Wann ist der beste Zeitpunkt um in Rente zu gehen? Mit Tabellen

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Wann ist der beste Zeitpunkt für die Rente? Welche Möglichkeiten habe ich noch vor dem gesetzlichen Rentenalter, in den Ruhestand zu gehen?

Dieser Artikel beantwortet diese Fragen und gibt einen Überblick über die verschiedenen Optionen, erklärt die Bedingungen und zeigt auf, worauf es bei der Entscheidung ankommt.

Gesetzliches Renteneintrittsalter: Die Regelaltersrente

Das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland ist für Personen, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden, auf 67 Jahre festgelegt. Wer mindestens fünf Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) angesammelt hat, kann in diesem Alter ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Für Jahrgänge vor 1964 liegt das Eintrittsalter etwas früher und hängt davon ab, wann genau der Versicherte geboren wurde.

Tabelle: Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr

Geburtsjahr
Renteneintrittsalter
vor 1947 65 Jahre
1947 – 1958
65 Jahre + 1-12 Monate (je nach Jahrgang)
1959 – 1963
66 Jahre + 2-10 Monate (je nach Jahrgang)
ab 1964 67 Jahre

Frührente mit 63: Wer kann davon profitieren?

Die Frührente ab 63 Jahren steht Personen offen, die mindestens 35 Jahre Beitragszeit vorweisen können. Diese Beitragsjahre setzen sich nicht nur aus Berufsjahren zusammen, sondern umfassen auch Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder Krankengeldbezug. Auch Pflichtbeiträge aus Minijobs können angerechnet werden.

Jedoch ist die Frührente mit Einbußen verbunden. Für jeden Monat, den die Rente vor dem regulären Renteneintrittsalter bezogen wird, gibt es einen Abschlag von 0,3 Prozent. Wer also vier Jahre früher in den Ruhestand möchte, muss einen Abschlag von 14,4 Prozent in Kauf nehmen.

Eine Ausnahme gilt für Menschen mit einer Schwerbehinderung und für Bergleute, die mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben. Diese können unter bestimmten Bedingungen früher abschlagsfrei in Rente gehen.

Tabelle: Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn

Jahre vorzeitig in Rente Monatlicher Abschlag
Gesamtabschlag
1 Jahr 0,3 % x 12 3,6 %
2 Jahre 0,3 % x 24 7,2 %
3 Jahre 0,3 % x 36 10,8 %
4 Jahre 0,3 % x 48 14,4 %

Beispielrechnung: Auswirkungen der Abschläge

Angenommen, ein Versicherter hätte ohne Abschläge eine monatliche Rente von 1.500 Euro. Wenn er vier Jahre früher in Rente geht, beläuft sich der Abschlag auf 14,4 %, was bedeutet, dass seine monatliche Rente auf 1.284 Euro gekürzt wird. Dieser Betrag wird ihm lebenslang gezahlt, er muss also mit großen finanziellen Einbußen leben.

Altersrente nach 45 Versicherungsjahren: Abschlagsfrei ab 65 Jahren

Wer besonders lange Beitragszeiten aufweisen kann, hat ebenfalls die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen – und zwar ohne Abschläge. Für Menschen, die mindestens 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, besteht die Option, bereits ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Bei den Jahrgängen vor 1964 liegt das Eintrittsalter zum Teil sogar noch niedriger.

Zu den 45 Versicherungsjahren zählen nicht nur Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, sondern auch Zeiten, in denen Krankengeld oder Arbeitslosengeld I bezogen wurde, sowie Kindererziehungszeiten und Phasen der Pflege von Angehörigen. Allerdings werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe nicht angerechnet.

Tabelle: Berücksichtigte Zeiten für die 45 Versicherungsjahre

Art der Zeiten
Anrechnung auf die 45 Jahre
Pflichtbeiträge aus Beschäftigung Ja
Krankengeldbezug Ja
Arbeitslosengeld I Ja
Kindererziehungszeiten Ja
Pflegezeiten für Angehörige Ja
Arbeitslosengeld II / Arbeitslosenhilfe Nein
Studienzeiten Nein

Abschläge ausgleichen: Sonderzahlungen als Option

Wer Rentenabschläge vermeiden möchte, hat die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen diese Einbußen auszugleichen. Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte solche Sonderzahlungen leisten, um ihre Rentenansprüche zu erhöhen und die möglichen Abschläge zu kompensieren. Voraussetzung ist, dass die Beitragszeiten von mindestens 35 Jahren bis zum geplanten Rentenbeginn erreicht werden.

Hierzu muss der Wunsch gegenüber dem Rentenversicherungsträger geäußert werden. Dieser ermittelt dann die Höhe des erforderlichen Ausgleichsbetrags und teilt diese Information in einer besonderen Rentenauskunft mit. Diese Option haben auch diejenigen, die bereits eine gekürzte Rente beziehen, aber ihre Rente weiterhin aufstocken möchten.

Tabelle: Beispiel Sonderzahlungen zur Vermeidung von Abschlägen

Alter bei Antragstellung
Geschätzte Sonderzahlung pro fehlendem Rentenpunkt (in Euro)
50 Jahre 8.000
55 Jahre 9.500
60 Jahre 11.000

Minijobs und Arbeitslosigkeit: Schlupflöcher nutzen

Minijobs sind eine Option fehlende Beitragsjahre auszugleichen, da die Arbeitgeber einen Teil der Rentenbeiträge übernehmen und die Versicherten durch relativ geringe eigene Beiträge ihre Rentenansprüche ausbauen können.

Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit können angerechnet werden, wenn es sich um den Bezug von Arbeitslosengeld I handelt. Wer zum Beispiel mit 33 Beitragsjahren arbeitslos wird und Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, kann durch den zweijährigen Bezug die 35 Beitragsjahre vollmachen und so mit 63 Jahren in Frührente gehen – allerdings mit den entsprechenden Abschlägen.

Tabelle: Möglichkeiten zur Erfüllung der Beitragszeiten

Maßnahme Anrechnung auf Beitragsjahre
Minijob Ja
Arbeitslosengeld I Ja
Arbeitslosengeld II Nein
Freiwillige Beiträge zur GRV Ja

Rente mit 63: Wann lohnt sie sich?

Der vorzeitige Renteneintritt lohnt sich vor allem dann, wenn man ausreichend finanziell vorgesorgt hat oder durch eine Betriebsrente zusätzlich abgesichert ist. In diesem Fall können die hohen Abschläge verkraftbar sein.

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Seit 2023 gibt es die Möglichkeit, zur vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuzuverdienen. Zusätzliche Beitragszahlungen aus einem Nebenverdienst erhöhen auch die Rentenansprüche, was die finanziellen Einbußen der Frührente teilweise ausgleichen kann.

Beispielrechnung: Hinzuverdienst zur Rente mit 63

Ein Versicherter geht mit 63 Jahren in Rente und erhält eine gekürzte Rente von 1.200 Euro. Gleichzeitig arbeitet er weiterhin in Teilzeit und verdient monatlich 1.500 Euro. Durch die zusätzlichen Beitragszahlungen erhöht sich seine Rente nach einigen Jahren auf 1.300 Euro. Er kann also den Abschlag teilweise ausgleichen.

Besondere Regelungen für Schwerbehinderte und Bergleute

Für bestimmte Personengruppen gelten besondere Regelungen, die einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge ermöglichen. Hierzu gehören:

  • Schwerbehinderte Menschen: Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 können unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 62 Jahren in Rente gehen. Für Schwerbehinderte ab Jahrgang 1964 liegt das abschlagsfreie Rentenalter bei 65 Jahren, sofern die Versicherungszeit von 35 Jahren erreicht wurde.
  • Bergleute: Wer mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet hat, kann bereits mit 62 Jahren in Rente gehen, wenn er nach 1964 geboren wurde. Frühere Jahrgänge konnten sogar noch früher in Rente gehen.

Tabelle: Renteneintrittsalter für Schwerbehinderte und Bergleute

Personengruppe Geburtsjahr Renteneintrittsalter ohne Abschläge
Schwerbehinderte ab 1964 65 Jahre
Schwerbehinderte vor 1964 62 – 64 Jahre (je nach Jahrgang)
Bergleute (25 Jahre unter Tage) ab 1964 62 Jahre

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Schlupflöcher und Gestaltungsmöglichkeiten für einen flexiblen Übergang

Neben den klassischen Möglichkeiten, in Rente zu gehen, gibt es weitere Optionen, um den Übergang ins Rentenalter flexibler zu gestalten:

  • Altersteilzeit: Eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, ohne direkt in Rente zu gehen, ist die Altersteilzeit. Hierbei wird in den letzten Jahren vor der Rente nur noch die Hälfte der regulären Arbeitszeit gearbeitet, während das Gehalt weiterhin zu einem großen Teil durch den Arbeitgeber gestützt wird.
  • Teilrente: Versicherte können auch eine Teilrente beziehen und weiterhin in Teilzeit arbeiten. Dies ermöglicht es, den Rentenbeginn flexibel zu gestalten und gleichzeitig Rentenansprüche weiter auszubauen.