Zwei Jahre Umschulung zur Pflegefachkraft, finanziert über einen Bildungsgutschein vom Jobcenter, begleitet von einer Integrationsfachkraft, die den Weg dorthin über Monate vorbereitet hat. Eine alleinerziehende 34-Jährige aus Niedersachsen, die nach Jahren im Einzelhandel endlich eine berufliche Perspektive sieht.
Dann die bestandene Zwischenprüfung – und damit der Anspruch auf 1.000 Euro Weiterbildungsprämie, steuerfrei, ohne Anrechnung auf das Bürgergeld. So weit die Theorie. In der Praxis geht sie zu ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter, legt das Prüfungszeugnis der Kammer vor – und hört zum ersten Mal, dass das Jobcenter dafür seit Jahresbeginn gar nicht mehr zuständig ist.
Sie muss zur Agentur für Arbeit, dort einen neuen Termin vereinbaren, ihre Unterlagen erneut einreichen. Die Agentur hat keine Akte über sie. Bis das Geld kommt, vergehen Wochen – wenn sie überhaupt erfährt, dass sie jetzt woanders klopfen muss.
Inhaltsverzeichnis
Förderung zur Agentur für Arbeit verschoben
Das ist kein Einzelfall. Seit dem 1. Januar 2025 liegt die gesamte Weiterbildungsförderung für Bürgergeld-Beziehende bei der Agentur für Arbeit statt beim Jobcenter. Wie viele Menschen das konkret betrifft, lässt sich nur annähern:
Laut Bundesagentur für Arbeit nahmen im Mai 2025 rund 455.000 Bürgergeld-Beziehende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil – darunter Aktivierungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, aber eben auch abschlussorientierte Weiterbildungen und Umschulungen. Eine separate Statistik, wie viele davon eine Weiterbildungsprämie beantragen könnten, veröffentlicht die Bundesagentur nicht.
Klar ist nur: Es sind nicht wenige. Und eine repräsentative Befragung der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2025 zeigt, dass 38 Prozent der befragten Bürgergeld-Beziehenden angaben, bei Weiterbildungsmaßnahmen bisher leer ausgegangen zu sein. Der Zuständigkeitswechsel dürfte diese Quote kaum verbessern.
Weiterbildungsprämie nach § 87a SGB III: 1.000 Euro bei Zwischenprüfung, 1.500 Euro bei Abschluss
Die Weiterbildungsprämie nach § 87a SGB III ist eine finanzielle Einmalzahlung für Menschen, die an einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen. Wer eine Zwischenprüfung oder den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung besteht, erhält 1.000 Euro. Für die bestandene Abschlussprüfung kommen weitere 1.500 Euro hinzu – insgesamt also bis zu 2.500 Euro, frei verfügbar und ohne Anrechnung auf Sozialleistungen.
Voraussetzung ist eine Förderung nach § 81 SGB III durch einen Bildungsgutschein. Die Maßnahme muss zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, dessen reguläre Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt – typischerweise Umschulungen und Nachqualifizierungen.
Zusätzlich erhalten Teilnehmende ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro, ebenfalls anrechnungsfrei. Bei einer zweijährigen Umschulung ergibt das zusammen mit den Prämien eine Gesamtförderung von bis zu 6.100 Euro.
Weiterbildung bei Bürgergeld: Was sich seit Januar 2025 bei der Zuständigkeit geändert hat
Durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (Artikel 5, BGBl. 2023 I Nr. 412) wurde die komplette Weiterbildungsförderung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte zum 1. Januar 2025 von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Das umfasst Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie und alle zusammenhängenden Kosten wie Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten.
Seit diesem Stichtag dürfen Jobcenter keine neuen Weiterbildungsmaßnahmen mehr bewilligen. Einzige Ausnahme: Bildungsgutscheine, die noch 2024 vom Jobcenter ausgestellt wurden und deren Gültigkeit ins Jahr 2025 hineinreicht.
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024: 900 Millionen sparen auf Kosten der Betroffenen
Was auf den ersten Blick nach einer Vereinfachung klingt – ein Ansprechpartner statt zwei –, hat einen anderen Hintergrund. Ursprünglich wollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die gesamte Betreuung von Bürgergeld-Beziehenden unter 25 Jahren aus dem SGB II ins SGB III verlagern.
Das hätte den Bundeshaushalt um 900 Millionen Euro entlastet. Fünf Bundesländer – Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein – protestierten dagegen. Sie warnten davor, dass das bewährte Prinzip der Betreuung aus einer Hand durch unübersichtliche Schnittstellen und zusätzliche Bürokratie ersetzt werde.
Der Paritätische Gesamtverband kritisierte, dass nicht die Bedürfnisse der Betroffenen im Fokus stünden, sondern ausschließlich haushaltspolitische Überlegungen.
Das U25-Vorhaben wurde gekippt. Die Einsparung musste trotzdem kommen. Also verschob man stattdessen die Weiterbildungsförderung für alle Bürgergeld-Beziehenden – weniger öffentliche Aufmerksamkeit, dieselbe Schnittstellenproblematik. Die Kritik, die den U25-Vorstoß zu Fall gebracht hatte, gilt für den beschlossenen Wechsel genauso. Nur redet kaum jemand darüber, weil Weiterbildungsförderung in der öffentlichen Wahrnehmung als Verwaltungskram gilt – nicht als Existenzfrage.
Weiterbildungsprämie beantragen: Falsche Behörde, keine Information, verlorene Unterlagen
Das zentrale Problem ist nicht die Zuständigkeit an sich, sondern der Bruch, den der Wechsel in der Praxis erzeugt. Bürgergeld-Beziehende hatten bisher einen Ansprechpartner für alles: Lebensunterhalt, Vermittlung, Weiterbildung. Seit 2025 müssen sie für ihre Weiterbildung eine zweite Behörde aufsuchen, die sie nicht kennt und die ihre Akte nicht hat.
Das klingt nach einem Formular mehr. In der Realität bedeutet es Wochen zusätzlicher Wartezeit, Informationsverlust und einen neuen Entscheider, der anders urteilen kann als der bisherige.
Es beginnt damit, dass viele Betroffene gar nicht wissen, wohin sie sich wenden müssen. Eine systematische Informationskampagne über den Zuständigkeitswechsel hat es nicht gegeben. Wer nach bestandener Prüfung seinen Kammernachweis wie gewohnt beim Jobcenter einreicht, wird an die Agentur verwiesen – wenn er Glück hat.
Im ungünstigen Fall liegen die Unterlagen wochenlang in der falschen Behörde. Niemand ruft an. Niemand leitet weiter. Erst wenn der Betroffene selbst nachhakt, erfährt er, dass er von vorn anfangen muss.
Bildungsgutschein für Bürgergeld-Beziehende: 8 bis 14 Wochen Wartezeit durch Überweisungsverfahren
Dazu kommt das Überweisungsverfahren, das den gesamten Prozess verlangsamt. Wer Arbeitslosengeld I bezieht und ohnehin bei der Agentur gemeldet ist, wartet nach Angaben von Bildungsträgern vier bis acht Wochen auf seinen Bildungsgutschein.
Bürgergeld-Beziehende brauchen dagegen acht bis vierzehn Wochen – weil ihr Weg erst über das Jobcenter führt, das den Weiterbildungsbedarf feststellt und sie dann an die Agentur überweist. In diesen Wochen passiert nichts: keine genehmigte Maßnahme, kein Start der Umschulung, kein Weiterbildungsgeld. Denn auch die 150 Euro monatlich fließen erst, wenn die Maßnahme bewilligt ist und läuft.
Wer im bürokratischen Überweisungsverfahren feststeckt, bekommt in dieser Zeit weder Prämie noch Weiterbildungsgeld – nur den Regelsatz von 563 Euro. Für jemanden, der gerade alles auf eine berufliche Neuorientierung gesetzt hat, ist das keine Unannehmlichkeit. Es ist eine Zumutung.
Jobcenter und Agentur für Arbeit: Kein verbindlicher Datenaustausch vorgeschrieben
Der Informationsbruch zwischen den Behörden verschärft das Problem weiter. Die Integrationsfachkraft im Jobcenter kennt den Betroffenen seit Monaten, manchmal seit Jahren – die gesundheitlichen Einschränkungen, die familiäre Belastung, gescheiterte Maßnahmen in der Vergangenheit, die Gründe für den gewählten Umschulungsberuf.
Die Agentur für Arbeit bekommt von all dem zunächst nichts mit. Zwar sollen sich beide Behörden gegenseitig informieren, doch das Gesetz formuliert eine Kann-Regelung: Jobcenter und Agentur „können Vereinbarungen schließen, um die Prozesse an den Schnittstellen zu regeln”. Können. Nicht müssen. Ob das vor Ort funktioniert, hängt von der jeweiligen Dienststelle ab, nicht von einem verbindlichen Standard.
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Ermessensentscheidung über Bildungsgutschein: Neuer Sachbearbeiter, neue Bewertung
Am schwersten wiegt, dass mit der Zuständigkeit auch der Entscheider wechselt. Berufliche Weiterbildung ist eine Ermessensleistung – ob ein Bildungsgutschein bewilligt wird, hängt nicht nur von den gesetzlichen Voraussetzungen ab, sondern auch von der Einschätzung des Sachbearbeiters.
Die Fachkraft im Jobcenter, die eine Umschulung empfohlen und den Betroffenen monatelang darauf vorbereitet hat, trifft die Bewilligungsentscheidung nicht mehr. Das übernimmt ein Berater bei der Agentur, der den Betroffenen zum ersten Mal sieht, keine gemeinsame Geschichte mit ihm hat und denselben Antrag auf Grundlage derselben Gesetzeslage anders gewichten kann.
Das muss nicht zum Nachteil ausfallen – aber es kann. Und der Betroffene hat auf diesen Wechsel keinen Einfluss.
Weiterbildungsprämie richtig beantragen: So sichern Bürgergeld-Beziehende ihren Anspruch
Wer eine geförderte Umschulung oder Nachqualifizierung absolviert und Bürgergeld bezieht, muss seit 2025 die Weiterbildungsprämie bei der Agentur für Arbeit beantragen – nicht beim Jobcenter. Das gilt ebenso für den Bildungsgutschein und das Weiterbildungsgeld.
Der Prüfungsnachweis der zuständigen Kammer sollte direkt bei der Agentur eingereicht werden, per Post, persönlich oder über das Online-Portal. Entscheidend ist, eine Kopie aufzubewahren und sich den Eingang schriftlich bestätigen zu lassen – per Einschreiben, Fax-Sendeprotokoll oder Eingangsbestätigung.
Wer eine Umschulung plant, sollte beim Jobcenter aktiv nach einer Überweisung an die Agentur für Arbeit fragen, statt darauf zu warten, dass das Jobcenter von sich aus den Weiterbildungsbedarf feststellt.
Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur sehen vor, dass das Jobcenter den Bedarf identifiziert und den Betroffenen an die Agentur verweist – ein eigenmächtiger Termin bei der Agentur ohne Überweisung kann daran scheitern, dass die Agentur die formale Verweisung verlangt. Wer also Eigeninitiative zeigen will, tut das am wirksamsten, indem er im Jobcenter auf Tempo drängt, nicht indem er das Jobcenter umgeht.
Bildungsgutschein vom Jobcenter vor 2025: Wann die Altfall-Regelung greift
Für Betroffene, deren Bildungsgutschein noch 2024 vom Jobcenter ausgestellt wurde, gilt die Altfall-Regelung: Die gesamte Abwicklung läuft weiter über das Jobcenter, auch wenn die Maßnahme ins Jahr 2025 oder darüber hinaus reicht. Wer in dieser Situation ist, sollte sich das schriftlich bestätigen lassen, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.
Weiterbildungsprämie abgelehnt: Widerspruch einlegen und Klage vor dem Sozialgericht
Wird die Weiterbildungsprämie verzögert oder abgelehnt, steht der Rechtsweg offen – und er kostet nichts. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden, eine Begründung kann nachgereicht werden.
Bleibt auch der Widerspruchsbescheid negativ, ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich. Verfahren vor Sozialgerichten sind für Kläger grundsätzlich gerichtskostenfrei. Wer sich anwaltliche Unterstützung nicht leisten kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe beim Amtsgericht und bei erfolgreicher Klageerhebung auf Prozesskostenhilfe.
Häufige Fragen zur Weiterbildungsprämie nach dem Zuständigkeitswechsel
Gilt die Prämie auch für Bürgergeld-Beziehende, die ihre Umschulung vor 2025 begonnen haben? Ja. Wer bereits in einer laufenden geförderten Umschulung steckt, hat nach wie vor Anspruch. Entscheidend ist, welche Behörde den Bildungsgutschein ausgestellt hat: War es das Jobcenter vor dem 1. Januar 2025, bleibt es für die gesamte Maßnahme zuständig. Wurde der Bildungsgutschein ab 2025 von der Agentur für Arbeit erteilt, ist diese Ansprechpartnerin für die Prämie.
Was passiert, wenn das Jobcenter eine Umschulung empfiehlt, die Agentur den Bildungsgutschein aber ablehnt? Die Empfehlung des Jobcenters ist für die Agentur nicht bindend. Die Bewilligungsentscheidung liegt seit 2025 allein bei der Agentur für Arbeit, die nach eigenem Ermessen entscheidet. Gegen eine Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Gegen den Widerspruchsbescheid steht die Klage zum Sozialgericht offen – gerichtskostenfrei.
Muss ich mich zusätzlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden? Nein. Bürgergeld-Beziehende bleiben beim Jobcenter gemeldet. Für die Weiterbildungsförderung müssen sie sich aber an die Agentur wenden. Es entsteht eine geteilte Zuständigkeit: Lebensunterhalt und Vermittlung laufen weiter über das Jobcenter, Bildungsgutschein und Prämie über die Agentur.
Kann die Agentur eine laufende, vom Jobcenter bewilligte Maßnahme nachträglich stoppen? Wurde der Bildungsgutschein vor dem 1. Januar 2025 vom Jobcenter ausgestellt und die Maßnahme hat bereits begonnen, lautet die Antwort: Nein. Diese Altfälle werden bis zum Abschluss über das Jobcenter fortgeführt.
Vorsicht ist aber geboten, wenn der Weiterbildungswunsch zwar 2024 im Jobcenter besprochen, der Bildungsgutschein aber erst 2025 beantragt wurde – dann handelt es sich um einen Neufall, und die Agentur entscheidet eigenständig. In dieser Grauzone empfiehlt es sich, den genauen Zeitpunkt der Bewilligung schriftlich zu dokumentieren.
An wen wende ich mich, wenn meine Unterlagen zwischen Jobcenter und Agentur verloren gehen? Direkt an die Agentur für Arbeit. Sie ist seit 2025 die allein zuständige Behörde für die Weiterbildungsprämie. Immer eine Kopie des Prüfungsnachweises behalten und die Einreichung dokumentieren. Im Streitfall kann ein Nachweis über den Versand entscheidend sein.
Quellen:
Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung
Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen – Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Der Paritätische: Änderungen bei Förderung beruflicher Weiterbildung ab 01.01.2025
reha-recht.de: Zuständigkeit der Arbeitsagenturen ab 2025
Bertelsmann Stiftung: Studie LEBez – Lebenssituation und Erfahrungen von Bürgergeldbeziehenden (2025)
Gesetzestext: § 87a SGB III – Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
Gesetzestext: Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, Art. 5 (BGBl. 2023 I Nr. 412)




