Pflegegrad 1: Tabelle zeigt alle Gelder die zustehen auch ohne Pflegegeld

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Ein anerkannter Pflegegrad bedeutet noch lange nicht, dass monatlich Pflegegeld auf dem Konto landet. Wer Pflegegrad 1 hat, bekommt auch 2026 kein Pflegegeld, kann aber mehrere zweckgebundene Leistungen nutzen. Allein der Entlastungsbetrag ermöglicht bei ganzjährigem Anspruch Unterstützung im Wert von bis zu 1.572 Euro.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Welche Hilfe bezahlt die Pflegekasse tatsächlich? Denn hinter den Beträgen stehen unterschiedliche Voraussetzungen, Abrechnungswege und Verwendungszwecke. Wer lediglich auf eine Überweisung wartet, nutzt seine Ansprüche womöglich nicht.

Pflegegrad 1: Die wichtigsten Leistungen 2026 im Überblick

Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Die Leistungen sollen vor allem helfen, den Alltag weiter zu bewältigen und möglichst lange zu Hause zu leben. Die folgende Tabelle zeigt häufig relevante Leistungen und ihre Grenzen.

Leistung Betrag 2026 Was zu beachten ist
Pflegegeld Kein Anspruch Erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen.
Reguläre Pflegesachleistungen Kein eigenes Budget Pflegedienstleistungen können teilweise über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Entlastungsbetrag Bis zu 131 Euro monatlich Für erstattungsfähige Leistungen bei häuslicher Pflege, keine freie Auszahlung.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Bis zu 42 Euro monatlich Für tatsächlich benötigte, erstattungsfähige Pflegehilfsmittel.
Hausnotruf Bis zu 27 Euro monatlich seit April 2026 Kostenübernahme auf Antrag bei erfüllten Voraussetzungen; Zusatzangebote können extra kosten.
Wohnumfeldverbesserung Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme Zuschuss zu einem erforderlichen Umbau, kein jährlicher Pauschalbetrag.
Wohngruppenzuschlag 224 Euro monatlich Für ambulant betreute Wohngruppen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Vollstationäre Pflege 131 Euro monatlich Begrenzter Zuschuss zu pflegebedingten Aufwendungen im Pflegeheim.
Pflegeberatung und Pflegekurse Kostenfrei Beratung für Betroffene sowie Kurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.

Die Beträge dürfen nicht zu einer vermeintlichen monatlichen Gesamtauszahlung zusammengerechnet werden. Einige Leistungen setzen konkrete Ausgaben voraus, andere eine bestimmte Wohnform. Grundlage sind die Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026 und die Informationen des Bundes zum Hausnotruf.

131 Euro im Monat: Warum das kein Pflegegeld ist

Der Entlastungsbetrag wird nicht allein deshalb überwiesen, weil Pflegegrad 1 festgestellt wurde. Er dient der Erstattung bestimmter Ausgaben, etwa für anerkannte Unterstützung im Haushalt oder Betreuung im Alltag. Die Pflegekasse benötigt dafür entsprechende Belege; bei vereinbarter Abtretung kann auch der Anbieter direkt abrechnen.

Eine Besonderheit hilft Menschen mit Pflegegrad 1: Sie können den Betrag auch für körperbezogene Hilfe eines zugelassenen Pflegedienstes einsetzen, beispielsweise beim Duschen. Das ist beim Entlastungsbetrag der Pflegegrade 2 bis 5 ausgeschlossen. Diese Abgrenzung ergibt sich aus § 45b SGB XI.

Wer eine Haushaltshilfe beauftragt, sollte vorher klären, ob deren Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. Auch Nachbarschaftshilfe lässt sich nur unter den jeweiligen Voraussetzungen des Bundeslandes abrechnen. Mehr dazu erklärt gegen-hartz.de im Beitrag zum Entlastungsbetrag von bis zu 1.572 Euro im Jahr.

Ungenutztes Budget: Für 2026 endet die Nutzungsfrist im Juni 2027

Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge lassen sich ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres für passende Leistungen verwenden. Für Restbeträge aus 2026 bedeutet das: Die entsprechenden Leistungen müssen grundsätzlich bis zum 30. Juni 2027 in Anspruch genommen werden. Eine Auszahlung angesparter Beträge ohne erstattungsfähige Ausgaben ist nicht vorgesehen.

Die bis zu 1.572 Euro entstehen zudem erst durch zwölf Monatsansprüche und stehen nicht automatisch zu Jahresbeginn vollständig bereit. Betroffene sollten sich von ihrer Pflegekasse mitteilen lassen, welches Budget noch verfügbar ist. Das Gesundheitsportal des Bundes erläutert die Übertragung und die Abrechnung.

42 Euro für Pflegehilfsmittel sind keine Einkaufspauschale

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse bei entsprechendem Bedarf bis zu 42 Euro monatlich. Dazu können beispielsweise Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel gehören, die für die häusliche Pflege benötigt werden. Gewöhnliche Haushaltsartikel werden dadurch nicht automatisch erstattungsfähig.

Auch hier zählt der tatsächliche Bedarf: Wer weniger benötigt, erhält die Differenz nicht als frei verfügbares Geld. Die Versorgung kann über einen Vertragspartner der Pflegekasse oder im Rahmen einer Kostenerstattung erfolgen. Die rechtliche Grundlage ist § 40 SGB XI.

Bis zu 4.180 Euro für einen notwendigen Umbau

Bereits bei Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse einen Zuschuss zur Anpassung der Wohnung bewilligen. Voraussetzung ist beispielsweise, dass dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Eine barrierefreie Dusche kann darunterfallen.

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Die Obergrenze liegt bei 4.180 Euro je Maßnahme; sie ist weder ein jährliches Guthaben noch eine pauschale Auszahlung. Vor einer Beauftragung sollten Betroffene den Antrag mit einer Beschreibung des Bedarfs und einem Kostenvoranschlag stellen und die Entscheidung abwarten. So lässt sich vermeiden, einen Umbau zu finanzieren, dessen Kostenübernahme noch ungeklärt ist.

Hausnotruf: Pflegegrad allein genügt nicht

Für einen Hausnotruf können seit April 2026 bis zu 27 Euro monatlich übernommen werden. Nach den Informationen von gesund.bund.de kommt das insbesondere infrage, wenn jederzeit eine Notsituation möglich ist und Betroffene dann nur mithilfe des Systems Hilfe rufen könnten. Hinzukommt üblicherweise, dass sie überwiegend allein leben oder mit Personen, die selbst keinen Notruf auslösen können.

Die Pflegekasse muss den Anbieter anerkennen und die Kostenübernahme bewilligen. Der Betrag deckt häufig den Basistarif ab. Zusätzliche Leistungen wie eine Schlüsselhinterlegung oder besondere Technik können einen Eigenanteil verursachen.

Welche Leistungen bei Pflegegrad 1 fehlen

Der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Ebenso fehlt bei Pflegegrad 1 ein eigenes Budget für Tages- und Nachtpflege. Solche Angebote sind aber nicht vollständig ausgeschlossen: Für Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege kann der vorhandene Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Auch ein Pflegeheim ist nicht von jeder Unterstützung ausgenommen. Bei vollstationärer Pflege sieht § 43 Absatz 3 SGB XI für Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro monatlich vor. Dieser Zuschuss ist von dem Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege zu unterscheiden und deckt nur einen kleinen Teil der Heimkosten.

Wenn Pflegegrad 1 dem Hilfebedarf nicht mehr entspricht

Wer deutlich mehr Unterstützung benötigt, sollte Bescheid und Pflegegutachten prüfen. Gegen einen Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch möglich. Hat sich der Zustand erst später verschlechtert, kommt ein Antrag auf Höherstufung infrage.

Warum diese Verfahren unterschiedliche Zeiträume betreffen, erläutert der Beitrag Pflegegrad zu niedrig: Widerspruch und Neuantrag. Kostenfreie Pflegeberatung kann außerdem helfen, die vorhandenen Leistungen sinnvoll zu nutzen und Versorgungslücken zu erkennen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist bei Pflegegrad 1 auch einmal je Halbjahr eine Beratung zu Hause möglich.

Praxisbeispiel: Hilfe im Haushalt statt Geld auf dem Konto

Ein fiktives Beispiel: Renate, 76, hat Pflegegrad 1 und lässt sich von einem anerkannten Dienst beim Putzen helfen. Die Rechnung beträgt monatlich 120 Euro und wird vollständig über ihren Entlastungsbetrag erstattet. Von ihrem Monatsbudget bleiben jeweils elf Euro für später nutzbare Leistungen übrig.

Wenn Renate zusätzlich erstattungsfähige Pflegehilfsmittel im Wert von 20 Euro benötigt und die Voraussetzungen erfüllt, können diese getrennt finanziert werden. Sie erhält dadurch Unterstützung im Wert von insgesamt 140 Euro, aber kein Pflegegeld. Nicht benötigte Beträge werden ihr nicht als Bargeld ausgezahlt.

Drei Fragen und Antworten zu Pflegegrad 1

Bekomme ich 2026 bei Pflegegrad 1 monatlich Geld überwiesen?

Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht nicht. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro wird für erstattungsfähige Leistungen eingesetzt und kann gegen Belege erstattet oder über einen Anbieter abgerechnet werden.

Kann ich die 131 Euro meiner Tochter für ihre Hilfe geben?

Der Entlastungsbetrag lässt sich nicht einfach als Vergütung für familiäre Hilfe auszahlen. Eine Erstattung setzt ein zugelassenes beziehungsweise nach Landesrecht anerkanntes Angebot voraus. Bei Nachbarschaftshilfe bestehen je nach Bundesland zusätzliche Vorgaben, häufig auch zum Verwandtschaftsverhältnis.

Verfällt ungenutzter Entlastungsbetrag am Monatsende?

Nein, nicht verbrauchte Monatsbeträge können angespart werden. Restbeträge aus 2026 lassen sich grundsätzlich noch für erstattungsfähige Leistungen nutzen, die bis zum 30. Juni 2027 erbracht werden.