Raimund braucht einen Orthopäden – doch nicht jede Praxis ist für ihn erreichbar

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Menschen mit einer Schwerbehinderung stehen bei der Arztsuche häufig vor einem Problem: Ein Termin ist zwar verfügbar, doch die Praxis wegen Treppen, fehlender Aufzüge oder anderer Barrieren nicht zu erreichen. Seit 2026 sollen neue Angaben zur Barrierefreiheit die Suche deutlich erleichtern.

Die Informationen fließen in die Arzt- und Psychotherapeutensuche der 116117 ein. Betroffene können jetzt genauer prüfen, ob eine Praxis zu ihren Einschränkungen passt. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit machte am 5. August 2026 noch einmal ausdrücklich auf den Ausbau dieses Angebots aufmerksam.

Raimund sucht nicht einfach einen Orthopäden – er braucht eine passende Praxis

Raimund ist 56 Jahre alt und lebt in Mölln. Wegen einer schweren Gehbehinderung besitzt er einen Schwerbehindertenausweis und ist außerhalb seiner Wohnung häufig auf einen Rollator angewiesen. Seit einigen Wochen hat er starke Schmerzen im Knie, weshalb seine Hausärztin ihm eine orthopädische Untersuchung empfiehlt.

Für Raimund reicht es allerdings nicht, den nächstgelegenen Orthopäden auszuwählen. Eine Praxis im zweiten Stock ohne Aufzug hilft ihm ebenso wenig wie eine Praxis, deren Eingang nur über mehrere Stufen erreichbar ist. Auch enge Türen führen dazu, dass er einen eigentlich verfügbaren Arzttermin praktisch nicht nutzen kann.

Hier setzt die erweiterte Arztsuche an. Statt nur nach Fachrichtung, Entfernung und Verfügbarkeit zu suchen, können Menschen mit Behinderungen zusätzliche Informationen zur Zugänglichkeit einer Praxis einsehen und ungeeignete Angebote aussortieren.

So funktioniert die erweiterte Suche bei der 116117

Die Angaben zur Barrierefreiheit von Arzt- und Psychotherapiepraxen werden seit 2026 bundesweit nach einem einheitlicheren Kriterienkatalog erfasst. Entwickelt wurde dieser von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Ärzte und Psychotherapeuten können die Bedingungen in ihren Praxisräumen über einen Online-Fragebogen angeben. Diese Informationen werden anschließend in die Arztsuchen übernommen. Sie stehen damit bei der bundesweiten Arzt- und Psychotherapeutensuche der 116117 zur Verfügung.

Für Patienten ist das hilfreicher als eine pauschale Kennzeichnung. Eine Praxis kann zum Beispiel für einen Menschen mit Gehbehinderung gut erreichbar sein, für einen blinden, schwerhörigen oder kognitiv beeinträchtigten Menschen jedoch weiterhin erhebliche Hindernisse aufweisen.

Mehr als 70 Kriterien sollen ein genaueres Bild liefern

Nach Angaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheit umfasst der neue Kriterienkatalog mehr als 70 Merkmale. Diese sollen genauer abbilden, welchen Zugang und Unterstützung eine Praxis tatsächlich bietet.

Für Patienten werden die Informationen vor allem den Bereichen Mobilität, Sehbehinderung und Blindheit, Hörbehinderung und Gehörlosigkeit sowie geistige beziehungsweise kognitive Beeinträchtigungen zugeordnet. Dadurch lässt sich genauer erkennen, welche Angaben für die eigene Situation relevant sind.

Erfasst werden nicht nur bauliche Bedingungen. Auch Praxisausstattung, Orientierung, Schilder und Markierungen sowie bestimmte Informationen und Serviceangebote spielen eine Rolle.

Diese Angaben sind für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wichtig

Für Raimund sind die Baustrukturen entscheidend. Ist der Eingang stufenlos erreichbar ist, ein geeigneter Aufzug vorhanden, und bieten Türen sowie Durchgänge ausreichend Platz?

Auch ein Behindertenparkplatz sowie andere Bedingungen im unmittelbaren Umfeld können wichtig sein. Eine Praxis, die nur wenige Kilometer entfernt ist, bringt Raimund wenig, wenn er bereits vor dem Eingang an einer Treppe steht, die er mit seinem Rollator nicht bewältigen kann.

Mit den zusätzlichen Angaben kann er bereits zu Hause eine erste Vorauswahl treffen. Das erspart ihm nicht nur einen unnötigen Weg und verhindert, nach längerer Anfahrt feststellen zu müssen, dass er die Praxisräume nicht erreichen kann.

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Rollstuhlfahrer

Das neue Angebot bezieht ein, dass Barrieren je nach Einschränkung völlig unterschiedlich aussehen können. Ein ebenerdiger Eingang ist für Menschen mit einer Gehbehinderung wichtig, sagt aber noch nichts darüber aus, ob eine Praxis für einen blinden Menschen erreichbar ist.

Bei Sehbehinderungen spielen Orientierung, Markierungen oder Beschilderungen eine Rolle. Menschen mit kognitiven Einschränkungen brauchen hingegen vorrangig einfach verständliche Informationen.

Der detailliertere Kriterienkatalog soll deshalb transparent zeigen, für welche Einschränkungen eine Praxis gute Bedingungen bietet und an welchen Stellen weiter Hindernisse bestehen.

Die Information über Zugänglichkeit ist gesetzlich vorgesehen

Dass Patienten Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen erhalten sollen, hat eine gesetzliche Grundlage. § 75 Absatz 1a SGB V verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu, Versicherte im Internet bundesweit einheitlich über den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung zu informieren.

Der ausführlichere Kriterienkatalog soll diese Informationen verbessern und konkreter gestalten. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung können so besser entscheiden, wenn sie Ärzte und Psychotherapeuten suchen.

Ein fachlich geeigneter Arzt und ein kurzfristig verfügbarer Termin helfen einem Patienten nur dann, wenn er die Praxis tatsächlich betreten und sich behandeln lassen kann.

Noch längst nicht jede Praxis hat die neuen Angaben hinterlegt

Die erweiterte Suche hat derzeit noch eine Schwäche. Detaillierte Informationen sind nur möglich, wenn die betreffende Praxis den neuen Fragebogen ausgefüllt und ihre Angaben hinterlegt beziehungsweise aktualisiert hat.

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Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hatten Mitte April 2026 mehr als 1.300 Praxen entsprechende Angaben gemacht. Bis zum 23. Juli 2026 waren es rund 2.000 Praxen. Die Datenbasis wächst zwar, ist aber noch weit davon entfernt, alle Praxen abzudecken.

Fehlen bei einer Praxis Informationen zur Barrierefreiheit, bedeutet dies also nicht zwangsläufig, dass sie ungeeignet ist. Es kann ebenso sein, dass der neue Fragebogen dort schlicht noch nicht ausgefüllt wurde.

Fehlende Angaben sollten Betroffene nicht vorschnell abschrecken

Auf dem Land oder bei Fachrichtungen mit wenigen verfügbaren Ärzten kann es problematisch sein, eine Praxis allein wegen fehlender Informationen auszusortieren. Betroffene sollten in solchen Fällen zusätzlich direkt nachfragen.

Wer einen stufenlosen Zugang benötigt, kann vor der Terminvereinbarung anrufen und konkret danach fragen. Gleiches gilt für einen ausreichend großen Aufzug, breite Türen oder andere Merkmale, ohne die ein Praxisbesuch nicht möglich wäre.

Die digitale Suche ist vor allem ein Werkzeug für die Vorauswahl. Sie kann die Suche erheblich vereinfachen, ersetzt aber nicht immer die direkte Nachfrage.

Neue Angaben bedeuten keine automatische Umbaupflicht

Die detailliertere Datenerfassung ist keine Verpflichtung, um jede bestehende Arztpraxis aufgrund des neuen Fragebogens umzubauen. Die KBV weist darauf hin, dass die Erfassung keine Verpflichtung bedeutet, festgestellte Barrieren zu beseitigen.

Der neue Ansatz schafft Transparenz. Patienten sollen besser erkennen, ob ein Arztbesuch unter Berücksichtigung ihrer Behinderung realistisch möglich ist.

Für Menschen mit einer Schwerbehinderung löst diese Verbesserung also nicht  das grundsätzliche Problem fehlender barrierefreier Praxen. Zu wissen, dass eine Praxis nicht zugänglich ist, beseitigt schließlich weder eine Treppe noch einen fehlenden Aufzug.

So kann Raimund die neue Suche praktisch nutzen

Raimund sucht über die Arzt- und Psychotherapeutensuche nach einem Orthopäden in seiner Umgebung. Neben der Fachrichtung und dem Standort schaut er sich gezielt die Informationen an, die zu Mobilitätseinschränkungen hinterlegt sind.

Bei einer Praxis findet er Hinweise auf einen stufenlosen Zugang und einen vorhandenen Aufzug. Eine andere Praxis weist dagegen überhaupt keine entsprechenden Angaben aus. Für Raimund ist die erste Praxis daher zunächst der naheliegendere Kandidat.

Bevor er dort einen Termin vereinbart, ruft er trotzdem an. Er fragt konkret, ob der Zugang tatsächlich ohne Treppen möglich ist und ob der Aufzug bis zur Praxisetage reicht. So nutzt er die digitale Suche zum Vorsortieren und klärt anschließend genau die Voraussetzungen, auf die er wegen seiner Behinderung angewiesen ist.

Warum ein kurzer Anruf weiterhin sinnvoll sein kann

Online-Angaben können nicht jede individuelle Situation vollständig erfassen. Wer beispielsweise einen größeren Elektrorollstuhl nutzt, benötigt möglicherweise andere Türbreiten oder Aufzugmaße als ein Patient, der mit einem Rollator unterwegs ist.

Auch der Bedarf an einer barrierefreien Toilette, besonderen Kommunikationshilfen oder konkreter Unterstützung innerhalb der Praxis kann sehr individuell sein. Sind solche Voraussetzungen für den Arztbesuch zwingend erforderlich, sollte die Praxis vor dem Termin ausdrücklich danach gefragt werden.

Für Betroffene bietet sich deshalb ein zweistufiges Vorgehen an: Zunächst lassen sich mithilfe der 116117-Suche geeignete Praxen vorauswählen. Anschließend können Sie die persönlich unverzichtbaren Bedingungen direkt mit der Praxis klären.

Der neue Filter kann unnötige Wege ersparen

Die erweiterten Angaben in der Arztsuche können einen sehr konkreten Nutzen haben. Patienten erfahren nicht nur, wo ein Arzt praktiziert, sondern auch, welche Informationen über die tatsächliche Zugänglichkeit seiner Praxis vorliegen.

Je mehr Ärzte und Psychotherapeuten den Fragebogen ausfüllen, desto besser kann die Suche Menschen mit Schwerbehinderung dabei helfen, eine tatsächlich passende Praxis zu finden.

FAQ: Die drei wichtigsten Fragen

Kann ich bei der 116117 nach barrierefreien Praxen suchen?

Ja. Die Arzt- und Psychotherapeutensuche zeigt Angaben zur Barrierefreiheit an, wenn die jeweilige Praxis entsprechende Informationen hinterlegt hat. Dadurch können Betroffene gezielter nach einer Praxis suchen, die zu ihren Einschränkungen passt.

Sind die Angaben zur Barrierefreiheit zuverlässig?

Die Angaben sind eine wichtige Orientierung, sollten bei zwingend notwendigen Voraussetzungen aber durch eine direkte Nachfrage ergänzt werden. Wer beispielsweise unbedingt einen stufenlosen Zugang benötigt, sollte diesen vor dem Termin nochmals mit der Praxis klären.

Was bedeutet es, wenn bei einer Praxis keine Angaben stehen?

Fehlende Angaben bedeuten nicht automatisch, dass die Praxis nicht barrierefrei ist. Viele Praxen haben den neuen Fragebogen bislang noch nicht ausgefüllt oder ihre Informationen zur Barrierefreiheit noch nicht aktualisiert.

Quellenverzeichnis

Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Informationen zum Ausbau der Arztsuche und zur Barrierefreiheit von Arztpraxen, Meldung vom 5. August 2026.
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Aktuelles/
Kassenärztliche Bundesvereinigung: „Angaben zur Barrierefreiheit der Praxis jetzt per Online-Fragebogen aktualisieren“, PraxisNachrichten vom 16. April 2026.
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/04-16/angaben-zur-barrierefreiheit-der-praxis-jetzt-per-online-fragebogen-aktualisieren
Kassenärztliche Bundesvereinigung: „Kollegensuche jetzt mit erweiterten Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen“, PraxisNachrichten vom 23. Juli 2026.
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/07-23/kollegensuche-jetzt-mit-erweiterten-informationen-zur-barrierefreiheit-von-praxen
Gesetze im Internet: § 75 SGB V – Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung, insbesondere Absatz 1a.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75.html