Pflegegeld: 42-Euro-Posten kippt die geplante Erhöhung

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Das Bundesgesundheitsministerium bewirbt das geplante Entlastungsbudget als Verbesserung: Es soll ab 2027 das Pflegegeld ersetzen und höher ausfallen. Die Rechnung zeigt für die Pflegegrade 2 und 3 das Gegenteil. Weil die Pauschale für Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro im Monat künftig im neuen Budget aufgehen soll, bliebe von 39 Euro nominalem Plus ein Minus von bis zu 3 Euro monatlich.

Wer Pflegegeld bezieht und die Pauschale voll ausschöpft, stünde ab 2027 bis zu 36 Euro im Jahr schlechter da, noch bevor die erste Stunde Ersatzpflege bezahlt ist.

Entlastungsbudget statt Pflegegeld: Das plant der Referentenentwurf

Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) datiert vom 3. Juni 2026 und wurde am 4. und 5. Juni veröffentlicht. Er ist kein Gesetz: Kabinettsbeschluss, Bundestag und Bundesrat stehen noch aus, bis zu einer Verkündung gilt das heutige Recht unverändert. Der Entwurf sieht vor, das bisherige Pflegegeld durch ein monatliches Entlastungsbudget zu ersetzen.

Aus dem Budget sollen Pflegebedürftige künftig nicht nur die selbst organisierte Pflege finanzieren, sondern auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beschaffen und bei Verhinderung der Pflegeperson die Ersatzpflege organisieren.

Heute sind das drei getrennte Ansprüche: das Pflegegeld, die Pflegehilfsmittel-Pauschale von bis zu 42 Euro monatlich nach § 40 Abs. 2 SGB XI und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro nach § 42a SGB XI. Künftig sollen mehrere dieser Töpfe in einem einzigen Monatsbetrag stecken.

Die Pflegegeld-Rechnung, die das Ministerium nicht vorrechnet

Nach übereinstimmenden Auswertungen des Entwurfstextes durch Fachmedien und Wohlfahrtsverbände soll das Entlastungsbudget monatlich 386 Euro bei Pflegegrad 2, 638 Euro bei Pflegegrad 3, 889 Euro bei Pflegegrad 4 und 1.079 Euro bei Pflegegrad 5 betragen.

Das heutige Pflegegeld liegt bei 347, 599, 800 und 990 Euro. Auf dem Papier stiege die Leistung also in jedem Pflegegrad.

Die Rechnung kippt, sobald einfließt, was das Budget künftig alles abdecken soll. Ein Haushalt mit Pflegegrad 2 kann heute 347 Euro Pflegegeld und zusätzlich bis zu 42 Euro Pflegehilfsmittel abrufen, zusammen ein Leistungswert von bis zu 389 Euro im Monat.

Das geplante Budget von 386 Euro läge darunter: ein Minus von bis zu 3 Euro monatlich, bis zu 36 Euro im Jahr. Bei Pflegegrad 3 fällt das Ergebnis identisch aus, denn 599 plus 42 Euro ergeben 641 Euro, geplant sind 638 Euro.

Der Paritätische Gesamtverband bestätigt den Befund in seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2026: „Rein rechnerisch kann sich beim Entlastungsbudget für die Pflegegrade (PG) G 2 und 3 sogar ein Minus ergeben, rechnet man das Pflegesachmittelbudget ein.”

Die Ersatzpflege ist dabei noch gar nicht eingerechnet. Wer die geplante Vertretung der Pflegeperson künftig aus demselben Budget bezahlen müsste, verlöre real deutlich mehr als 36 Euro im Jahr, denn heute steht dafür ein eigener Jahresbetrag bereit.

Warum das BMG trotzdem von mehr Geld spricht

Die Darstellung des Ministeriums ist nicht falsch, aber unvollständig. In den offiziellen Fragen und Antworten zum Entwurf heißt es: „Der Leistungsbetrag dafür ist höher als das bisherige Pflegegeld.” Das stimmt, solange man nur die beiden Monatsbeträge nebeneinanderlegt. Verglichen wird dabei jedoch eine Leistung mit einer anderen, die deutlich mehr abdecken muss.

Der Paritätische verlangt deshalb Offenlegung: „Wir fordern jedoch Transparenz in der Begründung, wie die Höhe der neuen Leistungsbudgets jeweils kalkuliert wurde.” Ohne die Kalkulation lässt sich nicht prüfen, ob im Zusammenspiel der Budgets weitere verdeckte Kürzungen stecken. Als Sparmaßnahme weist der Entwurf die Verrechnung nicht aus; spürbar wäre sie trotzdem, Monat für Monat.

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Pflegegrad 1 bis 5: Wer verliert, wer gewinnt

Die Verrechnung trifft die Pflegegrade nicht gleich. Bei Pflegegrad 4 und 5 soll das Budget um jeweils 89 Euro über dem heutigen Pflegegeld liegen; selbst nach Abzug der eingerechneten Pflegehilfsmittel bliebe dort ein Plus von bis zu 47 Euro im Monat.

Verlierer wären ausgerechnet die Pflegegrade 2 und 3, vor allem Haushalte, die die Pauschale für Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel heute Monat für Monat ausschöpfen. Wer die 42 Euro bisher nicht abruft, würde durch die Umstellung nominal gewinnen, verschenkt aber schon heute Geld.

Am härtesten träfe es Pflegegrad 1. Die Pauschale steht heute allen Pflegegraden bei häuslicher Pflege zu, das geplante Entlastungsbudget aber erst ab Pflegegrad 2. Der Paritätische kritisiert den „ersatzlosen Wegfall jeglicher Entlastungsleistung für den PG 1″, einschließlich der Verbrauchs-Pflegehilfsmittel und ohne Bestandsschutz: Für diese Gruppe ginge der Anspruch von bis zu 504 Euro im Jahr komplett verloren.

Neu eingestufte Pflegegrade 2 und 3 würden ab 2027 in den ersten drei Monaten zudem nur das halbe Entlastungsbudget erhalten. Wichtig dabei: Die neuen Budgetbeträge würden ab dem geplanten Stichtag für alle häuslich Gepflegten gelten, nicht nur für Neueingestufte.

Wer heute Pflegegeld bezieht, wäre genauso betroffen wie jemand, der erst 2027 einen Pflegegrad erhält. Nach Ministeriumsangaben liegt die Zahl der Pflegebedürftigen inzwischen bei über sechs Millionen.

Was Betroffene jetzt tun können

Noch gilt das heutige Recht, mit einer praktischen Konsequenz: Die Pflegehilfsmittel-Pauschale verfällt am Ende jedes Monats, in dem sie nicht abgerufen wird. Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, sollte die Pauschale deshalb jeden Monat nutzen: über einen Vertragspartner der Pflegekasse, der direkt mit der Kasse abrechnet, oder über eigene Einkäufe mit zeitnah eingereichten Belegen.

Gegen den Entwurf selbst gibt es keinen Rechtsbehelf, wohl aber ein laufendes Verfahren, in dem sich noch etwas bewegen kann. Die Wohlfahrtsverbände haben am 10. Juni 2026 Stellung genommen und fordern Nachbesserungen genau an dieser Stelle.

Wer den eigenen Bundestagsabgeordneten anschreibt oder sich einem Sozialverband anschließt, setzt dort an, wo die Beträge noch veränderbar sind. Für die individuelle Planung hilft die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekassen: Sie rechnet aus, welche Ansprüche ein Haushalt heute tatsächlich nutzt und was die Umstellung konkret bedeuten würde.

Häufige Fragen zur Pflegegeld-Umstellung

Betrifft die Umstellung auch Menschen, die heute schon Pflegegeld beziehen?

Ja, auch wer heute schon Pflegegeld bezieht, wäre betroffen. Der Schutz im Entwurf gilt nur für die Pflegegrade selbst: Niemand soll allein wegen verschärfter Einstufungs-Schwellenwerte seinen anerkannten Grad verlieren. Die neuen, niedrigeren Budgetbeträge für Pflegegrad 2 und 3 würden dagegen ab dem geplanten Stichtag für alle gelten.

Kann ich ungenutzte Budget-Anteile später nachholen?

Nach dem Entwurfsstand wäre das Entlastungsbudget ein Monatsbetrag ohne Übertragungsmöglichkeit; der Paritätische kritisiert genau das. Die Logik der heutigen Pauschale würde damit auf eine viel größere Summe ausgeweitet: Was im Monat nicht eingesetzt wird, wäre weg.

Lohnt sich ein Widerspruch gegen die neuen Beträge?

Gegen ein Gesetz gibt es keinen Widerspruch, nur gegen Bescheide. Berechnet die Pflegekasse das Budget nach einem Inkrafttreten falsch, etwa beim Pflegegrad oder Stichtag, ist der Widerspruch binnen eines Monats nach Zugang das richtige Mittel; gegen die gesetzliche Höhe selbst hätte er keine Aussicht.

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG), Stand 3./4. Juni 2026
Bundesministerium für Gesundheit: FAQ zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), Juni 2026
Gesetze im Internet: Sozialgesetzbuch XI, § 37 Pflegegeld und § 40 Pflegehilfsmittel
Der Paritätische Gesamtverband: Stellungnahmen des Paritätischen und der BAGFW zum Referentenentwurf des PNOG, 10. Juni 2026