So viel ist bei Hartz IV und dem Bürgergeld für Lebensmittel festgelegt

Lesedauer 2 Minuten

Der Regelsatz bei Hartz IV soll alle täglichen Bedarfe des Lebens abdecken. Hierfür existieren einzelne Posten, die in die Berechnung mit einfließen. Auch beim neuen Bürgergeld wird eine ähnliche Herleitung vorgenommen. Trotz der geplanten Erhöhung im kommenden Jahr, steht Leistungsbeziehenden nicht mehr Geld für Nahrungsmittel zur Verfügung.  Wir haben es durchgerechnet.

Wieviel Geld sehen die Hartz IV-Regelsätze für Essen vor?

In den Regelsätzen sind bestimmte Posten vorgesehen. Diese sind derzeit pauschal für die unterschiedlichen Regelbedarfsstufen vorgesehen:

  • Singles erhalten  5,19 EUR
  • Partner in Bedarfsgemeinschaften erhalten 4,67 EUR
  • U-25-jährige, die bei den Eltern leben, erhalten 4,16 EUR
  • Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten 4,34 EUR
  • Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten 3,59 EUR
  • Kinder bis 5 Jahre erhalten 3,29 EUR

Demnach erhalten aktuell Erwachsene etwa fünf Euro pro Tag. Kinder, die in den Kindergarten gehen, jedoch nur 3,29 EUR pro Tag für Essen. Weil aber der Pauschalsatz nicht ausreicht, gibt es für viele Menschen am Ende des Monats nur noch Nudeln mit Ketchup oder trocken Brot.

Wird das Bürgergeld-Regelsatz etwas daran ändern?

Laut aktueller Pläne der Bundesregierung sollen die Regelleistungen wie folgt steigen:

  • Regelleistungen für einen erwachsenen Alleinstehenden 503 Euro
  • Regelleistungen für erwachsene Partner 451 Euro
  • Regelleistungen für Kinder von 6-13 Jahren 348 Euro
  • Regelleistungen für Kinder bis 5 Jahren 318 Euro

Bei einem geplanten Anstieg des Regelsatzes auf 503 Euro monatlich würde dies bedeuten, dass ab Januar 2023 etwa 174,00 Euro für Lebensmittel als Posten im Regelbedarf zur Verfügung stehen.

Damit haben Hartz IV Beziehende auch bei den neuen Regelleistungen 5,72 Euro pro Tag für Lebensmittel im Eckregelsatz zur Verfügung.

Die Preise für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke sind laut Statista seit Jahresbeginn um 10,72 Prozent gestiegen. Somit sind die Preise für Nahrungsmittel gegenüber allen anderen Gütern um über 57 Prozent gestiegen.

Die Präsidentin des VdK, Verena Bentele, kritiserte daher: „Die fünf EUR für Lebensmittel reichen hinten und vorne nicht.“ Drei gesunde und vollwertige Mahlzeiten sind nun mal nicht mit 5,19 EUR zu bezahlen.

Im Einzelnen umfasst die Regelleistung in etwa folgende Bedarfe (Durchführungshinweise zu § 20 SGB II in Rz 20.1):

  • Nahrung, alkoholfreie Getränke ca. 35,50%
  • Bekleidung, Schuhe ca. 8,40%
  • Wohnung (ohne Mietkosten), Strom…. ca. 8,36%
  • Möbel, Haushaltsgeräte ca. 7,58%
  • Gesundheitspflege (z.B. Kosten für Medikamente, Hilfsmittel) ca. 4,30%
  • Verkehr ca. 6,30%
  • Telefon, Fax ca. 8,83%
  • Freizeit, Kultur ca. 11,04%
  • Bildung 0,38%
  • Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 1,98%
  • sonstige Waren und Dienstleistungen (insb. Kosten für Körperpflege und Hygiene) ca. 7,32%

Fazit: Auch beim Bürgergeld können sich Leistungsbeziehende nicht vollwertig ernähren. Lesen Sie dazu auch: Bürgergeld: Warum die Hartz IV-Erhöhung kein Inflationsausgleich ist.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...