Weil sich eine 56-Jährige Frau aus Neubrandenburg weigerte, schwer körperlich harte Arbeiten zu verrichten, kürzte das Jobcenter die Arbeitslosengeld-II-Zahlungen.
23.11.2013
Barbara K. freute sich nach einer längeren Zeit in der Arbeitslosigkeit auf eine neue Tätigkeit. Doch was die 56Jährige erwartete, war der blanke Horror. „Die Finger waren kaputt, die Knie und der Rücken schmerzten. Ich kam nach einer kurzen Zeit nicht mehr hoch. Diese Arbeit schaffe ich nicht“.
Noch heute ist sie wütend und traurig, wenn sie an die Zeit denkt. Bei dem Vorstellungsgespräch in der Blankenhofer Sanitär- und Heizungsinstallationsfirma wurden ihr in ihrer Erinnerung gesagt, dass Garten- und Reinigungsarbeiten zu verrichten seien. Doch stattdessen sollte sie später dann pflastern, „ohne Handschuhe und Knieschutz“. Weil das körperlich nicht lange gut ging, musste Frau K. den Job nach einer kurzen Zeit aufgeben.
Jobcenter zeigte kein Erbarmen
Doch was dann kam, war schier unglaublich. Weil sie selbst kündigte, kürzte das Jobcenter die Leistungen um 30 Prozent. Als Strafe wegen „Arbeitsverweigerung“. 20 Jahre lang habe sie alle Jobs angenommen, die seitens der Behörde verordnet wurden. Nie habe sie irgendetwas in Frage gestellt. Noch zu DDR-Zeiten habe sie in einem Hotel gearbeitet. Als die Wende kam, gab es keine Arbeit mehr. So musste sie sich mit kurzweiligen Tätigkeiten und Ein-Euro-Jobs über Wasser halten. Noch am Tag der Kündigung habe sie im Jobcenter angerufen und Bescheid gegeben, dass sie die Stelle nicht weiter fortführen könne. Es sei in diesem Alter einfach nicht mehr zu machen, Straßen zu pflastern.
Widerspruch eingelegt
Doch das Jobcenter Neubrandenburg sieht das anders. Man habe schließlich geprüft, ob die Hartz IV Bezieherin die zugedachten Arbeiten verrichten könne, hieß es in einem Regionalblatt auf Anfrage. Schließlich habe der Arbeitgeber zugesichert, auch Arbeitshandschuhe zur Verfügung zu stellen. Frau K. hat nun einen Widerspruch gegen die Sanktionen eingelegt. (wm)
Bild: Willi Heidelbach / pixelio.de
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