrente trotz Abschlägen eine Alternative sein kann. Ein wichtiger Punkt sind die Hinzuverdienstregeln, die sich in den letzten Jahren verändert haben und je nach Rentenart unterschiedlich wirken können.
Wer neben der Rente ungewöhnlich hohe Einkünfte erzielt oder gezielt weiterarbeiten möchte, sollte die Varianten im Detail durchrechnen lassen. Denn manchmal ist nicht die reine Rentenhöhe entscheidend, sondern das Zusammenspiel aus Rente, Hinzuverdienst und Abzügen.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten
Muss ich mich mit 63 aktiv entscheiden: EM-Rente oder Altersrente?
In der Praxis entscheidet oft die Lebensrealität: Wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen für EM-Rente erfüllt sind, kann diese finanziell attraktiver sein. Die Altersrente ist zwar „einfacher erreichbar“, hat aber fast immer Abschläge. Eine echte Wahl ist es nur, wenn beide Optionen tatsächlich offenstehen und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bekomme ich die EM-Rente wirklich nur, wenn ich weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann?
Bei voller Erwerbsminderung lautet die Faustregel: weniger als drei Stunden täglich, und zwar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht nur im bisherigen Job. Es zählt also nicht, ob Sie Ihren Beruf noch schaffen, sondern ob überhaupt irgendeine Arbeit möglich wäre. Zusätzlich müssen versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein, sonst gibt es trotz Krankheit keine EM-Rente.
Sind Abschläge bei Altersrente ab 63 immer dauerhaft?
Ja, Abschläge wirken grundsätzlich lebenslang. Jeder Monat, den Sie vor der maßgeblichen Altersgrenze in Rente gehen, kann die Rente dauerhaft reduzieren. Auch wenn die Rente später „normal“ weiterläuft, bleiben die Kürzungen bestehen.
Was bringt mir ein Schwerbehindertenausweis beim Rentenbeginn?
Er kann den Zugang zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnen und die Abschläge reduzieren. Aber auch dann ist die Rente mit 63 in der Regel nicht abschlagsfrei. Der Ausweis ist also ein Vorteil, aber kein Freifahrtschein für „Rente ohne Abzüge“.
Warum ist die EM-Rente ab 63 oft höher als die Altersrente?
Weil bei der EM-Rente häufig weniger Abschläge anfallen und die Zurechnungszeit die Rentenberechnung aufwertet. Dadurch wird so gerechnet, als hätten Sie bis zu einem späteren Alter weiter gearbeitet. Bei einer vorgezogenen Altersrente fehlt dieser Effekt – und die Abschläge drücken die Summe zusätzlich.
Fazit
Wenn Sie mit 63 so krank sind, dass eine Erwerbsminderungsrente realistisch ist, ist sie in vielen Fällen finanziell die bessere Wahl als die vorgezogene Altersrente. Ausschlaggebend sind vor allem die geringeren oder fehlenden Abschläge und die Zurechnungszeit, die die Rente spürbar anheben kann.
Die Altersrente ab 63 wirkt zwar wie ein schneller Ausweg, kostet aber häufig dauerhaft Geld. Eine Ausnahme kann es geben, wenn sehr hohe Hinzuverdienste eine Rolle spielen – dann lohnt sich eine individuelle Berechnung, bevor Sie sich festlegen.




