Pflegegrad 1 bedeutet: kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen. Mit smarten Bausteinen lässt sich dennoch spürbare Entlastung organisieren – allen voran mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat seit 01.01.2025. Wer die Regeln kennt, kombiniert zusätzlich Hausnotruf, Pflegehilfsmittel, Wohnungsumbauten, digitale Pflege-Apps und bei Bedarf häusliche Krankenpflege der Krankenkasse.
Was mit Pflegegrad 1 tatsächlich drin ist
Der Entlastungsbetrag steht auch in Pflegegrad 1 zu. Er wird nach dem Erstattungsprinzip gezahlt: Rechnung einreichen, Geld zurückbekommen oder direkt über den Anbieter mit der Kasse abrechnen lassen. Unverbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Zusätzlich gibt es 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wohnumfeldverbesserungen werden pro Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst. Ein Hausnotruf wird in der Regel mit bis zu 25,50 Euro im Monat gefördert.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind mit bis zu 53 Euro monatlich inklusive Unterstützungsleistungen möglich. In ambulant betreuten Wohngruppen kommt der Wohngruppenzuschlag von 224 Euro pro Monat hinzu. Bei vollstationärer Pflege gibt es in Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich.
Wofür der Entlastungsbetrag eingesetzt werden kann
Zugelassen sind anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa haushaltsnahe Hilfen, Alltagsbegleitung oder Betreuungsgruppen. Auch teilstationäre Angebote wie Tages- oder Nachtpflege sowie Eigenanteile bei der Kurzzeitpflege können darüber laufen.
Besonderheit in Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag darf auch für notwendige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes genutzt werden – einschließlich körperbezogener Pflege –, sofern der Anbieter anerkannt ist. In den Pflegegraden 2 bis 5 ist das so nicht möglich.
Sinnvolle Kombinationsoptionen
Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich in der Praxis zwei bis drei Stunden einfache Pflege oder Haushalt pro Monat über einen ambulanten Dienst finanzieren, vorausgesetzt, der Anbieter ist landesrechtlich anerkannt. Auch teilstationäre Angebote wie Tages- oder Kurzzeitpflege werden bezahlbarer, weil der Entlastungsbetrag anteilig Hotel- und Investitionskosten abfedert – so sind planbare Entlastungsphasen für Angehörige möglich, obwohl Pflegegrad 1 keine eigenen Budgets hierfür hat.
Parallel laufen die 42 Euro für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel und der Zuschuss für den Hausnotruf zusätzlich, ohne das 131-Euro-Budget anzutasten; Hygiene und Notfallkette bleiben damit gesichert. Einmalige Wohnumfeldverbesserungen senken den Pflegeaufwand dauerhaft, während kleinere, wiederkehrende Hilfen weiterhin flexibel aus dem Entlastungsbetrag organisiert werden.
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Digitale Pflegeaufwendungen
Digitale Pflegeanwendungen stärken die Selbstständigkeit, etwa durch Sturzprävention oder Gedächtnistraining, und passen damit gut zu den Zielen in Pflegegrad 1. Bei akuten Erkrankungen oder zur Sicherung der Behandlung kann der Arzt unabhängig vom Pflegegrad häusliche Krankenpflege verordnen; sie läuft über die Krankenkasse und ergänzt den Entlastungsbetrag sinnvoll.
Was nicht geht – und was oft übersehen wird
Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungs- oder teilstationäre Pflegebudgets. Umwidmungen wie die 40-Prozent-Regel greifen erst ab Pflegegrad 2.
Entscheidend sind anerkannte Anbieter, saubere Belege und die Frist zum 30. Juni des Folgejahres. Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, kann den Wohngruppenzuschlag unabhängig von weiteren Leistungen in Pflegegrad 1 erhalten.
Wichtigste Beträge 2025 kurz erklärt
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat und ist flexibel einsetzbar, mit Übertrag bis zum 30.06. des Folgejahres. Für Verbrauchs-Hilfsmittel stehen zusätzlich 42 Euro monatlich zur Verfügung. Ein Hausnotruf wird in der Regel mit bis zu 25,50 Euro pro Monat bezuschusst.
Wohnumfeldverbesserungen werden pro Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro gefördert. Digitale Pflegeanwendungen sind mit bis zu 53 Euro monatlich inklusive Unterstützungsleistungen abrechenbar. In ambulant betreuten Wohngruppen gibt es einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro im Monat; bei Gründung ist eine Anschubfinanzierung von 2.613 Euro pro Person möglich. In der vollstationären Pflege erhalten Personen mit Pflegegrad 1 zudem einen Zuschuss von 131 Euro pro Monat.
Praxisbeispiel: Frau K.
Frau K., 81, Pflegegrad 1, lebt allein. Den Entlastungsbetrag von 131 € nutzt sie für eine anerkannte Alltagsbegleitung: einmal pro Woche leichte Haushaltshilfe und Einkaufen; der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, etwa 3–4 Stunden monatlich ohne Vorfinanzierung. Parallel laufen Hilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €) und ein bezuschusster Hausnotruf, sodass das 131-€-Budget frei bleibt.
Im Juni bündelt sie angesparte Reste für zwei Tage Tagespflege und deckt dort Hotel-/Investitionskosten. Ergebnis: spürbare Entlastung und planbare Pausen für die Angehörigen – ganz ohne Pflegegeld.




