Die Bundesregierung wirbt bei der neuen Grundsicherung mit einer besseren Ausstattung der Jobcenter. Ab 2026 sollen die Behörden jährlich eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten.
Für Leistungsbezieher klingt das zunächst nach erheblich mehr Geld für Weiterbildung, Coaching und andere Förderungen. Ganz so einfach ist die Rechnung jedoch nicht: Denn die zusätzliche Milliarde erhalten nicht die Leistungsbezieher, und die Jobcenter können mit einem Teil der für Eingliederung vorgesehenen Mittel ihre Verwaltung finanzieren.
Eingliederungsbudget steigt auf 4,7 Milliarden Euro
Im Bundeshaushalt 2026 sind 4,7 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorgesehen. Im Jahr 2025 waren es noch 4,1 Milliarden Euro. Der eigentliche Eingliederungstitel steigt gegenüber dem Vorjahr damit um 600 Millionen Euro.
Das Geld kann beispielsweise für Eingliederungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse, Coaching, Einstiegsgeld oder die sogenannte Freie Förderung verwendet werden.
Die „eine Milliarde mehr“ bedeutet nicht eine Milliarde zusätzlich für Maßnahmen
Die Aussage, die Jobcenter erhielten jährlich eine Milliarde Euro zusätzlich, bedeutet keinen Anstieg des Eingliederungsbudgets um eine Milliarde Euro gegenüber 2025. Tatsächlich steigt dieser Haushaltstitel von 4,1 auf 4,7 Milliarden Euro und damit um 600 Millionen Euro.
Die Bundesregierung bezieht ihre Milliarden-Angabe auf die verbesserte Ausstattung gegenüber der früheren Finanzplanung. Bei einem direkten Vergleich der im Bundeshaushalt ausgewiesenen Beträge für 2025 und 2026 fällt der zusätzliche Betrag für Eingliederungsleistungen jedoch geringer aus.
Zusätzlich stehen 5,25 Milliarden Euro für die Verwaltung bereit
Neben den 4,7 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen stehen 2026 weitere 5,25 Milliarden Euro für die Verwaltungskosten der Grundsicherung zur Verfügung. Dieser Betrag bleibt gegenüber dem Haushaltsansatz 2025 unverändert.
Verwaltung bedeutet dabei nicht nur Büromiete und klassische Behördenarbeit. Ein großer Teil der Kosten entsteht durch Personal, zu dem auch Beschäftigte in Vermittlung, Beratung und Leistungsgewährung gehören.
Nach Angaben der Bundesregierung entfielen zuletzt 75,3 Prozent der Gesamtverwaltungskosten auf Personalressourcen und 5,6 Prozent auf Immobilienkosten.
Jobcenter dürfen Fördergeld in die Verwaltung verschieben
Für Leistungsbezieher besonders wichtig ist die sogenannte gegenseitige Deckungsfähigkeit. Der Eingliederungstitel und der Verwaltungskostentitel sind miteinander verbunden.
Jobcenter können deshalb vom Eingliederungsbudget liegt in das Verwaltungsbudget umschichten. Die Bundesregierung begründet dies mit der Eigenverantwortung der Jobcenter. Eine Behörde kann sich beispielsweise entscheiden, weniger Geld für Maßnahmen auszugeben und stattdessen mehr Personal für Beratung einzusetzen.
Schon früher waren Verwaltungskosten deutlich höher als geplant
Für 2024 waren zunächst rund 5,05 Milliarden Euro Verwaltungskosten veranschlagt worden. Tatsächlich wurden nach Angaben der Bundesregierung rund 6,54 Milliarden Euro ausgegeben. 2023 lag der Haushaltsansatz bei 5,25 Milliarden Euro, während tatsächlich rund 6,32 Milliarden Euro anfielen.
Deshalb kommt nicht jeder zusätzliche Euro in einer Maßnahme an
Wie viel von der besseren Finanzausstattung erreicht Leistungsbeziehende tatsächlich? Eine bundesweit feste Summe pro Leistungsbezieher gibt es nicht. Auch besteht kein Anspruch darauf, dass ein Anteil des Eingliederungsbudgets für eine einzelne Person verwendet wird.
Die Jobcenter entscheiden nach Ermessen vor Ort und über zahlreiche Förderleistungen. Ein höheres Gesamtbudget erhöht damit die finanziellen Möglichkeiten der Behörden, garantiert aber noch keine bestimmte Förderung.
Mehr Geld eröffnet trotzdem neue Chancen auf Förderung
Für Leistungsbezieher ist die Aufstockung dennoch relevant. Je größer der finanzielle Spielraum eines Jobcenters ist, desto eher können auch individuelle und kostenintensivere Unterstützungen finanziert werden. Die reformierte Freie Förderung nach § 16f SGB II bietet den Jobcentern beispielsweise zusätzliche Möglichkeiten für passgenaue Hilfen.
Profitieren können davon unter anderem Langzeitarbeitslose, junge Menschen mit erheblichen Vermittlungsproblemen sowie Leistungsbezieher mit gesundheitlichen oder rehabilitationsbezogenem Bedarf.
Bis zu 700 Millionen Euro kommen über einen weiteren Finanzierungsweg hinzu
Zusätzlich zum Eingliederungstitel wurde der sogenannte Passiv-Aktiv-Transfer ausgeweitet und gesetzlich verankert. Darüber können jährlich bis zu 700 Millionen Euro aus Mitteln für die Existenzsicherung für geförderte Beschäftigung eingesetzt werden.
Finanziert werden können damit unter anderem Förderungen für Langzeitleistungsbeziehende, Eingliederungszuschüsse und Einstiegsgeld. Der Passiv-Aktiv-Transfer bietet also zusätzliche Finanzierung neben dem Eingliederungsbudget.
Mehr Geld bedeutet noch keinen Anspruch auf mehr Förderung
Für Grundsicherungsbezieher bleibt ein Widerspruch: Einerseits stehen den Jobcentern höhere finanzielle Spielräume für die Eingliederung zur Verfügung. Andererseits entscheidet das jeweilige Jobcenter, welche Maßnahmen es finanziert und wie stark es sein Budget zur Deckung eigener Personal- und Verwaltungskosten einsetzt.
Wer eine konkrete Förderung benötigt, sollte sich nicht auf die höheren Haushaltsmittel verlassen. Entscheidend bleibt, einen individuellen Förderbedarf gegenüber dem Jobcenter konkret zu begründen und deutlich zu machen, warum beispielsweise Coaching, Qualifizierung, Einstiegsgeld oder eine andere Förderung die Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigung verbessert.
Quellen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, insbesondere Fragen zur individuellen Förderung und Mittelausstattung der Jobcenter. (BMAS)
Bundeshaushaltsplan 2026, Einzelplan 11, Kapitel 1101: Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende. (Bundeshaushalt)




