Auf den ersten Blick klingt die geplante Pflegereform nach einer guten Nachricht: Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 sollen ab 2027 höhere monatliche Beträge erhalten. Aus dem bisherigen Pflegegeld soll ein neues Entlastungsbudget werden, das je nach Pflegegrad um 39 oder 89 Euro höher ausfällt.
Doch wer nur die neuen Monatsbeträge betrachtet, bekommt ein unvollständiges Bild. Denn aus dem neuen Budget sollen künftig auch Ausgaben bestritten werden, für die Pflegebedürftige heute zusätzliche Ansprüche haben.
Das betrifft unter anderem zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und Teile der Ersatzpflege. Gerade für Pflegebedürftige, die solche Leistungen regelmäßig nutzen, kann deshalb trotz eines höheren Betrags am Monatsanfang unter dem Strich weniger frei verfügbares Geld übrig bleiben.
Wichtig ist allerdings der Rechtsstand: Das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, ist bislang nicht endgültig beschlossen. Grundlage der folgenden Angaben ist der aktuelle Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.
Aus dem Pflegegeld soll 2027 das Entlastungsbudget werden
Das bisherige Pflegegeld erhalten Menschen der Pflegegrade 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird. Im Jahr 2026 werden monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 gezahlt.
Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll diese Geldleistung künftig als Entlastungsbudget bezeichnet werden. Vorgesehen sind 386 Euro bei Pflegegrad 2, 638 Euro bei Pflegegrad 3, 889 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.079 Euro bei Pflegegrad 5.
Damit steigt der Monatsbetrag bei Pflegegrad 2 und 3 rechnerisch um jeweils 39 Euro. Bei Pflegegrad 4 und 5 beträgt der Aufschlag jeweils 89 Euro.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 | Geplantes Entlastungsbudget 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 386 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 638 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 889 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 1.079 Euro |
Weitere Hintergründe zu den vorgesehenen Beträgen finden Betroffene in unserem Beitrag Pflegegeld soll ab 2027 steigen: Warum vom Plus aber nichts übrig bleibt.
Warum 39 Euro mehr nicht automatisch 39 Euro mehr bedeuten
Der entscheidende Unterschied liegt in der Konstruktion der Leistung. Heute steht das Pflegegeld neben mehreren weiteren Ansprüchen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Pflegebedürftige können beispielsweise zusätzlich zum Pflegegeld zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten. Dafür stehen derzeit bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung.
Dazu zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder bestimmte Bettschutzeinlagen. Dieser Betrag wird heute nicht aus dem monatlichen Pflegegeld finanziert.
Nach dem Referentenentwurf soll dieser getrennte Anspruch in der bisherigen Form entfallen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen künftig unter anderem aus dem neuen Entlastungsbudget finanziert werden können.
Pflegegrad 2 und 3 können trotz Erhöhung schlechter dastehen
Besonders deutlich wird die Veränderung bei Pflegegrad 2. Das Pflegegeld steigt rechnerisch von 347 auf 386 Euro, also um 39 Euro.
Benötigt die pflegebedürftige Person jedoch weiterhin monatlich Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro, verbleiben rechnerisch noch 344 Euro aus dem neuen Budget. Das sind drei Euro weniger als die heutigen 347 Euro Pflegegeld.
Bei Pflegegrad 3 ergibt sich dasselbe Verhältnis. Von den geplanten 638 Euro bleiben nach 42 Euro für Pflegehilfsmittel 596 Euro übrig, während heute 599 Euro Pflegegeld gezahlt werden.
Damit wäre das angekündigte Plus von 39 Euro bereits durch einen einzigen bisher zusätzlichen Leistungsanspruch vollständig verbraucht. Über diese Problematik haben wir bereits ausführlich im Beitrag Pflegegeld: 42-Euro-Posten kippt die geplante Erhöhung berichtet.
Bei Pflegegrad 4 und 5 bleibt zunächst ein größeres Plus
Bei Pflegegrad 4 und 5 ist der Abstand größer. Das geplante Entlastungsbudget liegt jeweils 89 Euro über dem heutigen Pflegegeld.
Wer davon monatlich 42 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel einsetzen muss, hätte rechnerisch noch ein Plus von 47 Euro gegenüber dem bisherigen Pflegegeld. Das bedeutet allerdings noch nicht, dass der gesamte Pflegehaushalt tatsächlich besser gestellt wäre.
Denn neben den Pflegehilfsmitteln verändert die Reform auch die Finanzierung der Ersatzpflege. Wer regelmäßig Unterstützung benötigt, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist, muss deshalb genauer rechnen.
Auch die bisherige Verhinderungspflege wird neu geordnet
Derzeit stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über einen gemeinsamen Jahresbetrag zur Verfügung. Im Jahr 2026 können hierfür insgesamt bis zu 3.539 Euro genutzt werden.
Dieser Anspruch besteht zusätzlich zum regulären Pflegegeld und ist insbesondere wichtig, wenn pflegende Angehörige krank werden, Urlaub benötigen oder aus anderen Gründen zeitweise ausfallen. Bei stundenweiser Verhinderungspflege kann das Pflegegeld unter bestimmten Voraussetzungen sogar vollständig weitergezahlt werden.
Wie die heutigen Regeln funktionieren, erklären wir im Ratgeber Verhinderungspflege richtig abrechnen: So bleibt mehr vom Pflegegeld übrig.
Das PNOG soll diese Struktur verändern. Ersatzpflege soll künftig je nach Situation über verschiedene neue Budgets organisiert werden können, wobei auch das Entlastungsbudget für selbst organisierte Ersatzpflege eingesetzt werden kann.
Der höhere Monatsbetrag bekommt damit zusätzliche Aufgaben
Das ist der Punkt, an dem ein Vergleich allein anhand des monatlichen Pflegegeldes in die Irre führt. Ein höheres Entlastungsbudget muss künftig teilweise Aufgaben übernehmen, für die bislang andere Leistungsansprüche vorgesehen sind.
Das Bundesgesundheitsministerium argumentiert, dass Pflegebedürftige dadurch flexibler entscheiden können, wofür sie das Geld einsetzen. Weniger Einzelanträge und weniger getrennte Leistungstöpfe sollen die häusliche Pflege vereinfachen.
Für Betroffene bedeutet mehr Flexibilität jedoch zugleich, dass unterschiedliche Ausgaben um dasselbe Geld konkurrieren können. Wird ein größerer Betrag für Ersatzpflege benötigt, steht dieser Teil anschließend nicht mehr für die gewöhnliche selbst organisierte Pflege zur Verfügung.
Das gesamte Leistungssystem wird umgebaut
Die geplante Reform beschränkt sich nicht auf eine Umbenennung des Pflegegeldes. Die Bundesregierung will mehrere bislang getrennte Leistungen in neue Budgets überführen.
Neben dem Entlastungsbudget sind unter anderem ein Sachleistungsbudget, ein Sozialraumbudget und ein Überbrückungsbudget vorgesehen. Eine ausführliche Übersicht bietet unser Beitrag Pflege 2027: Die wichtigsten Änderungen einfach erklärt.
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Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro soll für die Pflegegrade 2 bis 5 ebenfalls neu organisiert werden. Vorgesehen ist hier ein sogenanntes Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro.
Bei Pflegegrad 1 sieht der Entwurf dagegen einen besonders weitreichenden Einschnitt vor. Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich soll dort entfallen und durch stärker auf Beratung und Prävention ausgerichtete Angebote ersetzt werden.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Entlastungsbetrag soll wegfallen: Das ändert sich beim Pflegegeld ab 1. Januar 2027.
Neue Pflegegrade 2 und 3 sollen zunächst sogar nur die Hälfte bekommen
Eine weitere geplante Regelung kann für neu pflegebedürftige Menschen erhebliche finanzielle Folgen haben. Wer erstmals Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 erhält, soll in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets bekommen.
Bei Pflegegrad 2 wären das statt 386 Euro lediglich 193 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 3 wären zunächst 319 Euro statt 638 Euro vorgesehen.
Das Bundesgesundheitsministerium begründet dies unter anderem mit einer intensiveren Begleitung zu Beginn der Pflegebedürftigkeit. Gleichzeitig soll die Regelung die Pflegeversicherung finanziell entlasten.
Für betroffene Familien bedeutet sie jedoch zunächst deutlich weniger Geld als nach dem heutigen System. Gerade in den ersten Monaten entstehen häufig zusätzliche Kosten, weil Hilfsmittel beschafft und die häusliche Versorgung neu organisiert werden müssen.
Der Begriff „Pflegegelderhöhung“ greift deshalb zu kurz
Wer lediglich die Zahlen 347 und 386 Euro miteinander vergleicht, sieht eine Erhöhung. Dasselbe gilt für die übrigen Pflegegrade.
Eine realistische Betrachtung muss jedoch berücksichtigen, welche Leistungen mit dem jeweiligen Betrag finanziert werden sollen. Entscheidend ist für Pflegebedürftige nicht nur, wie hoch ein einzelnes Budget auf dem Papier ist, sondern welche zusätzlichen Ansprüche daneben bestehen bleiben.
Genau hier verändert das PNOG die bisherige Systematik erheblich. Ein Teil der nominellen Erhöhung entsteht dadurch, dass Geld aus bislang getrennten Leistungen in die neuen Budgets verschoben werden soll.
Pflegebedürftige sollten bestehende Ansprüche nicht vorschnell abschreiben
Noch gelten die bisherigen Regeln. Pflegebedürftige können deshalb weiterhin das reguläre Pflegegeld, Pflegehilfsmittel sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nach dem derzeit geltenden Recht beanspruchen.
Niemand sollte 2026 auf bestehende Leistungen verzichten, weil für 2027 neue Budgets angekündigt wurden. Der Referentenentwurf kann im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändert werden.
Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet seine veröffentlichten Regelungen ausdrücklich weiterhin als Planungen im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes. Erst ein beschlossenes und verkündetes Gesetz schafft verbindliches neues Recht.
Praxisbeispiel: Aus 39 Euro Plus werden drei Euro Minus
Frau Schneider hat Pflegegrad 2 und wird von ihrer Tochter zu Hause gepflegt. Im Jahr 2026 erhält sie monatlich 347 Euro Pflegegeld und nutzt zusätzlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro.
Damit stehen ihr Leistungen im rechnerischen Wert von 389 Euro zur Verfügung, ohne dass die 42 Euro für die Pflegehilfsmittel ihr Pflegegeld verringern. Zusätzlich kann sie bei Bedarf auf die heutigen Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zurückgreifen.
Nach dem derzeitigen PNOG-Entwurf würde ihr Entlastungsbudget auf 386 Euro steigen. Muss sie davon weiterhin Pflegehilfsmittel für 42 Euro bezahlen, verbleiben 344 Euro für die sonstige selbst organisierte Pflege.
Obwohl auf dem Papier eine Erhöhung um 39 Euro steht, wären das drei Euro weniger als ihr heutiges Pflegegeld von 347 Euro. Benötigt ihre Tochter zusätzlich eine Ersatzpflege, kann sich die Rechnung weiter verschieben.
Fazit: Mehr Geld auf dem Papier ist nicht automatisch mehr Pflegeleistung
Das geplante Entlastungsbudget zeigt, warum bei der Pflegereform nicht nur auf die neuen Monatsbeträge geschaut werden darf. 386 statt 347 Euro oder 1.079 statt 990 Euro klingen zunächst nach einer spürbaren Verbesserung.
Gleichzeitig sollen jedoch Leistungen neu gebündelt werden, die bislang zusätzlich zum Pflegegeld bestehen. Wer Pflegehilfsmittel oder Ersatzpflege benötigt, kann deshalb einen Teil der vermeintlichen Erhöhung sofort wieder verlieren.
Für Pflegegrad 2 und 3 kann bereits die Nutzung von Verbrauchspflegehilfsmitteln das gesamte monatliche Plus aufzehren. Wie stark ein Haushalt tatsächlich betroffen wäre, hängt vom Pflegegrad und davon ab, welche zusätzlichen Pflegeleistungen regelmäßig benötigt werden.
Hinzu kommt: Noch handelt es sich um einen Referentenentwurf. Für Betroffene bleibt deshalb entscheidend, welche Regelungen Bundestag und Bundesrat am Ende tatsächlich verabschieden.
Häufige Fragen zum Pflegegeld und Entlastungsbudget 2027
Steigt das Pflegegeld 2027 tatsächlich?
Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll das bisherige Pflegegeld durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden. Vorgesehen sind 386 Euro bei Pflegegrad 2, 638 Euro bei Pflegegrad 3, 889 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.079 Euro bei Pflegegrad 5.
Warum können Pflegebedürftige trotz höherer Beträge Geld verlieren?
Aus dem neuen Budget sollen auch Ausgaben finanziert werden, für die heute teilweise zusätzliche Ansprüche bestehen. Dazu gehören insbesondere zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und bestimmte Formen der selbst organisierten Ersatzpflege.
Was passiert mit den 42 Euro für Pflegehilfsmittel?
Der bisher eigenständige Anspruch von bis zu 42 Euro monatlich soll nach dem Entwurf in der bisherigen Form nicht fortgeführt werden. Verbrauchspflegehilfsmittel sollen künftig unter anderem aus den neuen Budgets finanziert werden können.
Was passiert mit der Verhinderungspflege?
Die bisherige Struktur mit dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll neu geordnet werden. Ersatzpflege soll künftig je nach Situation aus unterschiedlichen Budgets finanziert werden können.
Bekommen neue Pflegebedürftige sofort das volle Entlastungsbudget?
Nach dem derzeitigen Entwurf nicht immer. Wer erstmals Pflegegrad 2 oder 3 erhält, soll in den ersten drei Monaten lediglich die Hälfte des vorgesehenen Entlastungsbudgets bekommen.
Ist die Pflegereform für 2027 bereits endgültig beschlossen?
Nein. Nach dem derzeitigen Stand handelt es sich beim Pflegeneuordnungsgesetz weiterhin um einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, sodass sich Beträge und einzelne Regelungen im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können.




