Weniger verlässliche Entlastung zu Hause und höhere Hürden für Pflegeleistungen: Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern warnen vor den Folgen der geplanten Pflegereform.
Sie fordern den Bundestag auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Ihre Kritik betrifft Menschen mit Behinderungen, die Pflege benötigen, und deren Angehörige.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Damit sind die umstrittenen Änderungen noch nicht geltendes Recht. Stand dieses Beitrags ist der 8. Oktober 2026.
Pflegegrad 1: Bis zu 1.572 Euro Unterstützung im Jahr stehen auf dem Spiel
Wenn Sie mit Pflegegrad 1 zu Hause leben, können Sie derzeit einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich nutzen. Über zwölf Monate entspricht das bis zu 1.572 Euro. Das Geld dient der Erstattung bestimmter Unterstützungsleistungen; es ist kein frei verfügbares zusätzliches Pflegegeld.
Bei Pflegegrad 1 lässt sich damit beispielsweise auch Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes beim Duschen oder Baden finanzieren. Gerade solche praktischen Hilfen können es erleichtern, trotz gesundheitlicher Einschränkungen in der eigenen Wohnung zurechtzukommen.
Nach den Reformplänen soll der bisherige Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 entfallen. Stattdessen setzt die Regierung auf Begleitung und Prävention. Die Beauftragten halten dagegen: Beratung ersetzt weder Betreuung noch Haushaltshilfe. Das neue Sozialraumbudget soll erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung stehen.
Verhinderungspflege: Neue Budgets lösen nicht jedes Problem
Ein weiterer Streitpunkt ist die Verhinderungspflege. Sie hilft, wenn Angehörige wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht pflegen können. Die Bundesregierung will die bisherige Leistung durch eine neue Budgetstruktur ersetzen.
Die Beauftragten sehen darin keinen ausreichenden Ersatz. Sie kritisieren enge Verwendungszwecke und fehlende Angebote, vor allem für pflegebedürftige Kinder. Ein Budget hilft Familien wenig, wenn vor Ort niemand die benötigte Versorgung übernehmen kann.
Die Regierung verweist dagegen auf höhere zentrale Leistungen durch die Bündelung bisheriger Ansprüche. Für akute Ausfälle und Übergangssituationen plant sie ein Überbrückungsbudget für ambulante Notdienste und stationäre Kurzzeitpflege.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Höhere Hürden für Pflegegrade – Bestandsschutz ist vorgesehen
Auch der Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 soll sich ändern. Das Gesundheitsministerium begründet die angepasste Begutachtung mit einer zielgenaueren Einstufung. Für bereits eingestufte Personen kündigt es Bestandsschutz an.
Die Behindertenbeauftragten lehnen höhere Schwellenwerte ab. Aus ihrer Sicht verschwindet ein tatsächlicher Unterstützungsbedarf nicht dadurch, dass strengere Kriterien den Zugang zu Leistungen erschweren. Den angekündigten Bestandsschutz bei der Einstufung sollten Betroffene zudem nicht mit einer Garantie gleichsetzen, dass sämtliche einzelnen Leistungen unverändert bleiben.
Warum die Kritik über einzelne Pflegeleistungen hinausgeht
Die Beauftragten betrachten verlässliche Pflege als Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben können. Werden notwendige Hilfen eingeschränkt, verlagert das nach ihrer Einschätzung Belastungen auf Familien sowie Länder und Kommunen. Sie verlangen deshalb eine wirksame Beteiligung von Pflegebedürftigen und Angehörigen an weiteren Reformschritten.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben erhalten
Eine zunächst geplante Verschlechterung verfolgt die Regierung nicht weiter: Die Pflegeversicherung soll die Rentenversicherungsbeiträge für anspruchsberechtigte pflegende Angehörige weiterhin vollständig übernehmen. Das Gesundheitsministerium bestätigt dies ausdrücklich zum Kabinettsentwurf. Ältere Meldungen über eine geplante Kürzung geben diesen Stand nicht mehr wieder.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Pflegereform
Ist die Reform bereits geltendes Recht?
Nein. Der Kabinettsbeschluss betrifft einen Gesetzentwurf. Daraus folgt noch keine unmittelbare Kürzung Ihrer Leistungen.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 weiterhin den Entlastungsbetrag?
Nach geltendem Recht stehen bei häuslicher Pflege weiterhin bis zu 131 Euro monatlich für erstattungsfähige Leistungen zur Verfügung. Der Wegfall gehört zu den Reformplänen.
Soll die Verhinderungspflege ersatzlos verschwinden?
Die Regierung plant neue Budgets. Die Kritik richtet sich dagegen, dass diese die bisherige flexible Ersatzpflege nach Einschätzung der Beauftragten nicht ausreichend sichern.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, 30. September 2026.
Bundesministerium für Gesundheit: Leistungen bei Pflegegrad 1, Stand 14. September 2026.
Evangelischer Pressedienst / evangelisch.de: Behindertenbeauftragte: Pflegereform gefährdet Teilhabe, 1. Oktober 2026.
Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern: Rückschritte in der Pflege und bei Teilhabe verhindern; veröffentlicht von der Landesbeauftragten Schleswig-Holstein am 2. Oktober 2026.




