Pflegegrad 1 bis 5: Bis zu 131 Euro monatlich für Hilfe im Alltag

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Wer Angehörige zu Hause pflegt, muss Haushalt, Betreuung und Versorgung nicht allein bewältigen. Schon ab Pflegegrad 1 stehen monatlich bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag bereit.

Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Leistungen hinzu, darunter ein gemeinsamer Jahrestopf von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Entscheidend ist, welche Hilfe Sie benötigen, wer sie erbringt und aus welchem Budget die Kasse zahlt.

Die Verbraucherzentrale zeigt in ihrer Übersicht, wie unterschiedlich Entlastung aussehen kann. Hilfe beim Einkaufen, ein Pflegedienst, Betreuung außer Haus oder eine organisierte Vertretung. Viele Leistungen stehen der pflegebedürftigen Person zu, schaffen aber zugleich Freiräume für Angehörige.

Das Pflegegeld und die weiteren Leistungen für die häusliche Pflege sollten Sie deshalb gemeinsam betrachten.

131 Euro monatlich für anerkannte Unterstützung

Den Entlastungsbetrag erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Er ist keine frei verfügbare Geldzahlung. Die Pflegekasse erstattet nachgewiesene Ausgaben für bestimmte Leistungen.

Dazu gehören anerkannte Alltagshilfen, geeignete Leistungen ambulanter Dienste sowie Aufwendungen für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege.

Nicht jede Reinigungskraft kann über diese Leistung bezahlt werden. Klären Sie deshalb vor der Beauftragung, ob die Pflegekasse die Kosten für den ausgewählten Dienst übernimmt.

Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag kommt es auf die Anerkennung nach Landesrecht an. Auch für Nachbarschaftshilfe gelten landesspezifische Voraussetzungen.

Nicht verbrauchte Beträge können Sie ansparen. Restmittel aus 2026 lassen sich grundsätzlich noch für geeignete Leistungen bis zum 30. Juni 2027 einsetzen. Warum Sie den verfügbaren Betrag rechtzeitig prüfen sollten, erläutert auch der Beitrag zum Verfall ungenutzter Entlastungsleistungen.

Welche Hilfe passt zu welcher Belastung?

Belastung im Pflegealltag Mögliche Unterstützung
Einkaufen, Putzen und Wäsche nehmen zu viel Zeit ein Anerkannte Alltagshilfe oder geeignete Leistungen eines Pflege- beziehungsweise Betreuungsdienstes; Finanzierung abhängig von Pflegegrad und Leistung.
Ein Angehöriger braucht tagsüber Betreuung Tagespflege mit eigenem Leistungsanspruch ab Pflegegrad 2; zusätzliche private Kosten sind möglich.
Sie fallen wegen Krankheit oder Urlaub aus Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag.
Medikamente oder Wunden müssen versorgt werden Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege zulasten der Krankenkasse, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Pflegehandlungen überfordern Sie körperlich Kostenlose Pflegekurse und auf Wunsch individuelle Schulung zu Hause.

Mehr Alltagshilfe kann das Pflegegeld mindern

Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent des monatlichen Pflegesachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln, soweit dieses Budget nicht bereits für ambulante Sachleistungen verbraucht wurde. Das kann zusätzliche Betreuung ermöglichen, ist aber kein zusätzlicher Geldtopf.

Der umgewandelte Anteil zählt bei der Berechnung des verbleibenden Pflegegeldes mit. Wer ausschließlich 40 Prozent umwandelt und keine weiteren ambulanten Sachleistungen nutzt, erhält noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Lassen Sie sich die Kombination vorher berechnen. Der Entlastungsbetrag selbst kürzt das Pflegegeld dagegen nicht.

Auch bei der Kombination von Tagespflege und Pflegegeld gelten andere Regeln als beim ambulanten Sachleistungsbudget.

Tagespflege schafft freie Stunden ohne eigene Pflegegeldkürzung

Wenn eine Einrichtung die Betreuung tagsüber übernimmt, können Angehörige arbeiten, Termine wahrnehmen oder sich erholen. Für Pflegegrad 2 bis 5 sieht das Gesetz einen eigenen Anspruch vor, wenn Tagespflege die häusliche Versorgung ergänzt oder stärkt beziehungsweise diese sonst nicht ausreicht.

Auch die notwendige Beförderung zwischen Wohnung und Einrichtung gehört dazu.

Die Tagespflege wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet. Nutzen Sie daneben einen ambulanten Pflegedienst als Sachleistung, kann dieser das Pflegegeld allerdings anteilig mindern. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss aufschlüsseln, welche Kosten für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen entstehen und was Sie selbst tragen müssen.

3.539 Euro für Ersatzpflege und Kurzzeitpflege

Wenn Sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert sind, kann ab Pflegegrad 2 Verhinderungspflege einspringen. Für sie und die Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung. Wer den Betrag vollständig für eine der beiden Leistungen verbraucht, hat für die andere im selben Jahr kein Budget mehr übrig.

Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen jährlich vorgesehen. Auch stundenweise Vertretung kommt infrage. Hinweise zur Organisation finden Sie in den Tipps zur Verhinderungspflege.

Bei Kurzzeitpflege zieht die pflegebedürftige Person vorübergehend in eine Einrichtung; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können zusätzlich anfallen.

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Übernehmen nahe Angehörige bis zum zweiten Grad oder Haushaltsmitglieder die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig, gilt regelmäßig eine niedrigere Grenze: das Pflegegeld für zwei Monate. Nachgewiesene notwendige Ausgaben, etwa Fahrtkosten oder Verdienstausfall, können den erstattungsfähigen Betrag erhöhen.

Insgesamt bleibt der gemeinsame Jahresbetrag die Obergrenze.

Medizinische Versorgung kann die Krankenkasse übernehmen

Wundversorgung, bestimmte Hilfen bei der Medikamentengabe oder andere medizinisch notwendige Maßnahmen gehören nicht automatisch in das Budget der Pflegeversicherung. Hier kommt häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V infrage. Lassen Sie den Bedarf ärztlich prüfen und die erforderlichen Leistungen verordnen.

Die Krankenkasse prüft dabei auch, ob eine im Haushalt lebende Person die Versorgung im notwendigen Umfang übernehmen kann. Ein Pflegegrad ist für Behandlungspflege nicht grundsätzlich Voraussetzung. Gesetzliche Zuzahlungen können anfallen.

Eine getrennte Zuordnung verhindert, dass Sie medizinische Leistungen vorschnell privat bezahlen.

Pflegekurse und Beratung sind kostenlos

Pflegekassen müssen kostenlose Schulungskurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende anbieten. Sie vermitteln praktische Fertigkeiten und sollen körperliche sowie seelische Belastungen verringern. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet eine Schulung auch zu Hause statt. Welche Unterstützung möglich ist, zeigt der Überblick über kostenlose Angebote für pflegende Angehörige.

Nutzen Sie außerdem die individuelle Pflegeberatung. Sie hilft bei der Auswahl von Diensten, Anträgen und einem Versorgungsplan. Ein Anspruch besteht auch nach einem Leistungsantrag, wenn ein erkennbarer Beratungsbedarf vorliegt. Angehörige können auf Wunsch der anspruchsberechtigten Person einbezogen werden.

Bitten Sie konkret darum, die zusätzlich zum Pflegegeld möglichen Leistungen und Ihre verbleibenden Budgets zu prüfen.

Wenn die Pflege plötzlich mit dem Beruf kollidiert

Bei einer akut auftretenden Pflegesituation können Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um die Versorgung eines nahen Angehörigen zu organisieren oder sicherzustellen.

Informieren Sie den Arbeitgeber unverzüglich. Eine automatische Lohnfortzahlung folgt daraus nicht; unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommt Pflegeunterstützungsgeld infrage.

Dieses Recht bei plötzlich auftretendem Pflegebedarf hängt nicht von der Betriebsgröße ab.

Für längere Zeiträume ermöglichen Pflegezeit und Familienpflegezeit eine vollständige oder teilweise Freistellung. Der gesetzliche Anspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit setzt grundsätzlich mehr als 15 Beschäftigte voraus.

Familienpflegezeit ermöglicht bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten, ohne Auszubildende gerechnet, bis zu 24 Monate mit mindestens 15 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt.

Beide Freistellungen zusammen dürfen für denselben Angehörigen 24 Monate nicht überschreiten.

FAQ: Entlastung für pflegende Angehörige

Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

Nicht zur freien Verwendung. Die Kasse erstattet geeignete, nachgewiesene Leistungen. Bei einer wirksamen Abtretung kann der Anbieter direkt abrechnen.

Muss ich für Verhinderungspflege erst krank werden?

Nein. Auch Urlaub oder andere Verhinderungsgründe können eine Ersatzpflege rechtfertigen. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die nachgewiesenen Kosten.

Wo bekomme ich Hilfe bei der Auswahl?

Wenden Sie sich an die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Fragen Sie nach einer individuellen Pflegeberatung und einer Übersicht der anerkannten Angebote vor Ort.

Quellen

Bundesgesundheitsministerium: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Bundesgesundheitsministerium: Wie wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gefördert?
Gesetze im Internet: § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege; § 7a SGB XI – Pflegeberatung; § 39 SGB XI – Verhinderungspflege; § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege; § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag; § 45 SGB XI – Pflegekurse.
Verbraucherzentrale: Entlastung für pflegende Angehörige: Hilfen und Angebote im Überblick, Stand: 5. August 2026.