Wer früher aufhören will zu arbeiten, zahlt dafür meist mit einer dauerhaft gekürzten Rente. Diese Kürzung lässt sich jedoch ab 50 Jahren ganz oder teilweise ausgleichen. Der Weg führt über Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung.
In diesem Beitrag erfahren Sie, für wen das sinnvoll ist, wie die Beträge berechnet werden, welche Fristen gelten und welche steuerlichen Effekte möglich sind. Sie erhalten konkrete Beispiele, damit Sie Ihre Entscheidung besser planen können.
Inhaltsverzeichnis
Regelaltersgrenze, Frühstart mit 63 und Abschläge
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre. Wer früher geht, muss je Monat Vorziehen mit einem Abschlag von 0,3 Prozent rechnen; maximal sind 14,4 Prozent möglich. Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ ist bei mindestens 35 anrechenbaren Versicherungsjahren ab 63 möglich, dann aber mit Abschlag.
Ohne Abschlag gelingt der frühere Start nur bei 45 Jahren („besonders langjährig Versicherte“). Diese Grundregeln sind zentral für jede Entscheidung zum Abschlagsausgleich.
Sonderzahlungen ab 50: Rechtsgrundlage und Antrag
Ab dem 50. Geburtstag können Versicherte freiwillige Sonderzahlungen leisten, um künftige Abschläge teilweise oder vollständig auszugleichen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) berechnet dazu auf Antrag den individuellen Betrag und nennt auch die Bankverbindung.
Das passende Formular trägt die Bezeichnung V0210 („Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung“). Sie beantragen damit ausschließlich eine Berechnung; zahlen können Sie danach in einer Summe oder in Teilbeträgen.
Wie die DRV den Ausgleichsbetrag berechnet
Die DRV nutzt eine gesetzlich definierte Formel. Maßgeblich sind: die erwartete Rentenkürzung in Prozent, der aktuelle Beitragssatz und das Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Diese Faktoren ändern sich regelmäßig.
Wichtig für die Praxis: Zahlen Sie innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Auskunft, bleibt der ausgewiesene Betrag selbst bei zwischenzeitlichen Änderungen stabil. Dadurch entsteht Planungssicherheit für Ihre Liquidität.
Konkrete Kostenbeispiele aus 2025
Die DRV veröffentlicht Orientierungswerte, die bei der Entscheidung helfen. Beispiel: Bei einer erwarteten monatlichen Regelaltersrente von 1.200 Euro und einem Vorziehen um drei Jahre sinkt die Rente rechnerisch um 10,8 Prozent. Für den kompletten Ausgleich veranschlagt die DRV in der ersten Jahreshälfte 2025 rund 34.700 Euro.
Wer zwei Jahre vorzieht und ohne Kürzung bleiben will, braucht bei 1.000 Euro erwarteter Rente etwa 18.500 Euro. Ein Vorziehen um ein Jahr bei 800 Euro Rente erfordert grob 7.100 Euro. Diese Werte sind Beispiele; Ihre individuelle Auskunft weicht je nach Daten ab.
Teilzahlungen, Ratenmodelle und flexible Strategie
Sie dürfen den Ausgleich als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen leisten. Klassische „Raten“ im Sinne eines festen Plans sind nicht vorgesehen, mehrere Zahlungen pro Jahr aber zulässig. Auch ein teilweiser Ausgleich ist möglich.
Dann fällt der Abschlag später nur in reduzierter Höhe an. Diese Flexibilität erlaubt es, Sonderzahlungen an Bonuszahlungen, Abfindungen oder den Verkauf von Vermögenswerten zu koppeln.
Was, wenn Sie doch länger arbeiten?
Entscheiden Sie sich nach geleisteten Sonderzahlungen gegen den frühen Ruhestand, verfällt das Geld nicht. Die eingezahlten Beträge erhöhen dann Ihre spätere Altersrente. Eine Erstattung gezahlter Ausgleichsbeträge findet nicht statt. Das ist wichtig für die Risikoeinschätzung: Der Ausgleich ist keine „Wette“ auf den frühen Start, sondern eine Investition in die Rentenhöhe.
Steuerliche Effekte gezielt nutzen
Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gelten als begünstigte Altersvorsorgeaufwendungen. Das kann die Steuerlast im Zahlungsjahr deutlich mindern, abhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz und von Höchstbeträgen.
Häufig lohnt es sich, den Ausgleich über zwei oder mehr Jahre zu strecken, um den Abzug optimal zu nutzen. Eine individuelle Steuerberatung ist hier sinnvoll, weil die Effekte von Einkommen, Familienstand und sonstigen Vorsorgeaufwendungen abhängen.
Trend: Immer mehr nutzen den Ausgleich – mit Dellen
Der Abschlagsausgleich hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Nach Auswertungen aus 2023 leisteten rund 50.000 Versicherte entsprechende Zahlungen; im Vorjahr waren es noch mehr. Schwankungen erklären Fachleute unter anderem mit veränderten Preisfaktoren für Ausgleichszahlungen.
Für Sie zählt am Ende die individuelle Rechnung: Ausgleichsbeitrag jetzt versus lebenslanger Abschlag später.
Entscheidungshilfe: Rechnen, vergleichen, Fristen beachten
Starten Sie mit Ihrer jährlichen Renteninformation. Prüfen Sie, ab wann Sie welche Rentenart erreichen. Klären Sie, wie stark ein früherer Start Ihre Rente mindert. Lassen Sie sich die Auskunft über den maximalen Ausgleichsbetrag erstellen und vergleichen Sie Szenarien: voller Ausgleich, teilweiser Ausgleich oder Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze.
Achten Sie auf den Dreimonatszeitraum nach der DRV-Auskunft und auf steuerliche Stichtage zum Jahresende. So sichern Sie sich feste Beträge und mögliche Steuervorteile.
Praxisbeispiel: Drei Wege zum Ziel
Angenommen, Ihre Renteninformation weist 1.200 Euro Regelaltersrente aus. Sie möchten drei Jahre früher aufhören. Variante A: Sie nehmen die Rente vorzeitig in Anspruch und akzeptieren den dauerhaften Abschlag von 10,8 Prozent. Variante B: Sie gleichen vollständig aus und zahlen einmalig rund 34.700 Euro (Beispielwert 1. Halbjahr 2025).
Variante C: Sie gleichen teilweise aus, zahlen etwa die Hälfte und reduzieren damit den Abschlag spürbar. Welche Variante passt, hängt von Vermögen, Steuern und Lebenserwartung ab. Die DRV und unabhängige Beratungsstellen unterstützen bei der Berechnung.
Wer früher gehen will, braucht Zahlen – und einen Plan
Der Abschlagsausgleich ist ein wirksames Instrument für einen früheren Ruhestand ohne dauerhafte Einbußen. Die Beträge sind spürbar, aber transparent kalkulierbar und steuerlich begünstigt.
Wer rechtzeitig plant, kann die Kosten stabilisieren, Zahlungen staffeln und am Ende flexibel bleiben. Holen Sie sich die DRV-Auskunft, rechnen Sie Varianten durch und entscheiden Sie dann – faktenbasiert und passend zu Ihrer Lebenslage.