Das ist in dem Bürgergeld-Satz ab 2023 enthalten

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Der Hartz IV-Regelsatz liegt 2022 bei 449 EUR monatlich für Alleinstehende ohne Kind (sog. Eckregelsatz). Ab 2023 sollen die Regelleistungen (sog. Bürgergeld) voraussichtlich 502 Euro je Monat für einen Single ohne Kind betragen. Die Höhe des Regelsatzes für alle anderen ergibt sich aus den Regelbedarfsstufen und fällt entsprechend geringer aus.

Wir haben hier alle Einzelposten aufgelistet, die in den Regelleistungen enthalten sind und mit den Vorjahren ab 2018 verglichen.

Hartz IV Regelbedarf 2018-2023

Die Werte sind in EUR pro Monat für Personen mit Anspruch auf 100 Prozent des Regelbedarfs

Jahre

2019

2020

2021

2022

2023

Regelbedarf Hartz IV

416

424

432

446

449

502

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

144,86

147,65

150,44

154,75

155,79

174,18

02

Alkoholische Getränke, Tabakwaren

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

03

Bekleidung und Schuhe

36,41

37,11

37,81

37,00

37,25

41,65

04

Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe

36,84

37,55

38,26

37,80

38,05

42,54

05

Einrichtungsgegenstände für den Haushalt

25,61

26,10

26,59

27,16

27,34

30,57

06

Gesundheitspflege

15,79

16,09

16,39

17,02

17,13

19,15

07

Verkehr

34,62

35,29

35,96

40,00

40,27

45,02

08

Nachrichtenübermittlung

37,16

37,87

38,58

39,87

40,14

44,88

09

Freizeit, Unterhaltung und Kultur

39,86

40,63

41,40

43,51

43,80

48,97

10

Bildungswesen

1,06

1,08

1,10

1,61

1,62

1,81

11

Verrechnungs-Wert zum Kauf von Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken

10,33

10,53

10,73

11,65

11,73

13,11

12

Andere Waren und Dienstleistungen

32,94

33,57

34,20

35,59

35,83

40,06

Summe

415,48

423,47

431,46

445,96

448,95

501,94

darunter: Strom

35,05

35,72

36,39

36,19

36,43

40,73

Mehrbedarf für Warm-Wasser

9,57

9,75

9,94

10,26

10,33

11,55

Weitere vom Regelsatz abweichende Bedarfe können sein:

  • Erstausstattung für die Wohnung – bedarfsbezogen, nicht zeitlich bezogen, ca. 600,- € bis 1800,- €
  • Bekleidung bei Schwangerschaft rund 130,- €
  • Erstausstattung bei Geburt, circa 520,- €
  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Bedarfe für Bildung und Teilhabe (Bildungsbedarf bis 25 Jahre und Teilhabepakete bis 18 Jahre, § 28 SGB II)
  • Notwendige Versicherungsbeiträge für privat und freiwillig Krankenversicherte (§ 26 Abs. 1 SGB II)
  • Einstiegsgeld gemäß § 16 b SGB II ist eine Ermessensleistung und wird bis zu 24 Monate bei Existenzgründung oder Arbeitsaufnahme geleistet.
  • Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus (§ 36a SGB II)
  • Sowie Mehrdarfe für außergewöhnliche Lebenslagen (Alleinerziehend, Schwangerschaft, kostaufwändige Ernährung,…,)

Galloppierende Lebensmittelpreise

Für Hartz IV-Leistungsbeziehende sind derzeit 155,82 Euro im Eckregelsatz für Nahrungsmittel vorgesehen. Bei einem geplanten Anstieg des Regelsatzes auf 500 Euro monatlich würde dies bedeuten, dass ab Januar 2023 174,18 Euro für Lebensmittel als Posten im Regelbedarf zur Verfügung stünden.

Die Preise für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke sind laut Statista seit Jahresbeginn um 10,72 Prozent gestiegen. Somit sind die Preise für Nahrungsmittel gegenüber allen anderen Gütern um über 57 Prozent angestiegen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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