Immer weniger Arbeitnehmer schaffen den Weg in die Rente

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Bis zur regulären Altersgrenze arbeiten und anschließend ohne Abschläge in Rente gehen: Für Menschen, deren Gesundheit vorher nicht mehr mitmacht, kann dieser Weg unerreichbar werden.

Die rentenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sarah Vollath, erläuterte gegenüber dem RND: „Viele Menschen sind dazu bereit, hohe Abschläge in Kauf zu nehmen, weil sie nicht bis zur Regelaltersgrenze durchhalten.”

Sie führte aus: „Die angekündigte Anhebung der Regelaltersgrenze wird die Lage noch mal verschärfen und könnte noch mehr Menschen dazu zwingen, in Zukunft mit Abschlägen in Rente zu gehen.“

Durchschnittlich 162 Euro weniger Rente im Monat

Nach einem Bericht von ntv über eine Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Linksfraktion betrug der durchschnittliche Abschlag bei vorgezogenen Altersrenten 2025 monatlich 162 Euro. Im Jahr 2020 waren es 103 Euro. Der durchschnittliche Eurobetrag stieg damit um rund 57 Prozent.

Zugleich erhöhte sich der berichtete Anteil der Altersrenten mit Abschlägen von 23,4 auf 30,4 Prozent. Betroffen sind vor allem vorgezogene Altersrenten für langjährig Versicherte, aber auch solche für schwerbehinderte Menschen. Wie hoch die persönlichen Einbußen ausfallen, hängt von der Rentenart und dem Zeitpunkt ab: Ein Rentenbeginn mit 63, 64 oder 65 kann sehr unterschiedliche Abschläge auslösen.

Die um 57 Prozent gestiegene durchschnittliche Kürzung bedeutet nicht, dass der gesetzliche Abschlagssatz entsprechend erhöht wurde. Auch höhere Rentenbeträge verändern den Abschlag in Euro.

Für Betroffene bleibt der Befund dennoch spürbar: Im Durchschnitt fehlt jeden Monat mehr Geld.

Wenn die Arbeit mehr verlangt, als der Körper noch leisten kann

Schwere körperliche Arbeit, dauernder Zeitdruck und psychische Belastungen erschweren die letzten Berufsjahre. Eine am 21. September 2026 veröffentlichte Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt: Beschäftigte ab 50 Jahren mit mehreren gleichzeitig auftretenden körperlichen und psychosozialen Belastungen wünschen sich häufiger einen vorzeitigen Ausstieg.

Die Untersuchung beruht auf der BAuA-Arbeitszeitbefragung und beschreibt Ruhestandswünsche. Sie beweist nicht, dass jeder spätere Renteneintritt mit Abschlägen gesundheitlich erzwungen ist.

Sie zeigt aber, warum die Debatte über längeres Arbeiten auch die tatsächlichen Arbeitsbedingungen berücksichtigen muss.

Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, stellt sich die Einkommensfrage. Teilzeit kurz vor der Rente kann entlasten, senkt aber regelmäßig den laufenden Verdienst und den weiteren Aufbau von Rentenansprüchen.

Wer kaum finanzielle Reserven besitzt, kann eine solche Übergangsphase nicht beliebig verlängern.

Weniger Regelaltersrenten – aber keine Statistik über das Durchhalten

Die Deutsche Rentenversicherung meldet für 2025 rund 356.000 neue Regelaltersrenten, 5,8 Prozent weniger als 2024.

Die Rentenversicherung nennt als wesentlichen Grund die stufenweise steigende Altersgrenze: Dadurch erreichen innerhalb eines Kalenderjahres weniger Versicherte den regulären Rentenbeginn.

Das durchschnittliche Eintrittsalter in eine Altersrente lag 2025 bei 64,7 Jahren. Rentenbeginn und letzter Arbeitstag sind außerdem nicht zwingend identisch.

Jeder vorgezogene Monat kann lebenslang Geld kosten

Bei der Altersrente für langjährig Versicherte brauchen Sie mindestens 35 Versicherungsjahre. Ein Beginn ist grundsätzlich ab 63 möglich. Für jeden Monat vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze beträgt die Kürzung 0,3 Prozent. Sie endet nicht, wenn Sie später die Regelaltersgrenze erreichen.

Für den Jahrgang 1963 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und zehn Monaten. Wer diese Rentenart schon mit 63 beansprucht, zieht sie um 46 Monate vor und nimmt 13,8 Prozent Abschlag hin. Beim Jahrgang 1964 liegen zwischen 63 und der Regelaltersgrenze von 67 Jahren bereits 48 Monate: Der Abschlag beträgt dann 14,4 Prozent.

Fiktives Beispiel: 234,60 Euro weniger für den früheren Ausstieg

Ralf, 63 Jahre, aus Salzgitter hat lange im Lager gearbeitet. Er ist 1963 geboren und erfüllt die Wartezeit von 35 Jahren, erreicht aber keine 45 anrechenbaren Versicherungsjahre.

Nach Jahren mit Rückenproblemen entscheidet er sich für die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63.

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Für die Modellrechnung nehmen wir an, dass seine bis dahin erworbenen Ansprüche ohne Abschlag 1.700 Euro brutto monatlich ergeben würden. Die Kürzung um 13,8 Prozent beträgt 234,60 Euro. Übrig bleiben 1.465,40 Euro brutto, vor Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie möglichen Steuern.

Modellrechnung für Ralf Betrag oder Folge
Erworbene Monatsrente vor Abschlag 1.700 Euro brutto
46 Monate vorzeitiger Beginn 13,8 Prozent dauerhafter Abschlag
Monatliche Minderung 234,60 Euro brutto
Verbleibende Monatsrente 1.465,40 Euro brutto
Minderung über zwölf Monate bei unveränderten Werten 2.815,20 Euro brutto

Die Rechnung zeigt ausschließlich den Abschlag auf bereits erworbene Ansprüche. Zusätzliche Rentenpunkte, die Ralf bei weiterer Beschäftigung erwerben könnte, bleiben unberücksichtigt. Ebenso wenig ist sie ein vollständiger Vergleich beider Rentenwege:.

Bei frühem Beginn erhält Ralf bereits in Monaten Rente, in denen bei einem späteren Start noch keine Altersrente fließen würde.

45 Versicherungsjahre und Schwerbehinderung können andere Wege öffnen

Mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren kommt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage. Für Jahrgänge ab 1964 beginnt sie frühestens mit 65 ohne Abschläge. Diese Rentenart lässt sich nicht durch Abschläge noch weiter vorziehen.

Wer schon vorher aufhören muss, braucht deshalb eine tragfähige Finanzierung der Zeit bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn.

Bei anerkannter Schwerbehinderung gelten eigene Regeln. Mit einem GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahren können Versicherte ab Jahrgang 1964 mit 65 abschlagsfrei oder ab 62 mit bis zu 10,8 Prozent Abschlag starten.

Die Altersgrenzen der Schwerbehindertenrente sollten deshalb vor einem Antrag auf eine andere Altersrente geprüft werden.

Den bisherigen Beruf nicht mehr schaffen heißt nicht automatisch Erwerbsminderung

Wenn gesundheitliche Probleme den Ausstieg erzwingen, gehört auch eine mögliche Erwerbsminderungsrente in die Prüfung. Entscheidend ist grundsätzlich das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dass Sie Ihre bisherige schwere Tätigkeit nicht mehr ausüben können, reicht allein meist nicht.

Für eine teilweise Erwerbsminderung liegt das tägliche Leistungsvermögen grundsätzlich unter sechs, aber noch bei mindestens drei Stunden; für eine volle medizinische Erwerbsminderung unter drei Stunden. Zusätzlich gelten versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Der Zugang zur Erwerbsminderungsrente hängt deshalb von mehr ab als einer Diagnose. Auch diese Rente ist nicht automatisch abschlagsfrei.

Abschläge ausgleichen setzt verfügbares Geld voraus

Ab 50 können Versicherte unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Die Rentenversicherung berechnet auf Antrag den dafür erforderlichen Betrag. Diese Möglichkeit hilft allerdings nur, wenn das nötige Kapital verfügbar ist.

Auch vorgezogene Rente und Teilzeitarbeit können eine persönliche Lösung sein, sofern die Gesundheit noch eine passende Beschäftigung erlaubt. Wer gerade wegen Überlastung aufhört, kann zusätzliche Arbeit jedoch nicht selbstverständlich als finanziellen Ausgleich einplanen.

Lassen Sie sich deshalb vor dem Antrag mehrere mögliche Rentenbeginne und ihre finanziellen Folgen berechnen.

Entscheidend sind die tatsächlich erreichbare Rentenart, die dauerhafte Kürzung und das Geld, das Ihnen nach den Abzügen zum Leben bleibt.

FAQ: Früher in Rente, weil die Kraft fehlt

Beweisen die Zahlen, dass immer mehr Menschen aus gesundheitlicher Not in Rente gehen?

Nicht unbedingt: Sie zeigen steigende Anteile von Renten mit Abschlägen und höhere durchschnittliche Abschlagsbeträge. Die individuellen Gründe lassen sich daraus nicht ablesen. Die BAuA-Untersuchung belegt einen Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastungen und dem Wunsch nach früherem Ausstieg.

Verschwinden die Abschläge mit 67?

Nein. Der Abschlag wegen vorzeitigen Rentenbeginns bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen. Auch spätere Rentenanpassungen beseitigen ihn nicht.

Sind 162 Euro der feste Abschlag für alle?

Nein. Das ist ein berichteter Durchschnittswert für 2025. Ihre persönliche Kürzung hängt von Rentenart, Rentenhöhe und der Zahl der vorgezogenen Monate ab.

Quellen

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Mehrfachbelastung am Arbeitsplatz geht mit dem Wunsch nach vorzeitigem Ruhestand einher, 21. September 2026.